Zu wenig Teilnehmer - die Rudolf Wöhrl AG teilt kurz vor Ablauf der Anmeldefrist heute um 24.00 Uhr mit, dass sich für die Anleihegläubigerversammlung (AGV) am kommenden Montag, den 3. April 2017, bisher lediglich 16,78 Prozent der ausstehenden Unternehmensanleihe 2013/2018 angemeldet haben. Die Gläubigerversammlung am 3. April 2017 wird daher voraussichtlich nicht beschlussfähig sein.
Zweite AGV am 24. April
In Kürze wird die Gesellschaft deshalb aller Voraussicht nach zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung für den 24. April 2017 einladen, ...
Den vollständigen Artikel lesen ...