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DGAP-News: GRENKE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung GRENKE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2017 in Baden-Baden, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-28 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. GRENKE AG Baden-Baden Wertpapier Kennnummer A161N3 ISIN DE000A161N30 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 11. Mai 2017, um 11.00 Uhr, im Kongresshaus Baden-Baden, Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRENKE AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die GRENKE AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2016 Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter http://www.grenke.de/investor veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKE AG* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 34.637.384,17 wie folgt zu verwenden: Bilanzgewinn EUR 34.637.384,17 Ausschüttung einer EUR 25.849.309,50 Dividende von EUR 1,75 je dividendenberechtigter Stückaktie Gewinnvortrag EUR 8.788.074,67 Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 16. Mai 2017, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen. Der Abschlussprüfer nimmt auch die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts nach §§ 37w, 37y Wertpapierhandelsgesetz für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2017 vor, soweit diese erfolgt. 6. *Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln, die Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) und die damit verbundenen Änderungen von § 4 der Satzung* Der Börsenkurs der GRENKE-Aktie hat sich in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. Um die Aktie insbesondere für Privat- und Kleinanleger noch interessanter zu machen und das Handelsvolumen der GRENKE-Aktie zu erhöhen, soll das Grundkapital der Gesellschaft - nach dessen Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln - im Verhältnis 1:3 neu eingeteilt und damit die Anzahl der Aktien verdreifacht werden (Aktiensplit). Das Grundkapital der GRENKE AG beträgt derzeit gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung EUR 18.880.774,47 und ist eingeteilt in 14.771.034 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von (gerundet) EUR 1,2782 je Stückaktie. Vor dem Hintergrund, dass der auf die einzelne Stückaktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz EUR 1,00 nicht unterschreiten darf, und um rechnerische Schwierigkeiten insbesondere bei künftigen Kapitalveränderungen zu vermeiden, soll das Grundkapital vor dem Aktiensplit zunächst im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien um EUR 25.432.327,53 auf EUR 44.313.102,00 erhöht werden, wodurch sich der anteilige Betrag einer jeden Stückaktie am Grundkapital auf EUR 3,00 erhöht. Nach Wirksamwerden der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln soll das Grundkapital in 44.313.102 Stückaktien dergestalt neu eingeteilt werden, dass jede bestehende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 3,00 in drei neue Stückaktien geteilt wird und so auf jede Aktie ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 entfällt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 18.880.774,47 wird aus Gesellschaftsmitteln um EUR 25.432.327,53 auf EUR 44.313.102,00 erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrages in Höhe von EUR 25.432.327,53 der in der Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien. Der Kapitalerhöhung wird die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 zu Grunde gelegt, die von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden ist. § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 44.313.102,00 (in Worten: Euro vierundvierzig Millionen dreihundertdreizehntausend einhundertundzwei, null Cent).' b) Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) Vorbehaltlich der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses gemäß lit. a) dieses Tagesordnungspunktes in das Handelsregister wird das so erhöhte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 44.313.102,00 neu eingeteilt in 44.313.102 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktiensplit im Verhältnis 1:3). Damit entfällt auf jede Aktie ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von EUR 1,00. § 4 Abs. 2 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 44.313.102 Stückaktien.' Im Übrigen bleibt § 4 Abs. 2 der Satzung unberührt. c) Handelsregisteranmeldung Der Vorstand wird angewiesen, die Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) gemäß lit. b) dieses Tagesordnungspunktes nur vorbehaltlich der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses gemäß lit. a) dieses Tagesordnungspunktes zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. Im Übrigen wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Neueinteilung des Grundkapitals, einschließlich der Börsenzulassung der Aktien, festzusetzen. 7. *Anpassung der variablen Aufsichtsratsvergütung auf Grund der Neueinteilung des Grundkapitals und die entsprechende Satzungsänderung* Nach § 10 Abs. 3 der Satzung wird den Aufsichtsratsmitgliedern derzeit neben der festen Vergütung eine variable Vergütung gewährt, wenn an die Aktionäre eine höhere Dividende als EUR 0,70 je Aktie ausgeschüttet wird. Die Vergütung erhöht sich in diesem Fall um den Prozentsatz, um den die Dividende je Aktie den Betrag von EUR 0,70 übersteigt. Der variable Vergütungsbestandteil beträgt dabei maximal 100 % der festen Vergütung eines Aufsichtsratsmitgliedes. Auf Grund der Neueinteilung des Grundkapitals und die damit einhergehende Verdreifachung der Aktienzahl ist die in der Satzung geregelte, an die Dividende pro Aktie anknüpfende variable Vergütungskomponente an die erhöhte Aktienzahl anzupassen, so dass die variable Aufsichtsratsvergütung im Ergebnis unverändert bleibt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 10 Abs. 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen: 'Den Aufsichtsratsmitgliedern wird ferner eine variable Vergütung gewährt, wenn an die Aktionäre eine höhere Dividende als EUR 0,25 je Aktie ausgeschüttet wird. Die Vergütung erhöht sich in diesem Fall um den Prozentsatz, um den die Dividende je Aktie den Betrag von EUR 0,25 übersteigt. Der variable
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March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)