Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten. Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Holzminden (pta042/05.04.2017/16:57) - Symrise Aktiengesellschaft
Holzminden
Wertpapier-Kennnummer: SYM999 ISIN: DE000SYM9999
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 17. Mai 2017, um 10 Uhr MESZ, in der Stadthalle Holzminden, Sollingstraße 101, 37603 Holzminden.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Symrise AG für das Geschäftsjahr 2016 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Symrise AG, Mühlenfeldstraße 1, 37603 Holzminden, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.symrise.com > de > investoren > hv > 2017 zugänglich gemacht.
Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 sollen EUR 0,85 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 295.144.541,00 wie folgt zu verwenden:
* Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,85 je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 110.340.688,00 * Vortrag auf neue Rechnung: EUR 184.803.853,00
Sofern die Symrise AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu beschließen, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017, sofern diese einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013 und die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen (Ermächtigung 2013), sowie Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie zur Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2017 und entsprechende Satzungsänderungen
Die ordentliche Hauptversammlung vom 14. Mai 2013 hat durch entsprechende Beschlussfassung ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 23.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 23.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien geschaffen ( "Bedingtes Kapital 2013").
Gleichzeitig hat die ordentliche Hauptversammlung vom 14. Mai 2013 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Mai 2018 einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 1.000.000.000,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 23.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft ("Aktien") mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu Euro 23.000.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen (nachstehend "Anleihebedingungen") zu gewähren ( "Ermächtigung 2013").
Eine angemessene Kapitalausstattung ist eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung der Gesellschaft. Durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann die Gesellschaft je nach Marktlage attraktive Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, etwa um dem Unternehmen zinsgünstig Fremdkapital zukommen zu lassen. Um auch künftig eine ausreichende Flexibilität für die Finanzierung des Wachstums der Gesellschaft zu haben, soll die lediglich noch bis zum 13. Mai 2018 bestehende Ermächtigung 2013 aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts ( "Ermächtigung 2017") nebst gleichzeitiger Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013 und Schaffung eines entsprechenden neuen bedingten Kapitals 2017 ( "Bedingtes Kapital 2017") ersetzt werden.
Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2013 und die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen (Ermächtigung 2013)
(1) Der Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Mai 2013 über die Schaffung eines bedingten Kapitals von bis zu Euro 23.000.000,00 wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des gemäß Tagesordnungspunkt 6. b) zu beschließenden neuen Bedingten Kapitals 2017 aufgehoben.
(2) Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung vom 14. Mai 2013 wird mit Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6. b)
(3) vorgeschlagenen Satzungsänderung aufgehoben.
b) Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie zur Schaffung eines Bedingten Kapitals 2017 und entsprechende Satzungsänderungen
(1) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Mai 2022 einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 1.500.000.000,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 20.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft ( "Aktien") mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu Euro 20.000.000 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen (nachstehend "Anleihebedingungen") zu gewähren. Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungspflicht bzw. Optionspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem anderen Zeitpunkt) oder das Recht der Symrise AG vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibung, die mit Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten verbunden ist (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung), den Inhabern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Stückaktien der Symrise AG zu gewähren.
Die Schuldverschreibungen sind gegen Barleistung auszugeben.
Die Schuldverschreibungen können auch durch Gesellschaften mit Sitz im In- und Ausland begeben werden, an denen die Symrise AG unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist (nachstehend "Konzerngesellschaften"). Für den Fall der Begebung über eine Konzerngesellschaft wird der Vorstand ermächtigt, mit (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 05, 2017 10:57 ET (14:57 GMT)
Holzminden (pta042/05.04.2017/16:57) - Symrise Aktiengesellschaft
Holzminden
Wertpapier-Kennnummer: SYM999 ISIN: DE000SYM9999
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 17. Mai 2017, um 10 Uhr MESZ, in der Stadthalle Holzminden, Sollingstraße 101, 37603 Holzminden.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Symrise AG für das Geschäftsjahr 2016 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Symrise AG, Mühlenfeldstraße 1, 37603 Holzminden, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.symrise.com > de > investoren > hv > 2017 zugänglich gemacht.
Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 sollen EUR 0,85 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 295.144.541,00 wie folgt zu verwenden:
* Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,85 je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 110.340.688,00 * Vortrag auf neue Rechnung: EUR 184.803.853,00
Sofern die Symrise AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu beschließen, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017, sofern diese einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013 und die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen (Ermächtigung 2013), sowie Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie zur Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2017 und entsprechende Satzungsänderungen
Die ordentliche Hauptversammlung vom 14. Mai 2013 hat durch entsprechende Beschlussfassung ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 23.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 23.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien geschaffen ( "Bedingtes Kapital 2013").
Gleichzeitig hat die ordentliche Hauptversammlung vom 14. Mai 2013 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Mai 2018 einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 1.000.000.000,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 23.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft ("Aktien") mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu Euro 23.000.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen (nachstehend "Anleihebedingungen") zu gewähren ( "Ermächtigung 2013").
Eine angemessene Kapitalausstattung ist eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung der Gesellschaft. Durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann die Gesellschaft je nach Marktlage attraktive Finanzierungsmöglichkeiten nutzen, etwa um dem Unternehmen zinsgünstig Fremdkapital zukommen zu lassen. Um auch künftig eine ausreichende Flexibilität für die Finanzierung des Wachstums der Gesellschaft zu haben, soll die lediglich noch bis zum 13. Mai 2018 bestehende Ermächtigung 2013 aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts ( "Ermächtigung 2017") nebst gleichzeitiger Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013 und Schaffung eines entsprechenden neuen bedingten Kapitals 2017 ( "Bedingtes Kapital 2017") ersetzt werden.
Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2013 und die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen (Ermächtigung 2013)
(1) Der Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Mai 2013 über die Schaffung eines bedingten Kapitals von bis zu Euro 23.000.000,00 wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des gemäß Tagesordnungspunkt 6. b) zu beschließenden neuen Bedingten Kapitals 2017 aufgehoben.
(2) Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung vom 14. Mai 2013 wird mit Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6. b)
(3) vorgeschlagenen Satzungsänderung aufgehoben.
b) Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie zur Schaffung eines Bedingten Kapitals 2017 und entsprechende Satzungsänderungen
(1) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Mai 2022 einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 1.500.000.000,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf insgesamt bis zu 20.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft ( "Aktien") mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu Euro 20.000.000 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen (nachstehend "Anleihebedingungen") zu gewähren. Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungspflicht bzw. Optionspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem anderen Zeitpunkt) oder das Recht der Symrise AG vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibung, die mit Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten verbunden ist (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung), den Inhabern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Stückaktien der Symrise AG zu gewähren.
Die Schuldverschreibungen sind gegen Barleistung auszugeben.
Die Schuldverschreibungen können auch durch Gesellschaften mit Sitz im In- und Ausland begeben werden, an denen die Symrise AG unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist (nachstehend "Konzerngesellschaften"). Für den Fall der Begebung über eine Konzerngesellschaft wird der Vorstand ermächtigt, mit (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 05, 2017 10:57 ET (14:57 GMT)