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DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: United Internet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-04-06 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
United Internet AG Montabaur ISIN DE0005089031 Einladung 
zur Hauptversammlung 2017 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 
*ordentlichen Hauptversammlung* der Gesellschaft ein. Sie 
findet statt am *Donnerstag, den 18. Mai 2017, ab 11.00 
Uhr,* in der Alten Oper, Opernplatz 1, Mozartsaal, 60313 
Frankfurt am Main. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft 
   und den Konzern einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 
   Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, des 
   Vergütungsberichts und der Erklärung zur 
   Unternehmensführung gemäß §§ 289a, 315 Abs. 5 
   HGB (einschließlich des Corporate Governance 
   Berichts) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2016 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat 
   den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt 
   hat. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.united-internet.de im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung zugänglich. Sie werden 
   auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn der United Internet AG in Höhe von EUR 
   1.161.684.818,97 wie folgt zu verwenden: 
 
    Ein Teilbetrag von EUR 159.703.245,60 wird 
    als Dividende an die Aktionäre 
    ausgeschüttet. Im Zeitpunkt der Einberufung 
    sind 199.629.057 Aktien für das 
    Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigt. 
    Daraus resultiert eine Dividende von EUR 
    0,80 pro Aktie. Der Restbetrag von EUR 
    1.001.981.573,37 wird auf neue Rechnung 
    vorgetragen. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
   5.370.943 zum Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar 
   oder mittelbar von der Gesellschaft gehaltenen 
   eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der 
   für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von EUR 0,80 je 
   dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend 
   angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und 
   den Gewinnvortrag vorsieht. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der 
   ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
   fällig, das heißt am Dienstag, den 23. Mai 
   2017. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
   Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für 
   diesen Zeitraum zu beschließen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für 
   diesen Zeitraum zu beschließen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den Fall einer 
   prüferischen Durchsicht, des Prüfers für 
   unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Stuttgart, Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 
   sowie - sofern eine solche erfolgt - für die 
   prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie das erste Quartal 
   des Geschäftsjahres 2018 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über Erwerb und Veräußerung 
   eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- 
   und Bezugsrechts, sowie über die Aufhebung der 
   bestehenden Ermächtigung* 
 
   Die von der Hauptversammlung am 22. Mai 2014 
   beschlossene Ermächtigung des Vorstands, gemäß 
   § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien zu erwerben, 
   zu veräußern oder einzuziehen, läuft zum 22. 
   September 2017 aus. 
 
   Um die Flexibilität der Gesellschaft im Hinblick 
   auf die Vorteile des Erwerbs und der 
   Veräußerung eigener Aktien zu erhalten, soll 
   der Gesellschaft unter Aufhebung der bestehenden 
   Ermächtigung eine neue Ermächtigung nach § 71 Abs. 
   1 Nr. 8 AktG bis zum 18. September 2020 erteilt 
   werden, die auch die Verwendungsmöglichkeiten 
   insgesamt neu regelt. 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 
      8 AktG ermächtigt, bis zum 18. September 
      2020 zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der 
      gesetzlichen Beschränkungen eigene Aktien 
      ('United Internet Aktien') im Umfang von bis 
      zu zehn vom Hundert des derzeitigen 
      Grundkapitals bzw., falls dieser Wert 
      geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung 
      der vorliegenden Ermächtigung bestehenden 
      Grundkapitals, nach Maßgabe der 
      folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die 
      Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, 
      einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere 
      Zwecke von der Gesellschaft ausgeübt werden; 
      sie kann aber auch von abhängigen oder im 
      Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden 
      Unternehmen oder für ihre oder deren 
      Rechnung von Dritten ausgeübt werden. Auf 
      die erworbenen United Internet Aktien dürfen 
      zusammen mit anderen eigenen United Internet 
      Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft 
      befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG 
      zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr 
      als zehn vom Hundert des jeweiligen 
      Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung 
      darf nicht zum Zwecke des Handels mit 
      eigenen Aktien genutzt werden. 
   b) Der Erwerb der United Internet Aktien 
      erfolgt nach Wahl des Vorstands durch 
      Rückkauf (aa) über die Börse und/oder (bb) 
      mittels einer an alle Aktionäre gerichteten 
      öffentlichen Kaufofferte. 
 
      aa) Beim Erwerb über die Börse darf der 
          Gegenwert für den Erwerb der United 
          Internet Aktien (ohne 
          Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt 
          der Börsenkurse der Aktie der 
          Gesellschaft in der Schlussauktion 
          im XETRA-Handelssystem (oder eines 
          an die Stelle des XETRA-Systems 
          getretenen funktional vergleichbaren 
          Nachfolgesystems) an der Frankfurter 
          Wertpapierbörse an den dem Stichtag 
          vorangehenden fünf Handelstagen um 
          nicht mehr als zehn vom Hundert 
          über- oder unterschreiten. Stichtag 
          ist dabei der Tag der Eingehung der 
          Verpflichtung zum Erwerb. 
      bb) Beim Erwerb von United Internet Aktien 
          über eine an alle Aktionäre gerichtete 
          öffentliche Kaufofferte kann die 
          Gesellschaft (i) ein an alle Aktionäre 
          gerichtetes Angebot veröffentlichen 
          oder (ii) zur Abgabe von Angeboten 
          öffentlich auffordern; (iii) der 
          Ausschluss bzw. die Beschränkung des 
          Andienungsrechts der Aktionäre bedarf 
          eines Beschlusses des Vorstands und 
          der Zustimmung des Aufsichtsrats. 
 
          i)   Wird ein an alle Aktionäre 
               gerichtetes Angebot der 
               Gesellschaft veröffentlicht, so 
               legt die Gesellschaft einen 
               Kaufpreis oder eine 
               Kaufpreisspanne je United 
               Internet Aktie fest. Im Falle 
               der Festlegung einer 
               Kaufpreisspanne wird der 
               endgültige Preis aus den 
               vorliegenden Annahmeerklärungen 
               ermittelt. Das Angebot kann eine 
               Annahmefrist, Bedingungen sowie 
               die Möglichkeit vorsehen, die 
               Kaufpreisspanne während der 
               Annahmefrist anzupassen, wenn 

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