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DGAP-HV: ElringKlinger AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2017 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ElringKlinger AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ElringKlinger AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.05.2017 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-05 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
ElringKlinger AG Dettingen/Erms ISIN DE 0007856023, WKN 
785 602 Einladung zur 112. ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, 
 
zu unserer 112. ordentlichen Hauptversammlung am 
Dienstag, den 16. Mai 2017, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 
Uhr), im Hegelsaal des Kultur- und Kongresszentrums 
Liederhalle Stuttgart, Berliner Platz 1-3, 70174 
Stuttgart, laden wir Sie hiermit herzlich ein. 
 
*Tagesordnungspunkt 1* 
 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
gebilligten Konzernabschlusses sowie des gemeinsamen 
Lageberichts für den ElringKlinger-Konzern und die 
ElringKlinger AG für das Geschäftsjahr 2016, des 
Berichts des Aufsichtsrats und der erläuternden Angaben 
des Vorstands gemäß den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats, 
des Corporate-Governance- und des Vergütungsberichts. 
 
Die vorgenannten Unterlagen und der Vorschlag des 
Vorstands für die Gewinnverwendung sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations 
bzw. Hauptversammlung abrufbar. Ferner werden diese in 
der Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
*Tagesordnungspunkt 2* 
 
*Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
2016.* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 
31.679.995,00 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 Euro je 
dividendenberechtigter Stückaktie 
 
63.359.990 Stück x 0,50 Euro/Aktie = 31.679.995,00 Euro 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der ab 1. 
Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die 
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
folgenden Geschäftstag, das heißt am 19. Mai 2017, 
fällig. 
 
*Tagesordnungspunkt 3* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten. 
 
*Tagesordnungspunkt 4* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 zu 
entlasten. 
 
*Tagesordnungspunkt 5* 
 
*Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2017.* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt auf die Empfehlung seines 
Prüfungsausschusses vor, die 
 
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Stuttgart, 
 
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für 
das Geschäftsjahr 2017 sowie für die prüferische 
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das 
Geschäftsjahr 2017 sowie für das erste Quartal des 
Geschäftsjahres 2018, sofern diese einer prüferischen 
Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen. 
 
*Tagesordnungspunkt 6* 
 
*Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat.* 
 
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 
96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus 
zwölf Mitgliedern. Jeweils sechs Mitglieder des 
Aufsichtsrats werden von den Aktionären und von den 
Arbeitnehmern der inländischen Betriebsstätten der 
Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften gewählt. 
Herr Lechler hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung 
zum Ablauf der Hauptversammlung am 16. Mai 2017 
niedergelegt. An seiner Stelle muss ein neues Mitglied 
des Aufsichtsrats als Vertreter der Anteilseigner von 
den Aktionären gewählt werden. Die Hauptversammlung ist 
nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person in den 
Aufsichtsrat zu wählen: 
 
*Andreas Wilhelm Kraut, 43 Jahre, Rottenburg a.N.* 
Vorstandsvorsitzender und Gesellschafter der Bizerba SE 
& Co. KG 
 
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der 
Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
beschließt. 
 
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten oder weiteren vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien von 
Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 
AktG bestehen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
Einladung im Bundesanzeiger nicht. 
 
Herr Kraut unterhält keine nach Einschätzung des 
Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung der 
Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder 
geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen 
der Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
Weitere Informationen zum Lebenslauf von Herrn Kraut 
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
Investor Relations bzw. Hauptversammlung abrufbar. 
 
Aus dem Kreis der Mitglieder des Aufsichtsrats wird 
vorgeschlagen, Herrn Klaus Eberhardt durch den 
Aufsichtsrat zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats in der 
im Anschluss an die Hauptversammlung stattfindenden 
Aufsichtsratssitzung zu wählen. 
 
*Tagesordnungspunkt 7* 
 
*Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden 
und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit 
Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und 
Satzungsänderung.* 
 
Die Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der 
Gesellschaft, das Grundkapital der Gesellschaft um bis 
zu 31.679.995,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 
2012), läuft am 17. Mai 2017 aus. Diese Ermächtigung 
soll daher aufgehoben und durch eine neue entsprechende 
Ermächtigung ersetzt werden. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
beschließen: 
 
a) Aufhebung der bestehenden Ermächtigung 
 
Die Ermächtigung der Hauptversammlung der ElringKlinger 
AG vom 16. Mai 2012 gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung 
der Gesellschaft wird mit Wirksamwerden des neuen 
genehmigten Kapitals gemäß nachfolgendem lit.b) 
aufgehoben. 
 
b) Neue Ermächtigung und Neufassung des § 4 Abs. 3 der 
Satzung der Gesellschaft 
 
'3. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 17. Mai 2022 
durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder 
Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um 
höchstens 31.679.995 Euro zu erhöhen (Genehmigtes 
Kapital 2017). Den Aktionären ist grundsätzlich ein 
Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können dabei auch 
von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der 
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum 
Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der 
Aktionäre auszuschließen, 
 
- um Spitzenbeträge auszugleichen; 
- wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, 
  insbesondere zum Zweck des Erwerbs von 
  Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen 
  an Unternehmen oder von sonstigen mit einem 
  Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden 
  Vermögensgegenständen oder im Rahmen von 
  Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt, und die 
  unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen 
  Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht 
  überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des 
  Wirksamwerdens noch der Ausübung dieser 
  Ermächtigung; 
- wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage 
  ausgegeben werden und der Ausgabebetrag je 
  neue Aktie den Börsenpreis der bereits 
  börsennotierten Aktien nicht wesentlich 
  unterschreitet und die unter Ausschluss des 
  Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 
  AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des 
  Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar 
  weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch der 
  Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die 
  Obergrenze von 10 % des Grundkapitals sind 
  Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit 
  dieser Ermächtigung unter Ausschluss des 
  Bezugsrechts in direkter oder entsprechender 
  Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
  ausgegeben oder veräußert werden. 
 
Die Bedingungen und Einzelheiten der Durchführung von 
Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017 legt 
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest.' 
 
*Bericht an die Hauptversammlung* 
*Zu Tagesordnungspunkt 7 erstattet der Vorstand den 
folgenden Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts 
bei der Ermächtigung zur Ausnutzung des genehmigten 
Kapitals gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung 
mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung 
vor, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmal 
oder mehrmals durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- 
und/oder Sacheinlagen, insgesamt jedoch um höchstens 
31.679.995 Euro zu erhöhen. Die Ermächtigung ist bis 
zum 17. Mai 2022 befristet. Die Bestimmung der weiteren 
Einzelheiten obliegt dem Vorstand. Das genehmigte 
Kapital soll es der Gesellschaft ermöglichen, sich im 
Bedarfsfall schnell und flexibel Eigenkapital zu 
günstigen Konditionen zu beschaffen. 
 
Grundsätzlich ist den Aktionären bei Ausnutzung des 

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April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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