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DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: WashTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
03.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-03-22 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
WashTec AG Augsburg Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750 
750 
ISIN-Code: DE 000 750 750 1 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung der WashTec AG Wir laden unsere 
Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 
2017 der WashTec AG, 
Augsburg, am Mittwoch, den 03. Mai 2017, 10.00 Uhr 
(Einlass ab ca. 09.00 Uhr) in der IHK für 
Augsburg und Schwaben, Stettenstraße 1+3, 86150 
Augsburg, ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016; Vorlage des zusammengefassten 
   Lageberichts für die WashTec AG und für den 
   Konzern für das Geschäftsjahr 2016 mit dem 
   erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
   Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
   HGB; Vorlage des Vorschlags des Vorstands für 
   die Verwendung des Bilanzgewinns und des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2016 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 
   Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der 
   Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme 
   des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die 
   Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem 
   Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und 
   des Konzernlageberichts einzuberufen hat. 
   Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG 
   hat der Vorstand der Hauptversammlung den 
   Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht 
   des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei 
   börsennotierten Gesellschaften - einen 
   erläuternden Bericht zu den übernahmerelevanten 
   Angaben sowie bei einem Mutterunternehmen auch 
   den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und 
   den Bericht des Aufsichtsrats hierüber 
   zugänglich zu machen. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen werden in der 
   Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen ab 
   Einberufung der Hauptversammlung in den 
   Geschäftsräumen der WashTec AG, Argonstraße 
   7, 86153 Augsburg, sowie in der Hauptversammlung 
   selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.washtec.de im Bereich »Investor Relations« 
   zugänglich. Auf Verlangen werden jedem Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos Abschriften der 
   ausliegenden Unterlagen erteilt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn 
   von Euro 30.538.308,54 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 
      Euro 2,10 je dividendenberechtigter 
      Stückaktie, insgesamt Euro 28.102.880,40. 
   b) Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns 
      in Höhe von Euro 2.435.428,14 auf neue 
      Rechnung. 
 
   Die Dividende wird ab dem 08. Mai 2017 
   ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 und des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, zu 
   beschließen: 
 
   Die PricewaterhouseCoopers AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München wird 
   zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls 
   erfolgende prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2017 bestellt. 
6. *Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Die Amtszeit der derzeitigen 
   Aufsichtsratsmitglieder Jens 
   Große-Allermann, Dr. Sören Hein, Roland 
   Lacher und Dr. Hans Liebler endet planmäßig 
   mit dem Ende der Hauptversammlung am 03. Mai 
   2017. Es ist daher eine Neuwahl des 
   Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat 
   setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und 
   Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus 
   sechs von der Hauptversammlung zu wählenden 
   Mitgliedern zusammen. Um die satzungsgemäße 
   Besetzung des Aufsichtsrats auch nach der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2017 zu 
   gewährleisten, sind somit vier neue 
   Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Herr Roland 
   Lacher steht aus Altersgründen für eine Neuwahl 
   nicht mehr zur Verfügung. 
 
   a) *Wahlvorschlag Jens Große-Allermann* 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jens 
      Große-Allermann, Köln, Vorstand der 
      Investmentaktiengesellschaft für 
      langfristige Investoren TGV, Bonn, sowie 
      Vorstand der Fiducia Treuhand AG, Bonn, 
      als Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und 
      zwar für die Zeit vom Ablauf der 
      Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis zum 
      Ende der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder 
      für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt; das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Jens 
      Große-Allermann in anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
      - FPM Deutsche Investmentgesellschaft 
        mit Teilgesellschaftsvermögen, 
        Frankfurt 
      - Kromi Logistik AG, Hamburg 
        (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
      - Sparta AG, Hamburg 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Jens 
      Große-Allermann in vergleichbaren 
      in- und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Keine 
   b) *Wahlvorschlag Dr. Sören Hein* 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. 
      Sören Hein, München, Geschäftsführer der 
      Compound Disk Drives GmbH, Starnberg, als 
      Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar 
      für die Zeit vom Ablauf der 
      Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis zum 
      Ende der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder 
      für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
      Beginn der Amtszeit beschließt; das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Dr. Sören Hein 
      in anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      - keine 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Dr. Sören Hein 
      in vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Beiratsvorsitzender der NEUE FALKEN 
        Siebzehnte Verwaltungsgesellschaft 
        mbH, Puchheim 
      - Mitglied des 'Board of Directors' der 
        Konux, Inc., Delaware, USA 
   c) *Wahlvorschlag Dr. Hans Liebler* 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. 
      Hans Liebler, Gräfelfing, Dipl.-Kaufmann, 
      Geschäftsführer Lenbach Capital GmbH, 
      Gräfelfing, als Aufsichtsratsmitglied zu 
      wählen, und zwar für die Zeit vom Ablauf 
      der Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis 
      zum Ende der Hauptversammlung, die über 
      die Entlastung der 
      Aufsichtsratsmitglieder für das vierte 
      Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
      Amtszeit beschließt; das 
      Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
      beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Dr. Hans 
      Liebler in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      - Grammer AG, Amberg 
 
      Mitgliedschaften von Herrn Dr. Hans 
      Liebler in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - Mitglied des Aufsichtsrats der 
        autowerkstattgroup N.V., Amsterdam, 
        Niederlande 
   d) *Wahlvorschlag Dr. Alexander Selent* 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. 
      Alexander Selent, Limburgerhof, 
      Diplom-Kaufmann und ehemaliger 
      stellvertretender Vorstandsvorsitzender 
      und CFO der FUCHS PETROLUB SE, Mannheim, 
      als Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und 
      zwar für die Zeit vom Ablauf der 
      Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis zum 
      Ende der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder 
      für das vierte Geschäftsjahr nach dem 

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