Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 23.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Breaking News: InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
206 Leser
Artikel bewerten:
(3)

DGAP-HV: Bayerische Motoren Werke -3-

DJ DGAP-HV: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 11.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-23 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft München 
Einladung zur Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionäre hiermit ein zu der 97. 
ordentlichen Hauptversammlung der Bayerische Motoren 
Werke Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München 
 
*am Donnerstag, 11. Mai 2017, um 10.00 Uhr, in der 
Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 
München.* 
 
I. *Tagesordnung.* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016, des Lageberichts und des mit dem 
   Lagebericht zusammengefassten 
   Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 
   Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats.* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen werden in der 
   Hauptversammlung erläutert und sind auch dort 
   zugänglich. Sie sind auch vor der 
   Hauptversammlung insbesondere im Internet unter 
   www.bmwgroup.com über den Verweis (Link) 
   'Hauptversammlung' verfügbar und stehen dort 
   zum Herunterladen bereit. Sie werden den 
   Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Anfragen 
   richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse 
   Geschaeftsberichte@bmwgroup.com oder an die 
   Postanschrift: Bayerische Motoren Werke 
   Aktiengesellschaft, Abt. FF-2, 80788 München. 
   Ihre Anfrage wird auch telefonisch unter der 
   Nummer +49 89 382-0 entgegengenommen. 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
   den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
   von 2.299.912.186,00 EUR wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer      192.929.000,00 EUR 
   Dividende von 3,52 EUR 
   je Vorzugsaktie ohne 
   Stimmrecht im 
   Nennbetrag von 1 EUR 
   auf das 
   dividendenberechtigte 
   Grundkapital 
   (54.809.375 
   Vorzugsaktien), das 
   sind: 
   Ausschüttung einer      2.106.983.186,00 EUR 
   Dividende von 3,50 EUR 
   je Stammaktie im 
   Nennbetrag von 1 EUR 
   auf das 
   dividendenberechtigte 
   Grundkapital 
   (601.995.196 
   Stammaktien), das sind: 
   Bilanzgewinn            2.299.912.186,00 EUR 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien gegenüber dem 
   oben berücksichtigten Stand per 31.12.2016 
   verändern. Vorstand und Aufsichtsrat werden der 
   Hauptversammlung in diesem Fall einen 
   aktualisierten Beschlussvorschlag mit 
   unveränderten Dividendensätzen unterbreiten und 
   vorschlagen, einen nicht auf die 
   Dividendenzahlung entfallenden Betrag des 
   Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die 
   Dividende ab diesem Jahr erst am dritten auf 
   die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, 
   d.h. am 16. Mai 2017, zur Zahlung fällig (§ 58 
   Abs. 4 Satz 2 AktG). 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 
   für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers.* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
 
   (1.) zum Abschlussprüfer und 
        Konzernabschlussprüfer für das 
        Geschäftsjahr 2017 sowie 
   (2.) zum Prüfer für die prüferische 
        Durchsicht des verkürzten 
        Konzernzwischenabschlusses und des 
        Konzernzwischenlageberichts über die 
        ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 
        2017 
 
   zu bestellen. 
6. *Wahl zum Aufsichtsrat.* 
 
   Von der Hauptversammlung ist ein 
   Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen. 
   Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Prof. 
   Dr. rer. nat. Dr.-Ing. E. h. Henning Kagermann 
   endet mit der Beendigung der Hauptversammlung 
   am 11. Mai 2017. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den 
   §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 
   Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG. Er besteht daher 
   aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Zudem hat 
   sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus 
   Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern 
   zusammenzusetzen (Mindestanteilsgebot). 
 
   Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat 
   insgesamt zu erfüllen. Ein Widerspruch gegen 
   die Gesamterfüllung wurde nicht erklärt. Daher 
   sind jeweils mindestens sechs Sitze im 
   Aufsichtsrat von Frauen und von Männern zu 
   besetzen. Ohne Herrn Prof. Dr. Kagermann 
   gehören dem Aufsichtsrat sechs Frauen und 13 
   Männer an. Das Mindestanteilsgebot ist also 
   erfüllt. Der frei werdende Sitz kann somit 
   entweder mit einer Frau oder einem Mann besetzt 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Dr.-Ing. Heinrich Hiesinger, Essen, 
    Vorsitzender des Vorstands der thyssenkrupp 
    AG, für eine Amtszeit von der Beendigung 
    der Hauptversammlung am 11. Mai 2017 bis 
    zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
    über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
    2021 entscheidet, zum Aufsichtsratsmitglied 
    der Aktionäre zu wählen. 
 
   Der vorgenannte Vorschlag des Aufsichtsrats 
   stützt sich auf die Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses und berücksichtigt die 
   vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Besetzungsziele. 
 
   Weitere Informationen zu dem Kandidaten, 
   insbesondere einen Lebenslauf, finden Sie auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.bmwgroup.com über den Verweis (Link) 
   'Hauptversammlung'. 
 
   Herr Dr. Heinrich Hiesinger ist Mitglied 
   folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte 
   (?) und vergleichbarer in- und ausländischer 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (?): 
 
   - thyssenkrupp Elevator AG (Vorsitzender)* 
 
   - thyssenkrupp Steel Europe AG (Vorsitzender)* 
 
   - thyssenkrupp (China) Ltd. (Vorsitzender)* 
 
    * Konzernmandat thyssenkrupp AG 
 
   Zu Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass 
   der vorgenannte Kandidat nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats in keiner persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft 
   oder Konzernunternehmen, Organen der 
   Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär steht, die 
   ein objektiv urteilender Aktionär für seine 
   Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
   würde. 
II. *Weitere Angaben* 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung.* 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft 657.109.600 EUR 
   und ist eingeteilt in 657.109.600 Aktien im 
   Nennbetrag von jeweils 1 EUR, und zwar in 
   601.995.196 Stammaktien, die insgesamt 
   601.995.196 Stimmen gewähren, und 55.114.404 
   Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Das Stimmrecht 
   jeder Aktie, auf die die gesetzliche 
   Mindesteinlage gezahlt wurde, entspricht 
   ihrem Nennbetrag. Je 1 EUR Nennbetrag des bei 
   der Abstimmung vertretenen stimmberechtigten 
   Grundkapitals gewährt eine Stimme. 
 
   Zu den unter I. aufgeführten 
   Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung 
   sind nur Stammaktionäre stimmberechtigt. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts.* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts, in Person oder 
   durch einen Bevollmächtigten, sind nur 
   diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor 
   der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) 
   in deutscher oder englischer Sprache 
   angemeldet haben. 
 
   Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre 
   Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung 
   des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein 
   in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellter Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich 
   auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf 
   den 20. April 2017, 00.00 Uhr zu beziehen. 
   Maßgeblich für die Berechtigung zur 
   Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts 
   ist somit der Aktienbesitz zu diesem 
   Stichtag; im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
   für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
   nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes 
   zum Nachweisstichtag erbracht hat. 
 
   Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Bayerische Motoren Werke -2-

Anteilsbesitzes der Gesellschaft spätestens 
   bis zum Ablauf des 4. Mai 2017 unter 
   folgender Adresse zugehen: 
 
   Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
   c/o UniCredit Bank AG 
   CBS51DS/GM 
   80311 München 
   Telefax: +49 89 5400-2519 
   E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur 
   Hauptversammlung nicht blockiert, d.h. über 
   sie kann auch nach erfolgter Anmeldung 
   unverändert verfügt werden. 
 
   Üblicherweise übernehmen die 
   depotführenden Institute die Anmeldung und 
   übermitteln den Nachweis des Anteilsbesitzes 
   für ihre Kunden, nachdem die Kunden eine 
   Eintrittskarte für die Hauptversammlung 
   bestellt haben. Die Aktionäre werden daher 
   gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr 
   jeweiliges depotführendes Institut zu wenden 
   und eine Eintrittskarte zu bestellen. 
3. *Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des 
   Stimmrechts durch Bevollmächtigte.* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen und/oder ihr 
   Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, 
   können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, 
   insbesondere des Stimmrechts, auch durch 
   Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut 
   oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten 
   lassen. 
 
   Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf 
   und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
   Textform oder können elektronisch erfolgen 
   und übermittelt werden, indem die unter 
   www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting 
   bereitgestellte Anwendung genutzt wird. 
 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und 
   diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte 
   Personen und Institutionen können im Rahmen 
   der für sie bestehenden aktiengesetzlichen 
   Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende 
   Anforderungen an die ihnen zu erteilenden 
   Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen 
   können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden 
   erfragt werden. 
 
   Darüber hinaus bietet die Bayerische Motoren 
   Werke Aktiengesellschaft ihren 
   Stammaktionären an, sich bei der Ausübung des 
   Stimmrechts durch von der Gesellschaft 
   benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. 
   Soweit Stammaktionäre die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem 
   Fall Weisungen für die Ausübung des 
   Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen 
   ist die Vollmacht ungültig. Die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
 
   Vollmachten und Weisungen an die von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter können im Vorfeld der 
   Hauptversammlung unter Verwendung der von der 
   Gesellschaft dafür vorgesehenen 
   Vollmachtsformulare erteilt werden. 
   Stammaktionäre erhalten diese 
   Vollmachtsformulare mit der Eintrittskarte. 
   Die ausgefüllten Vollmachtsformulare müssen 
   in diesem Fall spätestens bis zum Ablauf des 
   9. Mai 2017 bei der Gesellschaft unter der 
   folgenden Adresse eingegangen sein: 
 
   Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Die Möglichkeit, den von der Gesellschaft 
   benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertretern Vollmachten und 
   Weisungen zu erteilen, besteht auch 
   elektronisch über das Internet, indem die 
   dafür unter www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting 
   bereitgestellte Anwendung gemäß dem von 
   der Gesellschaft vorgesehenen Verfahren 
   benutzt wird. Diese Anwendung steht bis zum 
   Beginn der Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
   Während der Hauptversammlung ist die 
   Erteilung von Vollmachten mit Weisungen an 
   die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bis zum Beginn der 
   Abstimmung unter Verwendung der im 
   Stimmkartenblock enthaltenen Vollmachtskarte 
   möglich. 
4. *Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts 
   durch Briefwahl.* 
 
   Stammaktionäre können ihre Stimmen, ohne an 
   der Hauptversammlung teilzunehmen, auch 
   schriftlich oder im Wege elektronischer 
   Kommunikation abgeben (Briefwahl). 
 
   Für die schriftliche Briefwahl steht den 
   Stammaktionären das mit der Eintrittskarte 
   zugesandte Formular zur Verfügung. Die 
   schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens 
   bis zum Ablauf des 9. Mai 2017 bei der 
   Gesellschaft unter der folgenden Adresse 
   eingegangen sein: 
 
   Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Eine Stimmabgabe durch Briefwahl ist auch auf 
   elektronischem Weg möglich, indem die dafür 
   unter www.bmwgroup.com/ir/proxyvoting 
   bereitgestellte Anwendung nach dem von der 
   Gesellschaft vorgesehenen Verfahren benutzt 
   wird. Diese Anwendung steht bis zum Beginn 
   der Hauptversammlung zur Verfügung. 
5. *Ergänzungsverlangen.* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
   anteiligen Betrag von 500.000 EUR (dies 
   entspricht 500.000 Aktien im Nennbetrag von 1 
   EUR) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 
   2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
   den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es 
   wird darum gebeten, die folgende Anschrift zu 
   verwenden: 
 
   Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
   Der Vorstand 
   Postanschrift: 80788 München 
   Hausanschrift: Petuelring 130, 80809 München 
 
   Das Verlangen muss der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d.h. 
   spätestens bis zum Ablauf des 10. April 2017 
   zugegangen sein. 
6. *Gegenanträge und Wahlvorschläge.* 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, in der 
   Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
   Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder 
   Aufsichtsrat zu bestimmten 
   Tagesordnungspunkten zu stellen und 
   Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 5 
   (Wahl des Abschlussprüfers) und 6 (Wahl zum 
   Aufsichtsrat) zu machen (§§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG). Wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   im Vorfeld übermittelt werden, sind sie 
   ausschließlich zu richten an: 
 
   Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
   Abt. FF-2 
   Postanschrift: 80788 München 
   Telefax: +49 89 382-11793 
   E-Mail: hv@bmw.de 
 
   Mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. 
   spätestens bis zum Ablauf des 26. April 2017 
   unter dieser Adresse eingegangene 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, 
   soweit sie den anderen Aktionären zugänglich 
   zu machen sind, bei Nachweis der 
   Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet 
   unter www.bmwgroup.com über den Verweis 
   (Link) 'Hauptversammlung' veröffentlicht. 
7. *Auskunftsrecht.* 
 
   Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem 
   Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen 
   sowie über die Lage des Konzerns und der in 
   den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
   zu geben, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
   der Tagesordnung erforderlich ist. 
8. *Veröffentlichungen auf der Internetseite; 
   Übertragung der Rede des 
   Vorstandsvorsitzenden; ergänzende 
   Informationen*. 
 
   Die Einberufung der Hauptversammlung, die 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und 
   Informationen, weitergehende Erläuterungen zu 
   den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, 
   § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG 
   sowie Informationen zu Tagesordnungspunkt 6 
   stehen auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter www.bmwgroup.com über den Verweis 
   (Link) 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Dort 
   werden nach der Hauptversammlung auch die 
   festgestellten Abstimmungsergebnisse 
   veröffentlicht. 
 
   Aktionäre und die interessierte 
   Öffentlichkeit können die Rede des 
   Vorstandsvorsitzenden am 11. Mai 2017 auch 
   direkt (live) im Internet unter 
   www.bmwgroup.com verfolgen. Die Rede steht 
   auch nach der Hauptversammlung als 
   Aufzeichnung zur Verfügung. 
 
   Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung, 
   auch durch Briefwahl, zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung sowie Vollmachts- und 
   Briefwahlformulare erhalten die Aktionäre mit 
   der Eintrittskarte zugesandt. 
 
   Inhaber von American Depositary Shares bzgl. 
   Stammaktien der Gesellschaft erhalten 
   Informationen zur Hauptversammlung über die 
   Bank of New York Mellon, New York, USA 
   (Depositary). 
 
München, 23. März 2017 
 
*Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-03-23 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft 
             Dostlerstraße 3 
             80809 München 
             Deutschland 
E-Mail:      hv@bmw.de 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)

Internet:    http://www.bmwgroup.com 
ISIN:        DE0005190003, DE0005190037, DE000A2DA5V3, DE000A2DA5W1 
WKN:         519000, 519003, A2DA5V, A2DA5W 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
557607 2017-03-23 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 23, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.