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Stahlhersteller halten US-Strafzölle für nicht nachvollziehbar

FRANKFURT (Dow Jones)--Die deutschen Stahlhersteller haben mit Unverständnis auf die US-Strafzölle für bestimmte Stahlprodukte reagiert. Die Salzgitter AG bestätigte am Freitag, dass das Unternehmen betroffen sei. "Die Entscheidung und die Höhe der Strafzölle für unsere Produkte sind für uns nicht nachvollziehbar", sagte eine Sprecherin von Salzgitter, wollte aber keinen weiteren Kommentar in der Sache abgeben.

Die ebenfalls betroffene Dillinger Hütte erklärte, der von den USA Anfang April 2016 eingeleitete Antidumping Trade Case gegen Grobblechlieferungen aus zwölf Ländern betreffe auch Dillinger mit seinen Walzwerken in Deutschland am Standort Dillingen und Frankreich in Dünkirchen. Die jetzt vom Handelsministerium verkündeten Strafzölle liegen für Lieferungen aus Dillingen bei 5,38 Prozent und für Lieferungen aus Dünkirchen bei 8,62 Prozent.

Lieferungen auf den US-Markt seien bereits seit dem Zeitpunkt der Ankündigung der Strafzölle eingestellt worden, erklärte der Konzern. Dillinger will nun prüfen - vorbehaltlich der finalen Entscheidung der US-Behörden - wie die US-Kunden in Zukunft bedient werden können. "Auch wenn der US-Markt eher eine begrenzte Rolle gespielt hat, sind diese Strafzölle schmerzhaft, da solche Handelsschutz-Maßnahmen, die viele Länder betreffen, zu Umleitungseffekten der Warenströme in die EU führen werden", erklärte Dillinger.

US-Regierung wirft Konzernen Preisdumping vor 
 

Die US-Regierung wirft den Stahlproduzenten Preisdumping vor. Im Untersuchungszeitraum 2015 soll es um Einfuhren im Wert von 732 Millionen Dollar (677 Millionen Euro) gehen. Davon entfielen 192,2 Millionen Dollar auf Importe aus Deutschland. Salzgitter AG und Dillinger werden "Dumping-Raten" von 22,9 und 5,38 Prozent unterstellt. Gemeint ist damit der Prozentsatz, um den der Preis nach Auffassung der US-Regierung unter die Herstellungskosten oder den Einkaufspreis gedrückt worden ist.

Das Handelsministerium will den Zoll- und Grenzschutz anweisen, auf Basis dieser Zahlen Barsicherheiten von den Unternehmen einzutreiben, berichten die Deutschen Wirtschaftsnachrichten. Diese Mittel sollen einbehalten werden, bis die Bundesbehörde International Trade Commission am 15. Mai abschließend über den Fall entscheidet. Sollte das Verfahren dann eingestellt werden, würde das Geld zurückgezahlt.

Neben den deutschen Firmen sind auch Stahlproduzenten in Österreich, Frankreich, Belgien, Italien, Japan, Südkorea und Taiwan betroffen.

Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/cbr/smh

(END) Dow Jones Newswires

March 31, 2017 06:27 ET (10:27 GMT)

Copyright (c) 2017 Dow Jones & Company, Inc.

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