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DGAP-News: WashTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
03.05.2017 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-03-22 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
WashTec AG Augsburg Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750
750
ISIN-Code: DE 000 750 750 1 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung der WashTec AG Wir laden unsere
Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung
2017 der WashTec AG,
Augsburg, am Mittwoch, den 03. Mai 2017, 10.00 Uhr
(Einlass ab ca. 09.00 Uhr) in der IHK für
Augsburg und Schwaben, Stettenstraße 1+3, 86150
Augsburg, ein.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2016; Vorlage des zusammengefassten
Lageberichts für die WashTec AG und für den
Konzern für das Geschäftsjahr 2016 mit dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB; Vorlage des Vorschlags des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns und des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2016
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175
Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der
Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme
des festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die
Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem
Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts einzuberufen hat.
Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG
hat der Vorstand der Hauptversammlung den
Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht
des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei
börsennotierten Gesellschaften - einen
erläuternden Bericht zu den übernahmerelevanten
Angaben sowie bei einem Mutterunternehmen auch
den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und
den Bericht des Aufsichtsrats hierüber
zugänglich zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen werden in der
Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen ab
Einberufung der Hauptversammlung in den
Geschäftsräumen der WashTec AG, Argonstraße
7, 86153 Augsburg, sowie in der Hauptversammlung
selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind
über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.washtec.de im Bereich »Investor Relations«
zugänglich. Auf Verlangen werden jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos Abschriften der
ausliegenden Unterlagen erteilt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn
von Euro 30.538.308,54 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von
Euro 2,10 je dividendenberechtigter
Stückaktie, insgesamt Euro 28.102.880,40.
b) Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns
in Höhe von Euro 2.435.428,14 auf neue
Rechnung.
Die Dividende wird ab dem 08. Mai 2017
ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017 und des Prüfers für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, zu
beschließen:
Die PricewaterhouseCoopers AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München wird
zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2017 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls
erfolgende prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2017 bestellt.
6. *Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Die Amtszeit der derzeitigen
Aufsichtsratsmitglieder Jens
Große-Allermann, Dr. Sören Hein, Roland
Lacher und Dr. Hans Liebler endet planmäßig
mit dem Ende der Hauptversammlung am 03. Mai
2017. Es ist daher eine Neuwahl des
Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat
setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und
Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus
sechs von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Um die satzungsgemäße
Besetzung des Aufsichtsrats auch nach der
ordentlichen Hauptversammlung 2017 zu
gewährleisten, sind somit vier neue
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Herr Roland
Lacher steht aus Altersgründen für eine Neuwahl
nicht mehr zur Verfügung.
a) *Wahlvorschlag Jens Große-Allermann*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jens
Große-Allermann, Köln, Vorstand der
Investmentaktiengesellschaft für
langfristige Investoren TGV, Bonn, sowie
Vorstand der Fiducia Treuhand AG, Bonn,
als Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und
zwar für die Zeit vom Ablauf der
Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis zum
Ende der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt; das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Mitgliedschaften von Herrn Jens
Große-Allermann in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- FPM Deutsche Investmentgesellschaft
mit Teilgesellschaftsvermögen,
Frankfurt
- Kromi Logistik AG, Hamburg
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Sparta AG, Hamburg
Mitgliedschaften von Herrn Jens
Große-Allermann in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
- Keine
b) *Wahlvorschlag Dr. Sören Hein*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr.
Sören Hein, München, Geschäftsführer der
Compound Disk Drives GmbH, Starnberg, als
Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar
für die Zeit vom Ablauf der
Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis zum
Ende der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt; das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Mitgliedschaften von Herrn Dr. Sören Hein
in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
- keine
Mitgliedschaften von Herrn Dr. Sören Hein
in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
- Beiratsvorsitzender der NEUE FALKEN
Siebzehnte Verwaltungsgesellschaft
mbH, Puchheim
- Mitglied des 'Board of Directors' der
Konux, Inc., Delaware, USA
c) *Wahlvorschlag Dr. Hans Liebler*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr.
Hans Liebler, Gräfelfing, Dipl.-Kaufmann,
Geschäftsführer Lenbach Capital GmbH,
Gräfelfing, als Aufsichtsratsmitglied zu
wählen, und zwar für die Zeit vom Ablauf
der Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis
zum Ende der Hauptversammlung, die über
die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt; das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Mitgliedschaften von Herrn Dr. Hans
Liebler in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
- Grammer AG, Amberg
Mitgliedschaften von Herrn Dr. Hans
Liebler in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
- Mitglied des Aufsichtsrats der
autowerkstattgroup N.V., Amsterdam,
Niederlande
d) *Wahlvorschlag Dr. Alexander Selent*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr.
Alexander Selent, Limburgerhof,
Diplom-Kaufmann und ehemaliger
stellvertretender Vorstandsvorsitzender
und CFO der FUCHS PETROLUB SE, Mannheim,
als Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und
zwar für die Zeit vom Ablauf der
Hauptversammlung am 03. Mai 2017 bis zum
Ende der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das vierte Geschäftsjahr nach dem
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March 22, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)
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