Halle (ots) - Gesetzesverschärfungen sind voller Tücken. Dies gilt erst recht für den Plan Bayerns, Gefährder zeitlich unbegrenzt in Vorbeugehaft zu nehmen. Denn zunächst einmal laufen die Gesetzesverschärfungen zunehmend darauf hinaus, Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen unter Strafe zu stellen, statt die Taten selbst, von denen angenommen wird, dass sie irgendwann folgen könnten. Dies gilt etwa für den Aufenthalt in Terrorlagern, der noch dazu schlecht bewiesen werden kann. Rechtsstaatliche Grundsätze werden damit gedehnt. Bei einer zeitlich unbefristeten Vorbeugehaft werden sie sogar zweifellos überdehnt. Es ist kaum vorstellbar, dass sie beim Bundesverfassungsgericht Bestand hätte.
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