Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: TAG Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
TAG Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
16.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-04-05 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
TAG Immobilien AG Hamburg ISIN DE0008303504/WKN 830350
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am *Dienstag,
dem 16. Mai 2017, um 11.00 Uhr* (MESZ), im Haus der
Patriotischen Gesellschaft, Trostbrücke 6, 20457 Hamburg,
stattfindenden *134. ordentlichen Hauptversammlung* ein.
I.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2016, der Lageberichte für die TAG
Immobilien AG und den Konzern, des Berichts des
Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den
gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil
der Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss am 20. März 2017 bereits
gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist. Über den Vorschlag des
Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns
stimmen die Aktionäre unter dem
Tagesordnungspunkt 2 ab. Für die übrigen
Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt
genannt werden, sieht das Gesetz generell
lediglich die Information der Aktionäre durch die
Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2016 in Höhe von
EUR 234.187.185,98 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,57
für jede der 146.438.765 für das Geschäftsjahr
2016 dividendenberechtigten Stückaktien,
insgesamt: EUR 83.470.096,05
Vortrag auf neue EUR 150.717.089,9
Rechnung: 3
Bilanzgewinn: EUR 234.187.185,9
8
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit
dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 19. Mai 2017,
fällig.
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den im
Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Einladung für
das abgelaufene Geschäftsjahr 2016
dividendenberechtigten Stückaktien. Der auf nicht
dividendenberechtigte Stückaktien entfallende
Betrag wird auf neue Rechnung entsprechend
vorgetragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen;
b) zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 zu
wählen.
6. *Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen
Genehmigten Kapitals 2017, über die Ermächtigung
zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die
entsprechende Satzungsänderung*
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 14.
Juni 2012 war der Vorstand ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. Juni
2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals,
insgesamt höchstens um einen Betrag von bis zu
EUR 40.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu
40.000.000 Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2012/I).
Von der vorstehenden Ermächtigung wurde durch
Beschluss des Vorstands vom 19. September 2012
über eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen mit
Zustimmung des Aufsichtsrats in Höhe von EUR
1.809.693,00 sowie durch Beschlüsse des Vorstands
vom 19. November 2012, 3. Dezember 2012 und 10.
Dezember 2012 über eine Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrats in
Höhe von EUR 30.000.000,00 Gebrauch gemacht. Das
Grundkapital der Gesellschaft ist auf Grundlage
dieser Beschlüsse damit um insgesamt EUR
31.809.693,00 erhöht worden. Das Genehmigte
Kapital 2012/I beträgt damit derzeit noch EUR
8.190.307,00.
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 14.
Juni 2013 ist der Vorstand ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. Juni
2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals,
insgesamt höchstens um einen Betrag von bis zu
EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu
20.000.000 Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2013/I). Diese Ermächtigung ist bislang
nicht ausgenutzt worden.
Die Gesellschaft hat im Februar 2015, im März
2016 und im März 2017 insgesamt 13.127.178 Stück
eigene TAG-Aktien veräußert, wobei 9.095.124
eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3
Satz 4 AktG bei Investoren platziert wurden.
Diese Aktien sind auf das Volumen von
Kapitalerhöhungen aus der Ermächtigung vom 13.
Juni 2013, bei denen das Bezugsrecht gemäß
§§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgeschlossen werden kann, anzurechnen. Daher
steht dem Vorstand zurzeit für eine
Bar-Kapitalerhöhung unter vereinfachtem
Ausschluss des Bezugsrechts kein wesentliches
Volumen mehr zur Verfügung. Vor diesem
Hintergrund und auf Grund der mit
unterschiedlichen Laufzeiten versehenen, aus
verschiedenen Jahren stammenden Ermächtigungen,
soll nicht zuletzt auch aus Gründen der
Vereinfachung ein neues einheitliches Genehmigtes
Kapital 2017 in Höhe von EUR 29.000.000,00
geschaffen werden. Damit soll der Vorstand
weiterhin in die Lage versetzt werden,
genehmigtes Kapital in dem erforderlichen Umfang
zur Stärkung der Eigenmittel der Gesellschaft für
Barkapitalerhöhungen nutzen oder sich am Markt
bietende Akquisitionschancen im Wege der
Sachkapitalerhöhung ergreifen zu können. Der
Umfang des erbetenen Genehmigten Kapitals 2017
soll mit EUR 29.000.000,00 knapp 20 % des
bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft
betragen. Die Möglichkeit zum Ausschluss des
Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen aus dem
Genehmigten Kapital 2017 soll insgesamt auf 10 %
des Grundkapitals beschränkt werden, und zwar
unter Anrechnung von Aktien, die auf Grund einer
anderen Ermächtigung unter Ausschluss des
Bezugsrechts auszugeben sind bzw. veräußert
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) Die von den ordentlichen Hauptversammlungen
vom 14. Juni 2012 und vom 14. Juni 2013
erteilten Ermächtigungen des Vorstands zur
Ausnutzung genehmigter Kapitalien
(Genehmigtes Kapital 2012/I und Genehmigtes
Kapital 2013/I) werden, soweit von ihnen
nicht Gebrauch gemacht worden ist,
aufschiebend bedingt auf die Eintragung der
unter lit. c) vorgeschlagenen Aufhebung und
Neufassung von Satzungsbestimmungen in das
Handelsregister aufgehoben. Bis zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufhebung
des Genehmigten Kapitals 2012/I und des
Genehmigten Kapitals 2013/I bleiben der
Vorstand und der Aufsichtsrat berechtigt,
diese Ermächtigungen im Rahmen ihrer
Grenzen auszuüben, wobei im Fall einer
Ausübung eine Anrechnung auf das
nachfolgend bestimmte Genehmigte Kapital
2017 nach Maßgabe der nachfolgenden
Beschlussvorschläge zu Buchstabe b) und c)
erfolgt.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15.
Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal
oder mehrmals, insgesamt höchstens um einen
Betrag von EUR 29.000.000,00 durch Ausgabe
von bis zu 29.000.000 neuen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Gesellschaft
('Maximalbetrag') zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2017). Auf den Maximalbetrag ist
der anteilige Betrag des Grundkapitals
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
© 2017 Dow Jones News
