Die Ahlers AG konnte mit ihren Geschäftszahlen laut GSC Research nicht überraschen. Es sei zwar eine sukzessive Wirkung der Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen zu erkennen, das Tempo der Verbesserung der Ertragskraft bezeichnen die Analysten jedoch als enttäuschend. Um an die alten Margenniveaus heranzukommen, werde es noch einige Zeit brauchen.
Gemäß GSC Research habe sich die Ahlers AG im Kerngeschäft besser behauptet als die Branche im Allgemeinen, auch erste Effekte der Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen seien allmählich erkennbar. Zudem sei der Aktienkurs von den weiteren negativen Marktdaten aus dem Textileinzelhandel sowie der unverändert gehaltenen Dividende wenig beeinflusst worden, was die Analysten als ein Indiz für eine Bodenbildung halten.
Im Gegensatz dazu enttäusche die nur langsame Verbesserung der operativen Ertragskraft. Bis die alten Margenniveaus wieder erreicht werden können, werde noch einige Zeit vergehen. Ein KGV für 2016/17 von 27,6 und für 2017/18 von 22,4 sei nach Einschätzung der Analysten deswegen recht ambitioniert.
Laut GSC Research sei das aktuelle Kursniveau nur gerechtfertigt, da diese Bewertungsparameter in einem sehr schlechten Branchenumfeld erzielt worden seien. Sollte sich das Branchenumfeld aufhellen, könne die Gewinnentwicklung schnell deutlich besser ausfallen.
Aktuell seien allerdings keine Aufhellungstendenzen absehbar. Vielmehr sieht GSC Research momentan eher weiteres Abwärtspotenzial.
Die Analysten von GSC Research stufen aufgrund der reduzierten Gewinnerwartungen für das laufende und das kommende Geschäftsjahr das Kursziel von 8 Euro auf 7 Euro herab und senken gleichzeitig ihr Rating von "Kaufen" auf "Halten". Die Dividendenrendite von 2,9 Prozent bzw. 4,4 Prozent solle dabei eine gewisse Absicherung des Börsenkurses bewirken.
(Quelle: Aktien-Global-Researchguide)
Hinweis nach § 34b Abs. 2 WpHG: Die dieser Zusammenfassung zugrundeliegende Finanzanalyse kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.gsc-research.de/uploads/tx_mfcgsc/artikel/2017-03-23_Ahlers_Vz.pdf
Die mit dem Ausgangsdokument verbundene Offenlegung nach § 34b Absatz 1 Satz 2 WpHG findet sich im Anhang / Disclaimer des Dokuments.