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DGAP-HV: Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Accentro Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 15.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-05 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Accentro Real Estate AG Berlin (nachfolgend 
'*Gesellschaft*') ISIN DE000A0KFKB3 
Wertpapier-Kenn-Nr. A0KFKB ISIN DE000A1YC9Y3 
Wertpapier-Kenn-Nr. A1YC9Y Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am 
Montag, dem 15. Mai 2017, um 10:00 Uhr in den 
Räumlichkeiten des SCANDIC Hotel Berlin Kurfürstendamm 
Augsburger Str. 5 
10789 Berlin 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses 
   sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes 
   für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des 
   Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den 
   erläuternden Angaben gemäß §§ 315 Abs. 4, 289 
   Abs. 4 und Abs. 5 HGB* 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung 
   nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
   und Konzernabschluss gemäß § 172 AktG bereits 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. Die vorgelegten Unterlagen dienen 
   der Unterrichtung der Hauptversammlung über das 
   abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der 
   Gesellschaft sowie des Konzerns. Sämtliche 
   vorstehenden Unterlagen sind vom Tage der 
   Einberufung der Hauptversammlung an unter 
   www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung 
   zugänglich und werden während der Hauptversammlung 
   ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 
   31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe 
   von EUR 73.536.122,96 
 
   a. einen Betrag von EUR 3.730.694,25 zur 
      Zahlung einer Dividende von EUR 0,15 je 
      dividendenberechtigter Stückaktie zu 
      verwenden und 
   b. den verbleibenden Betrag von EUR 
      69.805.428,71 auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
 
   Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In 
   diesem Fall wird der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
   unterbreitet werden, der unverändert eine 
   Ausschüttung von EUR 0,15 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für 
   die Ausschüttungssumme und die Einstellung in die 
   Gewinnrücklagen vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglied des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. Über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrates soll einzeln abgestimmt werden. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. 
   Januar bis zum 31. Dezember 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & 
   Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 zu 
   bestellen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für 
   die prüferische Durchsicht von 
   Halbjahresfinanzinformationen und Quartalsberichten 
   für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 
   2017 für den Fall zu wählen, dass der Vorstand 
   entscheidet, eine entsprechende prüferische 
   Durchsicht vorzunehmen. 
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten 
   Kapitals 2010 und des Bedingten Kapitals 2013/II 
   sowie entsprechende Änderung der Satzung* 
 
   Das Bedingte Kapital 2010 gemäß § 4 Abs. 4 der 
   Satzung kann infolge der Kündigung der 
   Wandelschuldverschreibungen, zu deren Bedienung das 
   Bedingte Kapital 2010 geschaffen wurde, nicht mehr 
   ausgenutzt werden. Weitere Wandlungsrechte bestehen 
   aufgrund der Kündigung zum 18. September 2015 nicht 
   mehr. Die entsprechende Satzungsgrundlage soll daher 
   aufgehoben werden. 
 
   Das Bedingte Kapital 2013/II gemäß § 4 Abs. 8 
   der Satzung kann in Folge des Auslaufens der 
   Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Februar 
   2013 zur Ausgabe eines Stock Option Programms 2013, 
   zu dessen Bedienung das Bedingte Kapital 2013/II 
   geschaffen wurde und die vor ihrem Auslaufen nicht 
   genutzt wurde, nicht mehr ausgenutzt werden. Die 
   entsprechende Satzungsgrundlage soll daher 
   aufgehoben werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 4 Abs. 4 
   und § 4 Abs. 8 der Satzung aufzuheben. Die 
   entsprechenden Absätze bleiben frei. 
7. *Beschlussfassung über die Heraufsetzung der 
   Vergütung des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft moderat 
   zu erhöhen. Nach § 11 Absatz 3 Satz 3 der Satzung 
   ist dafür die Hauptversammlung zuständig. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats auf 
   EUR 30.000,00 p.a. je Mitglied festzusetzen. Der 
   stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält EUR 
   45.000,00 p.a. und der Aufsichtsratsvorsitzende EUR 
   60.000,00 p.a. jeweils ggf. zuzüglich Umsatzsteuer. 
   Die Neuregelung gilt ab Beginn des laufenden 
   Geschäftsjahres. 
8. *Beschlussfassung über die Einführung eines 
   Aktienoptionsprogramms 2017 und die Schaffung eines 
   bedingten Kapitals zur Bedienung des 
   Aktienoptionsprogramms 2017 sowie entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Entsprechend verbreiteter Praxis möchte auch die 
   Accentro Real Estate AG die aktienrechtlichen 
   Möglichkeiten nutzen, Anreize für das Management und 
   die Mitarbeiter zu schaffen, die auf eine Steigerung 
   des nachhaltigen Unternehmenswertes gerichtet sind. 
   Zu diesem Zweck soll - nachdem die Ermächtigung für 
   das Stock Option Programm 2013 ausgelaufen ist - im 
   Rahmen eines neuen Aktienoptionsprogramms die 
   Möglichkeit geschaffen werden, bis zu 1.800.000 
   Optionen (Bezugsrechte i.S.v. § 192 Abs. 2 Nr. 3 
   AktG) an derzeitige und zukünftige Mitglieder des 
   Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft 
   auszugeben. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) *Implementierung eines 
      Aktienoptionsprogramms 2017* 
   (i)    *Ermächtigung zur Implementierung eines 
          Aktienoptionsprogramms 2017* 
 
          Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
          Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 14. 
          Mai 2020 einmalig oder mehrmals bis zu 
          1.800.000 Optionen an derzeitige und 
          zukünftige Mitglieder des Vorstands und 
          des oberen Managements auszugeben, die den 
          Erwerber nach Maßgabe der 
          Optionsbedingungen berechtigen, neue auf 
          den Inhaber lautende nennwertlose 
          Stückaktien der Accentro Real Estate AG zu 
          erwerben (Aktienoptionsprogramm 2017). 
          Soweit Optionen an Mitglieder des 
          Vorstands der Gesellschaft ausgegeben 
          werden sollen, ist nur der Aufsichtsrat 
          zur Ausgabe berechtigt. 
   (ii)   *Kreis der Bezugsberechtigten/Aufteilung 
          der Bezugsrechte* 
 
          Der Kreis der Bezugsberechtigten setzt 
          sich bei einem Gesamtvolumen der maximal 
          zur Ausgabe zur Verfügung stehenden 
          Optionen in Höhe von bis zu 1.800.000 
          Stück wie folgt zusammen: 
 
          (a) Auf die gegenwärtigen und 
              zukünftigen Mitglieder des Vorstands 
              der Accentro Real Estate AG 
              entfallen bis zu 1.080.000 Optionen 
              (= bis zu 60 % des Gesamtvolumens). 
          (b) Auf die gegenwärtigen und 
              zukünftigen Mitarbeiter der Accentro 
              Real Estate AG entfallen bis zu 
              180.000 Optionen (= bis zu 10 % des 
              Gesamtvolumens). 
          (c) Auf die gegenwärtigen und 
              zukünftigen Mitglieder der 
              Leitungsorgane gegenwärtiger und 
              zukünftiger verbundener Unternehmen 
              der Accentro Real Estate AG 
              entfallen bis zu 360.000 Optionen (= 
              bis zu 20 % des Gesamtvolumens). 
          (d) Auf die gegenwärtigen und 
              zukünftigen Mitarbeiter 
              gegenwärtiger und zukünftiger 
              verbundener Unternehmen der Accentro 
              Real Estate AG entfallen 180.000 
              Optionen (= bis zu 10 % des 
              Gesamtvolumens). 
   (iii)  *Erwerbszeiträume* 
 
          Optionen können den Bezugsberechtigten 
          einmalig oder in mehreren Tranchen bis zum 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung -2-

14. Mai 2020 zum Erwerb angeboten werden, 
          außer jeweils im Zeitraum von drei 
          Wochen vor Bekanntgabe der vorläufigen 
          Zahlen für das jeweils vorangegangene 
          Geschäftsjahr der Gesellschaft oder der 
          vorläufigen Zahlen für einen Quartals- 
          oder Halbjahresabschluss. 
   (iv)   *Ausübung, Basispreis, Erfüllung* 
 
          Durch Ausübung der Option können im 
          Verhältnis 1:1 auf den Inhaber lautende, 
          nennwertlose Aktien der Accentro Real 
          Estate AG gegen Zahlung des Basispreises 
          bezogen werden. Der Basispreis entspricht 
          100 % des Verkehrswertes der Aktien der 
          Accentro Real Estate AG. Der Verkehrswert 
          ergibt sich aus dem Mittelwert der in der 
          Schlussauktion im XETRA(R)-Handel oder 
          einem vergleichbaren Nachfolgesystem bzw. 
          Nachfolgekurs festgestellten Preise für 
          die Aktie der Gesellschaft jeweils während 
          der letzten drei Monate vor Ausgabe der 
          jeweiligen Option. 
 
          Die Optionen können aus zukünftig zu 
          schaffendem bedingten Kapital, aus 
          bestehendem oder zukünftigem genehmigten 
          Kapital oder aus bestehenden Aktien 
          bedient werden. Alternativ kann dem 
          Bezugsberechtigten bei Optionsausübung 
          nach Wahl der Gesellschaft auch ein 
          Barausgleich gewährt werden. Der 
          Barausgleich berechnet sich dabei aus der 
          Differenz zwischen dem Basispreis und dem 
          Mittelwert der in der Schlussauktion im 
          XETRA(R)-Handel oder einem vergleichbaren 
          Nachfolgesystem bzw. Nachfolgekurs 
          festgestellten Preise für eine Aktie der 
          Accentro Real Estate AG während der 
          letzten drei Monate vor Ausübung der 
          jeweiligen Option. 
   (v)    *Laufzeit der Optionen* 
 
          Die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 
          2017 ausgegebenen Optionen können nur 
          innerhalb von 10 Jahren nach ihrer 
          erstmaligen Ausübungsmöglichkeit ausgeübt 
          werden. 
   (vi)   *Wartezeit für die erstmalige Ausübung 
          sowie Erfolgsziel* 
 
          Der Bezugsberechtigte kann die Optionen 
          ausüben, sobald mindestens vier Jahre seit 
          ihrer Ausgabe vergangen sind (Wartezeit 
          i.S.v. § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG). 
 
          Die Möglichkeit der Ausübung der Optionen 
          wird an die weitere Voraussetzung der 
          nachfolgend bestimmten zu erreichenden 
          Steigerung(en) des Aktienkurses der 
          Accentro Real Estate AG im XETRA(R)-Handel 
          oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem 
          (nachfolgend der '*Aktienkurs*' genannt) 
          geknüpft. *[*Danach können die 
          ausgegebenen Optionen nur dann ausgeübt 
          werden, wenn der Aktienkurs in den ersten 
          drei Jahren seit Ausgabe der Optionen 
          jährlich eine durchschnittliche Steigerung 
          um wenigstens 10 % erreicht hat 
          (Erfolgsziel i.S.v. § 193 Abs. 2 Nr. 4 
          AktG). Wird der Durchschnittswert nicht 
          erreicht, aber in den zwölf 
          Kalendermonaten, die auf die Ausgabe der 
          Optionen folgen, ein Wert von 10 % 
          erreicht, ist das Erfolgsziel ebenfalls 
          erfüllt.*]* 
   (vii)  *Ausübungszeiträume* 
 
          Zur Vermeidung von Insiderverstößen 
          dürfen Optionen auch nach Ablauf der 
          Wartezeit und unbeschadet der Beachtung 
          des Erfolgsziels jeweils im Zeitraum von 
          vier Wochen vor Bekanntgabe der 
          Unternehmenszahlen, d.h. vor 
          Veröffentlichung des Jahresabschlusses 
          bzw. etwaiger Quartals- oder 
          Zwischenberichte nicht ausgeübt werden. Im 
          Übrigen sind die Einschränkungen zu 
          beachten, die aus den allgemeinen 
          Rechtsvorschriften folgen. 
   (viii) *Verfügungen über Optionen* 
 
          Optionen können nicht übertragen, 
          verpfändet oder sonst belastet werden. 
   (ix)   *Verfall der Optionen ('Vesting Period')* 
 
          Wenn der Bezugsberechtigte aus seinem 
          Dienstverhältnis mit der Accentro Real 
          Estate AG oder einem mit dieser 
          verbundenen Unternehmen vor Ablauf eines 
          Zeitraums von mindestens zwei Jahren nach 
          Ausgabe der Optionen ausscheidet oder das 
          Dienstverhältnis vor diesem Zeitpunkt 
          gekündigt wird, ohne dass sich unmittelbar 
          ein neues Dienstverhältnis mit der 
          Accentro Real Estate AG oder einem anderen 
          mit dieser verbundenen Unternehmen 
          anschließt, verfallen sämtliche 
          seiner Optionen, die er zu diesem 
          Zeitpunkt innehat. Bei Verfall steht dem 
          Bezugsberechtigten keine Entschädigung zu. 
          Die Gesellschaft ist berechtigt, in den 
          Optionsbedingungen Ausnahmen von dieser 
          Regelung zuzulassen. 
 
          Die Optionen verfallen auch dann 
          ersatzlos, wenn die Optionen nicht bis zu 
          dem nach vorstehender Ziffer (v) genannten 
          Zeitpunkt ausgeübt worden sind. 
   (x)    *Besteuerung der Optionen* 
 
          Alle im Rahmen der Gewährung bzw. Ausübung 
          der Optionen etwaig anfallenden Steuern, 
          insbesondere Einkommensteuer (Lohnsteuer), 
          Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, 
          hat der Bezugsberechtigte selbst zu 
          tragen. 
   (xi)   *Weitere Ausgestaltung (Ermächtigung)* 
 
          Der Vorstand der Accentro Real Estate AG 
          wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
          Aufsichtsrats - sofern der Vorstand selbst 
          betroffen ist, wird der Aufsichtsrat 
          allein ermächtigt - die weiteren 
          Einzelheiten zur Ausgestaltung des 
          Aktienoptionsprogramms 2017 zu bestimmen. 
          Hierzu gehören insbesondere: 
 
          - die Festlegung der Anzahl der auf den 
            einzelnen oder eine Gruppe von 
            Berechtigten entfallenden ausgegebenen 
            Optionen, 
          - die Regelungen über die Behandlung von 
            Optionen in Sonderfällen (z.B. 
            Mutter-/Vaterschaftsurlaub oder 
            Elternzeit des Bezugsberechtigten), 
          - die Regelung weiterer Verfallgründe, 
            Ausnahmen in den Verfallgründen sowie 
            der Verfallmodalitäten im Einzelnen, 
          - Anpassung des 
            Aktienbezuges/Verwässerungsschutz bei 
            Kapitalmaßnahmen und Umwandlung 
            der Accentro Real Estate AG, 
          - Einzelfragen bei Ausscheiden des 
            Bezugsberechtigten, 
          - Eintritt in den Ruhestand und 
            Todesfall des Bezugsberechtigten etc., 
          - die Kündbarkeit der Optionen durch die 
            Gesellschaft und 
          - ein Eigeninvestment des 
            Bezugsberechtigten in bezogenen 
            Aktien. 
   (xii)  *Berichtspflicht des Vorstands* 
 
          Der Vorstand wird über die Ausnutzung des 
          Aktienoptionsprogramms 2017 und die den 
          Bezugsberechtigten in diesem Rahmen 
          gewährten Optionen für jedes Geschäftsjahr 
          nach den einschlägigen gesetzlichen 
          Vorschriften jeweils im Anhang zum 
          Jahresabschluss oder im Geschäftsbericht 
          berichten (§ 285 Nr. 9a HGB, § 314 Abs. 1 
          Nr. 6a HGB, § 160 Abs. 1 Nr. 5 AktG). 
   b) *Bedingtes Kapital 2017* 
 
      Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 
      bis zu EUR 1.800.000,00 durch Ausgabe von 
      bis zu 1.800.000 neuen auf den Inhaber 
      lautenden nennbetragslosen Stückaktien 
      bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). 
      Die bedingte Kapitalerhöhung dient 
      ausschließlich der Erfüllung von 
      Optionen, die aufgrund der Ermächtigung 
      der Hauptversammlung vom 15. Mai 2017 
      gemäß TOP 7 lit. a) bis zum 14. Mai 
      2020 gewährt werden. Die bedingte 
      Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
      durchgeführt, wie die Inhaber der 
      ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum 
      Bezug von Aktien der Gesellschaft 
      Gebrauch machen und die Gesellschaft zur 
      Erfüllung der Optionen auf dieses 
      Bedingte Kapital 2017 zurückgreift. Die 
      Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten 
      Kapital 2017 erfolgt zu dem 
      Ausgabebetrag, wie er sich aus der 
      Ermächtigung ergibt. Die neuen Aktien 
      nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, 
      in dem sie durch Ausübung von Optionen 
      entstehen, am Gewinn teil. 
   c) *Satzungsänderung* 
 
      Es wird einer neuer § 4 Abs. 4 der 
      Satzung der Gesellschaft wie folgt 
      ergänzt: 
 
      'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 
      bis zu EUR 1.800.000,00 durch Ausgabe von 
      bis zu 1.800.000 auf den Inhaber 
      lautenden nennbetragslosen Stückaktien 
      bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). 
      Die bedingte Kapitalerhöhung dient 
      ausschließlich der Erfüllung von 
      Optionen, die aufgrund der Ermächtigung 
      der Hauptversammlung vom 15. Mai 2017 
      gemäß TOP 7 lit. a) bis zum 14. Mai 
      2020 gewährt werden. Die bedingte 
      Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
      durchgeführt, wie die Inhaber der 
      ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum 
      Bezug von Aktien der Gesellschaft 
      Gebrauch machen und die Gesellschaft zur 
      Erfüllung der Optionen auf dieses 
      Bedingte Kapital 2017 zurückgreift. Die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten 
      Kapital 2017 erfolgt zu dem 
      Ausgabebetrag, wie er sich aus der 
      Ermächtigung ergibt. Die neuen Aktien 
      nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, 
      in dem sie durch Ausübung von Optionen 
      entstehen, am Gewinn teil.' 
   d) *Ermächtigung zur Änderung der 
      Fassung der Satzung* 
 
      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
      Fassung von § 4 Abs. 4 der Satzung der 
      Gesellschaft entsprechend der jeweiligen 
      Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen sowie 
      alle sonstigen damit im Zusammenhang 
      stehenden Änderungen der Satzung 
      vorzunehmen, die nur die Fassung 
      betreffen. Entsprechendes gilt für den 
      Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung 
      zur Ausgabe von Optionen nach Ablauf des 
      Ermächtigungszeitraums sowie für den Fall 
      der Nichtausnutzung des Bedingten 
      Kapitals 2017 nach Ablauf der Fristen für 
      die Ausübung von Optionen. 
   e) Der Vorstand wird angewiesen, das 
      Bedingte Kapital 2017 in Anbetracht der 
      gesetzlichen Beschränkung des Umfangs des 
      bedingten Kapitals auf 50 % des 
      Grundkapitals nachfolgend zu der 
      Aufhebung der bedingten Kapitalia 
      gemäß TOP 6 zum Handelsregister 
      anzumelden. 
 
*Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der 
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
Bundesanzeiger EUR 24.871.295,00 und ist eingeteilt in 
24.871.295 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem 
anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 und mit 
einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der Aktien und 
Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt 
dementsprechend 24.871.295. Aus von der Gesellschaft 
gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt 
werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts ist eine Anmeldung der Aktionäre erforderlich. 
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse 
 
Accentro Real Estate AG 
c/o UBJ. GmbH 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg Telefax: 040-6378-5423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
bis spätestens am 
 
08. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ) 
 
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache zugehen. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts ist darüber hinaus der Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch eine von dem depotführenden Kredit- 
oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform (§ 126b BGB) 
in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung 
erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf 
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu 
beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den 
 
24. April 2017 (0:00 Uhr MESZ) 
 
und muss der Gesellschaft spätestens am 
 
08. Mai 2017 (24:00 MESZ) 
 
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse 
zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der 
vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere 
haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen 
der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur 
Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die 
Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des 
bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb 
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung 
für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugeschickt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für 
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten 
Adresse Sorge zu tragen. 
 
Stimmrechtsausübung 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen 
Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer 
Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine 
fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße 
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung 
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen 
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in 
Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 
AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen 
bevollmächtigt werden soll, richtet sich das 
Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften des 
§ 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen 
Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder 
Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht 
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich 
daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG 
gleichgestellten Institutionen oder Personen 
bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder 
Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
Im Zusammenhang mit der Berechtigung zur Ausübung des 
Stimmrechts wird auf etwaige Meldepflichten nach §§ 21 ff. 
WpHG hingewiesen. 
 
Den Aktionären der Accentro Real Estate AG wird von der 
jeweils depotführenden Bank zusammen mit der Einladung zur 
Hauptversammlung ein Formular zur Anmeldung der Teilnahme 
an der Hauptversammlung übermittelt. Mit diesem Formular 
kann ein Aktionär, der persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen oder sich dort vertreten lassen möchte, eine 
Eintrittskarte auf seinen Namen oder den des 
Bevollmächtigten anfordern. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
können - müssen aber nicht - zur Erteilung der Vollmacht 
das Formular verwenden, welches die Gesellschaft hierfür 
bereithält. Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein 
auf dieser rückseitig abgedrucktes Vollmachtsformular 
übersandt. Das Vollmachtsformular ist außerdem im 
Internet unter 
www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung 
abrufbar. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten gegenüber der 
Gesellschaft erbracht werden oder durch Erklärung gegenüber 
der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: 
 
Accentro Real Estate AG 
Uhlandstraße 165 
10719 Berlin 
Telefax: 030 88718111 
E-Mail: ir@accentro.ag 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, 
dass sie sich auch durch den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung unter 
Erteilung von Weisungen vertreten lassen können. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem 
Ermessen ausüben. Die Aktionäre, die dem von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht 
erteilen möchten, müssen sich ebenfalls gemäß den 
vorstehenden Teilnahmebedingungen fristgemäß zur 
Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des 
Anteilbesitzes führen. Des Weiteren können - müssen aber 
nicht - die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen 
wollen, für diese Vollmacht das auf der Homepage der 
Gesellschaft 
(www.accentro.ag/investor-relations/hauptversammlung) 
erhältliche Vollmachts- und Weisungsformular verwenden und 
hiermit dem Stimmrechtsvertreter Weisungen über die 
Stimmrechtsausübung erteilen. Vollmacht und Weisungen an 
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
müssen an die auf dem Formular angegebene Adresse versandt 
werden und aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 
12. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ) zugehen. 
 
Alternativ ist eine Bevollmächtigung des 
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft während der 
Hauptversammlung durch dort anwesende Aktionäre oder 
Aktionärsvertreter möglich. 
 
Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden 
Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, 
dass die Gesellschaft jedoch berechtigt ist, im Falle von 
mehreren bevollmächtigten Personen eine oder mehrere von 
diesen zurückzuweisen. 
 
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren 
Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals, das 
entspricht zurzeit 1.243.565 Stückaktien, oder den 
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, das 
entspricht 500.000 Stückaktien, verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der 
Gesellschaft schriftlich oder in elektronischer Form 
gemäß § 126a BGB mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 14. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 05, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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