DJ DGAP-HV: EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: EnBW Energie Baden-Württemberg AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2017 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-30 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. EnBW Energie Baden-Württemberg AG Karlsruhe ISIN DE0005220008 (WKN 522 000) Einberufung der Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 9. Mai 2017, um 10:00 Uhr in die Stadthalle des Kongresszentrums Karlsruhe Festplatz 9 76137 Karlsruhe I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG am 27. März 2017 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich nicht erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://hv.enbw.com zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort näher erläutert werden. Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellte Jahresabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zum 31. Dezember 2016 weist einen Bilanzverlust aus. Daher enthält die Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung keinen Gegenstand, der eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung eines Bilanzgewinns vorsieht. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* a) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, für das Geschäftsjahr 2017 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 37w Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2017 zu wählen. b) Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 37w Abs. 7 WpHG des Geschäftsjahres 2018 zu wählen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung erfolgt. 5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 20 Mitgliedern und setzt sich gemäß den §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern sowie zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern (also mindestens sechs Frauen und sechs Männern) zusammen. Die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat haben jeweils gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG Widerspruch gegen eine gesamthafte Erfüllung des Mindestanteils von Frauen und Männern im Aufsichtsrat erklärt. Dies hat zur Folge, dass der Mindestanteil von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer jeweils getrennt zu erfüllen ist. Von den zehn Sitzen der Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen daher mindestens drei mit Frauen und mindestens drei mit Männern besetzt sein. Dieses Mindestquorum ist unabhängig vom Ergebnis der in dieser Hauptversammlung vorzunehmenden Ergänzungswahl bereits erfüllt. Frau Carola Wahl hat ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt und ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. Juli 2016 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Auch Herr Dr. Nils Schmid hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Er ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. August 2016 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 5. September 2016 wurden Frau Edith Sitzmann, Ministerin für Finanzen des Landes Baden-Württemberg und Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg, und Herr Dr. Dietrich Birk, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) Baden-Württemberg, Stuttgart, mit sofortiger Wirkung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden diese Bestellungen bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2017 befristet, so dass nunmehr die Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung erforderlich wird. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Frau Edith Sitzmann, Freiburg, Ministerin für Finanzen des Landes Baden-Württemberg und Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg, und b) Herrn Dr. Dietrich Birk, Göppingen, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) Baden-Württemberg, Stuttgart, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2017 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu wählen. Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Besetzungsziele. Es ist beabsichtigt, entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten jeweils im Wege der Einzelwahl gesondert abzustimmen. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung für den 9. Mai 2017 bestehen bei den zur Wahl vorgeschlagenen Personen folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (1) bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (2): zu a) Frau Edith Sitzmann: (1) - Landesbank Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts (stellvertretende Vorsitzende) - Landeskreditbank Baden-Württemberg, Förderbank, Anstalt des öffentlichen Rechts (Vorsitzende des Verwaltungsrats) - Kreditanstalt für Wiederaufbau, Anstalt des öffentlichen Rechts (2) - Baden-Württemberg Stiftung gGmbH zu b) Herr Dr. Dietrich Birk: (2) - SRH Holding (SdbR) Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten stehen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter http://hv.enbw.com zur Verfügung. *Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex* Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass diese jeweils über für das Aufsichtsratsmandat geeignete Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Frau Edith Sitzmann ist als Ministerin Mitglied der Landesregierung des Landes Baden-Württemberg, das mittelbar 46,75% des Grundkapitals der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hält. Abgesehen davon unterhalten die vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
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March 30, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
zur Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, deren Offenlegung nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. 6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und der WTT CampusONE GmbH* In der EnBW Energie Baden-Württemberg AG wurde für den konzerninternen Gebrauch eine IT-Lösung zur Vermittlung von Wissen und Lerninhalten im Vertrieb entwickelt. Mit dieser Lösung konnten sich Vertriebsmitarbeiter bequem und insbesondere online komplexes energiewirtschaftliches Wissen und Kenntnisse über neue Produkte aneignen. Um diese Lösung zu vielseitig einsetzbaren E-Learning Produkten weiter zu entwickeln und diese im wachsenden Markt der professionellen Lern-Management-Systeme zu vermarkten, wurde im Januar 2015 das Projekt WTT CampusONE im EnBW-Innovationscampus gestartet. WTT CampusONE entwickelt und vermarktet zwischenzeitlich sehr erfolgreich webbasierte Tools und Lernmanagement-Systeme, mit denen Ressourcen gesteuert, Informationen ausgetauscht und Wissen weitergegeben werden können. Darüber hinaus werden E-Learnings und Erklärfilme angeboten. WTT CampusONE ist heute im deutschsprachigen Raum der führende Anbieter im Bereich digitales Lernen im Energiemarkt, bietet branchenübergreifend 45 standardisierte E-Trainings und hat außerhalb des EnBW-Konzerns bisher eine dreistellige Zahl von Kunden mit den Schwerpunkten Stadtwerke, Kommunen, Landkreise und Industrie. Um das Wachstum von WTT CampusONE weiter zu steigern, sollen alle diesbezüglichen Aktivitäten in einer eigenen Gesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zusammengefasst werden. Ziel ist insbesondere eine stärkere Unabhängigkeit unter wettbewerbsfähigen Bedingungen mit einer Fokussierung auf die Skalierung des Geschäfts und auf die Steigerung von Umsatz und Profitabilität. Darüber hinaus soll die Bündelung der WTT CampusONE-Aktivitäten in einer GmbH die künftige Eingehung strategischer und operativer Partnerschaften erleichtern und auch eine etwaige künftige Beteiligung von Investoren ermöglichen. Dazu ist beabsichtigt, die hauptsächlich in Ludwigsburg angesiedelten WTT CampusONE-Aktivitäten auf eine bereits bestehende 100%ige und unmittelbare Tochtergesellschaft der EnBW Energie Baden-Württemberg AG auszugliedern (Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG). Diese auf Vorrat gegründete und bis zum 31. Dezember 2016 geschäftlich nicht aktive Tochtergesellschaft wurde bereits in 'WTT CampusONE GmbH' umfirmiert und der Sitz der Gesellschaft nach Ludwigsburg verlegt. Seit dem 1. Januar 2017 ist die WTT CampusONE GmbH bereits vertrieblich für den Geschäftsbereich WTT CampusONE aktiv. Zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und der WTT CampusONE GmbH soll ein Ausgliederungs- und Übernahmevertrag abgeschlossen werden, durch den die WTT CampusONE-Aktivitäten mit allen darin näher bestimmten Vermögenswerten, Rechten und Pflichten im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) auf die WTT CampusONE GmbH übertragen werden. Die Ausgliederung soll mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2017, 0:00 Uhr (Ausgliederungsstichtag), erfolgen. Von diesem Zeitpunkt an gelten alle Handlungen und Geschäfte der EnBW Energie Baden-Württemberg AG in Bezug auf den auszugliedernden Bereich WTT CampusONE als für Rechnung des aufnehmenden Rechtsträgers WTT CampusONE GmbH vorgenommen. Die beabsichtigte Ausgliederung des Bereichs WTT CampusONE ist in einem nach § 127 UmwG vom Vorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und der Geschäftsführung der WTT CampusONE GmbH erstatteten schriftlichen Ausgliederungsbericht näher rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet. Dieser Bericht ist für die Aktionäre wie untenstehend beschrieben zugänglich. Eine Prüfung findet bei der Ausgliederung nach § 125 Satz 2 UmwG nicht statt. Der Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages wurde vom Vorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und der Geschäftsführung der WTT CampusONE GmbH aufgestellt und Ende März 2017 dem zuständigen Betriebsrat zugeleitet. Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag soll am 10. Mai 2017 abgeschlossen werden. Er wird nur wirksam, wenn ihm die Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und die Gesellschafterversammlung der WTT CampusONE GmbH durch Beschluss zustimmen. Es ist vorgesehen, dass die Gesellschafterversammlung der WTT CampusONE GmbH dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag am 10. Mai 2017 zustimmt. Die Ausgliederung bedarf zu ihrer Wirksamkeit ferner der Eintragung in das für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG zuständige Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim. Diese darf erst erfolgen, nachdem die Eintragung in das für die WTT CampusONE GmbH zuständige Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart erfolgt ist. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Dem Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG als übertragender Rechtsträger und der WTT CampusONE GmbH als übernehmender Rechtsträger wird zugestimmt. 2. Der Vorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Ausgliederung entsprechend dem Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages und dem Ausgliederungsbericht durchzuführen. Der Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages ohne Vertragsrubrum und Anlagen hat folgenden wesentlichen Inhalt: § 1 Übertragung des auszugliedernden Vermögens (1) Die übertragende Gesellschaft überträgt das auszugliedernde Vermögen (§ 3) als Gesamtheit nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf die übernehmende Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen der übernehmenden Gesellschaft an die übertragende Gesellschaft (Ausgliederung zur Aufnahme). (2) Die übernehmende Gesellschaft nimmt die Übertragung an. (3) Die Übertragung des auszugliedernden Vermögens erfolgt mit dinglicher Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister der übertragenden Gesellschaft (Vollzugstag). § 2 Ausgliederungsstichtag, Schlussbilanz (1) Die Übernahme des auszugliedernden Vermögens erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 (24:00 Uhr). Vom Beginn des 1. Januars 2017 (0:00 Uhr) an gelten alle Handlungen der übertragenden Gesellschaft hinsichtlich des auszugliedernden Vermögens als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft vorgenommen (Ausgliederungsstichtag). (2) Der Ausgliederung wird die mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versehene Bilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 als Schlussbilanz zugrunde gelegt. § 3 Auszugliederndes Vermögen (1) Auszugliederndes Vermögen sind Barvermögen in Höhe von EUR 1.000,00, sämtliche Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens der übertragenden Gesellschaft oder Teile davon zum Zeitpunkt des Vollzugstags, welche dem Bereich WTT CampusONE der übertragenden Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar rechtlich oder wirtschaftlich nach dem Stand am Vollzugstag zuzuordnen sowie für dessen Betrieb notwendig sind, auch soweit diese nicht bilanziert sind, sowie Vermögensteile, die durch die als Anlage 3 beigefügte Teilbilanz für den Bereich WTT CampusONE zum 31. Dezember 2016 erfasst werden. (2) Die übertragende Gesellschaft hat die übergehenden Vermögensgegenstände in der Bilanz insgesamt mit dem Buchwert angesetzt. Für die bilanziellen Wertansätze der auf die übernehmende Gesellschaft übergegangenen Vermögensgegenstände gelten § 125 i.V.m. § 24 UmwG. § 4 Einzelpositionen des auszugliedernden Vermögens Zum Auszugliedernden Vermögen gehören insbesondere a) Barvermögen in Höhe von EUR 1.000,00, b) sämtliche in der Anlage 4 b) aufgeführten Kundenverträge, c) sonstige Verträge, die dem Bereich WTT CampusONE zuzuordnen sind, insbesondere die in Anlage 4 c) aufgeführten Verträge, d) Vertragsangebote und Bestellungen, insbesondere die in Anlage 4 d) aufgeführten, e) sämtliches in der Anlage 4 e)
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