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Dow Jones News
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DGAP-HV: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2017 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 11.05.2017 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft Dortmund ISIN 
DE0005677108/Wertpapier-Kenn-Nummer 567 710 Einladung 
zur 18. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
unsere 18. ordentliche Hauptversammlung findet am 
Donnerstag, den 11. Mai 2017, um 10:00 Uhr in der 
Spielbank Hohensyburg, Hohensyburgstraße 200, 
44265 Dortmund, statt. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2016, des zusammengefassten 
   Lageberichts des Vorstands für die Elmos 
   Semiconductor Aktiengesellschaft und für den 
   Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Die vorstehenden Unterlagen 
   (einschließlich des erläuternden 
   Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 
   1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen 
   Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 
   HGB) sind von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an über die Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
   www.elmos.com/german/investor-relations/haupt 
   versammlung zugänglich. Ferner werden diese 
   Unterlagen auch in der Hauptversammlung 
   selbst zur Einsichtnahme der Aktionäre 
   zugänglich gemacht. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von 
   dem bei der Elmos Semiconductor 
   Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn 
   für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 
   107.062.574,42 Euro einen Betrag in Höhe von 
   6.968.721,55 Euro zur Ausschüttung einer 
   Dividende von 0,35 Euro je Aktie zu verwenden 
   und den Restbetrag in Höhe von 100.093.852,87 
   Euro auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
   die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen 
   Aktien (192.880 Stück per 31. Dezember 2016), 
   die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte 
   sich die Zahl der für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten 
   Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
   verändern, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine 
   Dividende von 0,35 Euro je 
   dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung 
   über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung 
   abstimmen zu lassen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 und des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des Zwischenberichts für das erste 
   Halbjahr des Geschäftsjahres 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & 
   Klein Grant Thornton AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie zum Prüfer für die prüferische 
   Durchsicht des Zwischenberichts für das erste 
   Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 zu 
   bestellen. 
 
*GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung 20.103.513,00 Euro 
und ist in 20.103.513 nennwertlose, auf den Inhaber 
lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie 
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft per 
31. Dezember 2016 192.880 eigene Aktien hält. Aus 
diesen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß § 71b 
AktG keine Rechte zu, insbesondere keine Stimmrechte. 
 
*TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts sind nach § 11 der Satzung der Gesellschaft 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse 
anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut 
erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an 
diese Adresse übermitteln: 
 
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
c/o Deutsche Bank Aktiengesellschaft 
Securities Production 
- General Meetings - 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 (0)69 12012 86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im 
Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d.h. auf 
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
(Nachweisstichtag), und somit auf den *Beginn des 20. 
April 2017* beziehen und der Gesellschaft zusammen mit 
der Anmeldung spätestens bis zum *Ablauf des 4. Mai 
2017* unter der genannten Adresse zugehen. Die 
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen 
der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit 
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; 
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich insoweit 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. 
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für 
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen 
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem 
depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche 
Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen 
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das 
depotführende Institut vorgenommen. 
 
*VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH 
BEVOLLMÄCHTIGTE* 
 
_Erteilung von Vollmachten_ 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten 
ausgeübt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch 
eine Aktionärsvereinigung noch eine sonstige, 
Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 
AktG gleichgestellte Person oder Institution 
bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft zumindest 
der Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b 
BGB). 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu 
bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr 
Widerruf bedürfen auch insoweit zumindest der Textform 
(§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB). Wird ein 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt, 
müssen mit der Vollmacht zudem Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. 
 
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine 
fristgerechte Anmeldung des betreffenden 
Aktienbestandes und ein Nachweis des Anteilsbesitzes 
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen und sonstigen, Kreditinstituten 
nach § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten 
Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den 
Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die 
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige, 
Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 
AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können 
zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 24, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)

besondere Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden 
daher gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu 
Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise 
geforderten Form der Vollmacht in Verbindung zu setzen. 
 
_Übermittlung von Vollmachten an die Gesellschaft_ 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag 
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
vorgelegt werden oder im Vorfeld der Hauptversammlung 
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende 
Adresse erfolgen: 
 
Hauptversammlungsstelle der 
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
Heinrich-Hertz-Straße 1 
44227 Dortmund 
Telefax: +49 (0)231/7549 111 
E-Mail: hauptversammlung@elmos.com 
 
Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur 
Entgegennahme des Nachweises der Bevollmächtigung ab 
9:00 Uhr bis kurz vor Beginn der Abstimmungen lediglich 
die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in 
der Spielbank Hohensyburg, Hohensyburgstraße 200, 
44265 Dortmund, zur Verfügung. Aktionäre, die die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im 
Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, 
werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die 
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum *9. Mai 
2017, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft)* 
postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die folgende 
Adresse zu übermitteln: 
 
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
c/o ITTEB GmbH & Co. KG 
Vogelanger 25 
86937 Scheuring 
Telefax: +49 (0)8195 9989 664 
E-Mail: elmos2017@itteb.de 
 
_Bereitstellung von Vollmachtsformularen_ 
 
Aktionären, die sich entsprechend § 11 der Satzung der 
Gesellschaft angemeldet haben, wird als Teil der 
Eintrittskarte ein Vollmachtsformular zugesandt. 
Darüber hinaus ist ein Vollmachtsformular über die 
Internetseite der Gesellschaft zugänglich und kann 
unter 
www.elmos.com/german/investor-relations/hauptversammlun 
g abgerufen werden. 
 
*RECHTE DER AKTIONÄRE (ANTRÄGE, 
WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSVERLANGEN)* 
 
1. Erweiterung der Tagesordnung 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000,00 Euro (entspricht 500.000 Aktien) erreichen, 
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft 
mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag 
des Zugangs sowie der Tag der Hauptversammlung sind 
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist 
daher Montag, der *10. April 2017, 24:00 Uhr*. 
 
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende 
Adresse zu übermitteln: 
 
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
z.Hd. des Vorstands 
Heinrich-Hertz-Straße 1 
44227 Dortmund 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter 
www.elmos.com/german/investor-relations/hauptversammlun 
g veröffentlicht. 
 
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG 
berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu 
den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die 
Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht 
werden, müssen sie der Gesellschaft mit Begründung und 
mit Nachweis der Aktionärseigenschaft mindestens 14 
Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum *26. April 2017, 
24:00 Uhr,* wie folgt zugehen: 
 
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
Hauptversammlungsstelle 
Heinrich-Hertz-Straße 1 
44227 Dortmund 
Telefax: +49 (0)231/7549 111 
E-Mail: hauptversammlung@elmos.com 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht 
zugänglich gemacht. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 
3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von 
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs 
und der Begründung sowie etwaiger Stellungnahmen der 
Verwaltung hierzu im Internet unter 
www.elmos.com/german/investor-relations/hauptversammlun 
g veröffentlicht. 
 
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den 
Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern (soweit dies Gegenstand der 
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung ist) 
oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche 
Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. 
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter 
anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der 
Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht 
zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu 
der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen 
Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 
5 AktG beigefügt sind. 
 
Auch wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge der 
Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, finden sie 
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung, wenn sie 
dort nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet 
werden. Das Recht der Aktionäre, auf der 
Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch 
ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt. 
 
3. Auskunftsrecht 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die 
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf 
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft zu den mit ihr 
verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die 
Auskunftspflicht auch die Lage des Elmos 
Semiconductor-Konzerns und der in den Konzernabschluss 
der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft einbezogenen 
Unternehmen. 
 
4. Weitergehende Erläuterungen 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 
131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter 
www.elmos.com/german/investor-relations/hauptversammlun 
g abrufbar. 
 
*VERÖFFENTLICHUNG DER EINLADUNG ZUR 
HAUPTVERSAMMLUNG SOWIE SONSTIGER DOKUMENTE IM 
ZUSAMMENHANG MIT DER HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Die gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen, 
insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung, die 
der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, 
Anträge von Aktionären und weitere Informationen stehen 
im Internet unter 
www.elmos.com/german/investor-relations/hauptversammlun 
g zur Verfügung. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse 
bekannt gegeben. 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im 
Bundesanzeiger vom 24. März 2017 veröffentlicht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. 
 
*ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET* 
 
Alle Aktionäre der Elmos Semiconductor 
Aktiengesellschaft sowie die interessierte 
Öffentlichkeit können die Hauptversammlung auf 
Anordnung des Versammlungsleiters am 11. Mai 2017 ab 
10:00 Uhr in voller Länge live im Internet verfolgen 
(www.elmos.com). Der uneingeschränkte Onlinezugang zur 
Live-Übertragung wird unter 
www.elmos.com/german/investor-relations/hauptversammlun 
g ermöglicht. 
 
Dortmund, im März 2017 
 
*Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-03-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
             Heinrich-Hertz-Str. 1 
             44227 Dortmund 
             Deutschland 
Telefon:     +49 231 75490 
Fax:         +49 231 7549111 
E-Mail:      hauptversammlung@elmos.com 
Internet:    http://www.elmos.com 
ISIN:        DE0005677108 
WKN:         567710 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, München, 
             Hamburg, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
558097 2017-03-24 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 24, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)

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