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DGAP-HV: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2017 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 11.05.2017 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft Dortmund ISIN 
DE0005677108/Wertpapier-Kenn-Nummer 567 710 Einladung 
zur 18. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
unsere 18. ordentliche Hauptversammlung findet am 
Donnerstag, den 11. Mai 2017, um 10:00 Uhr in der 
Spielbank Hohensyburg, Hohensyburgstraße 200, 
44265 Dortmund, statt. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2016, des zusammengefassten 
   Lageberichts des Vorstands für die Elmos 
   Semiconductor Aktiengesellschaft und für den 
   Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Die vorstehenden Unterlagen 
   (einschließlich des erläuternden 
   Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 
   1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen 
   Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 
   HGB) sind von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an über die Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
   www.elmos.com/german/investor-relations/haupt 
   versammlung zugänglich. Ferner werden diese 
   Unterlagen auch in der Hauptversammlung 
   selbst zur Einsichtnahme der Aktionäre 
   zugänglich gemacht. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von 
   dem bei der Elmos Semiconductor 
   Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn 
   für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 
   107.062.574,42 Euro einen Betrag in Höhe von 
   6.968.721,55 Euro zur Ausschüttung einer 
   Dividende von 0,35 Euro je Aktie zu verwenden 
   und den Restbetrag in Höhe von 100.093.852,87 
   Euro auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
   die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen 
   Aktien (192.880 Stück per 31. Dezember 2016), 
   die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte 
   sich die Zahl der für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten 
   Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
   verändern, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine 
   Dividende von 0,35 Euro je 
   dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung 
   über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung 
   abstimmen zu lassen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 und des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des Zwischenberichts für das erste 
   Halbjahr des Geschäftsjahres 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & 
   Klein Grant Thornton AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie zum Prüfer für die prüferische 
   Durchsicht des Zwischenberichts für das erste 
   Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 zu 
   bestellen. 
 
*GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung 20.103.513,00 Euro 
und ist in 20.103.513 nennwertlose, auf den Inhaber 
lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie 
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft per 
31. Dezember 2016 192.880 eigene Aktien hält. Aus 
diesen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß § 71b 
AktG keine Rechte zu, insbesondere keine Stimmrechte. 
 
*TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts sind nach § 11 der Satzung der Gesellschaft 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse 
anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut 
erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an 
diese Adresse übermitteln: 
 
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
c/o Deutsche Bank Aktiengesellschaft 
Securities Production 
- General Meetings - 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 (0)69 12012 86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im 
Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d.h. auf 
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
(Nachweisstichtag), und somit auf den *Beginn des 20. 
April 2017* beziehen und der Gesellschaft zusammen mit 
der Anmeldung spätestens bis zum *Ablauf des 4. Mai 
2017* unter der genannten Adresse zugehen. Die 
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen 
der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit 
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; 
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich insoweit 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. 
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für 
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen 
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem 
depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche 
Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen 
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das 
depotführende Institut vorgenommen. 
 
*VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH 
BEVOLLMÄCHTIGTE* 
 
_Erteilung von Vollmachten_ 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten 
ausgeübt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch 
eine Aktionärsvereinigung noch eine sonstige, 
Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 
AktG gleichgestellte Person oder Institution 
bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft zumindest 
der Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b 
BGB). 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu 
bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr 
Widerruf bedürfen auch insoweit zumindest der Textform 
(§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB). Wird ein 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt, 
müssen mit der Vollmacht zudem Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. 
 
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine 
fristgerechte Anmeldung des betreffenden 
Aktienbestandes und ein Nachweis des Anteilsbesitzes 
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen und sonstigen, Kreditinstituten 
nach § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten 
Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den 
Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die 
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige, 
Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 
AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können 
zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 24, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)

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