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DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: AMADEUS FIRE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 
in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-04 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
AMADEUS FIRE AG Frankfurt am Main ISIN DE0005093108 / WKN 509 310 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der 
 
am Donnerstag, den 18. Mai 2017, um 11:00 Uhr, 
 
in den Geschäftsräumen der Amadeus FiRe AG, Darmstädter Landstraße 
116, 60598 Frankfurt am Main, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr 2016 
   sowie des gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und 
   den Amadeus FiRe Konzern einschließlich des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des 
   Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich 
   zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - 
   soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
   den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
   Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
 
   Die genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des 
   Vorstands stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an im Internet auf der Homepage der Gesellschaft 
   unter 
 
   http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese 
   Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn der 
   Gesellschaft des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von Euro 
   30.170.974,72 
 
   a) einen Teilbetrag in Höhe von Euro 
      19.025.547,42 zur Ausschüttung einer 
      Dividende in Höhe von Euro 3,66 auf jede 
      der insgesamt 5.198.237 
      dividendenberechtigten Stückaktien zu 
      verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 
      11.145.427,30 auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit 1. Januar 
   2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf Auszahlung der 
   Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig, also am 23. Mai 2017. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 3-5, 65760 
   Eschborn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
*Informationen und Unterlagen* 
 
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
die Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download zur 
Verfügung stehen. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
ausliegen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
ist gemäß § 17 der Satzung davon abhängig, dass sich die Aktionäre 
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes vor der Hauptversammlung bei der 
Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung mit dem Nachweis des 
Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse 
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 
11. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ), zugehen: 
 
 Amadeus FiRe AG 
 c/o M.M. Warburg & CO KGaA 
 Bestandsführung 
 Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg 
 per Fax: +49 (0) 40 3618-1116; oder 
 per E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com 
 
Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher 
oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss 
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 
Beginn des 27. April 2017 (0:00 Uhr MESZ) (Record Date) beziehen und 
muss der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der vorstehend 
genannten Adresse zugehen. Ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter 
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
ist ausreichend. Der Nachweis ist in deutscher oder englischer Sprache 
zu erbringen. Aktionäre können auch nach Ausstellung des Nachweises des 
Anteilsbesitzes frei über ihre Aktien verfügen. Für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ist gegenüber der 
Gesellschaft der Aktienbesitz zum Record Date maßgeblich, d. h. die 
Veräußerung oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem 
Record Date hat keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des 
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. 
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Record Date. 
Personen, die zum Record Date noch keine Aktien besitzen und erst danach 
Aktionär werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Record 
Date hat jedoch keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung mit dem Nachweis des 
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem 
depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das 
depotführende Institut vorgenommen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
möchten, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte durch einen 
Bevollmächtigten, wie z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder einen von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind 
eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich. 
 
Für die Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf sowie den Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft genügt grundsätzlich die 
Textform (§ 126b BGB). Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den 
Vollmachtsabschnitt auf der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung 
erhalten, benutzen; möglich ist es aber auch, dass Aktionäre eine 
gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Ein Vollmachtsformular 
steht auch im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter 
 
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zum Download zur Verfügung. Es wird Aktionären auf Verlangen kostenlos 
zugesandt. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung, noch eine 
andere ihnen nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht in 
Textform entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
Gesellschaft erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf der 
Vollmacht. Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt, 
ist sie bis Mittwoch, den 17. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), an die 
nachfolgende Adresse zu übermitteln. 
 
 Amadeus FiRe AG 
 Herrn Thomas Weider / Herrn Jan Hendrik 
 Wessling 
 Darmstädter Landstraße 116 
 60598 Frankfurt am Main; oder 
 per Fax: +49 (0) 69/9 68 76-1 82; oder 
 per E-Mail: investor-relations@amadeus-fire.de 
 
Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es 
eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in 
Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tage der Hauptversammlung an der 
Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der 
Bevollmächtigung kann auch an vorstehende Adresse übermittelt werden. 
 
In den nachfolgend aufgeführten Fällen gelten jedoch Besonderheiten: 
 
a) Wenn ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut gemäß §§ 
   135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes 
   Finanzdienstleistungsinstitut oder Unternehmen, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135 
   Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

bestehen weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
   Gesellschaft besondere Formerfordernisse. Wir weisen jedoch 
   darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende 
   Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der 
   Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von ihr gemäß § 135 
   Abs. 1 Satz 2 AktG nachprüfbar festzuhalten ist. Daher sollten 
   sie sich rechtzeitig mit der Institution oder Person, die sie 
   bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht 
   abstimmen. 
b) Die Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter können in Textform, per Telefax sowie auf 
   elektronischem Wege durch E-Mail an die oben genannte Adresse 
   erteilt werden. Soweit Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für 
   die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen 
   ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
   Das Formular für die Erteilung der Vollmachten und Weisungen geht 
   ihnen mit der Eintrittskarte zu und steht außerdem ab dem 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf 
   der Homepage der Gesellschaft unter 
 
   http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft müssen bis Mittwoch, den 17. Mai 2017, 24:00 Uhr 
   (MESZ), bei der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse 
   eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt 
   werden. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person oder Institution, kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, Auskunftsrecht* 
 
_Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 
122 Abs. 2 AktG)_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von Euro 500.000 
oder 5% des Grundkapitals (das entspricht 259.912 Aktien) erreichen, 
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder 
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den 
Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 17. 
April 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen: 
 
 Amadeus FiRe AG 
 Vorstand 
 Darmstädter Landstraße 116 
 60598 Frankfurt am Main 
 
_Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG)_ 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen 
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten zu 
stellen. Gleiches gilt für Gegenvorschläge zu Wahlvorschlägen für die 
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern. Soll ein solcher 
Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag vor der Hauptversammlung zugänglich 
gemacht werden, so ist er ausschließlich zu richten an: 
 
 Amadeus FiRe AG 
 Herrn Thomas Weider/Herrn Jan Hendrik Wessling 
 Darmstädter Landstraße 116 
 60598 Frankfurt am Main; oder 
 per Fax: +49 (0) 69/9 68 76-1 82; oder 
 per E-Mail: investor-relations@amadeus-fire.de 
 
Bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 
3. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse zugegangene 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, wird die Gesellschaft - 
vorbehaltlich §§ 126 Abs. 2 und 3, 127 AktG - den anderen Aktionären im 
Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter 
 
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
unverzüglich zugänglich machen, ggf. versehen mit den nach § 127 Satz 4 
AktG zu ergänzenden Inhalten. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
werden anschließend ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
veröffentlicht. 
 
_Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Abs. 1 AktG)_ 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
_Weitergehende Erläuterungen_ 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Homepage 
der Gesellschaft unter 
 
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
*Anzahl der ausgegebenen Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung Euro 5.198.237,00 und ist eingeteilt in 5.198.237 
auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine 
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 5.198.237. Die 
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien; es bestehen keine Aktien 
unterschiedlicher Gattung. 
 
Frankfurt am Main, im April 2017 
 
*Amadeus FiRe AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-04 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: AMADEUS FIRE AG 
             Darmstädter Landstraße 116 
             60598 Frankfurt 
             Deutschland 
Telefon:     +49 69 96876180 
Fax:         +49 69 96876182 
E-Mail:      investor-relations@amadeus-fire.de 
Internet:    http://www.amadeus-fire.de 
ISIN:        DE0005093108 
WKN:         509 310 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Stuttgart, Frankfurt, München, Düsseldorf, 
             Hamburg, Hannover, Berlin 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
561793 2017-04-04 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 04, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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