Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 08.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Diese Aktie hebt ab: +130,67% Kursgewinn in 1 Monat – das sind die Gründe
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
157 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: bet-at-home.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
bet-at-home.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
17.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-03-30 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
bet-at-home.com AG Düsseldorf Wertpapier-Kenn-Nummer 
A0DNAY 
ISIN DE000A0DNAY5 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden die Aktionärinnen und 
Aktionäre unserer Gesellschaft 
zu der am Mittwoch, den 17. Mai 2017, 14.30 Uhr (MESZ), 
im Sheraton Frankfurt Airport Hotel and Conference 
Center, 
Hugo-Eckener Ring 15 
(Rhein-Main-Flughafen), 
60549 Frankfurt am Main stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 
UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG 
 
*1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 
mit dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 
mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches, des 
Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des 
Berichts des Aufsichtsrats* 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; 
damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die 
Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 
daher keinen Beschluss zu fassen. 
 
*2. Beschlussfassung über die Verwendung des 
Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das 
Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe 
von EUR 55.542.123,94 wie folgt zu verwenden: 
 
Bilanzgewinn:                  EUR 55.542.123,94 
An die Aktionäre               EUR 52.635.000,00 
auszuschüttender Betrag: 
Gewinnvortrag:                 EUR 2.907.123,94 
 
Die Ausschüttung an die Aktionäre setzt sich zusammen 
aus a) einer Dividende von EUR 2,50 je Stückaktie, 
insgesamt also EUR 17.545.000,00 und b) einer 
Sonderdividende von Euro 5,00 je Stückaktie, insgesamt 
also EUR 35.090.000,00. 
 
_Hinweis:_ 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit 
dem 01. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch 
auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den 
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
fällig, mithin am 22. Mai 2017. Die bet-at-home.com AG 
hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
keine eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht 
an der Gewinnverteilung teilnehmen. Auf die insgesamt 
vorhandenen 7.018.000 gewinnberechtigten Aktien soll 
nach dem Beschlussvorschlag ein Betrag in Höhe von 
insgesamt je EUR 7,50 pro Aktie ausgeschüttet werden. 
Falls zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eine 
Änderung der Anzahl eigener Aktien eingetreten 
sein sollte, wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
modifizierter Beschlussvorschlag zur Verwendung des 
Bilanzgewinns unterbreitet werden, der neben der 
Ausschüttung einer unveränderten Ausschüttung je 
dividendenberechtigter Aktie in Höhe von insgesamt EUR 
7,50 den Ausweis einer entsprechend geminderten 
Gewinnausschüttung und eines entsprechend erhöhten 
Gewinnvortrags vorsehen wird. 
 
*3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
erteilen. 
 
*4. Beschlussfassung über die Entlastung des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung 
zu erteilen. 
 
*5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- 
und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 
sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des 
Halbjahresfinanzberichts 2017 und von 
Zwischenfinanzberichten* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Fasselt Schlage 
Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, 
Zweigniederlassung Duisburg, 47059 Duisburg, zum 
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2017 sowie als Prüfer für den Fall, dass 
eine prüferische Durchsicht erfolgt, für eine etwaige 
prüferische Durchsicht des jeweiligen verkürzten 
Abschlusses und Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2017, 
zum 30. September 2017 und zum 31. März 2018 zu 
bestellen. 
 
*6. Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den 
§§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 
10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, 
die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. 
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß 
§ 10 Abs. 2 der Satzung nach Bestimmung der 
Hauptversammlung längstens für die Zeit bis zur 
Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 17. Mai 2017 endet 
die turnusgemäße Amtszeit von Frau Isabelle Andres 
und Herrn Martin Arendts als Aufsichtsratsmitglieder 
der bet-at-home.com AG. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des 
Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der 
ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2017 zu 
wählen: 
 
a) Frau Isabelle Andres, Geschäftsführerin von 
   Karina Square SASU, Paris, Frankreich, 
   wohnhaft in Paris, Frankreich, 
b) Herrn Dipl.-Jur. Univ. Martin Arendts, 
   Rechtsanwalt bei ARENDTS ANWÄLTE, 
   Grünwald, Deutschland, wohnhaft in Grünwald, 
   Deutschland, 
 
und zwar jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der 
Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das 
Geschäftsjahr 2021 beschließt. 
 
_Ergänzende Hinweise:_ 
 
Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden. 
 
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass 
vorgesehen ist, Herrn Arendts zum Vorsitzenden des 
Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat hat sich bei 
den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, 
dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand 
aufbringen können. 
 
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen 
die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
beschlossenen Ziele sowie die festgelegten 
Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat. 
 
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei seinen 
Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die 
persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines 
jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der 
Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft 
beteiligten Aktionär offen legen. Die Empfehlung zur 
Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die 
nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv 
urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als 
maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt im 
Sinn dieser Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder 
indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der 
Gesellschaft halten. 
 
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum 
Zeitpunkt der Verabschiedung der vorstehenden 
Wahlvorschläge zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten 
und der bet-at-home.com AG, deren Konzernunternehmen, 
den Organen der bet-at-home.com AG oder einem 
wesentlich an der bet-at-home.com AG beteiligten 
Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder 
geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 
des Deutschen Corporate Governance Kodex. 
 
Frau Isabelle Andres gehört keinen anderen gesetzlich 
zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen an. 
 
Herr Martin Arendts gehört folgendem anderen gesetzlich 
zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbarem in- und 
ausländischem Kontrollgremium von 
Wirtschaftsunternehmen an: 
 
- FIVV Finanzinformation & Vermögensverwaltung 
  AG, München. 
 
*7. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung 
des Aufsichtsrats gemäß § 14 der Satzung* 
 
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß § 
14 der Satzung ihre notwendigen Auslagen erstattet und 
eine von der Hauptversammlung festzulegende Vergütung. 
Zuletzt hat die Hauptversammlung vom 12. Mai 2014 
beschlossen, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats für 
jedes volle Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe 
von EUR 10.000,00, zahlbar einen Monat nach Ablauf des 
Geschäftsjahres, erhalten. Der Vorsitzende des 
Aufsichtsrats erhält nach dem Beschluss eine feste 
Vergütung in Höhe von EUR 20.000,00. 
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht 
während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, 
erhalten die Vergütung zeitanteilig entsprechend der 
Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. 
 
Die Vergütung soll angemessen an die seit der 
Beschlussfassung geänderten Verhältnisse angepasst 
werden. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden 
Beschluss zu fassen: 
 
 'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten, 
 beginnend ab dem 01.01.2017, für jedes volle 
 Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von 
 EUR 20.000,00, zahlbar einen Monat nach Ablauf 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 30, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Kupfer - Jetzt! So gelingt der Einstieg in den Rohstoff-Trend!
In diesem kostenfreien Report schaut sich Carsten Stork den Kupfer-Trend im Detail an und gibt konkrete Produkte zum Einstieg an die Hand.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.