Hamburg (ots) - Der Deutschen Bank könnte bald ein weiterer Rechtsstreit ins Haus stehen. Das Unternehmen war an den umstrittenen Cum-Ex-Geschäften beteiligt. Das zeigen interne Unterlagen, die dem stern vorliegen, und ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts in Kassel. Bei den Cum-Ex-Deals handelt es sich um Geschäfte rund um den Dividenden-Stichtag, bei denen Investoren sich Kapitalertragssteuern erstatten ließen, die vorher nie gezahlt worden waren. Sie kosteten den deutschen Staat insgesamt geschätzt zwölf Milliarden Euro.
In der Begründung des Urteils des Hessischen Finanzgerichts, welches eigentlich von Cum-Ex-Aktivitäten der Dresdner Bank handelte, kommt auch die Deutsche Bank vor. Sie wird hier anonymisiert als B-Bank bezeichnet. Es geht um Transaktionen aus dem Jahr 2008. Zu diesem Zeitpunkt, das dachte man bislang, hätte ein neues Gesetz die Beteiligung inländischer Banken an den dubiosen Deals gestoppt. Nun weiß man: Das war nicht so.
Daran hatte auch die Deutsche Bank einen Anteil. Sie verrechnete der Urteilsbegründung zufolge Aktienverkäufe so mit Aktienkäufen, dass eine eigentlich fällige Kapitalertragssteuer nicht gezahlt wurde. Das war "unzulässig", stellten die Richter in Kassel klar.
Sie bringen die Bank damit in die Bredouille, denn die Finanzämter haben nun einen guten Grund zu prüfen, ob das Geldhaus in Haftung zu nehmen ist. Das Gericht schreibt mit Blick auf die "B-Bank", also die Deutsche Bank, von einem "systematisch fehlerhaften Vorgehen eines Kreditinstituts". Die Deutsche Bank wollte sich dem stern gegenüber nicht dazu äußern.
Dass die Deutsche Bank in die Cum-Ex-Geschäfte verwickelt war, offenbart sich auch an anderer Stelle. Öffentlich bislang unbekannt ist ihre Rolle in den Deals des Berliner Immobilienunternehmers Rafael Roth, ebenfalls 2008 und auch schon 2007. Aufgrund dieser Geschäfte musste sich die Deutsche Bank bereits der Steuerfahndung erklären. Die wollte wissen, warum das Institut bei den Geschäften damals nicht die Kapitalertragssteuer einbehalten und an den Fiskus abgeführt hatte.
In einem Brief an das Finanzamt Darmstadt, der dem stern vorliegt, behauptet die Bank, sie sei dazu nicht verpflichtet gewesen. Ihre Teilnahme an den Deals bezeichnet sie als "rein passive Abwicklung von Depotüberträgen". Den Verkaufsauftrag selbst habe sie nicht aktiv ausgeführt. Die Anwälte der Erben des inzwischen verstorbenen Investors Roth stellen den Sachverhalt gegenüber dem Finanzamt Wiesbaden in diesem zentralen Punkt anders dar: Die Deutsche Bank habe den Verkaufsauftrag ausgeführt. Dem stern gegenüber äußert sich die Bank auch zu diesem Fall nicht.
Gerhard Schick, Grünen-Obmann im Untersuchungsausschuss des Bundestages zu den Cum-Ex-Geschäften, sagt dem stern: "Wir hatten bisher nur die Rolle der Bank beim Gesetzgebungsprozess geprüft. Nun sieht es so aus, als könnten zu den bekannten Rechtsstreitigkeiten der Deutschen Bank demnächst neue hinzukommen."
OTS: Gruner+Jahr, STERN newsroom: http://www.presseportal.de/nr/6329 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_6329.rss2
Pressekontakt: Sabine Grüngreiff, Gruner + Jahr Unternehmenskommunikation, Telefon 040 - 3703 2468, gruengreiff.sabine@guj.de.
In der Begründung des Urteils des Hessischen Finanzgerichts, welches eigentlich von Cum-Ex-Aktivitäten der Dresdner Bank handelte, kommt auch die Deutsche Bank vor. Sie wird hier anonymisiert als B-Bank bezeichnet. Es geht um Transaktionen aus dem Jahr 2008. Zu diesem Zeitpunkt, das dachte man bislang, hätte ein neues Gesetz die Beteiligung inländischer Banken an den dubiosen Deals gestoppt. Nun weiß man: Das war nicht so.
Daran hatte auch die Deutsche Bank einen Anteil. Sie verrechnete der Urteilsbegründung zufolge Aktienverkäufe so mit Aktienkäufen, dass eine eigentlich fällige Kapitalertragssteuer nicht gezahlt wurde. Das war "unzulässig", stellten die Richter in Kassel klar.
Sie bringen die Bank damit in die Bredouille, denn die Finanzämter haben nun einen guten Grund zu prüfen, ob das Geldhaus in Haftung zu nehmen ist. Das Gericht schreibt mit Blick auf die "B-Bank", also die Deutsche Bank, von einem "systematisch fehlerhaften Vorgehen eines Kreditinstituts". Die Deutsche Bank wollte sich dem stern gegenüber nicht dazu äußern.
Dass die Deutsche Bank in die Cum-Ex-Geschäfte verwickelt war, offenbart sich auch an anderer Stelle. Öffentlich bislang unbekannt ist ihre Rolle in den Deals des Berliner Immobilienunternehmers Rafael Roth, ebenfalls 2008 und auch schon 2007. Aufgrund dieser Geschäfte musste sich die Deutsche Bank bereits der Steuerfahndung erklären. Die wollte wissen, warum das Institut bei den Geschäften damals nicht die Kapitalertragssteuer einbehalten und an den Fiskus abgeführt hatte.
In einem Brief an das Finanzamt Darmstadt, der dem stern vorliegt, behauptet die Bank, sie sei dazu nicht verpflichtet gewesen. Ihre Teilnahme an den Deals bezeichnet sie als "rein passive Abwicklung von Depotüberträgen". Den Verkaufsauftrag selbst habe sie nicht aktiv ausgeführt. Die Anwälte der Erben des inzwischen verstorbenen Investors Roth stellen den Sachverhalt gegenüber dem Finanzamt Wiesbaden in diesem zentralen Punkt anders dar: Die Deutsche Bank habe den Verkaufsauftrag ausgeführt. Dem stern gegenüber äußert sich die Bank auch zu diesem Fall nicht.
Gerhard Schick, Grünen-Obmann im Untersuchungsausschuss des Bundestages zu den Cum-Ex-Geschäften, sagt dem stern: "Wir hatten bisher nur die Rolle der Bank beim Gesetzgebungsprozess geprüft. Nun sieht es so aus, als könnten zu den bekannten Rechtsstreitigkeiten der Deutschen Bank demnächst neue hinzukommen."
OTS: Gruner+Jahr, STERN newsroom: http://www.presseportal.de/nr/6329 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_6329.rss2
Pressekontakt: Sabine Grüngreiff, Gruner + Jahr Unternehmenskommunikation, Telefon 040 - 3703 2468, gruengreiff.sabine@guj.de.