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Steuererklärung: Finanztip zeigt, welche Steuerzahler ab jetzt mehr Geld zurückbekommen
Die privaten Steuererklärungen werden von den Finanzämtern zwar nicht vor Mitte März bearbeitet - trotzdem gilt: Wer früher abgibt, bekommt schneller sein Geld zurück. Die Abgabe lohnt sich in aller Regel - denn in 87 Prozent der Fälle gibt es eine Erstattung. Diese liegt laut Statistischem Bundesamt bei durchschnittlich 875 Euro. Für 2016 wird sie voraussichtlich noch höher ausfallen. Grund ist eine Anpassung des Steuertarifs an die Inflationsrate.
Finanztip erklärt, warum Leiharbeiter unbedingt eine Steuererklärung machen sollten und wie Steuerzahler mehr Geld beim Fiskus rausholen können. Denn die rund eine Million Leiharbeitnehmer in Deutschland profitieren von einem aktuellen Steuerurteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 30. November 2016, Az. 9 K 130/16: Sie können jeden gefahrenen Kilometer zum Entleiher-Betrieb mit 30 Cent absetzen und nicht nur den einfachen Weg wie bei der Entfernungspauschale. "Ist im Arbeitsvertrag vorgeschrieben, dass der Leiharbeiter "bis auf Weiteres" einem bestimmten Betrieb zugeordnet ist, gilt dies nicht als unbefristet, und damit liegt auch keine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des Steuerrechts vor", erklärt ein Steuerexperte bei Finanztip. "Deshalb gelten für Leiharbeiter auf dem Weg zur Arbeit die Grundsätze, die für Reisekosten gelten. Auch einen Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate können sie geltend machen."
Rund 4,4 Millionen Rentner müssen mittlerweile eine Steuererklärung machen, und diese Zahl steigt ständig. Wer geschickt vorgeht und genug Abzüge vorweisen kann, zahlt trotzdem keine Steuern. Mindestens 102 Euro sind in der Werbungskostenpauschale drin, höhere Ausgaben muss man belegen.
Kosten für Kranken- und Pflegeversicherungen lassen sich als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Selbst gezahlte Krankheits-, Pflege- und Kurkosten sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar - wenn sie die zumutbare Belastung überschreiten. Ein weiterer Steuertipp von Finanztip: "Wer eine Behinderung hat, sollte prüfen, ob ein Pauschbetrag oder ein Einzelnachweis der Kosten sinnvoller ist. Denn da hat man die Wahl." Renten werden grundsätzlich in der Anlage R angegeben.
Arbeitnehmer sollten auch die zahlreichen Möglichkeiten für Abzüge nutzen. Allein durch Fahrtkosten überschreiten viele die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro. Doch es können noch zahlreiche andere Kosten geltend gemacht werden. "Arbeitnehmer können beispielweise Arbeitsmittel absetzen, aber auch Feierkosten, wenn sie im Zusammenhang mit dem Beruf stehen", sagt man. Bei genauem Hinsehen findet fast jeder etwas, das er noch absetzen kann."
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