Die private Pflegeversicherung einer an Demenz erkrankten Versicherten muss entsprechend den vertraglichen Bestimmungen anteilig für die Kosten eines Hausnotrufsystems aufkommen. So lautet das Urteil des Sozialgerichts Detmold im Fall einer 1928 geborenen privat pflegeversicherten Klägerin. Ihr war ...Den vollständigen Artikel lesen ...