DJ PTA-News: Deutsche Balaton AG: Veröffentlichung der Befreiung zur Abgabe eines Pflichtangebots nach dem WpÜGDow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten. Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Heidelberg (pta041/07.03.2017/19:17) - Bescheid der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht vom 1. März 2017 über eine Befreiung gemäß §
37 Abs. 1 und 2 WpÜG i. V. m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung
Zielgesellschaft: Ming Le Sports AG, Frankfurt am Main (ISIN DE000A2BPK91)
Frankfurter Straße 14b, 61118 Bad Vilbel
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 1. März
2017 den mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 gestellten Anträgen der nachfolgend
benannten Antragsteller auf Befreiung gemäß § 37 Abs. 1 und Abs. 2
WpÜG i. V. m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-AV von den Pflichten aus § 35 Abs.
1 Satz 1 und Abs. 2 WpÜG im Zusammenhang mit der beabsichtigten Sanierung
der Ming Le Sports AG, Frankfurt am Main, stattgegeben:
1. Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg ( Antragstellerin zu 1.)
2. VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg ( Antragstellerin zu 2.)
3. DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg ( Antragstellerin
zu 3.)
4. Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland ( Antragsteller zu 4.)
die Antragstellerinnen zu 1.) bis 3.) und der Antragsteller zu 4.) zusammen
nachfolgend auch die " Antragsteller".
Der Tenor und die wesentlichen Gründe für die erteilte Befreiung werden
nachfolgend wiedergegeben.
Der Tenor des Bescheids lautet wie folgt:
Die Antragsteller werden jeweils gemäß § 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG
i.V.m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung im Hinblick auf die am
19.10.2016 infolge des Vollzugs einer Kapitalerhöhung durch Eintragung in das
Handelsregister der Ming Le Sports AG, Frankfurt am Main, am 19.10.2016 erfolgte
Kontrollerlangung i.S.d. §§ 35, 29 Abs. 2 WpÜG an der Ming Le Sports AG,
Frankfurt am Main, von der Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG,
die Kontrollerlangung an der Ming Le Sports AG, Frankfurt am Main, zu
veröffentlichen sowie von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG,
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu
übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2
Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.
Gründe:
A.
I.
1.
Zielgesellschaft ist die Ming Le Sports AG, eine Aktiengesellschaft deutschen
Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 92296. Das Grundkapital der
Zielgesellschaft betrug vor dem Vollzug der vorliegend in Rede stehenden
kontrollrelevanten Kapitalmaßnahme (= Kapitalerhöhung) und seit einer am
09.09.2016 vollzogenen Kapitalherabsetzung Eur 1.544.400,- und war eingeteilt in
1.544.400 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital der Zielgesellschaft i.H.v. Eur 1,-. Die Aktien der
Zielgesellschaft sind seit einer Segmentsänderung mit Wirkung zum 30.09.2015
unter der ISIN DE000A2BPK91 zum Handel im regulierten Markt der Wertpapierbörse
Frankfurt am Main (General Standard) zugelassen.
Satzungsmäßiger Gegenstand des Unternehmens nach § 2 Abs. 1 (2.1) der
Satzung der Zielgesellschaft in der letztgültigen Fassung (nachfolgend die "
Satzung") ist die Herstellung, der Verkauf, der Vertrieb und das Marketing von
Schuhen (einschließlich Sportschuhen), Bekleidung und Accessoires
(einschließlich Sportbekleidung und Accessoires) und Sportartikeln sowie
die Erforschung und Entwicklung dieser Produkte durch die Zielgesellschaft
selbst oder mittelbar durch Beteiligungsunternehmen und aller damit
zusammenhängender Geschäfte sowie die Erbringung von Dienstleistungen für
Beteiligungsunternehmen.
100%iges Tochterunternehmen der Zielgesellschaft ist die Mingle (International)
Limited, Hong Kong, VR China (nachfolgend die " Mingle (International)").
100%iges Tochterunternehmender Mingle (International) wiederum ist die Mingle
(China) Co., Ltd., Jinjiang City, VR China (nachfolgend die " Mingle (China)").
100%iges Tochterunternehmen der Mingle (China) wiederum ist die Fujian Mingle
Sportswear Co., Ltd., Jinjiang City, VR China (nachfolgend die " Fujian Mingle";
die Zielgesellschaft sowie ihre vorgenannten unmittelbaren und mittelbaren
Tochterunternehmen nachfolgend insgesamt die " Ming Le-Gruppe"). Laut Angabe der
Antragsteller und unter Verweis auf die Darstellungen in den Jahresabschlüssen
der Zielgesellschaft betreiben innerhalb der Ming Le-Gruppe die Mingle (China)
sowie die Fujian Mingle das operative Geschäft. Die Zielgesellschaft selbst
verfolge ihren Unternehmensgegenstand dabei nur indirekt durch ihre
unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und agiere insoweit als reine
Holdinggesellschaft.
Die Antragsteller weisen allerdings auf einen sog. Kontrollverlust der
Zielgesellschaft über ihre chinesischen unmittelbaren und mittelbaren
Tochterunternehmen seit 2013 hin (nachfolgend der " Kontrollverlust"), welcher
auch in mehreren Finanzberichten der Zielgesellschaft erwähnt wird. Dieser
Kontrollverlust bedeute bei einer Holdinggesellschaft ohne eigene operative
Tätigkeit, dass ausbleibende Zins- bzw. Dividendenzahlungen der operativen
Tochterunternehmen zwangsläufig zu einer sehr angespannten Liquiditätslage
führen. Die (seither ausgefallene) Zinszahlung resultiere dabei aus einem
Darlehensvertrag zwischen der Zielgesellschaft und der Mingle (International)
vom 20.07.2012 mit einer Laufzeit bis längstens 31.12.2017, wonach der Mingle
(International) seitens der Zielgesellschaft ein Darlehen i.H.v. Eur 5.450.000,-
gewährt wurde. Dabei gehe es im Darlehenszeitraum 2012 - 2017 um Gesamtzinsen
i.H.v. rd. Eur 680.000,-. Exemplarisch zeige im Übrigen auch der Umstand,
wonach selbst nach Nachricht (etwa am 08.03.2016) über Vollstreckungsversuche
staatlicher Stellen bei der Zielgesellschaft an deren unmittelbare und
mittelbare Tochtergesellschaften keine Zurverfügungstellung von Zahlungsmitteln
erfolgt ist, dass der Kontrollverlust nach wie vor Bestand habe. Zugleich lägen
der Zielgesellschaft somit seit 2013 keine Angaben zum Ergebnis und zum
Eigenkapital ihrer unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen vor. Ein
Konzernabschluss habe daher für die Geschäftsjahre 2013 - 2015 nicht erstellt
werden können.
2.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung am 13.10.2016 hielt die Antragstellerin zu 1.)
235.705 Aktien der Zielgesellschaft (entsprechend rd. 15,26 % der Stimmrechte).
Darüber hinaus waren der Antragstellerin zu 1.) ihren eigenen Angaben nach zu
diesem Zeitpunkt v.a. auf Basis von seitens der Zielgesellschaft
veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen i.S.d. §§ 21 ff. WpHG die folgenden
unmittelbaren Beteiligungswerte bezogen auf die Zielgesellschaft bekannt:
* Die China Ming Le Sportswear Holdings Limited, Grand Cayman, Kaimaninseln
(nachfolgend die " Großaktionärin") hielt 825.840 Aktien der
Zielgesellschaft (entsprechend rd. 53,47 % der Stimmrechte).
* Die KPMG Partner und Mitarbeiter e.V., Berlin, hielt 140.283 Aktien der
Zielgesellschaft (entsprechend rd. 9,08 % der Stimmrechte).
* Die Spezialwerte AG, Möhnesee, hielt 130.229 Aktien der Zielgesellschaft
(entsprechend rd. 8,43 % der Stimmrechte).
* Die Multiadvisor SICAV, Luxemburg-Strassen, Luxemburg, hielt 46.615 Aktien der
Zielgesellschaft (entsprechend rd. 3,02 % der Stimmrechte).
* Die IPConcept (Luxemburg) S.A., Luxemburg-Strassen, Luxemburg, hielt 31.250
Aktien der Zielgesellschaft (entsprechend rd. 2,02 % der Stimmrechte).
* Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, hielt 550 Aktien der
Zielgesellschaft (entsprechend rd. 0,04 % der Stimmrechte).
* Die Zielgesellschaft hielt zudem 998 eigene Aktien (entsprechend rd. 0,06 %
der Stimmrechte).
II.
Die Antragstellerin zu 1.) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 338172.
Die Antragstellerin zu 2.) ist ebenfalls eine Aktiengesellschaft mit Sitz in
Heidelberg. Sie ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim
unter HRB 337147. Die Antragstellerin zu 2.) hält 6.636.950 Aktien der
Antragstellerin zu 1.) (entsprechend rd. 60,24 % der Aktien und Stimmrechte).
Die Antragstellerin zu 3.) ist ebenfalls eine Aktiengesellschaft mit Sitz in
Heidelberg. Sie ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf
unter HRB 705381. Die Antragstellerin zu 3.) hält sämtliche 50.000 Aktien der
Antragstellerin zu 2.) (entsprechend 100 % der Aktien und Stimmrechte).
Der Antragsteller zu 4.) ist eine natürliche Person mit Wohnanschrift in
Heidelberg. Er hält 24.570 Stückaktien der Antragstellerin zu 3.) (entsprechend
94,50 % der Stückaktien und Stimmrechte).
III.
Die Antragsteller haben erklärt, dass sie am 19.10.2016 die Kontrolle über die
Zielgesellschaft erlangt haben. An diesem Tag erfolgte die Eintragung einer
nachstehend im Detail geschilderten Kapitalerhöhung (vgl. nachstehend Ziffer
A.V.1. dieses Bescheids) in das Handelsregister der Zielgesellschaft und die
Antragstellerin zu 1.) erhielt aus dieser Kapitalerhöhung zusätzlich zu ihrem
Altbestand i.H.v. 235.705 Aktien der Zielgesellschaft offenbar weitere 1.035.704
Aktien der Zielgesellschaft zugebucht, denn seither verfügt sie auf ihren
sämtlichen Depotkonten über insgesamt 1.271.409 Aktien der Zielgesellschaft
(entsprechend rd. 41,30 % der Stimmrechte).
IV.
1.
Die Zielgesellschaft sieht sich offensichtlich selbst als Sanierungsfall an. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 07, 2017 13:17 ET (18:17 GMT)So hat sie per Adhoc-Mitteilung i.S.d. § 15 WpHG a.F. vom 15.06.2016
(nachfolgend die " Ad hoc-Mitteilung zu den konkreten Kapitalmaßnahmen
2016") Folgendes bekannt gegeben "Die Ming Le Sports AG, Frankfurt am Main, ISIN
DE000A1MBEG8, hat ihr Geschäftsjahr 2013 (01.01.2013 bis 31.12.2013) mit einem
voraussichtlichen Jahresfehlbetrag (Einzelabschluss nach HGB) in Höhe von rd.
Eur 19,8 Mio. (Vorjahr: rd. Eur 1 Mio.) abgeschlossen. Das genannte vorläufige
Ergebnis beruht auf der vom Vorstand am 15.06.2016 vorgenommenen vorläufigen
Bewertung der Beteiligungen und den im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 erzielten
Erlösen und Aufwendungen. Die Bilanz zum 31. Dezember 2013 wird voraussichtlich
einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von rd. Eur 0,2 Mio.
ausweisen. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. Eur 19,8 Mio. liegt deutlich
über dem Vorjahreswert in Höhe von rd. Eur 1 Mio. und ist im Wesentlichen
negativ beeinflusst durch die Abschreibungen auf Finanzanlagen des
Anlagevermögens in Höhe von rd. Eur 19 Mio. (Vorjahr; rd. Eur 0,). Die
Abschreibungen entfallen im Wesentlichen auf die außerplanmäßigen
Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von rd. Eur 15 Mio. auf die
Tochtergesellschaft der Ming Le Sports AG im Ausland, die Mingle (International)
Limited mit Sitz in Hong Kong, welche als einzige wesentliche Vermögenswerte die
Beteiligungen an der Mingle (China) Co., Ltd. mit Sitz in China und der Fujian
Mingle Sportswear Co., Ltd. mit Sitz in China besitzt, und in Höhe von rd. Eur 4
Mio. auf die Ausleihungen an die Mingle (International) Limited. Im Wesentlichen
beinhaltet das vorläufige Jahresergebnis sonstige betriebliche Erträge in Höhe
von rd. Eur 8.000, (Vorjahr: Eur 1.000,). Die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2013 auf rd. Eur 657.000, (Vorjahr:
rd. Eur 1.042.000,). Die in dieser Unternehmensmitteilung genannten Zahlen
stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Aufstellung des
Jahresabschlusses, der Abschlussprüfung und der Billigung des Jahresabschlusses
durch den Aufsichtsrat. Infolge der voraussichtlich vorzunehmenden
Abschreibungen auf die Beteiligungen ist die Ming Le Sports AG überschuldet.
Damit ist auch ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals
entstanden. Ein Konzernabschluss der Ming Le Sports AG für das Geschäftsjahr
2013 wird gemäß § 296 HGB nicht aufgestellt, weil gegenwärtig faktisch kein
beherrschender Einfluss auf die Tochtergesellschaften in China ausgeübt werden
kann."
Ein ähnliches Bild wie die Ad hoc-Mitteilung zu den konkreten
Kapitalmaßnahmen 2016 zeichnet die Einladung zur Hauptversammlung und
gleichzeitig die Verlustanzeige gemäß § 92 AktG, die am 21.06.2016
veröffentlicht wurde. Hierin heißt es als Tagesordnungspunkt 1: "Der
Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein
Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht".
2.
Gemäß dem Jahresabschluss samt Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 der
Zielgesellschaft auf HGB-Basis (nachfolgend der " Jahresabschluss 2013"), der
seitens der Abschlussprüfer TreuConsult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin (nachfolgend die " Abschlussprüfer"), allerdings erst am 16.06.2016
testiert wurde, ergeben sich die nachfolgenden Angaben zur
Sanierungsbedürftigkeit der Zielgesellschaft, die erkennbar insbesondere dem
Kontrollverlust der Zielgesellschaft über ihre unmittelbaren und mittelbaren
Tochterunternehmen geschuldet sind.
So ergibt sich aus der Bilanz zum Jahresabschluss 2013, dass das Anlagevermögen
der Zielgesellschaft zum 31.12.20013 massiv abgesunken ist auf insgesamt Eur
222.429,07 (31.12.2012: insgesamt Eur 20,45 Mio.). Weiterhin ging im Rahmen
dessen der Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen zum 31.12.2013 auf Eur 1,
- zurück (31.12.2012: Eur 15 Mio.) und die Ausleihungen an verbundene
Unternehmen auf Eur 222.428,07 (31.12.2012: Eur 20,45 Mio.). Insbesondere
hieraus gespeist entstand zum 31.12.2013 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag i.H.v. Eur 206.596,51 (31.12.2012: Eur 0,-), die Aktiva und Passiva
verminderten sich jeweils insgesamt zum 31.12.2013 extrem stark auf Eur
434.059,82 (31.12.2012: Eur 20.544.607,82). Auf der Passivseite stieg der
Bilanzverlust dementsprechend deutlich an: 31.12.2012: 1.120.073,28; 31.12.2013:
Eur -20.968.613,51.
Ähnlich sieht die Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresabschluss 2013 aus.
Die außerordentlichen Aufwendungen stiegen von Eur 0,- zum Stichtag
31.12.2012 auf Eur 19.163.737,53 zum Stichtag 31.12.2013, dementsprechend sank
zu diesen Stichtagen das außerordentliche Ergebnis von Eur 0,- auf Eur
-19.163.737,53 deutlich ab. Als Fehlbetrag wurde hier zum 31.12.2013 (ohne
Berücksichtigung von Verlustvorträgen aus dem Vorjahr) ein Betragswert von Eur
-19.812.002,13 ausgewiesen (31.12.2012: Eur -961.858,32).
In den Angaben zur Bilanz im Jahresabschluss 2013 wird zur Bilanzposition
Anlagevermögen erläutert, dass im Geschäftsjahr 2013 außerplanmäßige
Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 HGB in Bezug auf die Anteile der
Zielgesellschaft an der Mingle (International) und in Bezug auf die Ausleihungen
an verbundene Unternehmen gegenüber der Mingle (International) vorgenommen
wurden.
Der Vorstand der Zielgesellschaft erklärt im Lagebericht zum Jahresabschluss
2013 erstmals, dass die Zielgesellschaft ihren Einfluss über ihre
Tochterunternehmen verloren hat. Konkret heißt es dazu weiter: "Weder von
dem aktiven Vorstand angeforderte Informationen noch die zum Er halt der Ming
Le Sports AG angeforderten Finanzmittel wurden von den chinesischen
Tochtergesellschaften, welche der Hauptaktionär und ehemalige Vorstand Herr Ding
Siliang verantwortet, zur Verfügung gestellt. Der aktive Vorstand musste daher
feststellen, dass der Einfluss über die Tochterunternehmen verloren ging.
Aufgrund der fehlenden Informationen der Tochterunternehmen konnte ein
Konzernabschluss 2013 nicht aufgestellt werden. Gemäß § 296 Abs. 2 Ziffer 1
und 2 HGB braucht ein Tochterunternehmen in den Konzernabschluss nicht
einbezogen zu werden, wenn 1. erhebliche und andauernde Beschränkungen die
Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die
Geschäftsführung des Tochterunternehmens nachhaltig beeinträchtigen oder 2. die
für die Aufstellung des Konzernabschlusses erforderlichen Angaben nicht ohne
unverhältnismäßig hohe Kosten oder Verzögerungen erhalten werden können.
Insofern ist die Ming Le Sports AG gemäß § 290 Abs. 5 i.V.m. § 296 HGB von
der Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes befreit,
da sie nur Tochterunternehmen hat, die gem. § 296 HGB nicht in den
Konzernabschluss einzubeziehen sind". Ferner heißt es: Aufgrund dessen,
dass die Ming Le Sports AG als Holdinggesellschaft keinen eigenen
Geschäftsbetrieb besitzt, ist und war sie abhängig von Zahlungen bzw.
Dividendenzahlungen der operativen chinesischen Tochtergesellschaften, welche
aufgrund der geschilderten Ereignisse ausblieben. Dies hatte eine sehr
angespannte Liquiditätslage der Ming Le Sports AG zur Folge". Im
Nachtragsbericht zum Jahresabschluss 2013 heißt es schließlich: "Mit
adhoc Mitteilung vom 15.06.2016 gab die Gesellschaft ihre geplanten
Kapitalmaßnahmen bekannt. Die Gesellschaft beabsichtigt im Rahmen der
nächsten Hauptversammlung den Gesellschaftern eine Kapitalherabsetzung mit
folgender Kapitalerhöhung vorzuschlagen. Die Herabsetzung des Grundkapitals der
Ming Le Sports AG gemäß §§ 229 ff. AktG soll im Verhältnis 10:1 erfolgen,
somit von Eur 15.444.000,- um Eur 13.899.600, auf Eur 1.544.000, zur
Verminderung des Bilanzverlustes herabgesetzt werden. Anschließend soll das
Grundkapital gegen Bareinlagen im Verhältnis 1:1 erhöht werden. Durch die
Kapitalerhöhung sollen der Gesellschaft sowohl ausreichende finanzielle Mittel
zufließen, um deren Fortbestand zu sichern, als auch um die bilanzielle
Überschuldung zu beseitigen. Die Liquidität soll unter anderem dazu
eingesetzt werden die Rechte der Gesellschaft gegenüber ihren Tochterunternehmen
in Hong Kong und China durchzusetzen, um so die Kontrolle wiederzuerlangen. Der
Vorstand geht derzeit davon aus, dass die beschriebenen Kapitalmaßnahmen
durchgeführt werden können. Unter dieser Prämisse wurde auch der Jahresabschluss
unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Sollten die
beschriebenen Kapitalmaßnahmen nicht umgesetzt werden können, so könnte
dies existenzbedrohende Folgen für die Gesellschaft haben". Zu Risiken wird
ferner auf das bestehende Liquiditätsrisiko wie nachstehend hingewiesen: "Die
Gesellschaft als Holdinggesellschaft verfügt über keinen eigenen
Geschäftsbetrieb. Die laufenden Kosten werden allein durch Zahlungen von Mingle
(International) bzw. Mingle (China) getragen. Sollte die Gesellschaft die
Kontrolle über Mingle (International) bzw. Mingle (China) nicht wiedererlangen
und die Zuführung von Zahlungsmitteln von außen ausbleiben, steht die
Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft in Frage. Die Finanz und Ertragslage der
Gesellschaft ist wesentlich durch die Ausschüttungen durch ihre
Tochtergesellschaften geprägt. Eine Einschränkung der Dividendenfähigkeit der
Tochterunternehmen aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen würde die (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMarch 07, 2017 13:17 ET (18:17 GMT)