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DGAP-HV: centrotherm photovoltaics AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2017 in Blaubeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: centrotherm photovoltaics AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
centrotherm photovoltaics AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.05.2017 in Blaubeuren mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-05 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren ISIN 
DE000A1TNMM9 
ISIN DE000A1TNMN7 
WKN A1TNMM 
WKN A1TNMN Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 
ordentlichen Hauptversammlung am *Dienstag, den 23. Mai 
2017, um 10.30 Uhr* (Einlass ab 9.30 Uhr), am Hauptsitz 
der Gesellschaft, Johannes-Schmid-Str. 8 in 89143 
Blaubeuren, ein. 
 
I. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2016, des Lageberichts für die 
   centrotherm photovoltaics AG und des 
   Lageberichts für den Konzern sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Roever 
   Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2017 sowie als Prüfer für eine 
   prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht enthaltenen 
   verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts für das Geschäftsjahr 
   2017 zu wählen, Letzteres, soweit die 
   prüferische Durchsicht beauftragt wird. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Firma und Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Die Firma der Gesellschaft wird in 
   'centrotherm international AG' geändert. 
 
   Ziffer 1.1 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   '1.1 Die Gesellschaft führt die Firma 
   centrotherm international AG.' 
6. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Satzung* 
 
   Die bestehende Satzungsbestimmung zum 
   Nachweis des Anteilsbesitzes soll angepasst 
   werden, da sich die Bestimmungen des 
   Aktiengesetzes, auf die bisher in der Satzung 
   verwiesen wurde, geändert haben. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Ziffer 14.1 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   '14.1 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
         und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
         die Aktionäre berechtigt, die sich 
         rechtzeitig unter Beifügung des 
         Nachweises über ihren Anteilsbesitz in 
         deutscher oder englischer Sprache 
         angemeldet haben. Der Nachweis des 
         Anteilsbesitzes hat durch einen in 
         Textform in deutscher oder englischer 
         Sprache von dem depotführenden 
         Institut erstellten besonderen 
         Nachweis zu erfolgen, der sich auf den 
         Beginn des 21. Tages vor der 
         Hauptversammlung bezieht.' 
II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung eines 
besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das 
depotführende Institut in deutscher oder englischer 
Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der 
Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am 
Dienstag, 16. Mai 2017 (24.00 Uhr), unter der 
nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 centrotherm photovoltaics AG 
 c/o Landesbank Baden-Württemberg 
 4035 H Hauptversammlungen 
 Am Hauptbahnhof 2 
 70173 Stuttgart 
 Telefax: +49 (0)711/127-79264 
 E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
 
Der vorgenannte Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch 
das depotführende Institut zu erstellen und hat sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also 
auf *Dienstag, 02. Mai 2017, 0.00 Uhr* 
(Nachweisstichtag), zu beziehen. Für den Nachweis des 
Anteilsbesitzes ist Textform ausreichend. 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Die 
Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder 
eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen 
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein 
Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 
125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder 
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person 
im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so 
können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei 
diesen zu erfragen sind. 
 
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein 
Vollmachtsformular und weitere Informationen zur 
Bevollmächtigung übersandt. Die Aktionäre werden 
gebeten, das mit der Eintrittskarte übersandte 
Vollmachtsformular zu verwenden. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft 
auf einem der folgenden Wege übermittelt werden: 
 
 centrotherm photovoltaics AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Telefax: +49 (0)89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären auch in diesem 
Jahr wieder an, sich durch von der centrotherm 
photovoltaics AG benannte Stimmrechtsvertreter 
vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der 
ordnungsgemäßen Anmeldung. Soweit von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden, müssen ihnen in jedem Fall 
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht 
ungültig. Die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, 
dass sie keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung 
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen 
entgegennehmen können. Aktionäre, die den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht 
und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu 
das mit der Eintrittskarte übersandte 
Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der 
oben für die Vollmachtserteilung angegebenen 
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis 
Montag, 22. Mai 2017 (12.00 Uhr) zugehen. 
 
*Adressen für etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge 
nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 
Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an die 
folgende Adresse zu übermitteln: 
 
 centrotherm photovoltaics AG 
 Investor Relations 
 Hauptversammlung 2017 
 Johannes-Schmid-Str. 8 
 89143 Blaubeuren 
 Telefax: +49 (0)7344/918-8665 
 E-Mail: investor@centrotherm.de 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden nicht berücksichtigt. 
 
*Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Diese Einberufung und die der Hauptversammlung 
zugänglich zu machenden Unterlagen sind alsbald nach 
der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter 
www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter 
der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich. 
 
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber 
hinaus von der Einberufung an in den Geschäftsräumen 
der centrotherm photovoltaics AG, Johannes-Schmid-Str. 
8, 89143 Blaubeuren, sowie in der Hauptversammlung 
selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf 
Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und 
kostenlos eine Abschrift der ausliegenden Unterlagen 
erteilt. 
 
Blaubeuren, im April 2017 
 
*centrotherm photovoltaics AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 

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April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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