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DGAP-HV: Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung der -2-

DJ DGAP-HV: Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung der 23.ordentlichen Hauptversammlung

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Mayr-Melnhof Karton AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung der 23.ordentlichen Hauptversammlung 
 
2017-03-29 / 13:56 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft 
Wien, FN 81906 a 
ISIN AT0000938204 
 
Einberufung der 23. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 23. 
ordentlichen Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft am 
Mittwoch, dem 26. April 2017, um 10:00 Uhr in den Wiener Börsensälen, 1010 
Wien, Wipplingerstraße 34. 
 
I.TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate 
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des 
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten 
Berichts für das Geschäftsjahr 2016 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3.Beschlussfassung 
über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2016 
5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats 
für das Geschäftsjahr 2016 
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2017 
 
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF 
DER INTERNETSEITE 
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 5. April 2017 auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.mayr-melnhof.com zugänglich: * 
Jahresabschluss mit Lagebericht, 
* Corporate Governance-Bericht, 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die 
Gewinnverwendung, 
* Bericht des Aufsichtsrates, 
jeweils für das Geschäftsjahr 2016 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6, * Formular für die 
Erteilung einer Vollmacht, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * 
vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz 
am Ende des 16. April 2017 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und 
dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am 
Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der 
Gesellschaft spätestens am 21. April 2017 (24:00 Uhr) ausschließlich 
auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, 
erforderlich: 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post 
oder Boten 
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft 
Investor Relations 
z.Hd. Herrn Mag. Stephan Sweerts-Sporck 1040 Wien, Brahmsplatz 6 
Per E-Mail anmeldung.mm@hauptversammlung.at (als elektronisches Dokument im 
Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur) Per SWIFT 
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000938204 im Text 
angeben) 
 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die § 17 
Abs 8 der Satzung genügen lässt 
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 93 
Per E-Mail anmeldung.mm@hauptversammlung.at (Dabei können die 
Depotbestätigungen in den Formaten PDF, JPG, TXT und TIF Berücksichtigung 
finden.) 
 
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu 
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu 
veranlassen. 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu 
enthalten: 
* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben über den Aktionär: 
Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das 
Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer 
unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, 
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN 
AT0000938204, 
* Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den 
sich die Depotbestätigung bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 16. April 
2017 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in 
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. 
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation 
bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu 
halten. 
 
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI 
EIN-ZUHALTENDE VERFAHREN 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und 
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung 
Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der 
im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben 
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer 
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in 
Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen 
bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor 
als auch während der Hauptversammlung möglich. 
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende 
Kommunikationswege und Adressen an: 
 
Per Post oder Boten an 
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft 
Investor Relations 
z.Hd. Herrn Mag. Stephan Sweerts-Sporck 1040 Wien, Brahmsplatz 6 
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 93 
Per E-Mail anmeldung.mm@hauptversammlung.at (Dabei können die Vollmachten in 
den Formaten PDF, JPG, TXT und TIF Berücksichtigung finden.) 
 
Die Vollmachten müssen spätestens bis 25. April 2017, 16:00 Uhr, bei einer 
der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der 
Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung 
übergeben werden. 
 
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mayr-melnhof.com abrufbar. 
Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die 
bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, 
insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem 
den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. 
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht 
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem 
für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die 
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Aktionäre können auch 
nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich 
wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten 
Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht 
gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. 
 
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 
119 AKTG 
 
1.Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG Aktionäre, 
deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit 
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, 
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung 
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses 
Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 5. April 2017 
(24:00 Uhr) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1040 Wien, 
Brahmsplatz 6, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Stephan 
Sweerts-Sporck, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein 
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist 
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der 
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei 
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der 
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, 
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung 
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. 
 
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu 
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung 
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen 
mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden 
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 29, 2017 07:57 ET (11:57 GMT)

Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform 
spätestens am 14. April 2017 (24:00 Uhr) der Gesellschaft entweder per 
Telefax an +43 (0) 1 50136 91195 oder 1040 Wien, Brahmsplatz 6, Abteilung 
Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Stephan Sweerts-Sporck, oder per E-Mail 
investor.relations@mm-karton.com, wobei das Verlangen in Textform, 
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die 
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß 
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter 
als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen 
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur 
Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. 
 
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG Jedem Aktionär ist auf 
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie 
nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem 
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil 
zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. 
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 19 Abs 3 der Satzung 
das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er 
kann insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, 
generelle und individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen. 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu 
stellen, gerne aber auch schriftlich. 
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur 
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in 
Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die 
Gesellschaft per Telefax an +43 (0) 1 50136 91195 oder per E-Mail an 
investor.relations@mm-karton.com übermittelt werden. 
 
4.Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder 
Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in 
der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. 
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt 
gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. 
 
5. Informationen auf der Internetseite 
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 
110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
www.mayr-melnhof.com zugänglich. 
 
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 
der Gesellschaft EUR 80.000.000,-- und ist zerlegt in 20.000.000 auf Inhaber 
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 20.000.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene 
Aktien. 
 
Wien, im März 2017 Der Vorstand 
 
2017-03-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Mayr-Melnhof Karton AG 
             Brahmsplatz 6 
             1040 Wien 
             Österreich 
Telefon:     0043 1 501 36 91180 
Fax:         0043 1 501 36 91391 
E-Mail:      investor.relations@mm-karton.com 
Internet:    www.mayr-melnhof.com 
ISIN:        AT0000938204 
WKN:         93820 
Börsen:      Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Open Market (Basic 
             Board) in Frankfurt; Wien (Amtlicher Handel / Official Market) 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
559647 2017-03-29 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 29, 2017 07:57 ET (11:57 GMT)

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