Im Streit um die Kündigung von gut verzinsten Bauspar-Altverträgen haben die Bausparkassen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht bekommen. Wenn Sparer zehn Jahre lang ihren Anspruch auf ein Baudarlehen nicht geltend machen, könne ihnen der Vertrag gekündigt werden, befand der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH am Dienstag in Karlsruhe.Den vollständigen Artikel lesen ...