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DGAP-News: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-23 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft München Einladung zur Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre hiermit ein zu der 97. ordentlichen Hauptversammlung der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München *am Donnerstag, 11. Mai 2017, um 10.00 Uhr, in der Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München.* I. *Tagesordnung.* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts und des mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats.* Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert und sind auch dort zugänglich. Sie sind auch vor der Hauptversammlung insbesondere im Internet unter www.bmwgroup.com über den Verweis (Link) 'Hauptversammlung' verfügbar und stehen dort zum Herunterladen bereit. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Anfragen richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse Geschaeftsberichte@bmwgroup.com oder an die Postanschrift: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, Abt. FF-2, 80788 München. Ihre Anfrage wird auch telefonisch unter der Nummer +49 89 382-0 entgegengenommen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 2.299.912.186,00 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer 192.929.000,00 EUR Dividende von 3,52 EUR je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht im Nennbetrag von 1 EUR auf das dividendenberechtigte Grundkapital (54.809.375 Vorzugsaktien), das sind: Ausschüttung einer 2.106.983.186,00 EUR Dividende von 3,50 EUR je Stammaktie im Nennbetrag von 1 EUR auf das dividendenberechtigte Grundkapital (601.995.196 Stammaktien), das sind: Bilanzgewinn 2.299.912.186,00 EUR Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien gegenüber dem oben berücksichtigten Stand per 31.12.2016 verändern. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung in diesem Fall einen aktualisierten Beschlussvorschlag mit unveränderten Dividendensätzen unterbreiten und vorschlagen, einen nicht auf die Dividendenzahlung entfallenden Betrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die Dividende ab diesem Jahr erst am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, d.h. am 16. Mai 2017, zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers.* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, (1.) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie (2.) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2017 zu bestellen. 6. *Wahl zum Aufsichtsrat.* Von der Hauptversammlung ist ein Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen. Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. rer. nat. Dr.-Ing. E. h. Henning Kagermann endet mit der Beendigung der Hauptversammlung am 11. Mai 2017. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG. Er besteht daher aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Zudem hat sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen (Mindestanteilsgebot). Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Ein Widerspruch gegen die Gesamterfüllung wurde nicht erklärt. Daher sind jeweils mindestens sechs Sitze im Aufsichtsrat von Frauen und von Männern zu besetzen. Ohne Herrn Prof. Dr. Kagermann gehören dem Aufsichtsrat sechs Frauen und 13 Männer an. Das Mindestanteilsgebot ist also erfüllt. Der frei werdende Sitz kann somit entweder mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr.-Ing. Heinrich Hiesinger, Essen, Vorsitzender des Vorstands der thyssenkrupp AG, für eine Amtszeit von der Beendigung der Hauptversammlung am 11. Mai 2017 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 entscheidet, zum Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen. Der vorgenannte Vorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses und berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Besetzungsziele. Weitere Informationen zu dem Kandidaten, insbesondere einen Lebenslauf, finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bmwgroup.com über den Verweis (Link) 'Hauptversammlung'. Herr Dr. Heinrich Hiesinger ist Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte (?) und vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (?): - thyssenkrupp Elevator AG (Vorsitzender)* - thyssenkrupp Steel Europe AG (Vorsitzender)* - thyssenkrupp (China) Ltd. (Vorsitzender)* * Konzernmandat thyssenkrupp AG Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass der vorgenannte Kandidat nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär steht, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. II. *Weitere Angaben* 1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung.* Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 657.109.600 EUR und ist eingeteilt in 657.109.600 Aktien im Nennbetrag von jeweils 1 EUR, und zwar in 601.995.196 Stammaktien, die insgesamt 601.995.196 Stimmen gewähren, und 55.114.404 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Das Stimmrecht jeder Aktie, auf die die gesetzliche Mindesteinlage gezahlt wurde, entspricht ihrem Nennbetrag. Je 1 EUR Nennbetrag des bei der Abstimmung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals gewährt eine Stimme. Zu den unter I. aufgeführten Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung sind nur Stammaktionäre stimmberechtigt. 2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, in Person oder durch einen Bevollmächtigten, sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf den 20. April 2017, 00.00 Uhr zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zu diesem Stichtag; im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des
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March 23, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)