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Dow Jones News
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DGAP-HV: secunet Security Networks -3-

DJ DGAP-HV: secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2017 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: secunet Security Networks Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
secunet Security Networks Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 04.05.2017 in Essen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-28 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
secunet Security Networks AG Essen - 
Wertpapier-Kenn-Nummer 727 650 - 
ISIN-Nr. DE0007276503 Die Aktionäre der secunet 
Security Networks AG werden hiermit zur 
ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 4. Mai 
2017 um 10:00 Uhr (MESZ) im RUHRTURM (Raum 4 und 5) 
(Ruhrturm Business GmbH), 
Huttropstraße 60, 45138 Essen, eingeladen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der secunet Security Networks AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2016, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die secunet Security 
   Networks AG und den Konzern sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstandes zu den 
   Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 
   des Handelsgesetzbuches und des Berichts des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 15. März 2017 gebilligt 
   und den Jahresabschluss damit festgestellt. 
   Einer Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung bedarf es daher unter 
   Tagesordnungspunkt 1 nicht. Die genannten 
   Unterlagen sind seit Veröffentlichung der 
   Einladung zur Hauptversammlung 2017 auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter der 
   Adresse www.secunet.com/hauptversammlung 
   zugänglich und werden in den Geschäftsräumen 
   der Gesellschaft (Kurfürstenstraße 58, 
   45138 Essen) zur Einsichtnahme der Aktionäre 
   ausgelegt. In der Hauptversammlung liegen 
   diese Unterlagen ebenfalls zur Einsichtnahme 
   aus. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
   von 12.632.594,02 Euro wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        3.752.311,16 Euro 
   Dividende von 0,58 Euro 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in andere     8.880.282,86 Euro 
   Gewinnrücklagen 
   Bilanzgewinn              12.632.594,02 Euro 
 
   Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
   Veröffentlichung der Einberufung der 
   Hauptversammlung 30.498 eigene Aktien. Von 
   der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind 
   gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. Sollte sich die Zahl 
   der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft 
   im Zeitpunkt des Vorschlags über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, 
   bis zur Beschlussfassung über die Verwendung 
   des Bilanzgewinns verändern, wird der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der 
   unverändert eine Dividende von 0,58 Euro 
   vorsieht. 
 
   Der Anspruch ist am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig (§ 58 Absatz 4 Satz 2 
   AktG). Eine frühere Fälligkeit kann nicht 
   vorgesehen werden (§ 58 Absatz 4 Satz 3 
   AktG). 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017 und für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Niederlassung Essen, zum Abschlussprüfer der 
   secunet Security Networks AG und zum 
   Konzernabschlussprüfer des secunet-Konzerns 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer 
   für eine prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts der secunet Security 
   Networks AG und des secunet-Konzerns zum 30. 
   Juni 2017 zu wählen. 
6. *Wahl eines neuen Mitglieds des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Herr Axel Deininger hat sein 
   Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf 
   dieser Hauptversammlung niedergelegt. Damit 
   wird eine Position im Aufsichtsrat vakant. 
   Diese Vakanz soll durch die Wahl von Herrn 
   Ralf Wintergerst gefüllt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat der secunet Security 
   Networks AG setzt sich gemäß § 96 Absatz 
   1 AktG und § 9 Absatz 1 und 2 der Satzung aus 
   sechs Mitgliedern zusammen, die sämtlich von 
   der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
   Bestellung eines Nachfolgers für ein vor 
   Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenes 
   Mitglied erfolgt gemäß § 9 Absatz 3 Satz 
   3 der Satzung für den Rest der Amtszeit des 
   vorzeitig ausscheidenden Mitglieds. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   Herrn Ralf Wintergerst, Diplom-Betriebswirt, 
   Vorsitzender der Geschäftsführung der 
   Giesecke & Devrient GmbH, wohnhaft in 
   Vaterstetten, für eine Amtszeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 der 
   Gesellschaft beschließt, zum Mitglied 
   des Aufsichtsrats der secunet Security 
   Networks AG zu wählen. 
 
   Herr Wintergerst ist derzeit weder Mitglied 
   in einem anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsrat noch in einem vergleichbaren 
   Kontrollgremium einer inländischen 
   Gesellschaft im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 
   AktG. Er bekleidet derzeit in folgenden 
   ausländischen Gesellschaften Ämter in 
   vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
   * Giesecke & Devrient Malaysia SDN BHD, 
     Malaysia 
   * Shenzhen G&D Currency Automation Systems 
     Co. Ltd., China 
   * Giesecke & Devrient Schweiz AG, Schweiz 
 
   Neben der Tätigkeit von Herrn Wintergerst als 
   Vorsitzender der Geschäftsführung der 
   Giesecke & Devrient GmbH, dem 
   Mehrheitsaktionär der secunet Security 
   Networks AG, und den vorgenannten Ämtern 
   in Tochtergesellschaften der Giesecke & 
   Devrient GmbH bestehen keine 
   maßgeblichen persönlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, 
   den Organen der Gesellschaft oder einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär nach Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex. Ein 
   Lebenslauf von Herrn Wintergerst ist dieser 
   Einladung beigefügt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 
   5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vergewissert, dass Herr 
   Wintergerst den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen kann. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder 
durch Bevollmächtigte - und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind gemäß § 19 Absätze 1 und 2 der 
Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der 
nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen 
Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung übermitteln: 
 
secunet Security Networks AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10, 80637 München 
Fax: +49-89-21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in 
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz 
durch das depotführende Institut. Der Nachweis des 
Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Hauptversammlung, also den 13. April 2017, 0.00 
Uhr (MESZ) ('Nachweisstichtag'), zu beziehen. 
 
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis der 
Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 
Ablauf des 27. April 2017 (24.00 Uhr (MESZ)) unter der 
vorstehend genannten Adresse zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der 
Berechtigung fristgerecht erbracht hat. Auch im Fall 
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen 
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben mithin keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur 
teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich von dem 
Veräußerer der Aktien bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

DJ DGAP-HV: secunet Security Networks -2-

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihrer 
Berechtigung bei der Gesellschaft erhalten die 
Aktionäre Eintrittskarten für die Hauptversammlung, auf 
denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen 
verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, möglichst frühzeitig für die 
Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihrer 
Berechtigung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die secunet Security Networks AG insgesamt 6.500.000 
auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen 
Stimmrechten ausgegeben. Die Gesellschaft hält im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 30.498 
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. 
Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beläuft 
sich daher im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung auf 6.469.502. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten (zum Beispiel ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung) ausüben 
lassen. Auch bei Erteilung einer Vollmacht sind eine 
fristgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder den 
Bevollmächtigten und ein fristgemäßer Nachweis der 
Berechtigung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, 
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
126b BGB). 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG, 
auch in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG, 
gleichgestellten Institution oder Person, sehen weder 
das Gesetz noch die Satzung der Gesellschaft eine 
besondere Form vor. Möglicherweise verlangt jedoch in 
diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder 
Person eine besondere Form der Vollmacht, weil sie 
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar 
festhalten müssen. Die Besonderheiten sind bei dem 
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, 
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das 
Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür 
bereithält. Es wird gemeinsam mit der Eintrittskarte, 
die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und 
Nachweiserbringung erhält, übersandt. Zudem findet sich 
das Formular für die Erteilung einer 
Stimmrechtsvollmacht auf der Internetseite der 
Gesellschaft. Nachweise über die Bestellung eines 
Bevollmächtigten können der Gesellschaft auch an 
folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt 
werden: Hauptversammlung@secunet.com. 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich in 
der Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. 
Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht 
und besondere Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter 
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, 
benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung. Mit der Eintrittskarte wird auch ein 
Vollmachts- und Weisungsformular übersandt. In diesem 
werden die Einzelheiten zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter näher erläutert. Diese 
Informationen können auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.secunet.com/hauptversammlung 
abgerufen werden. 
 
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter 
müssen in Textform (§ 126b BGB) (per Post, Fax oder 
E-Mail) erteilt werden. Wir bitten um die Verwendung 
des hierfür mit der Eintrittskarte übersandten 
Vollmachts- und Weisungsformulars. Postalisch, per Fax 
oder per E-Mail übersandte Vollmachten und Weisungen an 
die Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens zum 
Ablauf des 2. Mai 2017 (24:00 Uhr (MESZ)) unter 
nachfolgender Adresse eingegangen sein. Wir bitten um 
Verständnis, dass später eingehende Vollmachten und 
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter nicht 
berücksichtigt werden können. 
 
secunet Security Networks AG 
HV-Organisation 
Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen 
Fax: +49-201-5454-1019 
E-Mail: Hauptversammlung@secunet.com 
 
Die persönliche Erteilung von Vollmacht und Weisungen 
an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft am Tag der 
Hauptversammlung ist vor Ort ab 9:00 Uhr (MESZ) bis zum 
Beginn der Abstimmungen an der Zu- und Abgangskontrolle 
noch möglich. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG* 
 
Ergänzungsverlangen (§ 122 Absatz 2 AktG) 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 
500.000 am Grundkapital erreichen, können verlangen, 
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss 
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft in 
Schriftform spätestens zum Ablauf des 3. April 2017 
(24:00 Uhr (MESZ)) unter nachfolgender Adresse 
zugegangen sein. Später zugegangene Ergänzungsverlangen 
werden nicht berücksichtigt. Bekanntzumachende 
Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht 
mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens bekannt 
gemacht. 
 
secunet Security Networks AG 
Vorstand 
Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen 
E-Mail: Hauptversammlung@secunet.com 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Absatz 1, 127 
AktG) 
 
Aktionäre haben das Recht, in der Hauptversammlung 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu 
stellen sowie Wahlvorschläge zu unterbreiten. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich an die nachstehende Adresse zu 
richten: 
 
secunet Security Networks AG 
HV-Organisation 
Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen 
Fax: +49-201-5454-1019 
E-Mail: Hauptversammlung@secunet.com 
 
Bis spätestens zum Ablauf des 19. April 2017 (24:00 Uhr 
(MESZ)) unter vorstehender Adresse bei der Gesellschaft 
mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene 
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden 
einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der 
Gesellschaft unter www.secunet.com/hauptversammlung 
zugänglich gemacht. Gegenanträge ohne Begründung sowie 
anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden von der Gesellschaft nicht vor der 
Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und 
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen, bleibt unberührt. 
 
Auskunftsrecht (§ 131 Absatz 1 AktG) 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des 
Vorstandes erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns 
und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft (§ 124a AktG)* 
 
Diese Einberufung ist am 28. März 2017 im 
Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die Einberufung, 
die ab der Einberufung zugänglich zu machenden Berichte 
und Unterlagen sowie weitere Informationen zur 
Hauptversammlung einschließlich der weitergehenden 
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden 
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.secunet.com/hauptversammlung. Die 
Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung 
unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben. 
 
Essen, im März 2017 
 
*secunet Security Networks AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
ANLAGE 
 
LEBENSLAUF 
 
Name:     Ralf Wintergerst 
Position: Chief Executive Officer 
Company:  Giesecke & Devrient GmbH 
Adresse:  Prinzregentenstraße 159, 81677 
          München 
Telefon:  +49 / (0) 089/ 4119 1340 
Fax:      +49 / (0) 089/ 4119 78 1340 
E-Mail:   ralf.wintergerst@gi-de.com 
 
Ralf Wintergerst ist seit 1. November 2016 Vorsitzender 
der Geschäftsführung von Giesecke & Devrient. Neben 
seinen Aufgaben als CEO ist er zuständig für die 
Zentralbereiche Informationssysteme, Konzernsicherheit, 
Compliance Management und Revision, 
Unternehmenskommunikation, Unternehmensstrategie sowie 
Unternehmensentwicklung. 
 
Seine berufliche Laufbahn begann Wintergerst bei DHL 
Worldwide Express. 1995 wechselte Wintergerst als 
Director Key Account Management zur deutschen 
Niederlassung von American Express Ltd. in Frankfurt am 
Main und übernahm kurze Zeit später den Bereich 
Corporate Partnerships im Londoner Büro. 
 
1998 wechselte Wintergerst als Direktor der 
internationalen Tochtergesellschaften zum damaligen 
Unternehmensbereich 'Cards and Services' zu G&D in 
München. Zwischen 1999 und 2005 übernahm er 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 28, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

verschiedene Führungspositionen in der Division 
Banknotenbearbeitungssysteme, bis er 2006 deren Leitung 
übernahm. 
 
Seit 1. Dezember 2013 war Wintergerst Mitglied der 
Geschäftsführung und leitete den Bereich 'Banknote', 
der mit den Divisionen Banknote Solutions und 
CurrencyManagement den kompletten Bargeldkreislauf 
abbildet. 
 
2017-03-28 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: secunet Security Networks Aktiengesellschaft 
             Kronprinzenstraße 30 
             45128 Essen 
             Deutschland 
E-Mail:      investor.relations@secunet.com 
Internet:    http://www.secunet.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
559043 2017-03-28 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 28, 2017 09:02 ET (13:02 GMT)

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