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DGAP-HV: EnBW Energie Baden-Württemberg AG: -2-

DJ DGAP-HV: EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: EnBW Energie Baden-Württemberg AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.05.2017 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-03-30 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
EnBW Energie Baden-Württemberg AG Karlsruhe ISIN 
DE0005220008 (WKN 522 000) Einberufung der 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre hiermit ein 
zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 9. 
Mai 2017, 
um 10:00 Uhr in die Stadthalle des Kongresszentrums 
Karlsruhe 
Festplatz 9 
76137 Karlsruhe I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. 
   Dezember 2016, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die EnBW Energie 
   Baden-Württemberg AG und den Konzern 
   (einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 
   Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 
   2016 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG am 27. 
   März 2017 gebilligt und den Jahresabschluss 
   damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 
   ist daher gesetzlich nicht erforderlich und aus 
   diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter diesem 
   Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://hv.enbw.com zugänglich. Ferner werden 
   diese Unterlagen in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein und dort näher erläutert 
   werden. 
 
   Der nach den Vorschriften des 
   Handelsgesetzbuchs aufgestellte Jahresabschluss 
   der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zum 31. 
   Dezember 2016 weist einen Bilanzverlust aus. 
   Daher enthält die Tagesordnung der diesjährigen 
   Hauptversammlung keinen Gegenstand, der eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über die 
   Verwendung eines Bilanzgewinns vorsieht. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   a) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG 
      AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Berlin, für das Geschäftsjahr 2017 zum 
      Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer 
      für die prüferische Durchsicht des im 
      Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017 
      enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
      Zwischenlageberichts sowie für eine 
      etwaige prüferische Durchsicht 
      zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen im Sinne von § 37w 
      Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2017 zu 
      wählen. 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
      seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG 
      AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Berlin, zum Prüfer für eine etwaige 
      prüferische Durchsicht zusätzlicher 
      unterjähriger Finanzinformationen im 
      Sinne von § 37w Abs. 7 WpHG des 
      Geschäftsjahres 2018 zu wählen, sofern 
      eine solche prüferische Durchsicht vor 
      der nächsten Hauptversammlung erfolgt. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 20 
   Mitgliedern und setzt sich gemäß den §§ 96 
   Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 
   Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus zehn von der 
   Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern 
   zu wählenden Mitgliedern sowie zu mindestens 
   30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus 
   Männern (also mindestens sechs Frauen und sechs 
   Männern) zusammen. Die Vertreter der 
   Anteilseigner und der Arbeitnehmer im 
   Aufsichtsrat haben jeweils gemäß § 96 Abs. 
   2 Satz 3 AktG Widerspruch gegen eine 
   gesamthafte Erfüllung des Mindestanteils von 
   Frauen und Männern im Aufsichtsrat erklärt. 
   Dies hat zur Folge, dass der Mindestanteil von 
   der Seite der Anteilseigner und der Seite der 
   Arbeitnehmer jeweils getrennt zu erfüllen ist. 
   Von den zehn Sitzen der Anteilseigner im 
   Aufsichtsrat müssen daher mindestens drei mit 
   Frauen und mindestens drei mit Männern besetzt 
   sein. Dieses Mindestquorum ist unabhängig vom 
   Ergebnis der in dieser Hauptversammlung 
   vorzunehmenden Ergänzungswahl bereits erfüllt. 
 
   Frau Carola Wahl hat ihr Amt als Mitglied des 
   Aufsichtsrats niedergelegt und ist mit Wirkung 
   zum Ablauf des 31. Juli 2016 aus dem 
   Aufsichtsrat ausgeschieden. Auch Herr Dr. Nils 
   Schmid hat sein Amt als Mitglied des 
   Aufsichtsrats niedergelegt. Er ist mit Wirkung 
   zum Ablauf des 31. August 2016 aus dem 
   Aufsichtsrat ausgeschieden. Durch Beschluss des 
   Amtsgerichts Mannheim vom 5. September 2016 
   wurden Frau Edith Sitzmann, Ministerin für 
   Finanzen des Landes Baden-Württemberg und 
   Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg, 
   und Herr Dr. Dietrich Birk, Geschäftsführer des 
   Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau 
   e.V. (VDMA) Baden-Württemberg, Stuttgart, mit 
   sofortiger Wirkung zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats bestellt. Entsprechend der 
   Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wurden diese 
   Bestellungen bis zum Ablauf der ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2017 
   befristet, so dass nunmehr die Neuwahl von zwei 
   Aufsichtsratsmitgliedern durch die 
   Hauptversammlung erforderlich wird. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Frau Edith Sitzmann, Freiburg, Ministerin 
      für Finanzen des Landes Baden-Württemberg 
      und Mitglied des Landtags von 
      Baden-Württemberg, und 
   b) Herrn Dr. Dietrich Birk, Göppingen, 
      Geschäftsführer des Verbandes Deutscher 
      Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) 
      Baden-Württemberg, Stuttgart, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung 
   am 9. Mai 2017 für die Zeit bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2020 beschließt, als 
   Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der EnBW Energie 
   Baden-Württemberg AG zu wählen. 
 
   Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich 
   auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses 
   des Aufsichtsrats und berücksichtigen die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Besetzungsziele. 
 
   Es ist beabsichtigt, entsprechend der 
   Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex über die Wahl der 
   vorgeschlagenen Kandidaten jeweils im Wege der 
   Einzelwahl gesondert abzustimmen. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung für den 9. Mai 2017 bestehen 
   bei den zur Wahl vorgeschlagenen Personen 
   folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten (1) bzw. in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (2): 
 
   zu a) Frau Edith Sitzmann: 
 
   (1) 
 
   - Landesbank Baden-Württemberg, Anstalt des 
     öffentlichen Rechts (stellvertretende 
     Vorsitzende) 
   - Landeskreditbank Baden-Württemberg, 
     Förderbank, Anstalt des öffentlichen 
     Rechts (Vorsitzende des Verwaltungsrats) 
   - Kreditanstalt für Wiederaufbau, Anstalt 
     des öffentlichen Rechts 
 
   (2) 
 
   - Baden-Württemberg Stiftung gGmbH 
 
   zu b) Herr Dr. Dietrich Birk: 
 
   (2) 
 
   - SRH Holding (SdbR) 
 
   Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen 
   Kandidaten stehen vom Tag der Einberufung der 
   Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter 
   http://hv.enbw.com zur Verfügung. 
 
   *Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 7 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex* 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass 
   diese jeweils über für das Aufsichtsratsmandat 
   geeignete Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen 
   und den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. 
 
   Frau Edith Sitzmann ist als Ministerin Mitglied 
   der Landesregierung des Landes 
   Baden-Württemberg, das mittelbar 46,75% des 
   Grundkapitals der EnBW Energie 
   Baden-Württemberg AG hält. Abgesehen davon 
   unterhalten die vorgeschlagenen Kandidaten nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 30, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

zur Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen, 
   den Organen der Gesellschaft oder einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär, deren Offenlegung nach Ziffer 5.4.1 
   Abs. 4 bis 7 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex empfohlen wird. 
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem 
   Ausgliederungs- und Übernahmevertrag 
   zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 
   und der WTT CampusONE GmbH* 
 
   In der EnBW Energie Baden-Württemberg AG wurde 
   für den konzerninternen Gebrauch eine IT-Lösung 
   zur Vermittlung von Wissen und Lerninhalten im 
   Vertrieb entwickelt. Mit dieser Lösung konnten 
   sich Vertriebsmitarbeiter bequem und 
   insbesondere online komplexes 
   energiewirtschaftliches Wissen und Kenntnisse 
   über neue Produkte aneignen. Um diese Lösung zu 
   vielseitig einsetzbaren E-Learning Produkten 
   weiter zu entwickeln und diese im wachsenden 
   Markt der professionellen 
   Lern-Management-Systeme zu vermarkten, wurde im 
   Januar 2015 das Projekt WTT CampusONE im 
   EnBW-Innovationscampus gestartet. WTT CampusONE 
   entwickelt und vermarktet zwischenzeitlich sehr 
   erfolgreich webbasierte Tools und 
   Lernmanagement-Systeme, mit denen Ressourcen 
   gesteuert, Informationen ausgetauscht und 
   Wissen weitergegeben werden können. Darüber 
   hinaus werden E-Learnings und Erklärfilme 
   angeboten. WTT CampusONE ist heute im 
   deutschsprachigen Raum der führende Anbieter im 
   Bereich digitales Lernen im Energiemarkt, 
   bietet branchenübergreifend 45 standardisierte 
   E-Trainings und hat außerhalb des 
   EnBW-Konzerns bisher eine dreistellige Zahl von 
   Kunden mit den Schwerpunkten Stadtwerke, 
   Kommunen, Landkreise und Industrie. 
 
   Um das Wachstum von WTT CampusONE weiter zu 
   steigern, sollen alle diesbezüglichen 
   Aktivitäten in einer eigenen Gesellschaft in 
   der Rechtsform einer Gesellschaft mit 
   beschränkter Haftung (GmbH) zusammengefasst 
   werden. Ziel ist insbesondere eine stärkere 
   Unabhängigkeit unter wettbewerbsfähigen 
   Bedingungen mit einer Fokussierung auf die 
   Skalierung des Geschäfts und auf die Steigerung 
   von Umsatz und Profitabilität. Darüber hinaus 
   soll die Bündelung der WTT 
   CampusONE-Aktivitäten in einer GmbH die 
   künftige Eingehung strategischer und operativer 
   Partnerschaften erleichtern und auch eine 
   etwaige künftige Beteiligung von Investoren 
   ermöglichen. 
 
   Dazu ist beabsichtigt, die hauptsächlich in 
   Ludwigsburg angesiedelten WTT 
   CampusONE-Aktivitäten auf eine bereits 
   bestehende 100%ige und unmittelbare 
   Tochtergesellschaft der EnBW Energie 
   Baden-Württemberg AG auszugliedern 
   (Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 
   Abs. 3 Nr. 1 UmwG). Diese auf Vorrat gegründete 
   und bis zum 31. Dezember 2016 geschäftlich 
   nicht aktive Tochtergesellschaft wurde bereits 
   in 'WTT CampusONE GmbH' umfirmiert und der Sitz 
   der Gesellschaft nach Ludwigsburg verlegt. Seit 
   dem 1. Januar 2017 ist die WTT CampusONE GmbH 
   bereits vertrieblich für den Geschäftsbereich 
   WTT CampusONE aktiv. Zwischen der EnBW Energie 
   Baden-Württemberg AG und der WTT CampusONE GmbH 
   soll ein Ausgliederungs- und 
   Übernahmevertrag abgeschlossen werden, 
   durch den die WTT CampusONE-Aktivitäten mit 
   allen darin näher bestimmten Vermögenswerten, 
   Rechten und Pflichten im Wege der Ausgliederung 
   zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 
   Umwandlungsgesetz (UmwG) auf die WTT CampusONE 
   GmbH übertragen werden. Die Ausgliederung soll 
   mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 
   2017, 0:00 Uhr (Ausgliederungsstichtag), 
   erfolgen. Von diesem Zeitpunkt an gelten alle 
   Handlungen und Geschäfte der EnBW Energie 
   Baden-Württemberg AG in Bezug auf den 
   auszugliedernden Bereich WTT CampusONE als für 
   Rechnung des aufnehmenden Rechtsträgers WTT 
   CampusONE GmbH vorgenommen. 
 
   Die beabsichtigte Ausgliederung des Bereichs 
   WTT CampusONE ist in einem nach § 127 UmwG vom 
   Vorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG 
   und der Geschäftsführung der WTT CampusONE GmbH 
   erstatteten schriftlichen Ausgliederungsbericht 
   näher rechtlich und wirtschaftlich erläutert 
   und begründet. Dieser Bericht ist für die 
   Aktionäre wie untenstehend beschrieben 
   zugänglich. Eine Prüfung findet bei der 
   Ausgliederung nach § 125 Satz 2 UmwG nicht 
   statt. 
 
   Der Entwurf des Ausgliederungs- und 
   Übernahmevertrages wurde vom Vorstand der 
   EnBW Energie Baden-Württemberg AG und der 
   Geschäftsführung der WTT CampusONE GmbH 
   aufgestellt und Ende März 2017 dem zuständigen 
   Betriebsrat zugeleitet. Der Ausgliederungs- und 
   Übernahmevertrag soll am 10. Mai 2017 
   abgeschlossen werden. Er wird nur wirksam, wenn 
   ihm die Hauptversammlung der EnBW Energie 
   Baden-Württemberg AG und die 
   Gesellschafterversammlung der WTT CampusONE 
   GmbH durch Beschluss zustimmen. Es ist 
   vorgesehen, dass die Gesellschafterversammlung 
   der WTT CampusONE GmbH dem Ausgliederungs- und 
   Übernahmevertrag am 10. Mai 2017 zustimmt. 
   Die Ausgliederung bedarf zu ihrer Wirksamkeit 
   ferner der Eintragung in das für die EnBW 
   Energie Baden-Württemberg AG zuständige 
   Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim. 
   Diese darf erst erfolgen, nachdem die 
   Eintragung in das für die WTT CampusONE GmbH 
   zuständige Handelsregister beim Amtsgericht 
   Stuttgart erfolgt ist. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung vor, folgende Beschlüsse zu 
   fassen: 
 
   1. Dem Entwurf des Ausgliederungs- und 
      Übernahmevertrages zwischen der EnBW 
      Energie Baden-Württemberg AG als 
      übertragender Rechtsträger und der WTT 
      CampusONE GmbH als übernehmender 
      Rechtsträger wird zugestimmt. 
   2. Der Vorstand der EnBW Energie 
      Baden-Württemberg AG wird ermächtigt, 
      alle notwendigen Maßnahmen zu 
      treffen, um die Ausgliederung 
      entsprechend dem Entwurf des 
      Ausgliederungs- und 
      Übernahmevertrages und dem 
      Ausgliederungsbericht durchzuführen. 
 
   Der Entwurf des Ausgliederungs- und 
   Übernahmevertrages ohne Vertragsrubrum und 
   Anlagen hat folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
   § 1 
   Übertragung des auszugliedernden 
   Vermögens 
 
   (1) Die übertragende Gesellschaft überträgt 
       das auszugliedernde Vermögen (§ 3) als 
       Gesamtheit nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG 
       auf die übernehmende Gesellschaft gegen 
       Gewährung von Geschäftsanteilen der 
       übernehmenden Gesellschaft an die 
       übertragende Gesellschaft (Ausgliederung 
       zur Aufnahme). 
   (2) Die übernehmende Gesellschaft nimmt die 
       Übertragung an. 
   (3) Die Übertragung des 
       auszugliedernden Vermögens erfolgt mit 
       dinglicher Wirkung zum Zeitpunkt der 
       Eintragung der Ausgliederung in das 
       Handelsregister der übertragenden 
       Gesellschaft (Vollzugstag). 
 
   § 2 
   Ausgliederungsstichtag, Schlussbilanz 
 
   (1) Die Übernahme des auszugliedernden 
       Vermögens erfolgt im Innenverhältnis mit 
       Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 
       (24:00 Uhr). Vom Beginn des 1. Januars 
       2017 (0:00 Uhr) an gelten alle 
       Handlungen der übertragenden 
       Gesellschaft hinsichtlich des 
       auszugliedernden Vermögens als für 
       Rechnung der übernehmenden Gesellschaft 
       vorgenommen (Ausgliederungsstichtag). 
   (2) Der Ausgliederung wird die mit dem 
       uneingeschränkten Bestätigungsvermerk 
       der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
       versehene Bilanz der übertragenden 
       Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 als 
       Schlussbilanz zugrunde gelegt. 
 
   § 3 
   Auszugliederndes Vermögen 
 
   (1) Auszugliederndes Vermögen sind 
       Barvermögen in Höhe von EUR 1.000,00, 
       sämtliche Gegenstände des Aktiv- und 
       Passivvermögens der übertragenden 
       Gesellschaft oder Teile davon zum 
       Zeitpunkt des Vollzugstags, welche dem 
       Bereich WTT CampusONE der übertragenden 
       Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar 
       rechtlich oder wirtschaftlich nach dem 
       Stand am Vollzugstag zuzuordnen sowie 
       für dessen Betrieb notwendig sind, auch 
       soweit diese nicht bilanziert sind, 
       sowie Vermögensteile, die durch die als 
       Anlage 3 beigefügte Teilbilanz für den 
       Bereich WTT CampusONE zum 31. Dezember 
       2016 erfasst werden. 
   (2) Die übertragende Gesellschaft hat die 
       übergehenden Vermögensgegenstände in der 
       Bilanz insgesamt mit dem Buchwert 
       angesetzt. Für die bilanziellen 
       Wertansätze der auf die übernehmende 
       Gesellschaft übergegangenen 
       Vermögensgegenstände gelten § 125 i.V.m. 
       § 24 UmwG. 
 
   § 4 
   Einzelpositionen des auszugliedernden 
   Vermögens 
 
   Zum Auszugliedernden Vermögen gehören 
   insbesondere 
 
   a) Barvermögen in Höhe von EUR 1.000,00, 
   b) sämtliche in der Anlage 4 b) aufgeführten 
      Kundenverträge, 
   c) sonstige Verträge, die dem Bereich WTT 
      CampusONE zuzuordnen sind, insbesondere 
      die in Anlage 4 c) aufgeführten Verträge, 
   d) Vertragsangebote und Bestellungen, 
      insbesondere die in Anlage 4 d) 
      aufgeführten, 
   e) sämtliches in der Anlage 4 e) 

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