DJ DGAP-HV: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2017 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2017 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-24 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft Dortmund ISIN DE0005677108/Wertpapier-Kenn-Nummer 567 710 Einladung zur 18. ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, unsere 18. ordentliche Hauptversammlung findet am Donnerstag, den 11. Mai 2017, um 10:00 Uhr in der Spielbank Hohensyburg, Hohensyburgstraße 200, 44265 Dortmund, statt. *TAGESORDNUNG* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft und für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Die vorstehenden Unterlagen (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB) sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter www.elmos.com/german/investor-relations/haupt versammlung zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme der Aktionäre zugänglich gemacht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem bei der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 107.062.574,42 Euro einen Betrag in Höhe von 6.968.721,55 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,35 Euro je Aktie zu verwenden und den Restbetrag in Höhe von 100.093.852,87 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (192.880 Stück per 31. Dezember 2016), die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,35 Euro je dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 zu bestellen. *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 20.103.513,00 Euro und ist in 20.103.513 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft per 31. Dezember 2016 192.880 eigene Aktien hält. Aus diesen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte zu, insbesondere keine Stimmrechte. *TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach § 11 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft c/o Deutsche Bank Aktiengesellschaft Securities Production - General Meetings - Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Telefax: +49 (0)69 12012 86045 E-Mail: wp.hv@db-is.com Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d.h. auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), und somit auf den *Beginn des 20. April 2017* beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum *Ablauf des 4. Mai 2017* unter der genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. *VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE* _Erteilung von Vollmachten_ Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine sonstige, Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft zumindest der Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB). Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen auch insoweit zumindest der Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB). Wird ein Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt, müssen mit der Vollmacht zudem Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestandes und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und sonstigen, Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige, Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 24, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)
besondere Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden
daher gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu
Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht in Verbindung zu setzen.
_Übermittlung von Vollmachten an die Gesellschaft_
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
vorgelegt werden oder im Vorfeld der Hauptversammlung
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende
Adresse erfolgen:
Hauptversammlungsstelle der
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
Heinrich-Hertz-Straße 1
44227 Dortmund
Telefax: +49 (0)231/7549 111
E-Mail: hauptversammlung@elmos.com
Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur
Entgegennahme des Nachweises der Bevollmächtigung ab
9:00 Uhr bis kurz vor Beginn der Abstimmungen lediglich
die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in
der Spielbank Hohensyburg, Hohensyburgstraße 200,
44265 Dortmund, zur Verfügung. Aktionäre, die die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im
Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten,
werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum *9. Mai
2017, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft)*
postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die folgende
Adresse zu übermitteln:
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
Telefax: +49 (0)8195 9989 664
E-Mail: elmos2017@itteb.de
_Bereitstellung von Vollmachtsformularen_
Aktionären, die sich entsprechend § 11 der Satzung der
Gesellschaft angemeldet haben, wird als Teil der
Eintrittskarte ein Vollmachtsformular zugesandt.
Darüber hinaus ist ein Vollmachtsformular über die
Internetseite der Gesellschaft zugänglich und kann
unter
www.elmos.com/german/investor-relations/hauptversammlun
g abgerufen werden.
*RECHTE DER AKTIONÄRE (ANTRÄGE,
WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSVERLANGEN)*
1. Erweiterung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000,00 Euro (entspricht 500.000 Aktien) erreichen,
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag
des Zugangs sowie der Tag der Hauptversammlung sind
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist
daher Montag, der *10. April 2017, 24:00 Uhr*.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende
Adresse zu übermitteln:
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
z.Hd. des Vorstands
Heinrich-Hertz-Straße 1
44227 Dortmund
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter
www.elmos.com/german/investor-relations/hauptversammlun
g veröffentlicht.
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG
berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu
den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die
Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, müssen sie der Gesellschaft mit Begründung und
mit Nachweis der Aktionärseigenschaft mindestens 14
Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum *26. April 2017,
24:00 Uhr,* wie folgt zugehen:
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
Hauptversammlungsstelle
Heinrich-Hertz-Straße 1
44227 Dortmund
Telefax: +49 (0)231/7549 111
E-Mail: hauptversammlung@elmos.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht
zugänglich gemacht. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs.
3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs
und der Begründung sowie etwaiger Stellungnahmen der
Verwaltung hierzu im Internet unter
www.elmos.com/german/investor-relations/hauptversammlun
g veröffentlicht.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den
Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern (soweit dies Gegenstand der
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung ist)
oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche
Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden.
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter
anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der
Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des
Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht
zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu
der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz
5 AktG beigefügt sind.
Auch wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge der
Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, finden sie
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung, wenn sie
dort nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet
werden. Das Recht der Aktionäre, auf der
Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch
ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
3. Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft zu den mit ihr
verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die
Auskunftspflicht auch die Lage des Elmos
Semiconductor-Konzerns und der in den Konzernabschluss
der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft einbezogenen
Unternehmen.
4. Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und §
131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
www.elmos.com/german/investor-relations/hauptversammlun
g abrufbar.
*VERÖFFENTLICHUNG DER EINLADUNG ZUR
HAUPTVERSAMMLUNG SOWIE SONSTIGER DOKUMENTE IM
ZUSAMMENHANG MIT DER HAUPTVERSAMMLUNG*
Die gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen,
insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung, die
der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen,
Anträge von Aktionären und weitere Informationen stehen
im Internet unter
www.elmos.com/german/investor-relations/hauptversammlun
g zur Verfügung.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse
bekannt gegeben.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im
Bundesanzeiger vom 24. März 2017 veröffentlicht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.
*ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET*
Alle Aktionäre der Elmos Semiconductor
Aktiengesellschaft sowie die interessierte
Öffentlichkeit können die Hauptversammlung auf
Anordnung des Versammlungsleiters am 11. Mai 2017 ab
10:00 Uhr in voller Länge live im Internet verfolgen
(www.elmos.com). Der uneingeschränkte Onlinezugang zur
Live-Übertragung wird unter
www.elmos.com/german/investor-relations/hauptversammlun
g ermöglicht.
Dortmund, im März 2017
*Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
2017-03-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
Heinrich-Hertz-Str. 1
44227 Dortmund
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Telefon: +49 231 75490
Fax: +49 231 7549111
E-Mail: hauptversammlung@elmos.com
Internet: http://www.elmos.com
ISIN: DE0005677108
WKN: 567710
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, München,
Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
558097 2017-03-24
(END) Dow Jones Newswires
March 24, 2017 10:05 ET (14:05 GMT)
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