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DGAP-HV: artnet AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: artnet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2017 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-03 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
artnet AG Berlin ISIN DE000A1K0375/WKN A1K037 Einladung 
zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft 
werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 10. Mai 2017, um 
10.00 Uhr, im Scandic Hotel Kurfürstendamm, 
Augsburger Str. 5, 
10789 Berlin, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung eingeladen. 
 
I. *Tagesordnung* 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1:  und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
    Dezember 2016, des Lageberichts der 
    Gesellschaft und des Konzernlageberichts für 
    das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und den vom 
    Vorstand aufgestellten Konzernabschluss 
    gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
    festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der 
    Tagesordnung keine Beschlussfassung durch die 
    Hauptversammlung erforderlich. 
 
    Die genannten Unterlagen sowie ein erläuternder 
    Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
    Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs 
    stehen den Aktionären unter der Internetadresse 
    http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 
    'Über uns', 'Investor Relations', 
    'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
2:  Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu 
    erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
3:  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu 
    erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Wahl des 
4:  Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
    GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
    das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für 
    eine etwaige prüferische Durchsicht von bis zur 
    ordentlichen Hauptversammlung 2018 erstellten 
    Zwischenfinanzberichten zu wählen. 
TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
5: 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 
    1, 101 Abs. 1, 111 Abs. 5 AktG und § 11 Abs. 1 
    der Satzung der artnet AG aus drei von der 
    Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
    zusammen. Die Amtszeit aller gegenwärtig 
    amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit 
    Ablauf der Hauptversammlung am 10. Mai 2017, so 
    dass eine Neuwahl erforderlich ist. Der 
    Aufsichtsrat schlägt die Wiederwahl aller 
    derzeit amtierenden Mitglieder des 
    Aufsichtsrats vor. 
 
    a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       Herrn *Andreas Tielebier-Langenscheidt*, 
       München, 
       Verleger, 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
       Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2021 beschließt. 
 
       Herr Tielebier-Langenscheidt ist kein 
       Mitglied in einem anderen gesetzlich zu 
       bildenden Aufsichtsrat. Er ist Mitglied 
       im Beirat der Frankfurter Buchmesse GmbH, 
       Frankfurt am Main, sowie Mitglied im 
       Beirat von Hartz, Regehr und Partner, 
       München. Zusätzlich ist er auch 
       Beiratsmitglied der Fine Art Group, 
       London, Großbritannien. 
 
       Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann 
       Herr Tielebier-Langenscheidt den für die 
       Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats 
       der artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand 
       erbringen. Herr Tielebier-Langenscheidt 
       steht mit Ausnahme seines 
       Aufsichtsratsmandats bei der artnet AG in 
       keinen nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex 
       offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG 
       oder zu deren Konzernunternehmen, den 
       Organen der artnet AG oder einem 
       wesentlich an der artnet AG beteiligten 
       Aktionär. 
    b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       Herrn *Hans Neuendorf*, Berlin, 
       Kunsthändler, 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
       Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2021 beschließt. 
 
       Herr Hans Neuendorf ist weder Mitglied in 
       einem anderen gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsrat noch Mitglied in einem 
       vergleichbaren in- oder ausländischen 
       Kontrollgremium eines 
       Wirtschaftsunternehmens. 
 
       Herr Neuendorf ist derzeit Mitglied des 
       Aufsichtsrats der artnet AG und darüber 
       hinaus Vorstandsvorsitzender und 
       maßgeblich beteiligter Aktionär der 
       Galerie Neuendorf AG, die ihrerseits zu 
       27,06% an der artnet AG beteiligt ist. 
       Herr Neuendorf und Herr Jacob Pabst, 
       Vorstand der artnet AG, sind 
       verwandtschaftlich verbunden. 
       Außerdem besteht zwischen Herrn 
       Neuendorf und der artnet AG ein bis Ende 
       Juni 2017 befristeter Beratervertrag mit 
       Blick auf bestimmte Tätigkeiten, die 
       nicht vom Aufsichtsratsmandat erfasst 
       sind. 
 
       Darüber hinaus steht Herr Neuendorf nach 
       Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen 
       weiteren nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex 
       offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG 
       oder zu deren Konzernunternehmen, den 
       Organen der artnet AG oder einem 
       wesentlich an der artnet AG beteiligten 
       Aktionär. Nach Einschätzung des 
       Aufsichtsrats kann Herr Neuendorf den für 
       die Tätigkeit als Mitglied des 
       Aufsichtsrats der artnet AG zu 
       erwartenden Zeitaufwand erbringen. 
    c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
       Herrn *Dr. Bernhard Heiss*, München, 
       selbständiger Rechtsanwalt, 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
       Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2021 beschließt. 
 
       Herr Dr. Heiss ist neben seiner 
       Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der artnet 
       AG Mitglied des Aufsichtsrats der 
       Centrotec Sustainable AG 
       (stellvertretender Vorsitzender), Brilon, 
       der Altium Capital AG (Mitglied des 
       Aufsichtsrats), München, der Bauwert AG 
       (Mitglied des Aufsichtsrats), Berlin, und 
       der Schoeller Holding SE & Co KGaA 
       (Mitglied des Aufsichtsrats), Pullach i. 
       Isartal. Herr Dr. Heiss ist kein Mitglied 
       in einem vergleichbaren in- oder 
       ausländischen Kontrollgremium eines 
       Wirtschaftsunternehmens. 
 
       Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann 
       Herr Dr. Heiss den für die Tätigkeit als 
       Mitglied des Aufsichtsrats der artnet AG 
       zu erwartenden Zeitaufwand erbringen und 
       steht mit Ausnahme seines 
       Aufsichtsratsmandats bei der artnet AG in 
       keinen nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
       Corporate Governance Kodex 
       offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG 
       oder zu deren Konzernunternehmen, den 
       Organen der artnet AG oder einem 
       wesentlich an der artnet AG beteiligten 
       Aktionär. 
 
    Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen 
    Kandidaten stehen auf der Internetseite 
    http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 
    'Über uns', 'Investor Relations', 
    'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
 
    Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
    Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex für seine 
    Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Um eine 
    Kontinuität in der Aufsichtsratszusammensetzung 
    zu erreichen, hat sich der Aufsichtsrat 
    entschieden, keine Frau zur Wahl als 
    Aufsichtsratsmitglied vorzuschlagen. 
 
    Sämtliche zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
    sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft 
    tätig ist, vertraut. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
    Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
    zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
    Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
    Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes 
    hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
    Aufsichtsrat beabsichtigt Herr 
    Tielebier-Langenscheidt, für den 
    Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
II.  *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
     Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung* 
 
     Das Grundkapital der Gesellschaft ist im 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2017 09:00 ET (13:00 GMT)

Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung eingeteilt in 5.631.067 
     auf den Namen lautende Stückaktien, von 
     denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die 
     Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich 
     somit im Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung auf 5.631.067 Stimmrechte. 
     Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
     Einberufung der Hauptversammlung 78.081 
     eigene Aktien, aus denen ihr keine 
     Stimmrechte zustehen. 
III. *Teilnahmebestimmungen* 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die (i) am Tage der 
   Hauptversammlung im Aktienregister der 
   Gesellschaft eingetragen sind und (ii) sich 
   rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der 
   Gesellschaft angemeldet haben. 
 
   Die Anmeldung muss der Gesellschaft 
   spätestens bis zum Ablauf des 
 
   *3. Mai 2017,* 
   *24:00 Uhr (MESZ),* 
 
   unter folgender Anschrift, Faxnummer bzw. 
   E-Mail-Adresse zugehen: 
 
   artnet AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
 
   per Fax: +49 (0)89 889690633; oder 
   per E-Mail: artnet@better-orange.de 
 
   Better Orange IR & HV AG ist für die 
   Anmeldung die Empfangsbevollmächtigte der 
   Gesellschaft. Im Verhältnis zur Gesellschaft 
   gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als 
   Aktionär nur, wer als solcher im 
   Aktienregister, in dem die Namensaktien 
   geführt werden, eingetragen ist. Für das 
   Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem 
   Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung 
   zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der 
   Eintragungsstand des Aktienregisters am Tage 
   der Hauptversammlung maßgeblich. Aus 
   technischen Gründen werden allerdings im 
   Zeitraum zwischen dem 4. Mai 2017, 00:00 Uhr 
   (MESZ), und dem 10. Mai 2017, 24:00 Uhr 
   (MESZ), keine Umschreibungen im 
   Aktienregister vorgenommen (sog. 
   Umschreibestopp). Deshalb entspricht der 
   Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag 
   der Hauptversammlung dem Stand am Ende des 
   Anmeldeschlusstages, also mit Ablauf des 3. 
   Mai 2017 (sog. Technical Record Date). 
 
   Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für 
   die Verfügung über die Aktien. Erwerber von 
   Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 
   3. Mai 2017 bei der Gesellschaft eingehen, 
   können allerdings Teilnahmerechte und 
   Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, 
   es sei denn, sie lassen sich insoweit 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen. In solchen Fällen bleiben 
   Teilnahme- und Stimmrecht bis zur 
   Umschreibung der Aktien auf den Erwerber noch 
   bei dem im Aktienregister eingetragenen 
   Aktionär. 
 
   Sämtliche Erwerber von Aktien der 
   Gesellschaft, die noch nicht im 
   Aktienregister eingetragen sind, werden daher 
   gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu 
   stellen. 
 
   Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen 
   sowie diesen gemäß § 135 AktG 
   gleichgestellte Institutionen oder Personen 
   dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen 
   nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im 
   Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund 
   einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu 
   regelt § 135 AktG (hierzu siehe unten). 
 
   Ein Formular zur Anmeldung, 
   Eintrittskartenbestellung und 
   Vollmachtserteilung (Anmeldeunterlagen) wird 
   den Aktionären, die am 26. April 2017, 00:00 
   Uhr (MESZ), mit ihrer Anschrift im 
   Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
   sind, zusammen mit der 
   Hauptversammlungseinladung per Post übersandt 
   und steht auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter http://www.artnet.de unter 
   dem Menüpunkt 'Über uns', 'Investor 
   Relations', 'Hauptversammlung' zum Download 
   zur Verfügung. Es wird Aktionären auf 
   Verlangen auch kostenlos zugesandt. 
 
   Nach ordnungsgemäßem Eingang der 
   Anmeldung werden Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt bzw. auf Wunsch am 
   Versammlungsort hinterlegt. Die 
   Eintrittskarten sind lediglich 
   organisatorische Hilfsmittel und keine 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts. 
2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Bevollmächtigte* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen möchten, können 
   ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. 
   durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in 
   diesem Fall ist eine fristgemäße 
   Anmeldung gemäß dem vorstehenden 
   Abschnitt erforderlich. Bevollmächtigt der 
   Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
   Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen 
   nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Person oder Institution 
   bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   der Textform (§ 126b des Bürgerlichen 
   Gesetzbuches - BGB). 
 
   Die Vollmacht kann in Textform entweder (i) 
   gegenüber der Gesellschaft 
   ausschließlich unter folgender Adresse, 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
 
   artnet AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   per Fax: +49 (0)89 889690633; oder 
   per E-Mail: artnet@better-orange.de 
 
   sowie am Tag der Hauptversammlung am 
   Versammlungsort oder (ii) gegenüber dem 
   Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die 
   Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten 
   erteilt, so bedarf es, soweit sich aus § 135 
   AktG nichts Abweichendes ergibt, eines 
   Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft in Textform. Dieser Nachweis 
   kann am Tag der Hauptversammlung durch den 
   Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht 
   oder unter vorstehend genannter Adresse 
   einschließlich des dort genannten Weges 
   der elektronischen Kommunikation (E-Mail) an 
   die Gesellschaft gesendet werden. Vorstehende 
   Ausführungen gelten für den Widerruf einer 
   Vollmacht entsprechend. Better Orange IR & HV 
   AG ist sowohl für die Vollmachtserteilung als 
   auch deren Widerruf sowie für den Nachweis 
   der Bevollmächtigung die 
   Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. 
 
   Ein Formular zur Vollmachtserteilung steht 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 
   'Über uns', 'Investor Relations', 
   'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung 
   und wird Aktionären auf Verlangen auch 
   kostenlos zugesandt. Es ist außerdem den 
   Anmeldeunterlagen beigefügt und befindet sich 
   auf der Rückseite jeder Eintrittskarte. 
 
   _Kreditinstitute, 
   Finanzdienstleistungsinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen und gleichgestellte 
   Personen_ 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, ein einem 
   Kreditinstitut gemäß §§ 135 Abs. 10, 125 
   Abs. 5 AktG gleichgestelltes 
   Finanzdienstleistungsinstitut oder 
   Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder 
   eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 
   AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt 
   werden soll, bestehen weder nach dem Gesetz 
   noch nach der Satzung der Gesellschaft 
   besondere Formerfordernisse noch bedarf es 
   eines Nachweises der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft. Wir weisen jedoch 
   darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
   bevollmächtigende Institution oder Person 
   möglicherweise eine besondere Form der 
   Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von 
   ihr gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG 
   nachprüfbar festzuhalten ist. Daher sollten 
   Sie sich rechtzeitig mit der Institution oder 
   Person, die sie bevollmächtigen möchten, über 
   eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen. 
 
   _Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft_ 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, 
   sich entsprechend ihren Weisungen durch die 
   von der Gesellschaft benannten, jeweils 
   einzelvertretungsberechtigten 
   Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
   vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist 
   eine fristgemäße Anmeldung erforderlich. 
   Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   üben das Stimmrecht ausschließlich auf 
   der Grundlage der vom Aktionär erteilten 
   Weisungen aus und sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Sie nehmen 
   keine Vollmachten zur Einlegung von 
   Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des 
   Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von 
   Anträgen entgegen. 
 
   Ein Formular zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft steht ebenfalls unter der 
   Internetseite http://www.artnet.de unter dem 
   Menüpunkt 'Über uns', 'Investor 
   Relations', 'Hauptversammlung' zur Verfügung 
   und wird Aktionären auf Verlangen auch 
   kostenlos zugesandt. Es ist außerdem den 
   Anmeldeunterlagen beigefügt. 
 
   Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an 
   die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   nach fristgerechter Anmeldung oder die 
   Änderung von Vollmacht und Weisungen an 
   die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 

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April 03, 2017 09:00 ET (13:00 GMT)

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