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Dow Jones News
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DGAP-HV: Logwin AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.04.2017 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.04.2017 
in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-10 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Logwin AG Grevenmacher Einladung 
zur ordentlichen und einer außerordentlichen 
Hauptversammlung der 
Logwin AG 
am 
12. April 2017 *Logwin AG* 
*Aktiengesellschaft* 
Gesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher, 
ZIR Potaschberg, 
5, an de Längten 
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890 Mitteilung an alle 
Aktionäre Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG 
('die Gesellschaft') mitgeteilt, dass eine Ordentliche 
Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. April 2017 um 
10.00 Uhr und eine Außerordentliche 
Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. April 2017, im 
Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung der 
Gesellschaft im Novotel Luxembourg Kirchberg, 
6, Rue du Fort Niedergrünewald, 
L-2226 Luxemburg, stattfinden wird. *Tagesordnung der 
ordentlichen Hauptversammlung 2017 der Logwin AG* 
 
*1| Vorlage des Jahresabschlusses und des 
Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2016 
beendete Geschäftsjahr* 
 
*2| Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 
31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr* 
 
*3| Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (Réviseur 
d'entreprises agréé) für das am 31. Dezember 2016 
beendete Geschäftsjahr* 
 
*4| Genehmigung des Jahresabschlusses und des 
Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2016 
beendete Geschäftsjahr sowie der Berichte des 
Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers* 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresabschluss und 
den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2016 
beendete Geschäftsjahr sowie die Berichte des 
Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für das Jahr 
2016 zu genehmigen. 
 
*5| Verwendung des Ergebnisses für das am 31. Dezember 
2016 beendete Geschäftsjahr* 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresüberschuss 
des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 12.264.093,99 EUR 
wie folgt zu verwenden: 
 
Zuführung eines Zwanzigstel des Jahresüberschusses in 
die gesetzliche Rücklage: 613.204,70 EUR 
Ausschüttung einer Dividende von 0,04 EUR auf jede 
gewinnberechtigte Aktie: 5.768.791,60 EUR 
Zuführung in die sonstige verfügbare Rücklage 
(Gewinnrücklage): 5.882.097,69 EUR 
 
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von 
der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar oder 
mittelbar gehaltenen 2.037.806 eigenen Aktien, die 
gemäß Artikel 11 des luxemburgischen 
Übernahmegesetzes nicht dividendenberechtigt sind. 
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
gewinnberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall 
wird, bei unveränderter Ausschüttung von 0,04 EUR je 
gewinnberechtigter Aktie, der Hauptversammlung ein 
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
*6| Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die 
Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2016 
beendeten Geschäftsjahres* 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den 
Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung ihrer 
Mandate während des am 31. Dezember 2016 beendeten 
Geschäftsjahres Entlastung zu erteilen. 
 
*7| Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern - 
Statutarische Ernennung:* 
 
*Bestellung von* 
 
 *a. Herrn Sebastian Esser* 
 *b. Herrn Dr. Michael Kemmer* 
 *c. Herrn Dr. Yves Prussen* 
 *d. Herrn Dr. Antonius Wagner* 
 
*zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer 
Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen 
Jahreshauptversammlung 2018.* 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren Sebastian 
Esser, Dr. Michael Kemmer, Dr. Yves Prussen und Dr. 
Antonius Wagner zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der 
Logwin AG mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der 
ordentlichen Jahreshauptversammlung 2018 zu bestellen. 
 
*8| Bestellung des Abschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2017* 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Luxembourg, 
Société coopérative, mit Sitz in L-1855 
Luxembourg-Kirchberg, 39, Avenue John F. Kennedy, zum 
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und 
Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 zu 
bestellen. 
 
*9| Rückkauf eigener Aktien* 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, ihn zu ermächtigen, bis 
zum 31. März 2020 bis zu 14.625.000 Stück eigene Aktien 
der Gesellschaft zu allen rechtlich zulässigen Zwecken 
für die Gesellschaft zu erwerben. Dies entspricht rund 
10 % des Grundkapitals. Die Ermächtigung kann in diesem 
Umfang einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise und zu 
mehreren rechtlich zulässigen Zwecken ausgeübt werden. 
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Verwaltungsrats (i) 
über die Börse oder (ii) im Wege eines an alle 
Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots und zu 
einem Preis (ohne Erwerbsnebenkosten), der den 
durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der 
Gesellschaft in der Schlussauktion im 
XETRA-Handelssystem (oder in dessen Nachfolgesystem) 
der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, während 
der letzten 10 Handelstage vor dem Erwerb oder ggf. vor 
der Bekanntgabe des öffentlichen Kaufangebots um nicht 
mehr als 30 % überschreitet und den rechnerischen 
Nennwert der Aktie nicht unterschreitet. 
 
*10| Vergütung der nicht exekutiven 
Verwaltungsratsmitglieder* 
 
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der nicht 
exekutiven Verwaltungsratsmitglieder für das 
Geschäftsjahr 2016 auf insgesamt 120.000,00 EUR 
festzusetzen. 
 
*Tagesordnung der außerordentlichen 
Hauptversammlung der Logwin AG* 
 
*1 | Einziehung beziehungsweise Annullierung von 
Aktien* 
 
Annullierung mit sofortiger Wirkung von 2.037.846 (in 
Worten: zwei Millionen 
siebenunddreißigtausendachthundertsechsundvierzig) 
bestehenden Aktien ohne Nennwert, die durch die 
Gesellschaft gehalten werden, so dass das Aktienkapital 
der Gesellschaft in 144.219.750 (in Worten: 
einhundertvierundvierzig Millionen 
zweihundertneunzehntausend siebenhundertfünfzig) Aktien 
eingeteilt wird, bei gleichzeitiger Erhöhung des 
gezeichneten Aktienkapitals auf den Betrag von 
131.300.000 (in Worten: einhunderteinunddreißig 
Millionen dreihunderttausend) EUR durch 
Überführung eines Betrages von 97.835,34 (in 
Worten: siebenundneunzigtausend 
achthundertfünfunddreißig 34/100) EUR aus der 
Agioreserve an das Kapitalkonto ohne Ausgabe von neuen 
Aktien. 
 
*2 | Restrukturierung des gezeichneten Aktienkapitals* 
 
Restrukturierung des gezeichneten Aktienkapitals mit 
Neufestsetzung des genehmigten Kapitals der 
Gesellschaft durch Umwandlung mit sofortiger Wirkung 
aller bestehenden Aktien der Gesellschaft in Bruchteile 
von Aktien, wobei jeweils 50 Bruchteile an einer Aktie 
eine ganze Aktie bilden, so dass das gezeichnete 
Kapital von 131.300.000 (in Worten: 
einhunderteinunddreißig Millionen 
dreihunderttausend) EUR in 2.884.395 (in Worten. zwei 
Millionen 
achthundertvierundachtzigtausenddreihundertfünfundneunz 
ig) Aktien eingeteilt wird. 
 
*3 | Neufestsetzung des genehmigten Kapitals der 
Gesellschaft* 
 
Neufestsetzung des genehmigten Kapitals der 
Gesellschaft auf 68.700.000 (in Worten: achtundsechzig 
Millionen siebenhunderttausend) EUR eingeteilt in 
1.509.105 (in Worten: eine Million 
fünfhundertundneuntausendeinhundertundfünf) weitere 
auszugebende genehmigte Aktien. 
 
*4 | Ermächtigung zur Durchführung der 
Restrukturierung* 
 
Ermächtigung an den Verwaltungsrat, die Durchführung 
dieser Restrukturierung des Kapitals mit Hilfe einer 
vom Verwaltungsrat bestimmten Bank zu veranlassen, so 
dass die Depotstellen, über welche die Aktionäre ihre 
Aktien beziehungsweise Bruchteile an Anteilen halten, 
die Spitzen (von Bruchteilen an Aktien, die keine ganze 
Aktien ergeben) über diese Bank und über die 
Clearingstelle über Ankauf oder Verkauf von Bruchteilen 
bis zum 7. Juni 2017 ausgleichen können. 
 
*5 | Bevollmächtigung zur Umsetzung der 
Restrukturierung* 
 
Bevollmächtigung an den Verwaltungsrat der 
Gesellschaft, diese Restrukturierung des genehmigten 
und gezeichneten Aktienkapitals umzusetzen und jegliche 
Formalitäten und Maßnahmen diesbezüglich 
durchzuführen, insbesondere, um eine sich daraus 
ergebende Annullierung von Aktien, sowie alle andern 
sich daraus ergebenden Satzungsänderungen notariell 
beurkunden zu lassen. 
 
*6 | Umwandlung der Aktien in Namensaktien* 
 
Nach Durchführung der in den Tagesordnungspunkten 1 bis 
4 beschlossenen Maßnahmen sollen sämtliche Aktien 
der Gesellschaft in Namensaktien umgewandelt und 
Artikel 6 der Satzung mit Wirkung zum 8. Juni 2017 
geändert werden, um ihm den unten aufgeführten Wortlaut 
zu geben, sowie Ermächtigung an den Verwaltungsrat, 
alles Erforderliche und Notwendige für die Durchführung 
der Umwandlung der Inhaber- in Namensaktien sowie die 
Eintragung sämtlicher Aktionäre im Aktienregister zu 
veranlassen. 
 
*7 | Weitere Abänderung der Satzung der Gesellschaft* 
 
Weitere Abänderung der Satzung der Gesellschaft um 
Bestimmungen des Gesetzes vom 10. August 2016 
betreffend die Modernisierung des Gesetzes vom 10. 
August 1915 über Handelsgesellschaften und den obigen 
Tagesordnungspunkten Rechnung zu tragen, wobei die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Logwin AG: Bekanntmachung der -2-

Änderung unter Punkt (d) am 8. Juni 2017 in Kraft 
treten wird und die andern Änderungen mit 
sofortiger Wirkung in Kraft treten: 
 
a) Abänderung von Artikel 2 der Satzung, um ihm 
   folgenden Wortlaut zu geben: 
 
   '_Artikel 2_ 
   _Der Sitz der Gesellschaft ist Grevenmacher. 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung oder 
   durch Beschluss des Verwaltungsrats (in 
   welchem Fall der Verwaltungsrat berechtigt 
   ist die Satzung der Gesellschaft entsprechend 
   abzuändern), kann der Sitz der Gesellschaft 
   an einen anderen Ort der Gemeinde 
   Grevenmacher oder an jeden anderen Ort im 
   Großherzogtum Luxemburg verlegt werden._ 
   Sollte die normale Geschäftstätigkeit am Sitz 
   der Gesellschaft oder vom Sitz der 
   Gesellschaft mit dem Ausland durch 
   außergewöhnliche Ereignisse politischer, 
   wirtschaftlicher oder sozialer Art gefährdet 
   werden, so kann der Verwaltungsrat den Sitz 
   der Gesellschaft vorübergehend und bis zur 
   völligen Wiederherstellung normaler 
   Verhältnisse ins Ausland verlegen. Die 
   vorübergehende Maßnahme verändert jedoch 
   nicht die luxemburgische Nationalität der 
   Gesellschaft. Die Bekanntmachung der 
   Verlegung hat an Dritte zu erfolgen durch die 
   Organe der Gesellschaft, die am besten 
   geeignet sind, dies unter den gegebenen 
   Umständen zu vollziehen.' 
b) Abänderung von Absatz (1), (2) und (3) des 
   Artikel 5 der Satzung, um ihnen folgenden 
   Wortlaut zu geben: 
 
   _'(1) Das Grundkapital (gezeichnetes 
   Aktienkapital) der Gesellschaft beträgt 
   131.300.000 (einhunderteinunddreißig 
   Millionen dreihunderttausend) Euro. Es ist 
   eingeteilt in 2.884.395 (zwei Millionen 
   achthundertvierundachtzigtausend 
   dreihundertfünfundneunzig) voll eingezahlte 
   Aktien ohne Nennwert._ 
   _(2) Zusätzlich zum gezeichneten Kapital aus 
   Absatz 1 dieses Artikels gibt es ein 
   genehmigtes Kapital der Gesellschaft in Höhe 
   von insgesamt 68.700.000 (achtundsechzig 
   Millionen siebenhunderttausend) Euro, 
   eingeteilt in weitere 1.509.105 (eine Million 
   fünfhundertundneuntausend einhundertundfünf) 
   neu auszugebende Aktien ohne Nennwert._ 
   _(3) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das 
   Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. 
   März 2020 durch Ausgabe neuer Aktien ohne 
   Nennwert mit oder ohne Agio ('prime 
   d'émission') gegen Bar- und/oder Sacheinlagen 
   einmalig oder mehrmals um 1.509.105 (eine 
   Million 
   fünfhundertundneuntausendeinhundertundfünf) 
   Aktien zu erhöhen._ 
   _Bei solchen Kapitalerhöhungen besteht kein 
   Bezugsrecht zu Gunsten der Aktionäre. Falls 
   Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen 
   vorgenommen werden, gelten die Bestimmungen 
   von Absatz 5.'_ 
c) Hinzufügung eines neuen Absatzes (9) zum 
   Artikel 5 der Satzung, der wie folgt verfasst 
   ist: 
 
   _'(9) Während der Periode vom 12. April 2017 
   bis zum 7. Juni 2017 ist jede Aktie der 
   Gesellschaft in 50 Bruchteile an Aktien 
   eingeteilt. Am Tag, der diesem Stichtag 
   folgt, gibt es nur mehr ganze ungeteilte 
   Aktien. Dementsprechend entfällt dann dieser 
   Absatz von Artikel 5 und gilt als 
   gestrichen.'_ 
d) Abänderung von Artikel 6 der Satzung, um ihm 
   folgenden Wortlaut zu geben: 
 
   _'_ _Artikel 6_ 
   _(1) Die Gesellschaftsaktien bestehen 
   ausschließlich in Form von 
   Namensaktien._ 
   (2) Die Gesellschaft wird diejenige Person 
   als Eigentümer von Aktien ansehen, in deren 
   Namen diese Aktien im Aktienregister der 
   Gesellschaft eingetragen sind. Jede Bank oder 
   anderes Unternehmen das als Depotstelle tätig 
   ist, kann nur im Register eingetragen werden, 
   falls von ihr schriftlich bestätigt wird, 
   dass die jeweiligen Aktien zu ihrem eigenen 
   Vermögen, und nicht zu dem eines ihrer Kunden 
   gehört. Falls diese Bestätigung nicht gegeben 
   wird, kann die Gesellschaft die Ausübung der 
   Rechte an diesen Aktien aussetzen, bis ihr 
   bestätigt wird, dass der oder die 
   rechtmäßige(n) Inhaber der Aktien im 
   Aktienregister eingetragen ist, 
   beziehungsweise sind.' 
e) Abänderung von Absatz (3) und (4) des Artikel 
   9 der Satzung, um ihnen folgenden Wortlaut zu 
   geben: 
 
   '(3) Der Verwaltungsrat ist nur 
   beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner 
   Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Die 
   Verwaltungsratsmitglieder, welche verhindert 
   sind, können schriftlich ein anderes 
   Verwaltungsratsmitglied mit der Stimmabgabe 
   bevollmächtigen. Ein Verwaltungsratsmitglied 
   kann mehrere andere Verwaltungsratsmitglieder 
   vertreten. Jedes Verwaltungsratsmitglied kann 
   an jeder Sitzung des Verwaltungsrates 
   teilnehmen mittels Telefonkonferenz oder 
   anderen zur Verfügung stehenden 
   Kommunikationsmitteln insofern gewährleistet 
   ist, dass alle an der Sitzung teilnehmenden 
   Personen sich hören und miteinander 
   kommunizieren können. Eine Sitzung kann auch 
   mittels einer Telefonkonferenz abgehalten 
   werden. Die Teilnahme oder das Abhalten einer 
   Sitzung mit Hilfe dieser Mittel entspricht 
   einer persönlichen Teilnahme an der 
   betroffenen Sitzung. 
   _(4) Ein Beschluss des Verwaltungsrats ist 
   für alle Entscheidungen von grundsätzlicher 
   Art oder von wesentlicher finanzieller 
   Bedeutung für die Gesellschaft oder ein 
   Beteiligungsunternehmen erforderlich, soweit 
   nicht die Geschäftsordnung dies an einen 
   Ausschuss delegiert.'_ 
f) Abänderung von Absatz (2) des Artikel 10, um 
   ihm folgenden Wortlaut zu geben, und 
   Hinzufügung eines neuen Absatz (3) zu Artikel 
   10 der wie folgt verfasst ist: 
 
   '(2) Schriftlich gefasste Beschlüsse, die von 
   allen Verwaltungsratsmitgliedern genehmigt 
   und unterschrieben sind, sind genauso 
   rechtswirksam wie anlässlich einer 
   Verwaltungsratssitzung gefasste Beschlüsse. 
   Solche Unterschriften können auf einem 
   einzelnen Dokument oder auf mehrfachen 
   Abschriften eines identischen Beschlusses 
   stehen und können durch Brief, Telefax, Email 
   oder Fernschreiben bestätigt werden. 
   _(3) Die in diesem Artikel ausgeführten 
   Regelungen gelten analog auch für die vom 
   Verwaltungsrat eingerichteten Ausschüsse.'_ 
g) Abänderung von Absatz (3) des Artikel 11 der 
   Satzung, um ihm folgenden Wortlaut zu geben: 
 
   _'(3) Darüber hinaus wird die Gesellschaft 
   rechtswirksam durch die gemeinsame 
   Unterschrift von zwei Mitgliedern des 
   Verwaltungsrats verpflichtet, wobei eine 
   dieser Unterschriften diejenige des 
   Vorsitzenden oder seines Stellvertreters sein 
   muss.'_ 
h) Abänderung von Absatz (1) des Artikel 12 der 
   Satzung, um ihm folgenden Wortlaut zu geben: 
 
   '(1) Jedes Verwaltungsratsmitglied hat 
   persönliche finanzielle und den Interessen 
   der Gesellschaft entgegenstehende 
   Interessenkonflikte dem Verwaltungsrat 
   gegenüber unverzüglich offen zu legen und hat 
   dafür Sorge zu tragen, dass der 
   Interessenkonflikt in den Sitzungsbericht 
   eingetragen wird. Ein im Interessenkonflikt 
   stehendes Verwaltungsratsmitglied ist von der 
   Beratung und der Beschlussfassung 
   ausgeschlossen, soweit der Interessenkonflikt 
   mit dem zu fassenden Beschluss in 
   Zusammenhang steht.' 
i) Abänderung von Artikel 15 der Satzung, um ihm 
   folgenden Wortlaut zu geben: 
 
   _'_ _Artikel 15_ 
   _Die jährliche ordentliche Hauptversammlung 
   findet am Gesellschaftssitz oder an einem in 
   der Einberufung angegebenen Ort in Luxemburg 
   innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des 
   vorangegangenen Geschäftsjahres, wie in der 
   Einberufung der Versammlung angegeben, 
   statt.'_ 
j) Abänderung von Artikel 24 der Satzung, um ihm 
   folgenden Wortlaut zu geben: 
 
   _'_ _Artikel 24_ 
   _Für alle Punkte, die nicht in dieser Satzung 
   festgelegt sind, gelten die Bestimmungen des 
   Gesetzes vom 24. Mai 2011 über die Ausübung 
   verschiedener Aktionärsrechte in 
   Hauptversammlungen von börsennotierten 
   Gesellschaften und, soweit anwendbar, des 
   Gesetzes vom 10. August 1915 über 
   Handelsgesellschaften in der jeweils gültigen 
   Fassung.'_ 
*Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen* 
 
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine 
Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der 
ordentlichen Hauptversammlung werden mit der einfachen 
Mehrheit der anwesenden und vertretenen Aktionäre 
gefasst. 
 
Bei der außerordentlichen Hauptversammlung muss 
mindestens die Hälfte des gezeichneten Aktienkapitals 
anwesend oder vertreten sein. Die Beschlüsse der 
außerordentlichen Hauptversammlung werden mit 
einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden oder vertretenen 
Aktionäre gefasst. 
 
*Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital 
der Gesellschaft 131.202.165,00 EUR und ist eingeteilt 
in 146.257.596 auf den Inhaber lautende nennwertlose 
Stückaktien, wovon 2.037.806 Stückaktien von der 
Gesellschaft im Laufe der Geschäftsjahre 2014, 2015 und 
2016 erworben wurden. Jede Aktie, die 2.037.806 von der 
Gesellschaft erworbenen Aktien ausgenommen, gewährt 
eine Stimme, die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 
zum Zeitpunkt der Einberufung 144.219.790. Nach 
Kenntnis der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der 
Einberufung keine Aktie, die 2.037.806 von der 
Gesellschaft erworbenen Aktien ausgenommen, vom 
Stimmrecht ausgeschlossen. Aktionäre, die mindestens 
fünf Prozent (5%) des gezeichneten Aktienkapitals 
halten, können nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 24. 
Mai 2011 über die Ausübung verschiedener 
Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

Gesellschaften ('Gesetz über Aktionärsrechte') die 
Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die 
Tagesordnung der Hauptversammlungen verlangen und haben 
das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der 
Tagesordnungspunkte der Hauptversammlungen 
einzureichen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag 
muss der Gesellschaft, zusammen mit einer Begründung 
oder mit einem Beschlussvorschlag, auf postalischem 
oder auf elektronischem Weg an folgende Adresse 
mitgeteilt werden: 
 
Logwin AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 210 27 298 
antraege@linkmarketservices.de 
 
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur 
Bestätigung des Eingangs des Verlangens bei der 
Gesellschaft zu beinhalten. Das entsprechende Verlangen 
hat der Gesellschaft spätestens am 
21. März 2017 zuzugehen. 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte 
dürfen nur Aktionäre an den Hauptversammlungen 
teilnehmen und abstimmen, die am 29. März 2017 um 
Mitternacht (Luxemburger Zeit) ('Luxemburgischer 
Stichtag') Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige 
Änderungen hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach 
dem Luxemburgischen Stichtag werden bei der Bestimmung 
der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung bei den 
Hauptversammlungen nicht berücksichtigt. 
 
Zur Teilnahme an den Hauptversammlungen und zur 
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der jeweiligen 
Hauptversammlung in Textform (z.B. per E-Mail) in 
deutscher, englischer oder französischer Sprache 
angemeldet und der Gesellschaft die Berechtigung zur 
Teilnahme nachgewiesen haben. 
 
Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der 
Satzung wurde der Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen 
der Anmeldung zur Hauptversammlungen möglich ist, über 
den Luxemburgischen Stichtag hinaus verlängert. Die 
Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden 
Adresse daher bis spätestens am 5. April 2017 zugehen: 
 
Logwin AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 210 27 289 
agm@linkmarketservices.de 
 
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an den 
Hauptversammlungen und zur Ausübung des Stimmrechts 
erfolgt durch eine in deutscher, englischer oder 
französischer Sprache erstellte Bescheinigung der 
Depotbank, bei welcher der Aktionär seine Aktien an der 
Logwin AG hält. Die Bescheinigung muss der Gesellschaft 
unter der oben stehenden Adresse ebenfalls spätestens 
bis zum 5. April 2017 zugehen. 
 
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden nach 
fristgerechter Anmeldung Eintrittskarten zugeschickt, 
auf deren Rückseite ein Vollmachtsformular abgedruckt 
ist. 
 
*Vollmachtserteilung* 
 
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt 
werden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, 
wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 5. 
April 2017 anmelden. Bevollmächtigte werden unter 
Vorlage der Eintrittskarte und einer rechtmäßig 
erteilten Vollmacht zur Teilnahme an den 
Hauptversammlungen zugelassen. Falls Aktionäre ihre 
Depotbank zur Vertretung ihrer Stimmrechte 
bevollmächtigen wollen, müssen sie die unterschriebene 
Vollmacht bis spätestens zum 11. April 2017 bei ihrer 
Depotbank hinterlegen. Die Depotbank ist berechtigt, 
Untervollmacht zu erteilen. 
 
*Stimmrechtsvertreter* 
 
Die Logwin AG möchte den Aktionären die persönliche 
Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von 
der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter bereits vor den Hauptversammlungen 
zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht 
und Weisung erteilen möchten, können hierzu das auf der 
Rückseite der Eintrittskarte zu den Hauptversammlungen 
abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und 
Weisungen zu den abstimmungsfähigen Punkten der 
Tagesordnung verwenden. Zu diesem Zweck müssen diese 
Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen 
beschrieben, bis zum 5. April 2017 anmelden. Mit der 
Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular. Das 
ausgefüllte und unterschriebene Formular muss 
spätestens am Dienstag, 11. April 2017, an folgender 
Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg 
eingehen: 
 
Logwin AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 210 27 289 
agm@linkmarketservices.de 
 
Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Falls die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden, müssen in jedem Falle Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne 
diese Weisungen ist eine solche Vollmacht ungültig. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. 
 
Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten 
Aktionäre montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 
17.00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 89 210 27222. 
 
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und 
Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen 
Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen 
möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein 
Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche 
den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und 
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. 
 
*Briefwahl* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an den 
Hauptversammlungen teilnehmen möchten, können ihre 
Stimmen per Briefwahl abgeben. Hierzu kann das Formular 
verwendet werden, das die Aktionäre auf der Rückseite 
der Eintrittskarte finden. Zu diesem Zweck müssen diese 
Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen 
beschrieben, bis zum 5. April 2017 anmelden. Die 
Stimmabgabe im Wege der Briefwahl muss bis spätestens 
zum 11. April 2017 auf postalischem oder elektronischem 
Weg bei der 
 
Logwin AG 
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Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0)89 210 27 289 
agm@linkmarketservices.de 
 
eingegangen sein. 
 
*Hinweis zur Information über die Hauptversammlungen* 
 
Weitere Informationen bezüglich der Hauptversammlungen 
können auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.logwin-logistics.com abgerufen werden. Anfragen zu 
den Dokumenten richten Sie bitte an: 
 
Logwin AG 
Investor Relations 
ZIR Potaschberg 
5, an de Längten 
L-6776 Grevenmacher 
 
Luxemburg, im März 2017 
 
*Logwin AG* 
 
_Der Verwaltungsrat_ 
 
Logwin AG 
ZIR Potaschberg | 5, an de Längten 
6776 Grevenmacher | Luxemburg 
Tel. +352 71 96 90-1112 | Fax +352 71 96 90-1359 
ir-info@logwin-logistics.com | www.logwin-logistics.com 
Logwin-Aktie WKN 931705 | ISIN LU0106198319 
 
R.C.S. Luxemburg Nr. B 40.890 
 
Weitere Informationen zu unserem Unternehmen und zu den 
Hauptversammlungen finden Sie unter 
www.logwin-logistics.com 
 
2017-03-10 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Logwin AG 
             5, an de Längten 
             6776 Grevenmacher 
             Großherzogtum Luxemburg 
E-Mail:      yvonne.friedl@logwin-logistics.com 
Internet:    http://www.logwin-logistics.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
553093 2017-03-10 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 10, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

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