Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 17.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Biotech-Perle kurz vor entscheidender Meilenstein-Meldung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
158 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

DJ DGAP-HV: TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: TAKKT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
TAKKT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017 
in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2017-03-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Stuttgart Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600 
ISIN DE 000 744 600 7 Einladung zur 18. ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Die Aktionäre der TAKKT AG werden zur 18. ordentlichen 
Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 
10. Mai 2017, 10:00 Uhr, eingeladen. Ort der 
Hauptversammlung ist das Forum am Schlosspark, 
Bürgersaal, Stuttgarter Straße 33, 71638 
Ludwigsburg (bei Stuttgart). 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, 
   des gemeinsamen Lageberichts für die TAKKT AG 
   und den Konzern mit dem erläuternden Bericht 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
   Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch 
   (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016.* 
 
   Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem 
   Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung 
   in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Presselstraße 12, 70191 Stuttgart, zur 
   Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Auf 
   Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift 
   der Unterlagen übersendet. Sie werden auch in 
   der Hauptversammlung ausliegen. 
 
   Die Unterlagen können ferner im Internet 
   unter www.takkt.de eingesehen und 
   heruntergeladen werden. Wir verweisen 
   insoweit auf die Angaben in Abschnitt II.9 
   dieser Einladung. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 
   Aktiengesetz (AktG) am 21. März 2017 
   gebilligt und den Jahresabschluss damit 
   festgestellt. Somit entfällt eine 
   Feststellung des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der 
   Konzernabschluss und der gemeinsame 
   Lagebericht für die TAKKT AG und den Konzern 
   mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu 
   den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 
   4 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats 
   sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach 
   dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung 
   bedarf, zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 
   73.069.067,49 wie folgt zu verwenden: 
 
   (a) Zahlung einer Dividende von Euro 0,55 je 
       Stückaktie auf das dividendenberechtigte 
       Grundkapital von Euro 65.610.331,00 an 
       die Aktionäre, insgesamt also 
       Ausschüttung von Euro 36.085.682,05. 
   (b) Der verbleibende Bilanzgewinn von Euro 
       36.983.385,44 wird auf neue Rechnung 
       vorgetragen. 
 
   Die Dividende ist am 15. Mai 2017 zahlbar. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2016 für diesen Zeitraum zu entlasten. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2016 für diesen Zeitraum zu entlasten. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017.* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, 
   Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 
   zu wählen. 
6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 
   1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus sechs von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. 
 
   Gemäß § 102 Abs. 1 AktG sowie gemäß 
   § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft 
   werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur 
   Beendigung derjenigen ordentlichen 
   Hauptversammlung bestellt, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
   dem Beginn der Amtszeit des jeweiligen 
   Aufsichtsratsmitglieds beschließt. Das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   wird nicht mitgerechnet (§ 102 Abs. 1 Satz 2 
   AktG, § 7 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der 
   Gesellschaft). Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 
   der Satzung der Gesellschaft kann die 
   Hauptversammlung bei der Wahl eine kürzere 
   Amtszeit beschließen, wobei das 
   Amtszeitende aller Aufsichtsratsmitglieder 
   auf denselben Zeitpunkt fallen muss. 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung 2017, die 
   über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 
   beschließt, endet die Amtszeit aller 
   gegenwärtig von der Hauptversammlung 
   bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats. 
 
   Damit sind sechs Aufsichtsratsmitglieder von 
   der Hauptversammlung zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der 
   Einzelwahl folgende Personen in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   6a) Dr. Florian Funck 
   Essen 
   Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & 
   Cie. GmbH, Duisburg 
 
   6b) Stephan Gemkow 
   Overath 
   Vorsitzender des Vorstands der Franz Haniel & 
   Cie. GmbH, Duisburg 
 
   6c) Dr. Johannes Haupt 
   Karlsruhe 
   Vorsitzender der Geschäftsführung/CEO der 
   E.G.O. Blanc und Fischer & Co. GmbH, 
   Oberderdingen 
 
   6d) Thomas Kniehl 
   Stuttgart 
   Sachbearbeiter Schäden/Recherchen/Retouren 
   der KAISER+KRAFT GmbH, Stuttgart 
 
   6e) Dr. Dorothee Ritz 
   Pullach 
   Geschäftsführerin Microsoft Österreich, 
   Wien 
 
   6f) Christian Wendler 
   Hameln 
   Vorsitzender des Vorstands der Lenze SE, 
   Aerzen 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass die Wahl 
   der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 
   Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 der Satzung der 
   Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung 
   derjenigen Hauptversammlung erfolgt, die über 
   die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr 
   nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. 
   Das ist das Geschäftsjahr 2021, da das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet wird. Die Wahl erfolgt 
   demnach bis zur Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung im Jahr 2022. 
 
   Die vorgenannten Wahlvorschläge 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für 
   seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den jeweiligen 
   Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den 
   zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Herr Dr. Florian Funck und Herr Dr. Johannes 
   Haupt verfügen über Sachverstand auf den 
   Gebieten Rechnungslegung oder 
   Abschlussprüfung und erfüllen damit die 
   Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG. 
   Sämtliche vorgeschlagenen Kandidaten sind mit 
   dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig 
   ist, vertraut. 
 
   Der derzeitige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr 
   Stephan Gemkow, hat mitgeteilt, dass er im 
   Falle einer Wiederwahl erneut für das Amt des 
   Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung 
   stehen wird. 
 
   Von den zur Wahl Vorgeschlagenen sind die 
   nachfolgend genannten Kandidaten wie folgt 
   Mitglieder in den aufgeführten, anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (§ 
   125 Abs. 1 Satz 5 AktG): 
 
   Dr. Florian Funck 
 
   * Vonovia SE, Bochum (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * METRO AG, Düsseldorf (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * METRO Wholesale & Food Specialist AG, 
     Düsseldorf (Mitglied des Aufsichtsrats) 
 
   Stephan Gemkow 
 
   * Evonik Industries AG, Essen (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * JetBlue Airways Corp., New York/USA 
     (Mitglied des Board of Directors) 
   * Flughafen Zürich AG, Kloten/Schweiz 
     (Mitglied des Verwaltungsrats, 
     voraussichtlich ab 20.04.2017) 
 
   Dr. Johannes Haupt 
 
   * ARPA S.A.S., Niedermodern/Frankreich 
     (Mitglied des Verwaltungsrats) 
   * BLANCO GmbH & Co. KG, Oberderdingen 
     (Vorsitzender des Verwaltungsrats) 
   * BLANCO Professional GmbH & Co. KG, 
     Oberderdingen (Vorsitzender des 
     Verwaltungsrats) 
   * DEFENDI Italy Srl, Ancona/Italien 
     (Vorsitzender des Verwaltungsrats) 
   * Elektro-Kontakt d.d., Zagreb/Kroatien 
     (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
   * ETA d.o.o., Cerkno/Slowenien (Vorsitzender 
     des Verwaltungsrats) 
   * Lenze SE, Aerzen (Mitglied des Beirats) 
 
   Christian Wendler 
 
   * Weidmüller AG, Detmold (Mitglied des 
     Aufsichtsrats) 
   * Lenze Operations GmbH, Aerzen (Mitglied 
     des Aufsichtsrats) 
   * Lenze Bachofen AG, Uster/Schweiz 
     (Präsident des Verwaltungsrats) 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex erklärt der 
   Aufsichtsrat: Herr Stephan Gemkow ist 
   Vorsitzender des Vorstands und Herr Dr. 
   Florian Funck ist Mitglied des Vorstands der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 24, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)

Franz Haniel & Cie. GmbH, die mit 50,2 % der 
   Stimmrechte an der Gesellschaft beteiligt 
   ist. Herr Thomas Kniehl ist Sachbearbeiter 
   Schäden/Recherchen/Retouren der KAISER+KRAFT 
   GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der 
   Gesellschaft. Darüber hinaus unterhält nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats keiner der 
   vorgeschlagenen Kandidaten nach Ziffer 5.4.1 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegende persönliche oder geschäftliche 
   Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und für die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und 
das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich gemäß § 
12 Absatz 1 der Satzung zur Hauptversammlung anmelden 
und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
nachweisen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen 
der Gesellschaft unter der in der Einladung hierfür 
mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung (Anmeldefrist) zugehen. 
 
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in 
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) 
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis über 
nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann 
auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut 
gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 19. 
April 2017, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen und 
muss der Gesellschaft unter der in der Einladung 
mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung zugehen. Die Gesellschaft ist 
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten 
weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem 
Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des 
Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. 
 
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in 
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Sie müssen 
der Gesellschaft bis spätestens 03. Mai 2017 (24:00 
Uhr) unter folgender Adresse zugehen: 
 
*TAKKT AG* 
*c/o Computershare Operations Center* 
*D-80249 München* 
*Telefax: +49 89 30 90 37 - 4675* 
*E-Mail: anmeldestelle@computershare.de* 
 
Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
übersendet. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist 
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, 
sondern dient lediglich der organisatorischen 
Abwicklung. Die Eintrittskarten dienen der Aufnahme in 
das Teilnehmerverzeichnis und werden nach der 
Eingangskontrolle am Anmeldeschalter in einen 
Stimmabschnittsbogen umgetauscht. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet 
und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, 
sind auch ohne Eintrittskarte zur Teilnahme und zur 
Ausübung des Stimmrechts berechtigt. 
 
2. 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Das 
bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Record Date erworben haben, mit diesen Aktien nicht im 
eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen können 
und insoweit nicht stimmberechtigt sind. Veränderungen 
im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den 
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts 
des angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung. Aktionäre, 
die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis 
erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date 
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine 
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
3. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft in 65.610.331 auf den 
Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie 
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung somit 65.610.331 Stück. 
 
4. 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihre Stimmen abgeben, ohne 
an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Zur 
Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet 
und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
rechtzeitig und ordnungsgemäß nachgewiesen haben 
(vgl. oben unter 1.). Zur Ausübung des Stimmrechts im 
Wege der Briefwahl steht das auf der Eintrittskarte 
abgedruckte Formular zur Verfügung. Die per Briefwahl 
abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 8. 
Mai 2017, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der 
folgenden Adresse in Textform eingegangen sein: 
 
Per Post:   TAKKT AG, Zentralabteilung Recht, 
            Presselstraße 12, 70191 
            Stuttgart 
Per Fax:    +49 711 3465 - 898134 
Per E-Mail: recht@takkt.de 
5. *Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch 
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, 
ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine 
fristgemäße Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch den Aktionär oder den 
Bevollmächtigten Sorge zu tragen (vgl. oben unter 1.). 
Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit 
der Eintrittskarte. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei 
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 
AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel 
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen 
neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie 
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
ausüben. Vollmachten und Weisungen können an folgende 
Adresse übermittelt werden: 
 
Per Post:   TAKKT AG, Zentralabteilung Recht, 
            Presselstraße 12, 70191 
            Stuttgart 
Per Fax:    +49 711 3465 - 898134 
Per E-Mail: recht@takkt.de 
 
Bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft können wir aus technischen Gründen die 
entsprechenden Bevollmächtigungen nur berücksichtigen, 
wenn sie bis einschließlich 8. Mai 2017, 24:00 
Uhr, formgerecht mit einer Weisung versehen bei uns 
eingehen. 
 
Am Tag der Hauptversammlung kann der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ab 9:00 Uhr auch 
an den Schaltern am Eingang zum Versammlungsort 
bevollmächtigt werden. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
6. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung 
   gemäß § 122 Absatz 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. 
 
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der 
Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der 
Versammlung, also bis zum 09. April 2017, 24:00 Uhr, 
schriftlich unter der in der nachfolgenden Nr. 7 
angegebenen Adresse zugegangen sein. Jedem neuen 
Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder 
eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
7. *Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge gemäß 
   §§ 126 und 127 AktG* 
 
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, 
Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung (§ 126 AktG) 
oder Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
oder von Abschlussprüfern (§ 127 AktG) zu übersenden. 
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
 
Gegenanträge gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge 
von Aktionären gemäß § 127 AktG sind 
ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
Per Post:   TAKKT AG, Zentralabteilung Recht, 
            Presselstraße 12, 70191 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 24, 2017 10:06 ET (14:06 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.