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DGAP-News: EnBW Energie Baden-Württemberg AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.05.2017 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-03-30 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
EnBW Energie Baden-Württemberg AG Karlsruhe ISIN
DE0005220008 (WKN 522 000) Einberufung der
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre hiermit ein
zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 9.
Mai 2017,
um 10:00 Uhr in die Stadthalle des Kongresszentrums
Karlsruhe
Festplatz 9
76137 Karlsruhe I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des
gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31.
Dezember 2016, des zusammengefassten
Lageberichts für die EnBW Energie
Baden-Württemberg AG und den Konzern
(einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des
Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr
2016
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG am 27.
März 2017 gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt
ist daher gesetzlich nicht erforderlich und aus
diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://hv.enbw.com zugänglich. Ferner werden
diese Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und dort näher erläutert
werden.
Der nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellte Jahresabschluss
der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zum 31.
Dezember 2016 weist einen Bilanzverlust aus.
Daher enthält die Tagesordnung der diesjährigen
Hauptversammlung keinen Gegenstand, der eine
Beschlussfassung der Hauptversammlung über die
Verwendung eines Bilanzgewinns vorsieht.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017 sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen*
a) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, für das Geschäftsjahr 2017 zum
Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer
für die prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017
enthaltenen verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts sowie für eine
etwaige prüferische Durchsicht
zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen im Sinne von § 37w
Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2017 zu
wählen.
b) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen im
Sinne von § 37w Abs. 7 WpHG des
Geschäftsjahres 2018 zu wählen, sofern
eine solche prüferische Durchsicht vor
der nächsten Hauptversammlung erfolgt.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der
Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 20
Mitgliedern und setzt sich gemäß den §§ 96
Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1
Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus zehn von der
Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern
zu wählenden Mitgliedern sowie zu mindestens
30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus
Männern (also mindestens sechs Frauen und sechs
Männern) zusammen. Die Vertreter der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer im
Aufsichtsrat haben jeweils gemäß § 96 Abs.
2 Satz 3 AktG Widerspruch gegen eine
gesamthafte Erfüllung des Mindestanteils von
Frauen und Männern im Aufsichtsrat erklärt.
Dies hat zur Folge, dass der Mindestanteil von
der Seite der Anteilseigner und der Seite der
Arbeitnehmer jeweils getrennt zu erfüllen ist.
Von den zehn Sitzen der Anteilseigner im
Aufsichtsrat müssen daher mindestens drei mit
Frauen und mindestens drei mit Männern besetzt
sein. Dieses Mindestquorum ist unabhängig vom
Ergebnis der in dieser Hauptversammlung
vorzunehmenden Ergänzungswahl bereits erfüllt.
Frau Carola Wahl hat ihr Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats niedergelegt und ist mit Wirkung
zum Ablauf des 31. Juli 2016 aus dem
Aufsichtsrat ausgeschieden. Auch Herr Dr. Nils
Schmid hat sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats niedergelegt. Er ist mit Wirkung
zum Ablauf des 31. August 2016 aus dem
Aufsichtsrat ausgeschieden. Durch Beschluss des
Amtsgerichts Mannheim vom 5. September 2016
wurden Frau Edith Sitzmann, Ministerin für
Finanzen des Landes Baden-Württemberg und
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg,
und Herr Dr. Dietrich Birk, Geschäftsführer des
Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau
e.V. (VDMA) Baden-Württemberg, Stuttgart, mit
sofortiger Wirkung zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats bestellt. Entsprechend der
Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wurden diese
Bestellungen bis zum Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2017
befristet, so dass nunmehr die Neuwahl von zwei
Aufsichtsratsmitgliedern durch die
Hauptversammlung erforderlich wird.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Frau Edith Sitzmann, Freiburg, Ministerin
für Finanzen des Landes Baden-Württemberg
und Mitglied des Landtags von
Baden-Württemberg, und
b) Herrn Dr. Dietrich Birk, Göppingen,
Geschäftsführer des Verbandes Deutscher
Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
Baden-Württemberg, Stuttgart,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung
am 9. Mai 2017 für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2020 beschließt, als
Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats der EnBW Energie
Baden-Württemberg AG zu wählen.
Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich
auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses
des Aufsichtsrats und berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Besetzungsziele.
Es ist beabsichtigt, entsprechend der
Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex über die Wahl der
vorgeschlagenen Kandidaten jeweils im Wege der
Einzelwahl gesondert abzustimmen.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung für den 9. Mai 2017 bestehen
bei den zur Wahl vorgeschlagenen Personen
folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten (1) bzw. in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (2):
zu a) Frau Edith Sitzmann:
(1)
- Landesbank Baden-Württemberg, Anstalt des
öffentlichen Rechts (stellvertretende
Vorsitzende)
- Landeskreditbank Baden-Württemberg,
Förderbank, Anstalt des öffentlichen
Rechts (Vorsitzende des Verwaltungsrats)
- Kreditanstalt für Wiederaufbau, Anstalt
des öffentlichen Rechts
(2)
- Baden-Württemberg Stiftung gGmbH
zu b) Herr Dr. Dietrich Birk:
(2)
- SRH Holding (SdbR)
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen
Kandidaten stehen vom Tag der Einberufung der
Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter
http://hv.enbw.com zur Verfügung.
*Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 7 des
Deutschen Corporate Governance Kodex*
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl
vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass
diese jeweils über für das Aufsichtsratsmandat
geeignete Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen
und den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
können.
Frau Edith Sitzmann ist als Ministerin Mitglied
der Landesregierung des Landes
Baden-Württemberg, das mittelbar 46,75% des
Grundkapitals der EnBW Energie
Baden-Württemberg AG hält. Abgesehen davon
unterhalten die vorgeschlagenen Kandidaten nach
Einschätzung des Aufsichtsrats keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
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March 30, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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