Bad Marienberg - Das Landgericht Neuruppin als Beschwerdegericht hat am 16. März 2017 die einzig fristgerecht gegen den Bestätigungsbeschluss des Amtsgerichts eingelegte sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen; die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, so die KTG Energie AG (ISIN DE000A0HNG53/ WKN A0HNG5) in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:Den vollständigen Artikel lesen ...