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Dow Jones News
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DGAP-HV: Telefónica Deutschland Holding AG: -3-

DJ DGAP-HV: Telefónica Deutschland Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Telefónica Deutschland Holding AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Telefónica Deutschland Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-28 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Telefónica Deutschland Holding AG München WKN: A1J5RX 
ISIN: DE000A1J5RX9 Wir laden hiermit unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am 9. Mai 2017 
um 10.00 Uhr (MESZ) in der Alten Kongresshalle, 
Theresienhöhe 15, 80339 München, Deutschland, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Telefónica Deutschland Holding AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses nebst 
   zusammengefasstem Lagebericht, jeweils zum 31. 
   Dezember 2016, des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
   315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag 
   des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns können im Internet unter 
   www.telefonica.de im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung eingesehen werden. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Der im            EUR 3.063.121.751,43 
    festgestellten 
    Jahresabschluss 
    der Telefónica 
    Deutschland 
    Holding AG zum 31. 
    Dezember 2016 
    ausgewiesene 
    Bilanzgewinn in 
    Höhe von 
    wird wie folgt 
    verwandt: 
    Ausschüttung einer EUR 743.638.748,25 
    Dividende in Höhe 
    von EUR 0,25 je 
    dividendenberechti 
    gter Aktie, 
    insgesamt 
    Gewinnvortrag      EUR 2.319.483.003,18. 
    Die Dividende ist am dritten auf die 
    Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, 
    d.h. am 12. Mai 2017, zur Auszahlung 
    fällig.' 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Den Mitgliedern des Vorstands im 
    Geschäftsjahr 2016 wird Entlastung für 
    diesen Zeitraum erteilt.' 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im 
    Geschäftsjahr 2016 wird Entlastung für 
    diesen Zeitraum erteilt.' 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie des Prüfers zur etwaigen 
   prüferischen Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr 
   des Geschäftsjahrs 2017 und sonstiger 
   unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, folgende Beschlüsse zu 
   fassen: 
 
   'a) Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz 
       in Frankfurt am Main (Geschäftsstelle 
       München) wird zum Abschlussprüfer und 
       Konzernabschlussprüfer für das 
       Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für 
       die etwaige prüferische Durchsicht des 
       im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 
       2017 enthaltenen verkürzten Abschlusses 
       und Zwischenlageberichts sowie zum 
       Prüfer für die etwaige prüferische 
       Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
       Finanzinformationen im Sinne von § 37w 
       Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2017 
       bestellt. 
   b) Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz 
      in Frankfurt am Main (Geschäftsstelle 
      München) wird zum Prüfer für die etwaige 
      prüferische Durchsicht zusätzlicher 
      unterjähriger Finanzinformationen im 
      Sinne von § 37w Abs. 7 WpHG des 
      Geschäftsjahres 2018 bestellt, sofern 
      eine solche prüferische Durchsicht vor 
      der nächsten Hauptversammlung erfolgt.' 
 
   Für die genannten Prüfungsleistungen hat der 
   Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat gemäß 
   Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
   Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
   Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur 
   Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
   Kommission die 
 
   1. PricewaterhouseCoopers GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals 
      firmierend unter PricewaterhouseCoopers 
      Aktiengesellschaft 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit Sitz 
      in Frankfurt am Main (Geschäftsstelle 
      München) und die 
   2. Deloitte GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals 
      firmierend unter Deloitte & Touche GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) mit Sitz 
      in München 
 
   empfohlen und dabei eine Präferenz für die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Frankfurt am Main (Geschäftsstelle München) 
   mitgeteilt. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung besteht der 
   Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding 
   AG aus 16 Mitgliedern und setzt sich gemäß 
   §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG in 
   Verbindung mit § 7 Abs. 1 des 
   Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 
   (MitbestG) aus acht von der Hauptversammlung 
   und acht von den Arbeitnehmern zu wählenden 
   Mitgliedern sowie zu mindestens 30% aus Frauen 
   und zu mindestens 30% aus Männern zusammen. Da 
   der Gesamterfüllung dieser Quote gemäß § 
   96 Abs. 2 Satz 3 AktG weder von Seiten der 
   Anteilseigner-, noch von Seiten der 
   Arbeitnehmervertreter widersprochen wurde, ist 
   der Mindestgeschlechteranteil vom Aufsichtsrat 
   insgesamt zu erfüllen, so dass von den 16 
   Sitzen im Aufsichtsrat mindestens fünf mit 
   Frauen und mindestens fünf mit Männern besetzt 
   sein müssen. 
 
   Die Amtszeit aller acht derzeit amtierenden 
   Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat 
   endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 9. Mai 
   2017, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die derzeit 
   amtierenden Vertreter der Anteilseigner im 
   Aufsichtsrat wiederzuwählen und hierzu folgende 
   Beschlüsse zu fassen: 
 
    'a) *Frau Eva Castillo Sanz*, wohnhaft 
        in Madrid, Spanien 
        Nicht-exekutives Mitglied des 
        Verwaltungsrats (_Member of the 
        Board of Directors_) der Telefónica, 
        S.A., Madrid, Spanien 
    b) *Herr Ángel Vilá Boix*, wohnhaft in 
       Madrid, Spanien 
       Strategie- und Finanzvorstand (_Chief 
       Strategy and Finance Officer_; CSFO) 
       der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien 
    c) *Frau Laura Abasolo García de 
       Baquedano*, wohnhaft in Bilbao, 
       Spanien 
       Geschäftsführende Direktorin für 
       Planung, Buchhaltung, Controlling und 
       Steuern (_Managing Director of 
       Planning, Accounting, Control and 
       Tax_) der Telefónica, S.A., Madrid, 
       Spanien 
    d) *Herr Peter Erskine*, wohnhaft in 
       Henley-on-Thames, Vereinigtes 
       Königreich 
       Nicht-exekutives Mitglied des 
       Verwaltungsrats (_Member of the Board 
       of Directors_) der Telefónica, S.A., 
       Madrid, Spanien 
    e) *Frau Patricia Cobián González*, 
       wohnhaft in London, Vereinigtes 
       Königreich 
       Finanzvorstand (_Chief Financial 
       Officer_; CFO) der Telefónica UK 
       Limited, Slough, Vereinigtes 
       Königreich 
    f) *Herr Michael Hoffmann*, wohnhaft in 
       Köln, Deutschland 
       Diplom-Kaufmann, selbstständig 
    g) *Herr Enrique Medina Malo*, wohnhaft 
       in Madrid, Spanien 
       Chief Policy Officer der Telefónica, 
       S.A., Madrid, Spanien 
    h) *Frau Sally Anne Ashford*, wohnhaft 
       in Taplow, Buckinghamshire, 
       Vereinigtes Königreich 
       Human Resources Direktorin für das 
       Paketgeschäft der Royal Mail Group 
       Limited, London, Vereinigtes 
       Königreich, und Group Reward 
       Direktorin der Royal Mail plc, 
       London, Vereinigtes Königreich 
    werden jeweils als Vertreter der 
    Anteilseigner zu Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats der Telefónica Deutschland 
    Holding AG gewählt.' 
 
   Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2017 
   für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in 
   dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht 
   mitgerechnet. 
 
   Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich 
   auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses 
   des Aufsichtsrats, berücksichtigen die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und erfüllen den 
   gesetzlichen Mindestgeschlechteranteil. Von den 
   vorgeschlagenen Kandidaten verfügt nach 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: Telefónica Deutschland Holding AG: -2-

Einschätzung des Aufsichtsrats unter anderem 
   Herr Michael Hoffmann über Sachverstand auf den 
   Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung 
   und erfüllt daher die Anforderungen im Sinne 
   des § 100 Abs. 5 AktG. Die Kandidaten sind in 
   ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die 
   Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
 
   Es ist beabsichtigt, entsprechend der 
   Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 
   5. Mai 2015 über die Wahl der vorgeschlagenen 
   Kandidaten im Wege der Einzelwahl abzustimmen. 
 
   Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen 
   Kandidaten stehen den Aktionären vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an unter 
   www.telefonica.de im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
   *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* 
 
   zu Frau Eva Castillo Sanz ist im Zeitpunkt 
   a) der Bekanntmachung der Einberufung dieser 
      Hauptversammlung in keinen anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, 
      aber in folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen Mitglied: 
      - Nicht-exekutives Mitglied des 
        Verwaltungsrats (_Member of the Board 
        of Directors_) der Telefónica, S.A., 
        Madrid, Spanien, 
      - Mitglied des Verwaltungsrats (_Member 
        of the Board of Directors_) der Bankia 
        S.A., Madrid, Spanien. 
   zu Herr Ángel Vilá Boix ist im Zeitpunkt der 
   b) Bekanntmachung der Einberufung dieser 
      Hauptversammlung in keinen anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, 
      aber in folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen Mitglied: 
      - Nicht-exekutives Mitglied des 
        Verwaltungsrats (_Member of the Board 
        of Directors_) der Telefónica Brazil 
        S.A., São Paulo, Brasilien. 
   zu Frau Laura Abasolo García de Baquedano 
   c) ist im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
      Einberufung dieser Hauptversammlung in 
      keinen anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten, aber in folgenden 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen Mitglied: 
      - Nicht-exekutives Mitglied des 
        Verwaltungsrats (_Member of the Board 
        of Directors_) der Telefónica Chile 
        S.A., Santiago, Chile, 
      - Mitglied des Verwaltungsrats (_Member 
        of the Board of Directors_) und 
        Vorsitzende des Prüfungsausschusses 
        der Acerinox, S.A., Madrid, Spanien. 
   zu Herr Peter Erskine ist im Zeitpunkt der 
   d) Bekanntmachung der Einberufung dieser 
      Hauptversammlung in keinen anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, 
      aber in folgenden vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen Mitglied: 
      - Nicht-exekutives Mitglied des 
        Verwaltungsrats (_Member of the Board 
        of Directors_) der Telefónica, S.A., 
        Madrid, Spanien. 
   zu Frau Patricia Cobián González ist im 
   e) Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
      Einberufung dieser Hauptversammlung in 
      keinen anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten, aber in folgenden 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen Mitglied: 
      - Mitglied des Beirats (_Advisory Board 
        Member_) der Lumia Capital, LLC, San 
        Francisco (Kalifornien), Vereinigte 
        Staaten von Amerika. 
   zu Herr Michael Hoffmann ist im Zeitpunkt 
   f) der Bekanntmachung der Einberufung dieser 
      Hauptversammlung in keinen anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      und in keinen vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen Mitglied. 
   zu Herr Enrique Medina Malo ist im Zeitpunkt 
   g) der Bekanntmachung der Einberufung dieser 
      Hauptversammlung in keinen anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      und in keinen vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen Mitglied. 
   zu Frau Sally Anne Ashford ist im Zeitpunkt 
   h) der Bekanntmachung der Einberufung dieser 
      Hauptversammlung in keinen anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      und in keinen vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen Mitglied. 
 
   *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 7 
   des Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 5. Mai 2015* 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass 
   sie jeweils den für das Aufsichtsratsmandat zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 
   5 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   werden die nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
   für die Wahlentscheidung relevanten 
   persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den 
   Organen der Gesellschaft und einem wesentlich 
   an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie 
   folgt offengelegt: 
 
   zu a) Frau Eva Castillo Sanz ist 
         nicht-exekutives Mitglied des 
         Verwaltungsrats _(Member of the Board 
         of Directors_) bei unserer mittelbaren 
         Mehrheitsaktionärin Telefónica, S.A., 
         Madrid, Spanien, sowie Mitglied des 
         Kuratoriums (_Member of the Board of 
         Trustees_) der Telefónica Foundation 
         (_Fundación Telefónica_), Madrid, 
         Spanien. Frau Eva Castillo Sanz hält 
         Aktien an der Telefónica, S.A., 
         Madrid, Spanien. 
   zu b) Herr Ángel Vilá Boix ist Strategie- 
         und Finanzvorstand (_Chief Strategy 
         and Finance Officer_; CSFO) bei 
         unserer mittelbaren 
         Mehrheitsaktionärin Telefónica, S.A., 
         Madrid, Spanien, und Mitglied ihres 
         Exekutivkomitees (_Executive 
         Committee_). Er ist nicht-exekutives 
         Mitglied des Verwaltungsrats (_Member 
         of the Board of Directors_) bei der 
         Telefónica Brazil S.A., São Paulo, 
         Brasilien, einem verbundenen 
         Unternehmen unserer mittelbaren 
         Mehrheitsaktionärin Telefónica, S.A., 
         Madrid, Spanien, sowie Mitglied des 
         Kuratoriums (_Member of the Board of 
         Trustees_) der Telefónica Foundation 
         (_Fundación Telefónica_), Madrid, 
         Spanien. Herr Ángel Vilá Boix hält 
         Aktien an der Telefónica, S.A., 
         Madrid, Spanien, und nimmt an einem 
         Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teil. 
   zu c) Frau Laura Abasolo García de Baquedano 
         ist bei unserer mittelbaren 
         Mehrheitsaktionärin Telefónica, S.A., 
         Madrid, Spanien, angestellt und 
         Mitglied ihres Exekutivkomitees 
         (_Executive Committee_). Sie ist 
         nicht-exekutives Mitglied des 
         Verwaltungsrats (_Member of the Board 
         of Directors_) der Telefónica Chile 
         S.A., Santiago, Chile, einem 
         verbundenen Unternehmen unserer 
         mittelbaren Mehrheitsaktionärin 
         Telefónica, S.A., Madrid, Spanien. 
         Frau Laura Abasolo García de Baquedano 
         hält Aktien an der Telefónica, S.A., 
         Madrid, Spanien, und nimmt an einem 
         Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teil. 
   zu d) Herr Peter Erskine ist bei unserer 
         mittelbaren Mehrheitsaktionärin 
         Telefónica, S.A., Madrid, Spanien, 
         nicht-exekutives Mitglied des 
         Verwaltungsrats (_Member of the Board 
         of Directors_) und Vorsitzender ihres 
         Strategie- und Innovationskommitees. 
         Herr Peter Erskine hält Aktien an der 
         Telefónica, S.A., Madrid, Spanien. 
   zu e) Frau Patricia Cobián González ist 
         Finanzvorstand (_Chief Financial 
         Officer_; CFO) und satzungsmäßige 
         Geschäftsführerin der Telefónica UK 
         Limited, Slough, Vereinigtes 
         Königreich, und satzungsmäßige 
         Geschäftsführerin der Telefónica 
         Europe, plc, Slough, Vereinigtes 
         Königreich, jeweils verbundene 
         Unternehmen unserer mittelbaren 
         Mehrheitsaktionärin Telefónica, S.A., 
         Madrid, Spanien. Frau Patricia Cobián 
         González hält Aktien an der 
         Telefónica, S.A., Madrid, Spanien, und 
         nimmt an einem 
         Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teil. 
   zu f) Keine. 
   zu g) Herr Enrique Medina Malo ist bei 
         unserer mittelbaren 
         Mehrheitsaktionärin Telefónica, S.A., 
         Madrid, Spanien, angestellt, Mitglied 
         des Verwaltungsrats (_Member of the 
         Board of Directors_) bei unserer 
         unmittelbaren Mehrheitsaktionärin, 
         Telefónica Germany Holdings Limited, 
         Slough, Vereinigtes Königreich, und 
         jeweils Mitglied des Verwaltungsrats 
         (_Member of the Board of Directors_) 
         der O2 (Europe) Limited, Slough, 
         Vereinigtes Königreich, sowie der O2 
         International Holdings Limited, 
         Slough, Vereinigtes Königreich, die 
         jeweils verbundene Unternehmen unserer 
         mittelbaren Mehrheitsaktionärin 
         Telefónica, S.A., Madrid, Spanien, 
         sind. Herr Enrique Medina Malo hält 
         Aktien an der Telefónica, S.A., 
         Madrid, Spanien, und nimmt an einem 
         Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teil. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

zu h) Frau Sally Anne Ashford hält Aktien an 
         der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien. 
 
   *Bekanntgabe gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 5. Mai 2015* 
 
   Es ist beabsichtigt, dass Frau Eva Castillo 
   Sanz für den Fall ihrer Wahl in den 
   Aufsichtsrat erneut für das Amt der 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorgeschlagen 
   wird. 
 
II. *Weitere Angaben und Hinweise zur 
    Hauptversammlung* 
 
    *Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte* 
 
    Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
    2.974.554.993,00 und ist eingeteilt in 
    2.974.554.993 Stückaktien. Die Gesamtzahl der 
    Aktien und der Stimmrechte beträgt 
    2.974.554.993. Diese Angaben beziehen sich 
    auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
    Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
    *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und die Ausübung des 
    Stimmrechts* 
 
    Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach 
    den §§ 121 ff. AktG und §§ 23 und 25 der 
    Satzung. Zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und zur Ausübung des 
    Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
    berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet 
    haben und am Anmeldeschlusstag, d.h. am 2. 
    Mai 2017, 24.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister 
    eingetragen sind. 
 
    Die Anmeldung muss der Gesellschaft 
    spätestens am 2. Mai 2017, 24.00 Uhr (MESZ), 
    unter folgender Adresse zugehen: 
 
     Telefónica Deutschland Holding AG 
     c/o Link Market Services GmbH 
     Landshuter Allee 10 
     80637 München 
     Deutschland 
     oder E-Mail: 
     namensaktien@linkmarketservices.de 
     oder Telefax: +49-(0)89-21027-288 
     oder elektronisch unter der Internetadresse 
     http://www.telefonica.de im Bereich 
     Investor Relations/Hauptversammlung 
 
    Die Anmeldung bedarf der Textform und kann 
    auch per Telefax, E-Mail oder im Internet 
    übermittelt werden. Zur Erleichterung der 
    Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit 
    den Mitteilungen gemäß § 125 AktG sowie 
    auf an die vorgenannte Adresse gerichtetes 
    Verlangen ein Anmeldeformular übersandt. 
 
    Wir weisen darauf hin, dass am Tag der 
    Hauptversammlung und in den letzten sechs 
    Tagen vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. 
    vom 3. Mai 2017, 0.00 Uhr (MESZ), bis 
    einschließlich 9. Mai 2017, 24.00 Uhr 
    (MESZ), Löschungen und Eintragungen im 
    Aktienregister nicht erfolgen. Der Handel der 
    Aktien ist nicht eingeschränkt, die Aktien 
    sind nicht geblockt. 
 
    Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die 
    rechtzeitig angemeldet sind, Eintrittskarten 
    übermittelt werden. 
 
    *Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch 
    einen Bevollmächtigten* 
 
    Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre 
    sonstigen Rechte in der Hauptversammlung auch 
    durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein 
    Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
    oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
    lassen. Erteilung und Widerruf der Vollmacht 
    bedürfen ebenso wie der Nachweis der 
    Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
    der Textform (§ 126b BGB); § 135 AktG bleibt 
    unberührt. Der Nachweis der Bevollmächtigung 
    kann der Gesellschaft auch per E-Mail unter 
    folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
    namensaktien@linkmarketservices.de. 
 
    Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf an 
 
     Telefónica Deutschland Holding AG 
     c/o Link Market Services GmbH 
     Landshuter Allee 10 
     80637 München 
     Deutschland 
     oder E-Mail: 
     namensaktien@linkmarketservices.de 
     oder Telefax: +49-(0)89-21027-288 
 
    gerichtetes Verlangen wird den Aktionären ein 
    Formular übersandt, das sie zur Erteilung der 
    Vollmacht verwenden können. Dieses Formular 
    steht auch zum Download unter 
    www.telefonica.de im Bereich Investor 
    Relations/Hauptversammlung bereit. 
 
    Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser 
    Hauptversammlung die von der Gesellschaft 
    benannten, an die Weisungen der Aktionäre 
    gebundenen Stimmrechtsvertreter auch bereits 
    vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. 
    Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den 
    Unterlagen, die den Aktionären gemäß § 
    125 AktG zugesandt werden. Darüber hinaus 
    stehen den Aktionären auch unter der 
    Internetadresse www.telefonica.de im Bereich 
    Investor Relations/Hauptversammlung weitere 
    Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch 
    die von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur 
    Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die 
    von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. Zudem 
    können Vollmacht und Weisungen an die von der 
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
    dort in elektronischer Form erteilt werden. 
    Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den 
    Unterlagen, die den Aktionären gemäß § 
    125 AktG zugesandt werden. 
 
    *Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären* 
 
    Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können 
    Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
    zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen 
    anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
    erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf 
    die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
    werden. Jedem neuen Gegenstand der 
    Tagesordnung muss eine Begründung oder eine 
    Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller 
    haben gemäß § 122 Abs. 2 AktG in 
    Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG 
    nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
    Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens 
    Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
    Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands 
    über den Antrag halten. Bei der Berechnung 
    dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG 
    bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die 
    ausdrücklich hingewiesen wird. Bei der 
    Fristberechnung sind ferner die Bestimmungen 
    des § 121 Abs. 7 AktG entsprechend 
    anzuwenden. 
 
    Ein solches Verlangen ist schriftlich an den 
    Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft 
    mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung 
    (wobei der Tag der Hauptversammlung und der 
    Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), 
    also spätestens am 8. April 2017, 24.00 Uhr 
    (MESZ), zugehen. Wir bitten, derartige 
    Verlangen an 
 
     Telefónica Deutschland Holding AG 
     - Vorstand - 
     Georg-Brauchle-Ring 23-25 
     80992 München 
     Deutschland 
 
    zu übersenden. 
 
    Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder 
    Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag 
    gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
    Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
    Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist 
    nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 
    und 2 AktG auf der Internetseite zugänglich 
    zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der 
    nachfolgend bekannt gemachten Adresse 
    mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung 
    (wobei der Tag der Hauptversammlung und der 
    Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), 
    also spätestens am 24. April 2017, 24.00 Uhr 
    (MESZ), zugegangen ist. 
 
    Jeder Aktionär kann außerdem nach 
    näherer Maßgabe von § 127 AktG einen 
    Wahlvorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers 
    und/oder zur Wahl von 
    Aufsichtsratsmitgliedern machen. Ein 
    Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe 
    von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der 
    Internetseite zugänglich zu machen, wenn er 
    der Gesellschaft unter der nachfolgend 
    bekannt gemachten Adresse mindestens 14 Tage 
    vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
    Hauptversammlung und der Tag des Zugangs 
    nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 
    24. April 2017, 24.00 Uhr (MESZ), zugegangen 
    ist. 
 
    Gegenanträge oder Wahlvorschläge von 
    Aktionären sind ausschließlich an 
    folgende Anschrift zu richten: 
 
     Telefónica Deutschland Holding AG 
     Investor Relations 
     Georg-Brauchle-Ring 23-25 
     80992 München 
     Deutschland 
     oder Telefax: +49-(0)89-2442-2000 
     oder E-Mail: 
     hauptversammlung@telefonica.com 
 
    Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
    Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
    Nähere Informationen zu den Rechten 
    gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 
    AktG stehen den Aktionären unter 
    www.telefonica.de im Bereich Investor 
    Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. 
    Zugänglich zu machende Anträge und 
    Wahlvorschläge von Aktionären werden unter 
    der vorgenannten Internetadresse zugänglich 
    gemacht. 
 
    *Auskunftsrecht* 
 
    Wir weisen darauf hin, dass jedem Aktionär 
    auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
    Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
    Gesellschaft zu geben ist, soweit diese 
    Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
    eines Gegenstands der Tagesordnung 
    erforderlich ist. Nähere Informationen zu dem 
    Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
    stehen den Aktionären unter www.telefonica.de 
    im Bereich Investor 
    Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
    *Informationen auf der Internetseite der 
    Gesellschaft* 
 
    Unter www.telefonica.de im Bereich Investor 
    Relations/Hauptversammlung sind die 
    gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden 
    Informationen zugänglich. 
 

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March 28, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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