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DGAP-HV: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: -2-

DJ DGAP-HV: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.05.2017 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 05.05.2017 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-23 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Bielefeld ISIN-Code: DE0005878003 
Wertpapierkennnummer (WKN): 587800 115. ordentliche 
Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre 
unserer Gesellschaft 
zu der am Freitag, den 5. Mai 2017, 10.00 Uhr, 
im Saal 1 der Stadthalle Bielefeld in Bielefeld, 
Willy-Brandt-Platz 1, stattfindenden 115. ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016 mit den Lageberichten für die 
   DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und den Konzern, 
   des erläuternden Berichts des Vorstandes zu 
   den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für 
   das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 7. 
   März 2017 gebilligt und den Jahresabschluss 
   damit festgestellt. Damit entfällt eine 
   Feststellung durch die Hauptversammlung. Der 
   Jahresabschluss und der Lagebericht, der 
   Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, 
   der Bericht des Aufsichtsrates und der 
   Bericht des Vorstandes mit den Erläuterungen 
   übernahmerechtlicher Angaben sind der 
   Hauptversammlung rechtzeitig zugänglich 
   gemacht worden. Einer Beschlussfassung nach 
   dem Aktiengesetz bedarf es nicht. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - auf Empfehlung des 
   Finanz- und Prüfungsausschusses - vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Berlin, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 zu wählen. 
5. *Nachwahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Edgar 
   Ernst hat mit Wirkung zum Ablauf der 115. 
   ordentlichen Hauptversammlung die 
   Niederlegung seines Aufsichtsratsmandates als 
   Anteilseignervertreter erklärt, so dass nach 
   § 9 Abs. 2 der Satzung eine Nachfolgerin 
   gewählt werden soll. Deren Amtszeit läuft mit 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 
   beschließt, aus. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 9 
   der Satzung der Gesellschaft und §§ 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 
   Abs. 2 Nr. 1, 15 f. MitbestG aus sechs von 
   der Hauptversammlung und sechs von den 
   Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 2 AktG, § 25 Abs. 2 
   EGAktG ist bei Wahlen zum Aufsichtsrat seit 
   dem 1. Januar 2016 ein Anteil von mindestens 
   30 % Frauen und mindestens 30 % Männern zu 
   beachten (Mindestanteilsgebot). Das 
   Mindestanteilsgebot ist vom Aufsichtsrat 
   grundsätzlich insgesamt zu erfüllen. Die 
   Seite der Anteilseignervertreter und die 
   Seite der Arbeitnehmervertreter im 
   Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung 
   gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG allerdings 
   widersprochen. Der Mindestanteil ist daher 
   von der Seite der Anteilseigner- und der 
   Seite der Arbeitnehmervertreter getrennt zu 
   erfüllen. Der Aufsichtsrat ist damit sowohl 
   auf der Seite der Anteilseigner- als auch auf 
   der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils 
   mit mindestens zwei Frauen und mindestens 
   zwei Männern zu besetzen. Bis zur Bestellung 
   einer Nachfolgerin für Herrn Prof. Dr. Ernst 
   gehört der Anteilseignerseite nur eine Frau 
   an. Es ist daher erforderlich, dass die 
   Hauptversammlung eine weitere Frau als 
   Nachfolgerin für Herrn Prof. Dr. Ernst in den 
   Aufsichtsrat wählt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - auf Vorschlag des 
   Nominierungsausschusses - vor, Frau Prof. Dr. 
   Annette G. Köhler, Professorin und Inhaberin 
   des Lehrstuhls für Rechnungswesen, 
   Wirtschaftsprüfung & Controlling an der 
   Universität Duisburg-Essen, wohnhaft in 
   Düsseldorf, als Nachfolgerin für Herrn Prof. 
   Dr. Edgar Ernst als Aufsichtsratsmitglied der 
   Anteilseigner für die Zeit bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   der Aufsichtsratsmitglieder für das 
   Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu 
   wählen. 
 
   Frau Prof. Dr. Annette G. Köhler ist derzeit 
   Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Mitglied des Aufsichtsrates der HVB 
     UniCredit Bank AG, München 
   * Mitglied des Aufsichtsrates der 
     Value-Holdings Capital Partners AG, 
     Gersthofen. 
 
   Der Wahlvorschlag entspricht den Zielvorgaben 
   des Aufsichtsrats für die Zusammensetzung des 
   Aufsichtsrats. 
 
   Mit Blick auf Nr. 5.4.1 Abs. 4 bis 7 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung 
   vom 5. Mai 2015) wird Folgendes erklärt: Der 
   Aufsichtsrat hat sich bei der vorgeschlagenen 
   Kandidatin vergewissert, dass sie den zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrates steht Frau 
   Prof. Dr. Köhler nicht in einer nach dieser 
   Empfehlung offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehung zur DMG MORI 
   AKTIENGESELLSCHAFT, den Organen der DMG MORI 
   AKTIENGESELLSCHAFT oder einem wesentlich an 
   der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT beteiligten 
   Aktionär. 
 
   *Der Lebenslauf von Frau Prof. Dr. Köhler ist 
   nachfolgend wiedergegeben:* 
 
   *Prof. Dr. Annette G. Köhler, M.A. (50)* 
 
   *Frau Prof. Dr. Annette Köhler ist 
   Professorin und Inhaberin des Lehrstuhls für 
   Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung & 
   Controlling an der Universität 
   Duisburg-Essen.* 
 
   Nach dem Studium der 
   Wirtschaftswissenschaften an der Universität 
   Augsburg und der Volkswirtschaftslehre an der 
   Wayne State University (USA) folgte 
   berufsbegleitend das Promotionsstudium an der 
   Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen 
   Fakultät der Universität zu Köln. 
 
   Nach Positionen als wissenschaftliche 
   Referentin am ifo Institut für 
   Wirtschaftsforschung, München, und 
   Unternehmensberaterin bei der Mummert + 
   Partner Unternehmensberatung, Hamburg, war 
   sie als wissenschaftliche Assistentin an der 
   Bergischen Universität Wuppertal am Lehrstuhl 
   für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung 
   tätig. Dem folgte eine weitere 
   wissenschaftliche Assistententätigkeit sowie 
   die Habilitation 2003 an der Universität Ulm, 
   Fakultät für Mathematik und 
   Wirtschaftswissenschaften, Lehrstuhl für 
   Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung. 
 
   2004 übernahm Frau Prof. Dr. Köhler eine 
   Professur für Betriebswirtschaftslehre an der 
   Handelshochschule Leipzig (HHL), Lehrstuhl 
   für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und 
   Controlling; seit 2005 ist sie 
   Universitätsprofessorin und Inhaberin des 
   Lehrstuhls für Rechnungswesen, 
   Wirtschaftsprüfung und Controlling an der 
   Universität Duisburg-Essen, Fakultät für 
   Betriebswirtschaftslehre - Mercator School of 
   Management. Sie war von 2008 bis 2010 Dekanin 
   der Fakultät und leitet seitdem den 
   Promotionsausschuss der Fakultät. Ihre 
   Lehrtätigkeit umfasst nationale (HGB) und 
   internationale (IFRS) Rechnungslegung auf 
   Einzel- und Konzernabschlussebene, 
   Controlling und Wirtschaftsprüfung; ihre 
   Forschungsschwerpunkte liegen auf Fragen der 
   internationalen Corporate Governance sowie 
   der Wirtschaftsprüfung. 
 
   Frau Prof. Dr. Köhler ist Mitglied in zwei 
   Aufsichtsräten und seit 2012 Mitglied des 
   International Auditing and Assurance 
   Standards Board (IAASB), New York. Sie ist 
   ferner Mitglied in verschiedenen Fachgremien 
   und Generalsekretärin des European Auditing 
   Research Network (EARNet) - dem führenden 
   Forschungsnetzwerk für Prüfungsforschung in 
   Europa. 
6. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der Mitglieder des 
   Vorstandes* 
 
   Das Gesetz zur Angemessenheit der 
   Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 
   (VorstAG) ermöglicht es, dass die 
   Hauptversammlung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   beschließt (§ 120 Abs. 4 AktG). Die 108. 
   ordentliche Hauptversammlung 2010 hat das 
   System zur Vergütung der Mitglieder des 
   Vorstands gebilligt. Inzwischen ist das 
   System zur Vergütung des Vorstands an 
   aktuelle Entwicklungen angepasst worden. Das 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)

Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 
   der Gesellschaft ist im Abschnitt '_Vergütung 
   von Aufsichtsrat und Vorstand_' 
   (Vergütungsbericht) dargestellt, der im 
   Geschäftsbericht 2016 veröffentlicht ist. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das 
   System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT zu billigen. 
7. *Beschlussfassung über die Anpassung des 
   Unternehmensgegenstandes* 
 
   Die geschäftlichen Aktivitäten der DMG MORI 
   AKTIENGESELLSCHAFT und ihrer 
   Beteiligungsgesellschaften werden sich 
   zukünftig insbesondere auf das Kerngeschäft 
   mit Werkzeugmaschinen und Services 
   fokussieren. Dies soll sich auch im 
   Unternehmensgegenstand in der Satzung 
   niederschlagen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   § 2 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu 
   fassen: 
 
   '_Gegenstand des Unternehmens ist die 
   Herstellung, der Ankauf und Vertrieb von 
   Werkzeugmaschinen und sonstigen Maschinen, 
   Apparaten, der Ausrüstung und Einrichtungen 
   sowie die Be- und Verarbeitung von Metallen 
   und Kunststoffen._' 
 
*Informationen* 
 
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die 
unter Tagesordnungspunkten 1, 6 und 7 genannten 
Unterlagen, die sämtlich auch in der Hauptversammlung 
am 5. Mai 2017 ausliegen werden, auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter www.ag.dmgmori.com/de über die 
Links 'Financial Communications' und folgend 
'Hauptversammlung' abrufbar. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung ist das Grundkapital der 
   Gesellschaft eingeteilt in 78.817.994 
   Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. 
   Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte 
   im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt mithin 78.817.994. 
2. *Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des 
   Nachweisstichtags* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die den Nachweis 
   erbringen, zu Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung, d.h. am *14. April 2017, 
   00.00 Uhr (Nachweisstichtag)*, Aktionär der 
   Gesellschaft gewesen zu sein, und die sich 
   zur Hauptversammlung anmelden. Der Nachweis 
   erfolgt durch einen vom depotführenden 
   Kreditinstitut oder Finanzdienstleister auf 
   den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des 
   Anteilsbesitzes. Im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht 
   hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
   Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
   einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
   teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist 
   für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
   die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
   Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt 
   für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen 
   und erst danach Aktionär werden, sind für die 
   von ihnen gehaltenen Aktien grundsätzlich 
   nicht teilnahme- und stimmberechtigt; etwas 
   anderes gilt dann, wenn und soweit sie sich 
   vom Vorbesitzer, welcher die Aktien zum 
   Nachweisstichtag noch gehalten hat, 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat 
   keine Bedeutung für die Berechtigung zum 
   Erhalt der Ausgleichszahlung unter dem 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 
   *28. April 2017, 24.00 Uhr,* bei der 
   nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. 
   Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder 
   englischer Sprache abgefasst sein. Der 
   Nachweis muss in Textform erstellt sein. 
 
   Anmeldestelle: 
 
   DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT 
   c/o UniCredit Bank AG 
   CBS51GM 
   D-80311 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 (0) 89 5400-2519 
   E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises 
   des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von 
   der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre - ohne mit dieser Bitte das 
   Teilnahme- oder Stimmrecht der Aktionäre 
   einzuschränken -, frühzeitig für die 
   Übersendung der Anmeldung und des 
   Nachweises ihres Aktienbesitzes an die 
   Gesellschaft Sorge zu tragen. Die 
   Eintrittskarten sind lediglich 
   organisatorische Hilfsmittel und keine 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen können oder 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch 
   dann sind für den betreffenden Aktienbestand 
   eine fristgemäße Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
   Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre 
   zusammen mit der Eintrittskarte. Die 
   Erteilung der Vollmacht und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   bedürfen der Textform; der Widerruf einer 
   erteilten Vollmacht erfolgt durch Erklärung 
   in Textform oder formfrei durch persönliches 
   Erscheinen des Aktionärs bzw. Vollmachtgebers 
   auf der Hauptversammlung. Der Nachweis einer 
   erteilten Bevollmächtigung kann dadurch 
   geführt werden, dass der Bevollmächtigte am 
   Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
   Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung 
   gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein 
   gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Bevollmächtigung. 
 
   Für die Erteilung einer Vollmacht durch 
   Erklärung gegenüber der Gesellschaft, ihren 
   Widerruf und die Übermittlung des 
   Nachweises einer gegenüber einem 
   Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. 
   deren Widerruf steht nachfolgend genannte 
   Adresse zur Verfügung: 
 
   DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT 
   Rechtsabteilung 
   Dr. Simon Stark 
   Gildemeisterstraße 60 
   D-33689 Bielefeld 
   Telefax: +49 (0) 5205 74-45 3170 
 
   Die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung 
   gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf und 
   die Übermittlung des Nachweises einer 
   gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten 
   Vollmacht bzw. deren Widerruf können durch 
   die Aktionäre bzw. Vollmachtgeber über 
   folgende E-Mail-Adresse auch auf 
   elektronischem Wege erfolgen: 
 
   DMGMORI-HV2017@computershare.de 
 
   Bei der Bevollmächtigung von 
   Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder 
   diesen nach § 135 Abs. 8 AktG 
   gleichgestellten Personen sind in der Regel 
   Besonderheiten zu beachten, die bei dem 
   jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen 
   sind. 
 
   Aktionären, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet haben, bietet die Gesellschaft als 
   besonderen Service an, von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Den von 
   der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern müssen neben einer 
   Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des 
   Stimmrechts erteilt werden. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen; sie können 
   die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
   ausüben. 
 
   Die Vollmacht und Weisungen sind in Textform 
   zu erteilen. Formulare zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter werden jeder 
   Eintrittskarte beigefügt. Vollmacht und 
   Weisungen an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter und ein 
   etwaiger Widerruf müssen, sofern keine 
   elektronische Übermittlung erfolgt 
   (hierzu nachfolgend), bis zum 04. Mai 2017, 
   12.00 Uhr mittags, bei der Gesellschaft unter 
   nachfolgender Adresse eingehen: 
 
   DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT 
   Rechtsabteilung 
   Dr. Simon Stark 
   Gildemeisterstraße 60 
   D-33689 Bielefeld 
   Telefax: +49 (0) 5205 74-45 3170 
 
   Die Erteilung einer Vollmacht nebst Weisungen 
   gegenüber den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern sowie ein etwaiger 
   Widerruf kann auch auf elektronischem Wege 
   erfolgen und zwar auch noch während der 
   Hauptversammlung bis zum Ende der 
   Generaldebatte über folgende E-Mail-Adresse: 
 
   DMGMORI-HV2017@computershare.de 
 
   Weitere Informationen zur Anmeldung und zur 
   Erteilung von Vollmachten sowie die 
   entsprechenden Formulare für die Erteilung 

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March 23, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)

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