Von Markus Klausen
FRANKFURT (Dow Jones)--Der Aufsichtsrat von Volkswagen schlägt den Aktionären ungeachtet der laufenden Ermittlungen die Entlastung aller Vorstandsmitglieder des Autokonzerns vor. Damit sei aber kein Verzicht auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen einzelne Personen verbunden, erklärte der DAX-Konzern. Nach Bekanntwerden des Abgasskandals prüfe das Kontrollgremium weiter, ob Schadensersatzansprüche gegen einzelne Vorstandsmitglieder geltend gemacht werden müssen.
Die Frage, wer wann über den Abgasskandal Bescheid gewusst hat, sorgt seit Monaten für Unruhe in den Volkswagen-Führungsgremien. Zuletzt war die Tochter Audi zunehmend ins Visier der Behörden geraten. Die Staatsanwaltschaft München durchsuchte Büros des Premiumherstellers und geht dem Verdacht des Betruges und der strafbaren Werbung Markt nach. Chef von Audi ist Rupert Stadler, der auch im Vorstand der Volkswagen AG sitzt.
Zudem laufen bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig Ermittlungsverfahren wegen möglicher Marktmanipulation gegen VW-Markenvorstand Herbert Diess, Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch sowie den früheren CEO Martin Winterkorn. Dabei geht es um die Frage, ob VW die Investoren und Märkte im Zusammenhang mit dem Dieselskandal zu spät über drohende finanzielle Konsequenzen informiert haben könnte. Volkswagen hatte erklärt, dass der Vorstand seine kapitalmarktrechtliche Publizitätspflicht in der Vergangenheit ordnungsgemäß erfüllt habe.
Die Empfehlung zur Entlastung geschehe "auf Basis einer umfassenden rechtlichen Prüfung der Anwaltssozietat Gleiss Lutz", so Volkswagen am Dienstag. "Die Grundlage dieser Prüfung bildeten die umfassenden Untersuchungsergebnisse der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Jones Day." Der Mitteilung zufolge sollen die Aktionäre auf der Hauptversammlung am 10. Mai auch den Aufsichtsrat und damit auch Pötsch entlasten.
Kontakt zum Autor: markus.klausen@wsj.com
DJG/kla/jhe
(END) Dow Jones Newswires
March 28, 2017 12:18 ET (16:18 GMT)
Copyright (c) 2017 Dow Jones & Company, Inc.