Frankfurt - Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss zwischen der Deutschen Börse (ISIN: DE000A2AA253, WKN: A2AA25, Ticker-Symbol: DB11) und der London Stock Exchange nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung der Europäischen Kommission: Die Untersuchung der Kommission zeigte, dass das Vorhaben auf den Märkten für das Clearing festverzinslicher Finanzinstrumente ein De-Facto-Monopol geschaffen hätte.Den vollständigen Artikel lesen ...