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Ethische Rendite
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Klartext: Vonovia und Solarworld

Liebe Leserin, lieber Leser,

"regen Handel" soll es laut Börse Stuttgart zuletzt bei einer Vonovia-Anleihe gegeben haben.

Chart Vonovia-Aktie

Chart Vonovia Aktie
Quelle: tradingview.com

Und Vonovia kann sich über das derzeit niedrige Zinsniveau durchaus freuen. So konnte sich das Unternehmen über besagte Anleihe verschulden - und muss dafür "nur" einen Kupon von 0,875% zahlen. Da die Anleihe über pari notiert, liegt die Rendite sogar noch niedriger, bei rund 0,22%. Geld jedenfalls kann Vonovia gut gebrauchen - nun, wer nicht? Denn Vonovia übernimmt das Immobilienunternehmen Conwert und damit Zehntausende Wohnungen. Laut Vonovia haben 93,09% der Conwert-Aktionäre das Übernahme-Angebot von Vonovia angenommen.

Conwert-Aktionäre stimmen größtenteils der Übernahme zu

Am liebsten hätte es das Vonovia-Management vielleicht gehabt, dass die Conwert-Aktionäre als Kaufpreis Vonovia-Aktien akzeptieren. Ein Teil der Conwert-Aktionäre hat das wohl auch akzeptiert (laut Vonovia geht es dabei um 5,52% der Conwert-Aktien). Doch die Masse der Anleger(innen) wollte lieber "Cash": Laut Vonovia bevorzugen die Aktionäre von 87,57% der Conwert-Aktien lieber Bares.

Ob diese Übernahme für die Alt-Aktionäre von Vonovia positiv oder negativ ist, kann ich auf die Schnelle nicht beurteilen: Denn es gilt abzuwägen. Zehntausende Wohnungen mehr im Bestand - dafür mehr Schulden, weniger Cash und wahrscheinlich auch mehr Aktien (mögliche Verwässerungseffekte). Das gilt es abzuwägen.

Dann der Blick auf Solarworld:

Im März hatte die Solarworld AG einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals angezeigt.

Laut § 92 Abs. 1 AktG ist das meldepflichtig - und ja, ich musste das auch erst einmal nachschauen. Folgendes schreibt das Gesetz für diesen Fall vor:

"Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtmäßigem Ermessen anzunehmen, daß ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht, so hat der Vorstand unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen."

- § 92 Abs. 1 AktG, den Originaltext finden Sie hier.

Solarworld Hauptversammlung 2017 soll am 3. Juli stattfinden

Danach hatte man erstmal nichts mehr von Solarworld gehört. Was ist "unverzüglich", fragte ich mich da. Nun habe ich die Antwort gefunden, denn Solarworld hat inzwischen zur ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juli eingeladen. Dort findet sich unter TOP 2: "Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß §92 Abs. 1 AktG".

Also soll dies offensichtlich im Rahmen der "normalen" = ordentlichen Hauptversammlung abgefrühstückt werden, ohne dass es extra eine außerordentliche Hauptversammlung gibt. Finde ich in Ordnung, denn jede Versammlung bedeutet auch Kosten für das Unternehmen und Aufwand für die Aktionäre.

Zu dem Punkt (= TOP 2) ist laut Solarworld kein Beschluss vorgesehen - da es sich, ich zitiere: "auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals" beschränke. Also soll da nur der eine Satz vorgelesen werden? Na, ich möchte mir das - wenn alles klappt - selber anschauen und Ihnen dann meinen Eindruck mitteilen. Dauert aber noch ein bisschen: Die Versammlung ist für den 3. Juli angesetzt. Ich weise darauf hin, dass ich bei Solarworld investiert bin.

Dann noch das Zitat zum Tag: "Habe täglich den Tod vor Augen; das wird dich vor kleinlichen Gedanken und vor maßlosen Begierden bewahren." - Epiktet

Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Wochenstart!

Ihr

Michael Vaupel

© 2017 Ethische Rendite
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