Santhera Pharmaceuticals Holding AG / Santheras Generalversammlung stimmt allen Anträgen des Verwaltungsrats zu . Verarbeitet und übermittelt durch Nasdaq Corporate Solutions. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Source: Globenewswire
Liestal, Schweiz, 4. April 2017 - Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt bekannt, dass die Aktionäre an der heutigen Generalversammlung (GV) alle Anträge des Verwaltungsrats mit grosser Mehrheit gutgeheissen haben. Die teilnehmenden Aktionäre vertraten 3'097'267 oder 49,3% der stimmberechtigten Aktien.
"Die Ergebnisse der heutigen GV sind ein starkes Vertrauensvotum in unsere Strategie und Leistung und ich danke unseren Aktionären für ihre Zustimmung und stete Unterstützung", sagte Martin Gertsch, Verwaltungsratspräsident bis zur heutigen GV. "2016 war aussergewöhnlich erfolgreich und Santheras erstes ganzes Jahr als kommerziell tätiges Unternehmen basierend auf dem europäischen Zulassungsbescheid für Raxone®. Mit ausreichenden finanziellen Ressourcen ist Santhera heute gut positioniert für weitere Meilensteinerfolge und ein starkes internationales Wachstum. Vor diesem Hintergrund heisse ich die neu gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats willkommen, die mit ihrer ergänzenden vielfältigen Branchenerfahrung und ihrem Know-how zur weiteren erfolgreichen Umsetzung unserer Entwicklungs-, Vermarktungs- und strategischen Ziele beitragen werden."
Genehmigung von Jahres- und Konzernrechnung 2016 und Zuweisung des Jahresresultats
Die Generalversammlung genehmigte die Jahres- und Konzernrechnung für 2016 und die Zuweisung des Jahresresultats von CHF -894'664 auf neue Rechnung. Im Weiteren beschlossen die Aktionäre die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016.
Erhöhung des bedingten Kapitals
Mit ihrer Zustimmung zur Erhöhung des bedingten Kapitals unterstützt die Generalversammlung den weiteren Ausbau des Unternehmens mit qualifizierten Mitarbeitern und stärkt Santhera als attraktiven Arbeitgeber. Ebenso bewilligten die Aktionäre eine Erhöhung des bedingten Kapitals für Finanzierungen, um Anteilseigner der am 10. Februar 2017 ausgegebenen Wandelanleihe bei einer künftigen allfälligen Wandlung vollumfänglich aus bedingtem Kapital bedienen zu können.
Wahlen des Verwaltungsrats, dessen Präsidenten und des Vergütungsausschusses
Die Generalversammlung bestätigte die Wiederwahl von Martin Gertsch und die Neuwahlen von Philipp Gutzwiller, Thomas Meier, Elmar Schnee und Patrick Vink als Mitglieder des Verwaltungsrats für jeweils eine einjährige Amtszeit. Zudem wählten die Aktionäre Elmar Schnee als Verwaltungsratspräsidenten. Zu Mitgliedern des Vergütungsausschusses wurden Elmar Schnee und Patrick Vink gewählt.
Der neu gewählte Verwaltungsratspräsident Elmar Schnee sagte: "Ich trete heute meine Aufgabe mit grossem Optimismus an und danke den Aktionären für ihr Vertrauen. Dem bisherigen Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung und allen Mitarbeitenden gebührt grosse Anerkennung, denn sie haben Ausserordentliches geleistet und Santhera zu einem erfolgversprechenden und gut positionierten Spezialitätenpharmaunternehmen entwickelt. Ich freue mich, gemeinsam mit dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung, die Wachstumsstrategie weiter voranzutreiben und Santhera als führend in der Behandlung mitochondrialer Krankheiten zu positionieren."
Vergütung für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung genehmigt
In drei einzelnen, verbindlichen Abstimmungen genehmigten Santheras Aktionäre die maximale fixe Gesamtvergütung von der GV 2017 bis zur GV 2018 für den Verwaltungsrat sowie die maximale fixe Vergütung 2018 und die maximale variable Vergütung 2016 für die Mitglieder der Geschäftsleitung. In einer Konsultativabstimmung fand auch der Vergütungsbericht 2016 die Zustimmung der Generalversammlung.
Details zu den Traktanden
Die Anträge und Erklärungen zu den Traktanden sind auf der Webseite des Unternehmens unter http://www.santhera.com/investors-and-media/investor-toolbox/shareholder-meetings (http://www.santhera.com/investors-and-media/investor-toolbox/shareholder-meetings) verfügbar. Dort ist ab Ende dieser Woche auch das Protokoll der Generalversammlung 2017 einsehbar.
Ãœber Santhera
Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein auf die Entwicklung und Vermarktung innovativer Medikamente zur Behandlung seltener neuromuskulärer und mitochondrialer Krankheiten fokussiertes Schweizer Spezialitätenpharmaunternehmen. Das erste Produkt von Santhera, Raxone®, ist in der Europäischen Union, Norwegen, Island und Liechtenstein zur Behandlung von Leber Hereditärer Optikusneuropathie (LHON) zugelassen. Für Duchenne-Muskeldystrophie (DMD), die zweite Indikation für Raxone, hat Santhera in der Europäischen Union und der Schweiz einen Antrag auf Marktzulassung gestellt. In Zusammenarbeit mit dem US National Institute of Neurological Disorders and Stroke (NINDS) entwickelt Santhera Raxone in einer dritten Indikation, primär progredienter Multipler Sklerose (PPMS), sowie Omigapil für Patienten mit kongenitaler Muskeldystrophie (CMD). Für alle diese Krankheiten besteht ein sehr hoher medizinischer Bedarf. Weitere Informationen zu Santhera finden Sie unter www.santhera.com (http://www.santhera.com).
Raxone® ist eine eingetragene Marke von Santhera Pharmaceuticals.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Thomas Meier, PhD, Chief Executive Officer Telefon +41 61 906 89 64 thomas.meier@santhera.com (mailto:thomas.meier@santhera.com)  |  Christoph Rentsch, Chief Financial Officer Telefon +41 61 906 89 65 christoph.rentsch@santhera.com (mailto:christoph.rentsch@santhera.com%20) |
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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren der Santhera Pharmaceuticals Holding AG dar. Diese Ankündigung kann Projektionen und andere "in die Zukunft gerichtete" Aussagen, Erwartungen oder Schätzungen enthalten. Solche Aussagen spiegeln die gegenwärtigen Ansichten von Santhera über zukünftige oder ungewisse Ereignisse, Errungenschaften oder Leistungen wider. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass solche Ereignisse, Errungenschaften oder Leistungen eintreten oder eingetreten sind, da projizierte oder geschätzte und tatsächliche Ereignisse und Ergebnisse wesentlich von diesen Aussagen abweichen können. Die Leser sollten sich daher nicht auf diese Aussagen verlassen. Das Unternehmen lehnt jede Verpflichtung zur Aktualisierung dieser Aussagen ab.
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