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DGAP-HV: Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Accentro Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 15.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-05 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Accentro Real Estate AG Berlin (nachfolgend 
'*Gesellschaft*') ISIN DE000A0KFKB3 
Wertpapier-Kenn-Nr. A0KFKB ISIN DE000A1YC9Y3 
Wertpapier-Kenn-Nr. A1YC9Y Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am 
Montag, dem 15. Mai 2017, um 10:00 Uhr in den 
Räumlichkeiten des SCANDIC Hotel Berlin Kurfürstendamm 
Augsburger Str. 5 
10789 Berlin 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses 
   sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes 
   für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des 
   Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den 
   erläuternden Angaben gemäß §§ 315 Abs. 4, 289 
   Abs. 4 und Abs. 5 HGB* 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung 
   nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
   und Konzernabschluss gemäß § 172 AktG bereits 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. Die vorgelegten Unterlagen dienen 
   der Unterrichtung der Hauptversammlung über das 
   abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der 
   Gesellschaft sowie des Konzerns. Sämtliche 
   vorstehenden Unterlagen sind vom Tage der 
   Einberufung der Hauptversammlung an unter 
   www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung 
   zugänglich und werden während der Hauptversammlung 
   ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 
   31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe 
   von EUR 73.536.122,96 
 
   a. einen Betrag von EUR 3.730.694,25 zur 
      Zahlung einer Dividende von EUR 0,15 je 
      dividendenberechtigter Stückaktie zu 
      verwenden und 
   b. den verbleibenden Betrag von EUR 
      69.805.428,71 auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In 
   diesem Fall wird der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
   unterbreitet werden, der unverändert eine 
   Ausschüttung von EUR 0,15 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für 
   die Ausschüttungssumme und die Einstellung in die 
   Gewinnrücklagen vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglied des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. Über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrates soll einzeln abgestimmt werden. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. 
   Januar bis zum 31. Dezember 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & 
   Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 zu 
   bestellen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für 
   die prüferische Durchsicht von 
   Halbjahresfinanzinformationen und Quartalsberichten 
   für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 
   2017 für den Fall zu wählen, dass der Vorstand 
   entscheidet, eine entsprechende prüferische 
   Durchsicht vorzunehmen. 
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten 
   Kapitals 2010 und des Bedingten Kapitals 2013/II 
   sowie entsprechende Änderung der Satzung* 
 
   Das Bedingte Kapital 2010 gemäß § 4 Abs. 4 der 
   Satzung kann infolge der Kündigung der 
   Wandelschuldverschreibungen, zu deren Bedienung das 
   Bedingte Kapital 2010 geschaffen wurde, nicht mehr 
   ausgenutzt werden. Weitere Wandlungsrechte bestehen 
   aufgrund der Kündigung zum 18. September 2015 nicht 
   mehr. Die entsprechende Satzungsgrundlage soll daher 
   aufgehoben werden. 
 
   Das Bedingte Kapital 2013/II gemäß § 4 Abs. 8 
   der Satzung kann in Folge des Auslaufens der 
   Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Februar 
   2013 zur Ausgabe eines Stock Option Programms 2013, 
   zu dessen Bedienung das Bedingte Kapital 2013/II 
   geschaffen wurde und die vor ihrem Auslaufen nicht 
   genutzt wurde, nicht mehr ausgenutzt werden. Die 
   entsprechende Satzungsgrundlage soll daher 
   aufgehoben werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 4 Abs. 4 
   und § 4 Abs. 8 der Satzung aufzuheben. Die 
   entsprechenden Absätze bleiben frei. 
7. *Beschlussfassung über die Heraufsetzung der 
   Vergütung des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft moderat 
   zu erhöhen. Nach § 11 Absatz 3 Satz 3 der Satzung 
   ist dafür die Hauptversammlung zuständig. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats auf 
   EUR 30.000,00 p.a. je Mitglied festzusetzen. Der 
   stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält EUR 
   45.000,00 p.a. und der Aufsichtsratsvorsitzende EUR 
   60.000,00 p.a. jeweils ggf. zuzüglich Umsatzsteuer. 
   Die Neuregelung gilt ab Beginn des laufenden 
   Geschäftsjahres. 
8. *Beschlussfassung über die Einführung eines 
   Aktienoptionsprogramms 2017 und die Schaffung eines 
   bedingten Kapitals zur Bedienung des 
   Aktienoptionsprogramms 2017 sowie entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Entsprechend verbreiteter Praxis möchte auch die 
   Accentro Real Estate AG die aktienrechtlichen 
   Möglichkeiten nutzen, Anreize für das Management und 
   die Mitarbeiter zu schaffen, die auf eine Steigerung 
   des nachhaltigen Unternehmenswertes gerichtet sind. 
   Zu diesem Zweck soll - nachdem die Ermächtigung für 
   das Stock Option Programm 2013 ausgelaufen ist - im 
   Rahmen eines neuen Aktienoptionsprogramms die 
   Möglichkeit geschaffen werden, bis zu 1.800.000 
   Optionen (Bezugsrechte i.S.v. § 192 Abs. 2 Nr. 3 
   AktG) an derzeitige und zukünftige Mitglieder des 
   Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft 
   auszugeben. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) *Implementierung eines 
      Aktienoptionsprogramms 2017* 
   (i)    *Ermächtigung zur Implementierung eines 
          Aktienoptionsprogramms 2017* 
 
          Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
          Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 14. 
          Mai 2020 einmalig oder mehrmals bis zu 
          1.800.000 Optionen an derzeitige und 
          zukünftige Mitglieder des Vorstands und 
          des oberen Managements auszugeben, die den 
          Erwerber nach Maßgabe der 
          Optionsbedingungen berechtigen, neue auf 
          den Inhaber lautende nennwertlose 
          Stückaktien der Accentro Real Estate AG zu 
          erwerben (Aktienoptionsprogramm 2017). 
          Soweit Optionen an Mitglieder des 
          Vorstands der Gesellschaft ausgegeben 
          werden sollen, ist nur der Aufsichtsrat 
          zur Ausgabe berechtigt. 
   (ii)   *Kreis der Bezugsberechtigten/Aufteilung 
          der Bezugsrechte* 
 
          Der Kreis der Bezugsberechtigten setzt 
          sich bei einem Gesamtvolumen der maximal 
          zur Ausgabe zur Verfügung stehenden 
          Optionen in Höhe von bis zu 1.800.000 
          Stück wie folgt zusammen: 
 
          (a) Auf die gegenwärtigen und 
              zukünftigen Mitglieder des Vorstands 
              der Accentro Real Estate AG 
              entfallen bis zu 1.080.000 Optionen 
              (= bis zu 60 % des Gesamtvolumens). 
          (b) Auf die gegenwärtigen und 
              zukünftigen Mitarbeiter der Accentro 
              Real Estate AG entfallen bis zu 
              180.000 Optionen (= bis zu 10 % des 
              Gesamtvolumens). 
          (c) Auf die gegenwärtigen und 
              zukünftigen Mitglieder der 
              Leitungsorgane gegenwärtiger und 
              zukünftiger verbundener Unternehmen 
              der Accentro Real Estate AG 
              entfallen bis zu 360.000 Optionen (= 
              bis zu 20 % des Gesamtvolumens). 
          (d) Auf die gegenwärtigen und 
              zukünftigen Mitarbeiter 
              gegenwärtiger und zukünftiger 
              verbundener Unternehmen der Accentro 
              Real Estate AG entfallen 180.000 
              Optionen (= bis zu 10 % des 
              Gesamtvolumens). 
   (iii)  *Erwerbszeiträume* 
 
          Optionen können den Bezugsberechtigten 
          einmalig oder in mehreren Tranchen bis zum 

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April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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