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DGAP-HV: Schaeffler AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.04.2017 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Schaeffler AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Schaeffler AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
26.04.2017 in Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-03-15 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Schaeffler AG Herzogenaurach ISIN (Stammaktien): 
DE000SHA0019 (WKN SHA001) 
ISIN (Vorzugsaktien): DE000SHA0159 (WKN SHA015) 
Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Schaeffler AG am 26. April 2017 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
am Mittwoch, den 26. April 2017, 11:00 Uhr 
(MESZ) 
 
in der Frankenhalle der NürnbergMesse GmbH, 
Messezentrum, 90471 Nürnberg, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016 sowie des für die Gesellschaft 
   und den Konzern zusammengefassten Lageberichts 
   einschließlich des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt. 
   Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
   fassen. Die vorgenannten Unterlagen sind über 
   die Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.schaeffler.com/hv zugänglich. Ferner werden 
   die Unterlagen in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein und näher erläutert werden. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der Schaeffler AG ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
   von EUR 566.156.626,00 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        EUR 83.000.000,00 
   Dividende von EUR 0,50 je 
   dividendenberechtigter 
   Vorzugsaktie, 
   bei 166.000.000 
   Vorzugsaktien sind das: 
   Ausschüttung einer        EUR 245.000.000,00 
   Dividende von EUR 0,49 je 
   dividendenberechtigter 
   Stammaktie, 
   bei 500.000.000 
   Stammaktien sind das: 
   Einstellung in die        EUR 238.156.626,00 
   Gewinnrücklage: 
 
   Bei entsprechender Beschlussfassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende gemäß § 58 Abs. 
   4 S. 2 AktG in der ab dem 1. Januar 2017 
   geltenden Fassung am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, d.h. am 2. Mai 2017, fällig und 
   wird daher auch erst am 2. Mai 2017 ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   München, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2017; 
   b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
      des verkürzten Abschlusses und des 
      Zwischenlageberichts (§§ 37w Abs. 5 und 
      37y Nr. 2 WpHG) für das erste Halbjahr 
      des Geschäftsjahrs 2017; sowie 
   c) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen 
      Finanzinformationen (§ 37w Abs. 7 WpHG) 
      für das erste und/oder dritte Quartal des 
      Geschäftsjahres 2017 und/oder für das 
      erste Quartal des Geschäftsjahres 2018 
      zum Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung EUR 666.000.000,00 
und ist eingeteilt in 666.000.000 Stückaktien mit einem 
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je 
Stückaktie. Von den 666.000.000 Stückaktien sind 
500.000.000 Stück Stammaktien mit ebenso vielen 
Stimmrechten und 166.000.000 Stück stimmrechtslose 
Vorzugsaktien. Die Vorzugsaktien haben in der 
Hauptversammlung auch nach § 140 Abs. 2 Satz 1 AktG 
kein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Stammaktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre 
Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen 
Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme 
nachweisen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen 
der Gesellschaft unter 
 
Schaeffler AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Deutschland 
Fax: +49 (0)69 - 12012 86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, 
wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum *19. 
April 2017 (24:00 Uhr MESZ)* zugehen. Für den Nachweis 
der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) in 
deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des *05. April 2017 (00:00 Uhr MESZ)* beziehen 
('*Nachweisstichtag*'). 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen 
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts 
erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, 
in Bezug auf diese Aktien nur teilnahme- und 
stimmberechtigt (Stammaktionäre) sind, soweit sie sich 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen 
lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf 
die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die 
ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag ganz oder 
teilweise veräußern, sind deshalb - bei 
rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des 
Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft 
gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - 
soweit sie Stammaktionäre sind - zur Ausübung ihres 
Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist kein 
relevantes Datum für die Dividendenberechtigung der 
Aktien. 
 
*Vertretung bei Stimmrechtsausübung oder Teilnahme* 
 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht (Stammaktionäre) bzw. 
seine sonstigen Teilnahmerechte (Stamm- und 
Vorzugsaktionäre) in der ordentlichen Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die 
depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder 
eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die 
Aktionäre, die eine Vollmacht erteilen möchten, müssen 
sich ebenfalls wie vorstehend ausgeführt fristgerecht 
zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung 
nachweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform; § 135 AktG bleibt 
unberührt. Aktionäre, die einen Vertreter 
bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung 
der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die 
Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der 
Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei 
rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. 
 
Die Bestellung eines Bevollmächtigten sowie der 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft können auch schon vor der 
Hauptversammlung durch Übermittlung in Textform (§ 
126b BGB) an die folgende Adresse erfolgen: 
 
Schaeffler AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Fax: +49 (0)89-21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an 
Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder 
Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) sowie an 
Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von § 135 
Abs. 8 AktG erteilt, so ist die Vollmachtserklärung vom 
Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss 
zudem vollständig sein und darf nur mit der 

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March 15, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)

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