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DGAP-HV: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA: -2-

DJ DGAP-HV: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 11.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-28 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA Hof ISIN: DE0005785802 // 
WKN: 578580 
ISIN: DE000A2DA679 // WKN: A2DA67 
ISIN: US3580291066 // CUSIP: 358029106 Einberufung der 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 11. 
Mai 2017, um 10:00 Uhr im Congress Center Messe Frankfurt, 
Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, der 
   Lageberichte für die Fresenius Medical Care 
   AG & Co. KGaA und den Konzern, des 
   erläuternden Berichts der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin zu den Angaben 
   nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des 
   Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care 
   AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016; 
   Beschlussfassung über die Feststellung des 
   Jahresabschlusses der Fresenius Medical Care 
   AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016 
 
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden 
Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den 
Konzernabschluss entsprechend § 171 des Aktiengesetzes (AktG) 
gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung 
des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung; im 
Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der 
Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer 
weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf. 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
schlagen vor, den Jahresabschluss der Fresenius Medical Care AG 
& Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016 in der vorgelegten 
Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 4.494.135.225,09 
ausweist, festzustellen. 
 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn 
in Höhe von EUR 4.494.135.225,09 für das Geschäftsjahr 2016 wie 
folgt zu verwenden: 
 
Zahlung einer Dividende von EUR 293.972.966,40 
EUR 0,96 für jede der 
306.221.840 
dividendenberechtigten 
Aktien 
Gewinnvortrag auf neue      EUR 4.200.162.258,69 
Rechnung 
Bilanzgewinn                EUR 4.494.135.225,09 
 
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die derzeit 
unmittelbar von der Gesellschaft gehaltenen 999.951 eigenen 
Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt 
sind. 
 
Aufgrund einer Änderung des § 58 Abs. 4 AktG sind 
Dividendenzahlungen nunmehr am dritten auf den maßgeblichen 
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die 
Dividende ist demnach am 16. Mai 2017 fällig. 
 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin der 
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines 
Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschusses, vor, die KPMG AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und 
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
*II. Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung* 
 
_Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte_ 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 
ist das Grundkapital der Gesellschaft in 306.289.951 Stückaktien 
eingeteilt und besteht ausschließlich aus Inhaberaktien, 
von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte beträgt daher zum Zeitpunkt der Einberufung der 
ordentlichen Hauptversammlung 306.289.951 Stimmrechte. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen 
Hauptversammlung 999.951 eigene Aktien, aus denen ihr keine 
Stimmrechte und sonstigen Rechte zustehen. 
 
_Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts_ 
 
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des *4. Mai 2017 
(24:00 Uhr MESZ)* unter der nachstehenden Adresse 
 
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer 
Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen haben. Zum 
Nachweis ihrer Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts müssen die 
Aktionäre spätestens bis zum Ablauf des *4. Mai 2017 (24:00 Uhr 
MESZ)* einen Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch ihr 
depotführendes Institut in Textform in deutscher oder englischer 
Sprache an die vorstehende Adresse übermittelt haben, der sich 
auf den Beginn des *20. April 2017 (00:00 Uhr MESZ)* 
('Nachweisstichtag') bezieht. 
 
_Bedeutung des Nachweisstichtages_ 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als 
Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. 
Die Berechtigung zur Teilnahme sowie der Umfang des Stimmrechts 
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im 
Fall einer vollständigen oder partiellen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag hat dies keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf das 
Stimmrecht. Entsprechendes gilt auch für den Erwerb von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind 
für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und 
stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat 
hingegen keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung, da 
diese allein an die Aktionärseigenschaft am Tag der 
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung durch die ordentliche 
Hauptversammlung anknüpft. 
 
_Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten_ 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch 
die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt der 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen Personen zurückweisen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und ihnen nach § 135 
Abs. 8 AktG sowie § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Personen können - soweit sie bevollmächtigt 
werden - abweichende Regelungen vorsehen. 
 
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann 
entweder am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur 
Hauptversammlung vorgelegt oder der Gesellschaft vorab an die 
folgende Adresse übermittelt werden: 
 
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA 
- Investor Relations - 
Else-Kröner-Straße 1 
61352 Bad Homburg v. d. H. 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)6172 609-2301 
E-Mail: hauptversammlung@fmc-ag.com 
 
Für den Fall, dass die Vollmacht bzw. der Nachweis der 
Bevollmächtigung vorab unter der vorstehend genannten 
Postanschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse an die 
Gesellschaft übermittelt wird, bitten wir aus organisatorischen 
Gründen um eine Übermittlung bis zum *9. Mai 2017 (24:00 
Uhr MESZ)*. 
 
_Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft 
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter_ 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu 
bevollmächtigen. Hierbei handelt es sich um Mitarbeiter der 
Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens, die aufgrund 
von Bevollmächtigungen durch Aktionäre gemäß den von diesen 
erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten 
abstimmen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmachten in 
Textform sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

abzustimmen. Sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem 
Ermessen ausüben. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige 
Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den 
jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. 
 
Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter können der Gesellschaft bereits im Vorfeld 
der Hauptversammlung übermittelt werden. In diesem Fall muss die 
Vollmachts- und Weisungserteilung aus organisatorischen Gründen 
bis zum *9. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ)* der Gesellschaft unter 
folgender Adresse zugehen: 
 
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen zu 
bevollmächtigen und ihnen Weisungen zu erteilen. 
 
_Weitere Angaben zum Verfahren für die Stimmabgabe durch 
Bevollmächtigte_ 
 
Vollmachts- und Weisungsformulare sowie weitere Informationen 
zur Erteilung von Vollmachten erhalten die Aktionäre zusammen 
mit der Eintrittskarte. 
 
Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis 
des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von 
Vollmachten nach erfolgter Anmeldung nicht aus. 
 
_Rechte der Aktionäre_ 
 
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 
500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können 
gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, 
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder 
eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und 
der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. 
Letztmöglicher Zugangstermin ist also *Montag, der 10. April 
2017 (24:00 Uhr MESZ)*. Später zugegangene Ergänzungsverlangen 
können nicht berücksichtigt werden. 
 
Die Antragsteller haben hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden 
Gesellschafterin über den Antrag halten (§ 278 Abs. 3 AktG 
i.V.m. § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG). 
 
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu 
übermitteln: 
 
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA 
Die persönlich haftende Gesellschafterin 
Fresenius Medical Care Management AG 
- Vorstand - 
Else-Kröner-Straße 1 
61352 Bad Homburg v. d. H. 
Deutschland 
 
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 278 Abs. 
3 AktG i.V.m. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
Aktionäre können der Gesellschaft vor der Hauptversammlung zum 
einen Gegenanträge gegen Vorschläge der persönlich haftenden 
Gesellschafterin und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt 
der Tagesordnung sowie zum anderen Vorschläge zur Wahl von 
Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer 
Begründung versehen sein. Wahlvorschläge müssen hingegen nicht 
begründet werden. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die 
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des 
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen 
sind, also spätestens bis zum Ablauf des *26. April 2017 (24:00 
Uhr MESZ)*, unter der nachstehenden Adresse eingehen, werden den 
anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs 
sowie einer etwaigen Begründung auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
www.freseniusmedicalcare.com/de/home/investoren/hauptversammlung 
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden 
ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an 
folgende Adresse zu übermitteln: 
 
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA 
- Investor Relations - 
Else-Kröner-Straße 1 
61352 Bad Homburg v. d. H. 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)6172 609-2301 
E-Mail: hauptversammlung@fmc-ag.com 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können 
nicht berücksichtigt werden. 
 
Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen unter den 
Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG nicht zugänglich 
gemacht zu werden. Die Begründung eines Gegenantrags braucht 
nach § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht 
zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern 
gemäß § 127 AktG gilt § 126 AktG sinngemäß. Vorschläge 
zur Wahl von Abschlussprüfern nach § 127 AktG werden zudem nur 
dann zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten 
Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person bzw. die Firma 
und den Sitz der vorgeschlagenen juristischen Person enthalten. 
 
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. 
§ 131 Abs. 1 AktG 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung von der 
persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen 
Unternehmen und über die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben. Dies gilt 
nur, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 
278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 
1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.freseniusmedicalcare.com/de/home/investoren/hauptversammlung 
zur Verfügung. 
 
_Zugänglichmachung von Unterlagen_ 
 
Die folgenden Unterlagen sowie die übrigen Informationen nach § 
278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 124a AktG sind auch über die 
Internetseite der Gesellschaft unter 
www.freseniusmedicalcare.com/de/home/investoren/hauptversammlung 
zugänglich: 
 
1) der vom Aufsichtsrat gebilligte 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2016; 
2) die Lageberichte für die Fresenius Medical 
   Care AG & Co. KGaA und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2016; 
3) der Bericht des Aufsichtsrats der Fresenius 
   Medical Care AG & Co. KGaA für das 
   Geschäftsjahr 2016; 
4) der Bericht der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin über die Angaben nach §§ 289 
   Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB; 
5) der Vorschlag der persönlich haftenden 
   Gesellschafterin für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns; 
6) der Geschäftsbericht des Fresenius Medical 
   Care-Konzerns für das Geschäftsjahr 2016, der 
   den Corporate-Governance-Bericht 
   einschließlich des Vergütungsberichts 
   sowie die Erklärung zur Unternehmensführung 
   für das Geschäftsjahr 2016 enthält; sowie 
7) der Bericht des Gemeinsamen Ausschusses der 
   Gesellschaft vom 17. März 2017. 
 
Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der 
Gesellschaft zugänglich sein. 
 
Die vorgenannten Unterlagen liegen ferner vom Tag der 
Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, 
Else-Kröner-Straße 1, 61352 Bad Homburg v. d. H., 
Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen 
erhält jeder Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift 
der vorstehenden Unterlagen. 
 
_Übertragung in Bild und Ton_ 
 
Die Rede des Vorsitzenden des Vorstands der persönlich haftenden 
Gesellschafterin wird am Tag der Hauptversammlung in Bild und 
Ton übertragen, sofern der Versammlungsleiter dies anordnet. Sie 
kann in diesem Fall auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.freseniusmedicalcare.com/de/home/investoren/hauptversammlung 
 
live verfolgt werden. 
 
Hof, im März 2017 
 
*Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA* 
 
_Die persönlich haftende Gesellschafterin 
Fresenius Medical Care Management AG_ 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-03-28 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA 
             Else-Kroener-Str. 1 
             61352 Bad Homburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 6172 6092525 
Fax:         +49 6172 6092301 
E-Mail:      hauptversammlung@fmc-ag.com 
Internet:    http://www.freseniusmedicalcare.com/de 
ISIN:        DE0005785802, DE000A2DA679, US3580291066 
WKN:         578580, A2DA67, CUSIP: 358029106 
Börsen:      Auslandsbörse(n) XETRA, NYSE 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
559035 2017-03-28 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 28, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

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