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DGAP-HV: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 11.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-23 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft München 
Einladung zur Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionäre hiermit ein zu der 97. 
ordentlichen Hauptversammlung der Bayerische Motoren 
Werke Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München 
 
*am Donnerstag, 11. Mai 2017, um 10.00 Uhr, in der 
Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 
München.* 
 
I. *Tagesordnung.* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016, des Lageberichts und des mit dem 
   Lagebericht zusammengefassten 
   Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 
   Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats.* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen werden in der 
   Hauptversammlung erläutert und sind auch dort 
   zugänglich. Sie sind auch vor der 
   Hauptversammlung insbesondere im Internet unter 
   www.bmwgroup.com über den Verweis (Link) 
   'Hauptversammlung' verfügbar und stehen dort 
   zum Herunterladen bereit. Sie werden den 
   Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Anfragen 
   richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse 
   Geschaeftsberichte@bmwgroup.com oder an die 
   Postanschrift: Bayerische Motoren Werke 
   Aktiengesellschaft, Abt. FF-2, 80788 München. 
   Ihre Anfrage wird auch telefonisch unter der 
   Nummer +49 89 382-0 entgegengenommen. 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
   den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
   von 2.299.912.186,00 EUR wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer      192.929.000,00 EUR 
   Dividende von 3,52 EUR 
   je Vorzugsaktie ohne 
   Stimmrecht im 
   Nennbetrag von 1 EUR 
   auf das 
   dividendenberechtigte 
   Grundkapital 
   (54.809.375 
   Vorzugsaktien), das 
   sind: 
   Ausschüttung einer      2.106.983.186,00 EUR 
   Dividende von 3,50 EUR 
   je Stammaktie im 
   Nennbetrag von 1 EUR 
   auf das 
   dividendenberechtigte 
   Grundkapital 
   (601.995.196 
   Stammaktien), das sind: 
   Bilanzgewinn            2.299.912.186,00 EUR 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien gegenüber dem 
   oben berücksichtigten Stand per 31.12.2016 
   verändern. Vorstand und Aufsichtsrat werden der 
   Hauptversammlung in diesem Fall einen 
   aktualisierten Beschlussvorschlag mit 
   unveränderten Dividendensätzen unterbreiten und 
   vorschlagen, einen nicht auf die 
   Dividendenzahlung entfallenden Betrag des 
   Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die 
   Dividende ab diesem Jahr erst am dritten auf 
   die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, 
   d.h. am 16. Mai 2017, zur Zahlung fällig (§ 58 
   Abs. 4 Satz 2 AktG). 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 
   für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers.* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
 
   (1.) zum Abschlussprüfer und 
        Konzernabschlussprüfer für das 
        Geschäftsjahr 2017 sowie 
   (2.) zum Prüfer für die prüferische 
        Durchsicht des verkürzten 
        Konzernzwischenabschlusses und des 
        Konzernzwischenlageberichts über die 
        ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 
        2017 
 
   zu bestellen. 
6. *Wahl zum Aufsichtsrat.* 
 
   Von der Hauptversammlung ist ein 
   Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen. 
   Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. 
   Dr. rer. nat. Dr.-Ing. E. h. Henning Kagermann 
   endet mit der Beendigung der Hauptversammlung 
   am 11. Mai 2017. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den 
   §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 
   Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG. Er besteht daher 
   aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Zudem hat 
   sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus 
   Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern 
   zusammenzusetzen (Mindestanteilsgebot). 
 
   Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat 
   insgesamt zu erfüllen. Ein Widerspruch gegen 
   die Gesamterfüllung wurde nicht erklärt. Daher 
   sind jeweils mindestens sechs Sitze im 
   Aufsichtsrat von Frauen und von Männern zu 
   besetzen. Ohne Herrn Prof. Dr. Kagermann 
   gehören dem Aufsichtsrat sechs Frauen und 13 
   Männer an. Das Mindestanteilsgebot ist also 
   erfüllt. Der frei werdende Sitz kann somit 
   entweder mit einer Frau oder einem Mann besetzt 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Dr.-Ing. Heinrich Hiesinger, Essen, 
    Vorsitzender des Vorstands der thyssenkrupp 
    AG, für eine Amtszeit von der Beendigung 
    der Hauptversammlung am 11. Mai 2017 bis 
    zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
    über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
    2021 entscheidet, zum Aufsichtsratsmitglied 
    der Aktionäre zu wählen. 
 
   Der vorgenannte Vorschlag des Aufsichtsrats 
   stützt sich auf die Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses und berücksichtigt die 
   vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Besetzungsziele. 
 
   Weitere Informationen zu dem Kandidaten, 
   insbesondere einen Lebenslauf, finden Sie auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.bmwgroup.com über den Verweis (Link) 
   'Hauptversammlung'. 
 
   Herr Dr. Heinrich Hiesinger ist Mitglied 
   folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte 
   (?) und vergleichbarer in- und ausländischer 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (?): 
 
   - thyssenkrupp Elevator AG (Vorsitzender)* 
 
   - thyssenkrupp Steel Europe AG (Vorsitzender)* 
 
   - thyssenkrupp (China) Ltd. (Vorsitzender)* 
 
    * Konzernmandat thyssenkrupp AG 
 
   Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass 
   der vorgenannte Kandidat nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft 
   oder Konzernunternehmen, Organen der 
   Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär steht, die 
   ein objektiv urteilender Aktionär für seine 
   Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
   würde. 
II. *Weitere Angaben* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung.* 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft 657.109.600 EUR 
   und ist eingeteilt in 657.109.600 Aktien im 
   Nennbetrag von jeweils 1 EUR, und zwar in 
   601.995.196 Stammaktien, die insgesamt 
   601.995.196 Stimmen gewähren, und 55.114.404 
   Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Das Stimmrecht 
   jeder Aktie, auf die die gesetzliche 
   Mindesteinlage gezahlt wurde, entspricht 
   ihrem Nennbetrag. Je 1 EUR Nennbetrag des bei 
   der Abstimmung vertretenen stimmberechtigten 
   Grundkapitals gewährt eine Stimme. 
 
   Zu den unter I. aufgeführten 
   Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung 
   sind nur Stammaktionäre stimmberechtigt. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts.* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts, in Person oder 
   durch einen Bevollmächtigten, sind nur 
   diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor 
   der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) 
   in deutscher oder englischer Sprache 
   angemeldet haben. 
 
   Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre 
   Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung 
   des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein 
   in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellter Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich 
   auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf 
   den 20. April 2017, 00.00 Uhr zu beziehen. 
   Maßgeblich für die Berechtigung zur 
   Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts 
   ist somit der Aktienbesitz zu diesem 
   Stichtag; im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
   für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
   nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes 
   zum Nachweisstichtag erbracht hat. 
 
   Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des 

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March 23, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)

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