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DGAP-News: ElringKlinger AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ElringKlinger AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2017 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-05 / 15:01 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ElringKlinger AG Dettingen/Erms ISIN DE 0007856023, WKN 785 602 Einladung zur 112. ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, zu unserer 112. ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 16. Mai 2017, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), im Hegelsaal des Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle Stuttgart, Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart, laden wir Sie hiermit herzlich ein. *Tagesordnungspunkt 1* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des gemeinsamen Lageberichts für den ElringKlinger-Konzern und die ElringKlinger AG für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats und der erläuternden Angaben des Vorstands gemäß den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance- und des Vergütungsberichts. Die vorgenannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung abrufbar. Ferner werden diese in der Hauptversammlung zugänglich sein. *Tagesordnungspunkt 2* *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2016.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 31.679.995,00 Euro wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie 63.359.990 Stück x 0,50 Euro/Aktie = 31.679.995,00 Euro Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 19. Mai 2017, fällig. *Tagesordnungspunkt 3* *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten. *Tagesordnungspunkt 4* *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten. *Tagesordnungspunkt 5* *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.* Der Aufsichtsrat schlägt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2017 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2018, sofern diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen. *Tagesordnungspunkt 6* *Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat.* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus zwölf Mitgliedern. Jeweils sechs Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionären und von den Arbeitnehmern der inländischen Betriebsstätten der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften gewählt. Herr Lechler hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 16. Mai 2017 niedergelegt. An seiner Stelle muss ein neues Mitglied des Aufsichtsrats als Vertreter der Anteilseigner von den Aktionären gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person in den Aufsichtsrat zu wählen: *Andreas Wilhelm Kraut, 43 Jahre, Rottenburg a.N.* Vorstandsvorsitzender und Gesellschafter der Bizerba SE & Co. KG Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder weiteren vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestehen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung im Bundesanzeiger nicht. Herr Kraut unterhält keine nach Einschätzung des Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Weitere Informationen zum Lebenslauf von Herrn Kraut sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung abrufbar. Aus dem Kreis der Mitglieder des Aufsichtsrats wird vorgeschlagen, Herrn Klaus Eberhardt durch den Aufsichtsrat zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats in der im Anschluss an die Hauptversammlung stattfindenden Aufsichtsratssitzung zu wählen. *Tagesordnungspunkt 7* *Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung.* Die Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 31.679.995,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012), läuft am 17. Mai 2017 aus. Diese Ermächtigung soll daher aufgehoben und durch eine neue entsprechende Ermächtigung ersetzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: a) Aufhebung der bestehenden Ermächtigung Die Ermächtigung der Hauptversammlung der ElringKlinger AG vom 16. Mai 2012 gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird mit Wirksamwerden des neuen genehmigten Kapitals gemäß nachfolgendem lit.b) aufgehoben. b) Neue Ermächtigung und Neufassung des § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft '3. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 17. Mai 2022 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 31.679.995 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können dabei auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, - um Spitzenbeträge auszugleichen; - wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt, und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch der Ausübung dieser Ermächtigung; - wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabebetrag je neue Aktie den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die Obergrenze von 10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Bedingungen und Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017 legt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest.' *Bericht an die Hauptversammlung* *Zu Tagesordnungspunkt 7 erstattet der Vorstand den folgenden Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts bei der Ermächtigung zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, insgesamt jedoch um höchstens 31.679.995 Euro zu erhöhen. Die Ermächtigung ist bis zum 17. Mai 2022 befristet. Die Bestimmung der weiteren Einzelheiten obliegt dem Vorstand. Das genehmigte Kapital soll es der Gesellschaft ermöglichen, sich im Bedarfsfall schnell und flexibel Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Grundsätzlich ist den Aktionären bei Ausnutzung des
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April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)