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DGAP-HV: Continental Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.04.2017 in Hannover, Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Continental Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Continental Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.04.2017 in Hannover, Kuppelsaal des Hannover Congress 
Centrums mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-22 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Continental Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE 
0005439004 
WKN: 543 900 Wir laden unsere Aktionärinnen und 
Aktionäre* ein zur ordentlichen Hauptversammlung am 
Freitag, 28. April 2017, 10:00 Uhr, im Kuppelsaal des 
Hannover Congress Centrums, 
Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover. 
 
* Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren 
Lesbarkeit wird im Folgenden die maskuline 
grammatikalische Form verwendet. Sie schließt alle 
Geschlechter mit ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
Continental Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat 
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 
mit dem Lagebericht der Continental Aktiengesellschaft 
und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 sowie dem 
Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht 
des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und § 
315 Absatz 4 des HGB 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt, der 
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den 
gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu 
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der 
Hauptversammlung vorgesehen. 
 
*2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 der Gesellschaft 
in Höhe von EUR 1.103.098.059,84 wie folgt zu 
verwenden: 
 
 Ausschüttung einer      EUR 4,25 
 Dividende von 
 je                      EUR 850.025.427,75 
 dividendenberechtigter 
 Stückaktie: 
 Vortrag auf neue        EUR 253.072.632,09 
 Rechnung: 
 Bilanzgewinn:           EUR 1.103.098.059,84 
 
Der Anspruch auf Zahlung der Dividende ist gemäß § 
58 Absatz 4 Satz 2 AktG am dritten auf den 
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, also 
am 4. Mai 2017, fällig. 
 
*3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorstandsmitgliedern für 
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der 
Einzelabstimmung über die Entlastung der 
Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 
 
*4. Beschlussfassung über die Entlastung des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern 
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der 
Einzelabstimmung über die Entlastung der 
Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. 
 
Eine Liste mit Informationen über die individuelle 
Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen 
des Plenums und der Ausschüsse des Aufsichtsrates im 
Geschäftsjahr 2016 kann im Internet unter 
http://www.continental-ir.de unter den weiterführenden 
Links 'Corporate Governance' und 
'Aufsichtsrat/Ausschüsse' eingesehen werden. 
 
*5. Beschlussfassung über die Bestellung des 
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie 
des Prüfers für die prüferische Durchsicht von 
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die 
Empfehlung des Prüfungsausschusses, folgende Beschlüsse 
zu fassen: 
 
a) Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hannover, wird zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 bestellt. 
b) Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hannover, wird zum Prüfer für eine etwa 
   vorzunehmende prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2017 
   bestellt. 
 
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der 
Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance 
Kodex vorgesehene Erklärung der KPMG AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit 
eingeholt. 
 
*6. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur 
Vergütung der Vorstandsmitglieder* 
 
§ 120 Absatz 4 AktG sieht die Möglichkeit vor, dass die 
Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur 
Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließt. Das 
bisher geltende System zur Vergütung der 
Vorstandsmitglieder hat die Hauptversammlung der 
Continental AG vom 25. April 2014 gebilligt. Der 
Aufsichtsrat hat dieses Vergütungssystem im Jahr 2016 
durch einen unabhängigen Berater erneut prüfen lassen. 
Die Prüfung ergab, dass sowohl System als auch Struktur 
der Vorstandsvergütung die gesetzlichen Vorgaben 
erfüllen und den Empfehlungen des Deutschen Corporate 
Governance Kodex entsprechen. Um die Direktvergütung 
insgesamt jeweils auf die Mitte einer 
Vergütungsbandbreite vergleichbarer Unternehmen 
anzuheben, hat der Gutachter jedoch die Anhebung 
einzelner Elemente vorgeschlagen. Nach eingehender 
eigener Prüfung und Erörterung hat der Aufsichtsrat die 
im Vergütungsbericht näher erläuterten Anpassungen bei 
dem Fixbetrag des Vorstandsvorsitzenden und - für alle 
Vorstandsmitglieder - bei den Zielwerten des 
Performance Bonus und des Long Term Incentive Plan 
beschlossen, die zum 1. Januar 2017 wirksam werden. Im 
Übrigen hat der Aufsichtsrat das System zur 
Vergütung der Vorstandsmitglieder unverändert belassen. 
Dieses System wird der Hauptversammlung zur Billigung 
vorgelegt. 
 
Im Vergütungsbericht wird das Vergütungssystem 
ausführlich dargestellt; er ist im Geschäftsbericht 
2016 (auf Seiten 23 ff.) als Teil des Corporate 
Governance Berichts veröffentlicht. Der 
Geschäftsbericht 2016 ist auch Bestandteil der 
Unterlagen, die im Internet unter 
http://www.continental-ir.de unter dem weiterführenden 
Link 'Hauptversammlung' sowie in den Geschäftsräumen 
der Hauptverwaltung der Continental Aktiengesellschaft, 
Vahrenwalder Straße 9, 30165 Hannover, eingesehen 
werden können. Während der Hauptversammlung wird der 
Geschäftsbericht 2016 zugänglich sein und das 
Vergütungssystem näher erläutert werden. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur 
Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 
 
*II. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*1. Verfügbarkeit der Unterlagen* 
 
Die in den Tagesordnungspunkten 1 und 6 genannten 
Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag zu 
Tagesordnungspunkt 2 liegen vom Zeitpunkt der 
Einberufung an in den Geschäftsräumen der 
Hauptverwaltung der Gesellschaft, Vahrenwalder 
Straße 9, 30165 Hannover, zur Einsicht für die 
Aktionäre aus und können alsbald nach Einberufung der 
Hauptversammlung gemeinsam mit den sonstigen 
Informationen nach § 124 a AktG im Internet unter 
http://www.continental-ir.de unter dem weiterführenden 
Link 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Abschriften 
dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage 
unverzüglich und kostenfrei zugesandt. 
 
*2. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt die Gesamtzahl der von der Gesellschaft 
ausgegebenen Aktien und Stimmrechte je 200.005.983. Die 
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
*3. Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, 
Nachweisstichtag und dessen Bedeutung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts ist nur berechtigt, wer zu Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 7. April 
2017, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionär der 
Gesellschaft ist, sich fristgerecht zur 
Hauptversammlung anmeldet und seine Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweist. Aktionäre, die ihre Aktien erst 
nach dem Nachweisstichtag erwerben, können also nicht 
an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die ihre 
am Nachweisstichtag gehaltenen Aktien nach dem 
Nachweisstichtag und noch vor der Hauptversammlung 
veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und 
Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im 
Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein 
besonderer, durch das depotführende Institut in 
Textform ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes 
aus. Soweit Aktien betroffen sind, die am 
Nachweisstichtag nicht in einem bei einem 
Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, 
kann der Nachweis durch Bescheinigung der Gesellschaft, 
eines Notars, einer Wertpapiersammelbank oder eines 
Kreditinstituts innerhalb der Europäischen Union 
geführt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss 
sich in jedem Fall auf den Nachweisstichtag beziehen. 
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache 
abgefasst sein. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung 
für die Dividendenberechtigung. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 22, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)

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