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DGAP-HV: GRENKE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2017 in Baden-Baden, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: GRENKE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
GRENKE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2017 
in Baden-Baden, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-03-28 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
GRENKE AG Baden-Baden Wertpapier Kennnummer A161N3 
ISIN DE000A161N30 Einladung zur Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 11. 
Mai 2017, um 11.00 Uhr, im Kongresshaus Baden-Baden, 
Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der GRENKE AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die GRENKE 
   AG und den Konzern, des Berichts des 
   Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts 
   des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 
   Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des 
   Handelsgesetzbuchs jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2016 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet 
   unter http://www.grenke.de/investor 
   veröffentlicht und können dort eingesehen 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; gemäß den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem 
   Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der GRENKE AG* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 
   34.637.384,17 wie folgt zu verwenden: 
 
   Bilanzgewinn               EUR 34.637.384,17 
   Ausschüttung einer         EUR 25.849.309,50 
   Dividende von EUR 1,75 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag              EUR 8.788.074,67 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in 
   der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist 
   der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag, das heißt am 16. 
   Mai 2017, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Stuttgart, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 zu bestellen. Der Abschlussprüfer nimmt 
   auch die prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts nach 
   §§ 37w, 37y Wertpapierhandelsgesetz für die 
   ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2017 
   vor, soweit diese erfolgt. 
6. *Beschlussfassung über die Erhöhung des 
   Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln, die 
   Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) 
   und die damit verbundenen Änderungen von 
   § 4 der Satzung* 
 
   Der Börsenkurs der GRENKE-Aktie hat sich in 
   den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. Um 
   die Aktie insbesondere für Privat- und 
   Kleinanleger noch interessanter zu machen und 
   das Handelsvolumen der GRENKE-Aktie zu 
   erhöhen, soll das Grundkapital der 
   Gesellschaft - nach dessen Erhöhung aus 
   Gesellschaftsmitteln - im Verhältnis 1:3 neu 
   eingeteilt und damit die Anzahl der Aktien 
   verdreifacht werden (Aktiensplit). 
 
   Das Grundkapital der GRENKE AG beträgt derzeit 
   gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung EUR 
   18.880.774,47 und ist eingeteilt in 14.771.034 
   auf den Namen lautende Stückaktien mit einem 
   anteiligen Betrag am Grundkapital von 
   (gerundet) EUR 1,2782 je Stückaktie. Vor dem 
   Hintergrund, dass der auf die einzelne 
   Stückaktie entfallende anteilige Betrag am 
   Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 
   Aktiengesetz EUR 1,00 nicht unterschreiten 
   darf, und um rechnerische Schwierigkeiten 
   insbesondere bei künftigen 
   Kapitalveränderungen zu vermeiden, soll das 
   Grundkapital vor dem Aktiensplit zunächst im 
   Wege einer Kapitalerhöhung aus 
   Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien 
   um EUR 25.432.327,53 auf EUR 44.313.102,00 
   erhöht werden, wodurch sich der anteilige 
   Betrag einer jeden Stückaktie am Grundkapital 
   auf EUR 3,00 erhöht. Nach Wirksamwerden der 
   Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln soll 
   das Grundkapital in 44.313.102 Stückaktien 
   dergestalt neu eingeteilt werden, dass jede 
   bestehende Stückaktie mit einem anteiligen 
   Betrag am Grundkapital von EUR 3,00 in drei 
   neue Stückaktien geteilt wird und so auf jede 
   Aktie ein rechnerischer Anteil am Grundkapital 
   von EUR 1,00 entfällt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
   EUR 18.880.774,47 wird aus 
   Gesellschaftsmitteln um EUR 25.432.327,53 auf 
   EUR 44.313.102,00 erhöht durch Umwandlung 
   eines Teilbetrages in Höhe von EUR 
   25.432.327,53 der in der Bilanz der 
   Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 
   ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital. 
   Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer 
   Aktien. Der Kapitalerhöhung wird die vom 
   Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat 
   festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft 
   zum 31. Dezember 2016 zu Grunde gelegt, die 
   von der Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   geprüft und mit dem uneingeschränkten 
   Bestätigungsvermerk versehen worden ist. 
 
   § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
   44.313.102,00 (in Worten: Euro vierundvierzig 
   Millionen dreihundertdreizehntausend 
   einhundertundzwei, null Cent).' 
 
   b) Neueinteilung des Grundkapitals 
   (Aktiensplit) 
 
   Vorbehaltlich der Eintragung des 
   Kapitalerhöhungsbeschlusses gemäß lit. a) 
   dieses Tagesordnungspunktes in das 
   Handelsregister wird das so erhöhte 
   Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
   44.313.102,00 neu eingeteilt in 44.313.102 auf 
   den Namen lautende Stückaktien (Aktiensplit im 
   Verhältnis 1:3). Damit entfällt auf jede Aktie 
   ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von 
   EUR 1,00. 
 
   § 4 Abs. 2 Satz 1 der Satzung wird wie folgt 
   neu gefasst: 
 
   'Das Grundkapital der Gesellschaft ist 
   eingeteilt in 44.313.102 Stückaktien.' 
 
   Im Übrigen bleibt § 4 Abs. 2 der Satzung 
   unberührt. 
 
   c) Handelsregisteranmeldung 
 
   Der Vorstand wird angewiesen, die 
   Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) 
   gemäß lit. b) dieses Tagesordnungspunktes 
   nur vorbehaltlich der Eintragung des 
   Kapitalerhöhungsbeschlusses gemäß lit. a) 
   dieses Tagesordnungspunktes zur Eintragung im 
   Handelsregister anzumelden. Im Übrigen 
   wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung 
   des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der 
   Neueinteilung des Grundkapitals, 
   einschließlich der Börsenzulassung der 
   Aktien, festzusetzen. 
7. *Anpassung der variablen 
   Aufsichtsratsvergütung auf Grund der 
   Neueinteilung des Grundkapitals und die 
   entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Nach § 10 Abs. 3 der Satzung wird den 
   Aufsichtsratsmitgliedern derzeit neben der 
   festen Vergütung eine variable Vergütung 
   gewährt, wenn an die Aktionäre eine höhere 
   Dividende als EUR 0,70 je Aktie ausgeschüttet 
   wird. Die Vergütung erhöht sich in diesem Fall 
   um den Prozentsatz, um den die Dividende je 
   Aktie den Betrag von EUR 0,70 übersteigt. Der 
   variable Vergütungsbestandteil beträgt dabei 
   maximal 100 % der festen Vergütung eines 
   Aufsichtsratsmitgliedes. 
 
   Auf Grund der Neueinteilung des Grundkapitals 
   und die damit einhergehende Verdreifachung der 
   Aktienzahl ist die in der Satzung geregelte, 
   an die Dividende pro Aktie anknüpfende 
   variable Vergütungskomponente an die erhöhte 
   Aktienzahl anzupassen, so dass die variable 
   Aufsichtsratsvergütung im Ergebnis unverändert 
   bleibt. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   § 10 Abs. 3 der Satzung wie folgt neu zu 
   fassen: 
 
   'Den Aufsichtsratsmitgliedern wird ferner eine 
   variable Vergütung gewährt, wenn an die 
   Aktionäre eine höhere Dividende als EUR 0,25 
   je Aktie ausgeschüttet wird. Die Vergütung 
   erhöht sich in diesem Fall um den Prozentsatz, 
   um den die Dividende je Aktie den Betrag von 
   EUR 0,25 übersteigt. Der variable 

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March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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