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DGAP-News: bet-at-home.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-03-30 / 15:00 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. bet-at-home.com AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer A0DNAY ISIN DE000A0DNAY5 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, den 17. Mai 2017, 14.30 Uhr (MESZ), im Sheraton Frankfurt Airport Hotel and Conference Center, Hugo-Eckener Ring 15 (Rhein-Main-Flughafen), 60549 Frankfurt am Main stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG *1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen. *2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 55.542.123,94 wie folgt zu verwenden: Bilanzgewinn: EUR 55.542.123,94 An die Aktionäre EUR 52.635.000,00 auszuschüttender Betrag: Gewinnvortrag: EUR 2.907.123,94 Die Ausschüttung an die Aktionäre setzt sich zusammen aus a) einer Dividende von EUR 2,50 je Stückaktie, insgesamt also EUR 17.545.000,00 und b) einer Sonderdividende von Euro 5,00 je Stückaktie, insgesamt also EUR 35.090.000,00. _Hinweis:_ Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit dem 01. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 22. Mai 2017. Die bet-at-home.com AG hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht an der Gewinnverteilung teilnehmen. Auf die insgesamt vorhandenen 7.018.000 gewinnberechtigten Aktien soll nach dem Beschlussvorschlag ein Betrag in Höhe von insgesamt je EUR 7,50 pro Aktie ausgeschüttet werden. Falls zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eine Änderung der Anzahl eigener Aktien eingetreten sein sollte, wird der Hauptversammlung ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet werden, der neben der Ausschüttung einer unveränderten Ausschüttung je dividendenberechtigter Aktie in Höhe von insgesamt EUR 7,50 den Ausweis einer entsprechend geminderten Gewinnausschüttung und eines entsprechend erhöhten Gewinnvortrags vorsehen wird. *3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. *4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. *5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2017 und von Zwischenfinanzberichten* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Zweigniederlassung Duisburg, 47059 Duisburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie als Prüfer für den Fall, dass eine prüferische Durchsicht erfolgt, für eine etwaige prüferische Durchsicht des jeweiligen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2017, zum 30. September 2017 und zum 31. März 2018 zu bestellen. *6. Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung nach Bestimmung der Hauptversammlung längstens für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 17. Mai 2017 endet die turnusgemäße Amtszeit von Frau Isabelle Andres und Herrn Martin Arendts als Aufsichtsratsmitglieder der bet-at-home.com AG. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2017 zu wählen: a) Frau Isabelle Andres, Geschäftsführerin von Karina Square SASU, Paris, Frankreich, wohnhaft in Paris, Frankreich, b) Herrn Dipl.-Jur. Univ. Martin Arendts, Rechtsanwalt bei ARENDTS ANWÄLTE, Grünwald, Deutschland, wohnhaft in Grünwald, Deutschland, und zwar jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. _Ergänzende Hinweise:_ Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass vorgesehen ist, Herrn Arendts zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie die festgelegten Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offen legen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der Verabschiedung der vorstehenden Wahlvorschläge zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der bet-at-home.com AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der bet-at-home.com AG oder einem wesentlich an der bet-at-home.com AG beteiligten Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Frau Isabelle Andres gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. Herr Martin Arendts gehört folgendem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbarem in- und ausländischem Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen an: - FIVV Finanzinformation & Vermögensverwaltung AG, München. *7. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats gemäß § 14 der Satzung* Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß § 14 der Satzung ihre notwendigen Auslagen erstattet und eine von der Hauptversammlung festzulegende Vergütung. Zuletzt hat die Hauptversammlung vom 12. Mai 2014 beschlossen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von EUR 10.000,00, zahlbar einen Monat nach Ablauf des Geschäftsjahres, erhalten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält nach dem Beschluss eine feste Vergütung in Höhe von EUR 20.000,00. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Die Vergütung soll angemessen an die seit der Beschlussfassung geänderten Verhältnisse angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten, beginnend ab dem 01.01.2017, für jedes volle Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von EUR 20.000,00, zahlbar einen Monat nach Ablauf
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March 30, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)