Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
86 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: EnBW Energie Baden-Württemberg AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.05.2017 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-30 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
EnBW Energie Baden-Württemberg AG Karlsruhe ISIN 
DE0005220008 (WKN 522 000) Einberufung der 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre hiermit ein 
zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 9. 
Mai 2017, 
um 10:00 Uhr in die Stadthalle des Kongresszentrums 
Karlsruhe 
Festplatz 9 
76137 Karlsruhe I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. 
   Dezember 2016, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die EnBW Energie 
   Baden-Württemberg AG und den Konzern 
   (einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 
   Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 
   2016 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG am 27. 
   März 2017 gebilligt und den Jahresabschluss 
   damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 
   ist daher gesetzlich nicht erforderlich und aus 
   diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter diesem 
   Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://hv.enbw.com zugänglich. Ferner werden 
   diese Unterlagen in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein und dort näher erläutert 
   werden. 
 
   Der nach den Vorschriften des 
   Handelsgesetzbuchs aufgestellte Jahresabschluss 
   der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zum 31. 
   Dezember 2016 weist einen Bilanzverlust aus. 
   Daher enthält die Tagesordnung der diesjährigen 
   Hauptversammlung keinen Gegenstand, der eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über die 
   Verwendung eines Bilanzgewinns vorsieht. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   a) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG 
      AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Berlin, für das Geschäftsjahr 2017 zum 
      Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer 
      für die prüferische Durchsicht des im 
      Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017 
      enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
      Zwischenlageberichts sowie für eine 
      etwaige prüferische Durchsicht 
      zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen im Sinne von § 37w 
      Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2017 zu 
      wählen. 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG 
      AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Berlin, zum Prüfer für eine etwaige 
      prüferische Durchsicht zusätzlicher 
      unterjähriger Finanzinformationen im 
      Sinne von § 37w Abs. 7 WpHG des 
      Geschäftsjahres 2018 zu wählen, sofern 
      eine solche prüferische Durchsicht vor 
      der nächsten Hauptversammlung erfolgt. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 20 
   Mitgliedern und setzt sich gemäß den §§ 96 
   Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 
   Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus zehn von der 
   Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern 
   zu wählenden Mitgliedern sowie zu mindestens 
   30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus 
   Männern (also mindestens sechs Frauen und sechs 
   Männern) zusammen. Die Vertreter der 
   Anteilseigner und der Arbeitnehmer im 
   Aufsichtsrat haben jeweils gemäß § 96 Abs. 
   2 Satz 3 AktG Widerspruch gegen eine 
   gesamthafte Erfüllung des Mindestanteils von 
   Frauen und Männern im Aufsichtsrat erklärt. 
   Dies hat zur Folge, dass der Mindestanteil von 
   der Seite der Anteilseigner und der Seite der 
   Arbeitnehmer jeweils getrennt zu erfüllen ist. 
   Von den zehn Sitzen der Anteilseigner im 
   Aufsichtsrat müssen daher mindestens drei mit 
   Frauen und mindestens drei mit Männern besetzt 
   sein. Dieses Mindestquorum ist unabhängig vom 
   Ergebnis der in dieser Hauptversammlung 
   vorzunehmenden Ergänzungswahl bereits erfüllt. 
 
   Frau Carola Wahl hat ihr Amt als Mitglied des 
   Aufsichtsrats niedergelegt und ist mit Wirkung 
   zum Ablauf des 31. Juli 2016 aus dem 
   Aufsichtsrat ausgeschieden. Auch Herr Dr. Nils 
   Schmid hat sein Amt als Mitglied des 
   Aufsichtsrats niedergelegt. Er ist mit Wirkung 
   zum Ablauf des 31. August 2016 aus dem 
   Aufsichtsrat ausgeschieden. Durch Beschluss des 
   Amtsgerichts Mannheim vom 5. September 2016 
   wurden Frau Edith Sitzmann, Ministerin für 
   Finanzen des Landes Baden-Württemberg und 
   Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg, 
   und Herr Dr. Dietrich Birk, Geschäftsführer des 
   Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau 
   e.V. (VDMA) Baden-Württemberg, Stuttgart, mit 
   sofortiger Wirkung zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats bestellt. Entsprechend der 
   Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wurden diese 
   Bestellungen bis zum Ablauf der ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2017 
   befristet, so dass nunmehr die Neuwahl von zwei 
   Aufsichtsratsmitgliedern durch die 
   Hauptversammlung erforderlich wird. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Frau Edith Sitzmann, Freiburg, Ministerin 
      für Finanzen des Landes Baden-Württemberg 
      und Mitglied des Landtags von 
      Baden-Württemberg, und 
   b) Herrn Dr. Dietrich Birk, Göppingen, 
      Geschäftsführer des Verbandes Deutscher 
      Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) 
      Baden-Württemberg, Stuttgart, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   am 9. Mai 2017 für die Zeit bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2020 beschließt, als 
   Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der EnBW Energie 
   Baden-Württemberg AG zu wählen. 
 
   Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich 
   auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses 
   des Aufsichtsrats und berücksichtigen die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Besetzungsziele. 
 
   Es ist beabsichtigt, entsprechend der 
   Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex über die Wahl der 
   vorgeschlagenen Kandidaten jeweils im Wege der 
   Einzelwahl gesondert abzustimmen. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung für den 9. Mai 2017 bestehen 
   bei den zur Wahl vorgeschlagenen Personen 
   folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten (1) bzw. in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (2): 
 
   zu a) Frau Edith Sitzmann: 
 
   (1) 
 
   - Landesbank Baden-Württemberg, Anstalt des 
     öffentlichen Rechts (stellvertretende 
     Vorsitzende) 
   - Landeskreditbank Baden-Württemberg, 
     Förderbank, Anstalt des öffentlichen 
     Rechts (Vorsitzende des Verwaltungsrats) 
   - Kreditanstalt für Wiederaufbau, Anstalt 
     des öffentlichen Rechts 
 
   (2) 
 
   - Baden-Württemberg Stiftung gGmbH 
 
   zu b) Herr Dr. Dietrich Birk: 
 
   (2) 
 
   - SRH Holding (SdbR) 
 
   Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen 
   Kandidaten stehen vom Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter 
   http://hv.enbw.com zur Verfügung. 
 
   *Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 7 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex* 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass 
   diese jeweils über für das Aufsichtsratsmandat 
   geeignete Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen 
   und den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. 
 
   Frau Edith Sitzmann ist als Ministerin Mitglied 
   der Landesregierung des Landes 
   Baden-Württemberg, das mittelbar 46,75% des 
   Grundkapitals der EnBW Energie 
   Baden-Württemberg AG hält. Abgesehen davon 
   unterhalten die vorgeschlagenen Kandidaten nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 30, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.