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DGAP-HV: OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2017 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: OHB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2017 in 
Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-05 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
OHB SE Bremen ISIN DE0005936124 
WKN 593 612 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie 
zu der am Dienstag, dem 16. Mai 2017, um 10.00 Uhr, in 
den Geschäftsräumen der OHB SE, 
Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 28359 Bremen, 
stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses (IFRS) sowie der 
   Lageberichte für die OHB SE und den Konzern 
   für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
   den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 
   4 Handelsgesetzbuch* 
 
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz 
der Gesellschaft, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 
28359 Bremen, und im Internet unter http://www.ohb.de 
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch 
auch kostenlos zugesandt. 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 sowie den 
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 in seiner 
Sitzung am 20. März 2017 gebilligt; der Jahresabschluss 
ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer 
Feststellung des Jahresabschlusses bzw. Billigung des 
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung bedarf es 
mithin nicht, weshalb zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
Beschlussfassung erfolgt. 
 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung 
vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
von EUR 14.500.292,76 wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende   EUR 6.955.040,00 
von EUR 0,40 auf jede 
dividendenberechtigte 
Stückaktie 
(17.387.600 Stückaktien) 
Vortrag auf neue Rechnung      EUR 7.545.252,76 
Bilanzgewinn                   EUR 14.500.292,76 
 
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende 
und für den Vortrag auf neue Rechnung sind die im 
Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlages der 
Verwaltung dividendenberechtigten Aktien 
berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen 
eigenen Aktien (80.496 Stückaktien zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung) sind gemäß § 71b 
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. 
 
Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der 
Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der 
Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
gehalten werden, größer oder kleiner sein als im 
Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlages der 
Verwaltung, vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt 
an die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den 
Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz an Aktien 
entfällt. Der in den Vortrag auf neue Rechnung 
einzustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den 
gleichen Betrag. Die auszuschüttende Dividende pro 
dividendenberechtigter Stückaktie bleibt hingegen 
unverändert. Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls 
ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag 
unterbreitet werden. 
 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Vorstands Entlastung zu erteilen. 
 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
 
5. *Bestätigungsbeschlussfassung über die 
   Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum 
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
*Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie 
Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet 
und ihre Berechtigung durch einen durch das 
depotführende Institut in Textform (§ 126 b BGB) in 
deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen 
Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf 
Dienstag, den 25. April 2017, 00:00 Uhr Ortszeit am 
Sitz der Gesellschaft, beziehen und der Gesellschaft 
ebenso wie die Anmeldung für die Hauptversammlung unter 
folgender Adresse bis spätestens Dienstag, den 9. Mai 
2017, 24:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, 
zugehen: 
 
OHB SE 
c/o DZ-Bank vertr. durch die dwpbank 
DSHVG 
Landsberger Straße 187 
80687 München 
Fax: +49 (0)69 / 5099 1110 
E-Mail: HV-Eintrittskarten@dwpbank.de 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den 
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer 
etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch 
vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag 
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben 
genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe bei 
Stimmrechtsvertretung* 
 
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch die depotführende Bank, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner 
Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer 
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und 
der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach 
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Wenn weder Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen noch 
diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen 
bevollmächtigt werden, bedürfen die Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). 
 
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine nach § 135 AktG 
gleichgestellte Institution oder Person mit der 
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir 
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
bevollmächtigende Institution oder Person 
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die 
Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher 
die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der 
Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
OHB SE 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 / 8896906 55 
E-Mail: ohb@better-orange.de 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, 
und steht auch unter http://www.ohb.de über die Links 
'Investor Relations' und 'Hauptversammlung' zum 
Download zur Verfügung. 
 
Aktionäre können sich auch durch die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten 
lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
durch die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den 
Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den 
Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der 
Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen 
der Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern 
steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener 

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April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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