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DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 17.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-06 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN: DE0005102008\WKN: 
510 200 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
*Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am* 
 
*Mittwoch, den 17. Mai 2017,* 
*um 13.30 Uhr in der* 
*Handelskammer Hamburg, Albert-Schäfer-Saal, 1. 
Stock,* 
*Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg* 
 
*stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.* 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler 
Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses 
zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte zum 31. Dezember 
2016 für die Basler Aktiengesellschaft und den 
Basler-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2016 und dem Bericht des Vorstands mit den 
erläuternden Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für 
das Geschäftsjahr 2016 
 
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
Basler Aktiengesellschaft, An der Strusbek 60-62, 22926 
Ahrensburg, und im Internet unter www.baslerweb.com 
eingesehen werden. 
 
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung 
vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 am 
29. März 2017 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 
173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung 
des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht 
vor. 
 
*2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
Geschäftsjahres 2016 der Basler Aktiengesellschaft in Höhe 
von Euro 17.121.886,30 wie folgt zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer          = 2.379.282,78 Euro 
Dividende von Euro 0,74 je 
Aktie 
Gewinnvortrag auf neue      = 14.742.603,52 Euro 
Rechnung 
Bilanzgewinn                = 17.121.886,30 Euro 
 
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für 
den Gewinnvortrag sind die im Zeitpunkt des 
Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten Aktien 
berücksichtigt. Etwaige von der Gesellschaft gehaltene 
eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht 
dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich 
durch den Erwerb, die Einziehung oder die Veräußerung 
eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter 
auszuschüttender Dividende je dividendenberechtigter 
Stückaktie der Hauptversammlung ein angepasster 
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet 
werden, der eine entsprechende Anpassung des insgesamt an 
die Aktionäre auszuschüttenden Betrags der Dividende und 
eine entsprechende Anpassung des Gewinnvortrages vorsehen 
wird. 
 
*3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
 
*4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
erteilen. 
 
*5. Wahl des Abschlussprüfers und des 
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, zum Abschlussprüfer 
und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu 
bestellen. 
 
*6. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen 
genehmigten Kapitals und damit zusammenhängende 
Satzungsänderungen* 
 
Die in § 4 Abs. (3) der Satzung enthaltene Ermächtigung des 
Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital 
durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlage 
einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens Euro 
1.750.000,00 zu erhöhen, wird zum 30. Mai 2017 auslaufen und 
soll erneuert werden. 
 
Zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals schlagen 
Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu 
fassen: 
 
6.1. Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 16. Mai 2022 das 
Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 1.750.000 neuen auf 
den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder 
Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 
Euro 1.750.000,00 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären 
ein Bezugsrecht zu. 
 
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre 
auszunehmen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
ausschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft 
Dritten gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von 
Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von 
Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr verbundene 
Unternehmen anbieten zu können. Der Ausschluss des 
Bezugsrechts durch den Vorstand ist mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats auch dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung 
gegen Bareinlagen 10 v. H. des Grundkapitals in Höhe von 
Euro 3.500.000,00 nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den 
Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gleicher 
Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des 
Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 
1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Börsenkurs ist 
der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie 
der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter 
Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems 
der letzten zehn Börsentage vor Ausübung der Ermächtigung. 
 
Der Vorstand wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die 
Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den 
Ausgabebetrag festzulegen. 
 
6.2. § 4 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie 
folgt geändert und neu gefasst: 
 
'§ 4 Grundkapital und Aktien 
(3) Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 16. Mai 2022 das 
Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 1.750.000 neuen auf 
den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder 
Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 
Euro 1.750.000 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären 
Bezugsrecht zu. 
 
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre 
auszunehmen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
ausschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft 
Dritten gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von 
Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von 
Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr verbundenen 
Unternehmen anbieten zu können. Der Ausschluss des 
Bezugrechts durch den Vorstand ist mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats auch dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung 
gegen Bareinlagen 10 v.H. des Grundkapitals in Höhe von Euro 
3.500.000,00 nicht übersteigt und der Ausgabebetrages den 
Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gleicher 
Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des 
Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 
1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Börsenkurs ist 
der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie 
der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter 
Wertpapierbörse (XETRAHandel) oder eines Nachfolgesystems 
der letzten zehn Börsentage vor Ausübung der Ermächtigung. 
 
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die 
Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den 
Ausgabebetrag festzulegen.' 
 
*Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu den unter 
Tagesordnungspunkt 6, Beschlussfassung über die Schaffung 
eines neuen genehmigten Kapitals und damit zusammenhängende 
Satzungsänderungen, vorgesehenen Bezugsrechtsausschlüssen 
gemäß §§ 186 Abs. 3 Satz 4 sowie Abs. 4 Satz 2 und 203 
Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz.* 
 
Die in § 4 Abs. (3) der Satzung enthaltene Ermächtigung des 
Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital 
durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlage 
einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens Euro 
1.750.000,00 zu erhöhen, wird zum 30. Mai 2017 auslaufen und 
soll erneuert werden. 
 
Durch die Schaffung von genehmigten Kapital soll der 
Vorstand in die Lage versetzt werden, je nach 
Kapitalmarktlage eine Kapitalerhöhung um bis zu Euro 
1.750.000,00 gegen Bareinlage oder Sacheinlage einmal oder 
mehrmals bis zum 16. Mai 2022 durchzuführen. 
 
Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht 
einzuräumen. Allerdings soll der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats ermächtigt werden, Spitzenbeträge vom 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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