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Dow Jones News
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DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: United Internet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.05.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-04-06 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
United Internet AG Montabaur ISIN DE0005089031 Einladung 
zur Hauptversammlung 2017 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 
*ordentlichen Hauptversammlung* der Gesellschaft ein. Sie 
findet statt am *Donnerstag, den 18. Mai 2017, ab 11.00 
Uhr,* in der Alten Oper, Opernplatz 1, Mozartsaal, 60313 
Frankfurt am Main. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft 
   und den Konzern einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 
   Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, des 
   Vergütungsberichts und der Erklärung zur 
   Unternehmensführung gemäß §§ 289a, 315 Abs. 5 
   HGB (einschließlich des Corporate Governance 
   Berichts) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2016 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat 
   den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt 
   hat. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.united-internet.de im Bereich Investor 
   Relations/Hauptversammlung zugänglich. Sie werden 
   auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn der United Internet AG in Höhe von EUR 
   1.161.684.818,97 wie folgt zu verwenden: 
 
    Ein Teilbetrag von EUR 159.703.245,60 wird 
    als Dividende an die Aktionäre 
    ausgeschüttet. Im Zeitpunkt der Einberufung 
    sind 199.629.057 Aktien für das 
    Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigt. 
    Daraus resultiert eine Dividende von EUR 
    0,80 pro Aktie. Der Restbetrag von EUR 
    1.001.981.573,37 wird auf neue Rechnung 
    vorgetragen. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
   5.370.943 zum Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar 
   oder mittelbar von der Gesellschaft gehaltenen 
   eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der 
   für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von EUR 0,80 je 
   dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend 
   angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und 
   den Gewinnvortrag vorsieht. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der 
   ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
   fällig, das heißt am Dienstag, den 23. Mai 
   2017. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
   Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für 
   diesen Zeitraum zu beschließen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 amtierenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für 
   diesen Zeitraum zu beschließen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den Fall einer 
   prüferischen Durchsicht, des Prüfers für 
   unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 
   Stuttgart, Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 
   sowie - sofern eine solche erfolgt - für die 
   prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte 
   für das Geschäftsjahr 2017 sowie das erste Quartal 
   des Geschäftsjahres 2018 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über Erwerb und Veräußerung 
   eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- 
   und Bezugsrechts, sowie über die Aufhebung der 
   bestehenden Ermächtigung* 
 
   Die von der Hauptversammlung am 22. Mai 2014 
   beschlossene Ermächtigung des Vorstands, gemäß 
   § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien zu erwerben, 
   zu veräußern oder einzuziehen, läuft zum 22. 
   September 2017 aus. 
 
   Um die Flexibilität der Gesellschaft im Hinblick 
   auf die Vorteile des Erwerbs und der 
   Veräußerung eigener Aktien zu erhalten, soll 
   der Gesellschaft unter Aufhebung der bestehenden 
   Ermächtigung eine neue Ermächtigung nach § 71 Abs. 
   1 Nr. 8 AktG bis zum 18. September 2020 erteilt 
   werden, die auch die Verwendungsmöglichkeiten 
   insgesamt neu regelt. 
 
   Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 
      8 AktG ermächtigt, bis zum 18. September 
      2020 zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der 
      gesetzlichen Beschränkungen eigene Aktien 
      ('United Internet Aktien') im Umfang von bis 
      zu zehn vom Hundert des derzeitigen 
      Grundkapitals bzw., falls dieser Wert 
      geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung 
      der vorliegenden Ermächtigung bestehenden 
      Grundkapitals, nach Maßgabe der 
      folgenden Bestimmungen zu erwerben. Die 
      Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, 
      einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere 
      Zwecke von der Gesellschaft ausgeübt werden; 
      sie kann aber auch von abhängigen oder im 
      Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden 
      Unternehmen oder für ihre oder deren 
      Rechnung von Dritten ausgeübt werden. Auf 
      die erworbenen United Internet Aktien dürfen 
      zusammen mit anderen eigenen United Internet 
      Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft 
      befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG 
      zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr 
      als zehn vom Hundert des jeweiligen 
      Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung 
      darf nicht zum Zwecke des Handels mit 
      eigenen Aktien genutzt werden. 
   b) Der Erwerb der United Internet Aktien 
      erfolgt nach Wahl des Vorstands durch 
      Rückkauf (aa) über die Börse und/oder (bb) 
      mittels einer an alle Aktionäre gerichteten 
      öffentlichen Kaufofferte. 
 
      aa) Beim Erwerb über die Börse darf der 
          Gegenwert für den Erwerb der United 
          Internet Aktien (ohne 
          Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt 
          der Börsenkurse der Aktie der 
          Gesellschaft in der Schlussauktion 
          im XETRA-Handelssystem (oder eines 
          an die Stelle des XETRA-Systems 
          getretenen funktional vergleichbaren 
          Nachfolgesystems) an der Frankfurter 
          Wertpapierbörse an den dem Stichtag 
          vorangehenden fünf Handelstagen um 
          nicht mehr als zehn vom Hundert 
          über- oder unterschreiten. Stichtag 
          ist dabei der Tag der Eingehung der 
          Verpflichtung zum Erwerb. 
      bb) Beim Erwerb von United Internet Aktien 
          über eine an alle Aktionäre gerichtete 
          öffentliche Kaufofferte kann die 
          Gesellschaft (i) ein an alle Aktionäre 
          gerichtetes Angebot veröffentlichen 
          oder (ii) zur Abgabe von Angeboten 
          öffentlich auffordern; (iii) der 
          Ausschluss bzw. die Beschränkung des 
          Andienungsrechts der Aktionäre bedarf 
          eines Beschlusses des Vorstands und 
          der Zustimmung des Aufsichtsrats. 
 
          i)   Wird ein an alle Aktionäre 
               gerichtetes Angebot der 
               Gesellschaft veröffentlicht, so 
               legt die Gesellschaft einen 
               Kaufpreis oder eine 
               Kaufpreisspanne je United 
               Internet Aktie fest. Im Falle 
               der Festlegung einer 
               Kaufpreisspanne wird der 
               endgültige Preis aus den 
               vorliegenden Annahmeerklärungen 
               ermittelt. Das Angebot kann eine 
               Annahmefrist, Bedingungen sowie 
               die Möglichkeit vorsehen, die 
               Kaufpreisspanne während der 
               Annahmefrist anzupassen, wenn 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

sich nach der Veröffentlichung 
               eines an alle Aktionäre 
               gerichteten Angebots während der 
               Annahmefrist erhebliche 
               Kursbewegungen ergeben. 
 
               Der Kaufpreis bzw. die 
               Kaufpreisspanne je United 
               Internet Aktie (ohne 
               Erwerbsnebenkosten) darf den 
               durchschnittlichen Schlusskurs 
               einer United Internet Aktie im 
               XETRA-Handel (oder eines an die 
               Stelle des XETRA-Systems 
               getretenen funktional 
               vergleichbaren Nachfolgesystems) 
               an den letzten fünf Handelstagen 
               vor dem Stichtag um nicht mehr 
               als zehn vom Hundert 
               überschreiten und um nicht mehr 
               als zehn vom Hundert 
               unterschreiten. Stichtag ist 
               dabei der Tag der endgültigen 
               Entscheidung des Vorstands über 
               das an alle Aktionäre gerichtete 
               Angebot. Im Falle einer 
               Angebotsanpassung tritt an seine 
               Stelle der Tag der endgültigen 
               Entscheidung des Vorstands über 
               die Anpassung. 
 
               Sofern die Anzahl der 
               angedienten United Internet 
               Aktien die von der Gesellschaft 
               insgesamt zum Erwerb vorgesehene 
               Aktienanzahl übersteigt, kann 
               das Andienungsrecht der 
               Aktionäre insoweit 
               ausgeschlossen werden, als der 
               Erwerb nach dem Verhältnis der 
               angedienten United Internet 
               Aktien erfolgt. Ebenso kann eine 
               bevorrechtigte Berücksichtigung 
               geringer Stückzahlen bis zu 150 
               Stück angedienter United 
               Internet Aktien je Aktionär zur 
               Vereinfachung der Abwicklung 
               und/oder zur Vermeidung von 
               rechnerischen Bruchteilen 
               vorgesehen werden; auch insoweit 
               kann das Andienungsrecht der 
               Aktionäre ausgeschlossen werden. 
          ii)  Fordert die Gesellschaft zur 
               Abgabe von Angeboten, United 
               Internet Aktien zu verkaufen, 
               öffentlich auf, so kann sie bei 
               der Aufforderung eine 
               Kaufpreisspanne festlegen, 
               innerhalb derer Angebote 
               abgegeben werden können. Die 
               Aufforderung kann eine 
               Angebotsfrist, Bedingungen sowie 
               die Möglichkeit vorsehen, die 
               Kaufpreisspanne während der 
               Angebotsfrist anzupassen, wenn 
               sich nach der Veröffentlichung 
               der Aufforderung während der 
               Angebotsfrist erhebliche 
               Kursbewegungen ergeben. 
 
               Bei der Annahme wird aus den 
               vorliegenden Verkaufsangeboten 
               der endgültige Kaufpreis 
               ermittelt. Der Kaufpreis je 
               United Internet Aktie (ohne 
               Erwerbsnebenkosten) darf den 
               durchschnittlichen Schlusskurs 
               einer United Internet Aktie im 
               XETRA-Handel (oder eines an die 
               Stelle des XETRA-Systems 
               getretenen funktional 
               vergleichbaren Nachfolgesystems) 
               an den letzten fünf Handelstagen 
               vor dem Stichtag um nicht mehr 
               als zehn vom Hundert 
               überschreiten und um nicht mehr 
               als zehn vom Hundert 
               unterschreiten. Stichtag ist 
               dabei der Tag, an dem die 
               Angebote von der United Internet 
               AG angenommen werden. 
 
               Sofern die Anzahl der zum Kauf 
               angebotenen United Internet 
               Aktien die von der Gesellschaft 
               insgesamt zum Erwerb vorgesehene 
               Aktienanzahl übersteigt, kann 
               das Andienungsrecht der 
               Aktionäre insoweit 
               ausgeschlossen werden, als die 
               Annahme nach dem Verhältnis der 
               angebotenen United Internet 
               Aktien erfolgt. Ebenso kann eine 
               bevorrechtigte Berücksichtigung 
               geringer Stückzahlen bis zu 150 
               Stück angedienter United 
               Internet Aktien je Aktionär zur 
               Vereinfachung der Abwicklung 
               und/oder zur Vermeidung von 
               rechnerischen Bruchteilen 
               vorgesehen werden; auch insoweit 
               kann das Andienungsrecht der 
               Aktionäre ausgeschlossen werden. 
          iii) Der Ausschluss bzw. die 
               Beschränkung des 
               Andienungsrechts der Aktionäre 
               bedarf eines Beschlusses des 
               Vorstands und der Zustimmung des 
               Aufsichtsrats. 
   c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
      des Aufsichtsrats, die aufgrund dieser oder 
      früher erteilter Ermächtigungen gemäß § 
      71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz erworbenen 
      United Internet Aktien, zusätzlich zu einer 
      Veräußerung über die Börse oder in 
      einer anderen das Gebot der Gleichbehandlung 
      aller Aktionäre wahrenden Weise, zu 
      folgenden Zwecken zu verwenden: 
 
      aa) Veräußerung gegen eine 
          Barleistung, die den Börsenpreis von 
          Aktien der Gesellschaft gleicher 
          Ausstattung zum Zeitpunkt der 
          Veräußerung (ohne 
          Erwerbsnebenkosten) nicht wesentlich 
          unterschreitet. Als 
          maßgeblicher Börsenpreis im 
          Sinne der vorstehenden 
          Veräußerungsregelung gilt der 
          XETRA-Eröffnungskurs (oder eines an 
          die Stelle des XETRA-Systems 
          getretenen funktional vergleichbaren 
          Nachfolgesystems) für die Aktie der 
          Gesellschaft an der Frankfurter 
          Wertpapierbörse am Tag der 
          Veräußerung der United Internet 
          Aktien. Diese Ermächtigung gilt 
          jedoch nur mit der Maßgabe, 
          dass auf die veräußerten Aktien 
          insgesamt ein anteiliger Betrag von 
          höchstens 10 % des derzeitigen, 
          bzw., falls dieser Wert geringer 
          ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung 
          der vorliegenden Ermächtigung 
          bestehenden Grundkapitals fällt. Auf 
          die vorgenannte Höchstgrenze sind 
          dabei diejenigen Aktien anzurechnen, 
          für die während der Laufzeit dieser 
          Ermächtigung das Bezugsrecht in 
          unmittelbarer oder entsprechender 
          Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 
          AktG ausgeschlossen wurde. 
      bb) Veräußerung gegen eine 
          Sachleistung, insbesondere im Rahmen 
          des unmittelbaren oder mittelbaren 
          Erwerbs von Unternehmen, 
          Unternehmensteilen oder 
          Beteiligungen daran oder von 
          sonstigen Vermögensgegenständen, 
          einschließlich Forderungen 
          gegen die Gesellschaft, oder von 
          Ansprüchen auf den Erwerb von 
          Vermögensgegenständen oder im Rahmen 
          von Unternehmenszusammenschlüssen 
          als (Teil-)Gegenleistung. 
      cc) Gewährung von United Internet Aktien 
          im Rahmen von Vergütungs- bzw. 
          Belegschaftsaktienprogrammen, indem 
          die United Internet Aktien an 
          Mitglieder des Vorstands der United 
          Internet AG bzw. an Personen, die in 
          einem Arbeitsverhältnis zu der 
          Gesellschaft oder einem mit ihr 
          verbundenen Unternehmen stehen oder 
          standen und/oder Mitglieder der 
          Geschäftsführung von mit der 
          Gesellschaft verbundenen Unternehmen 
          angeboten oder übertragen werden. 
          Soweit United Internet Aktien an 
          Mitglieder des Vorstands der 
          Gesellschaft übertragen werden 
          sollen, obliegt die Entscheidung 
          hierüber dem Aufsichtsrat der 
          Gesellschaft. 
      dd) Erfüllung von Wandel- oder 
          Optionsrechten bzw. 
          Wandlungspflichten aus durch die 
          Gesellschaft oder von abhängigen 
          oder im Mehrheitsbesitz der 
          Gesellschaft stehenden Unternehmen 
          ausgegebenen Wandel- oder 
          Optionsschuldverschreibungen. 
      ee) Ganze oder teilweise Einziehung ohne 
          weiteren Hauptversammlungsbeschluss. 
          Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
          Zustimmung des Aufsichtsrats das 
          Grundkapital der Gesellschaft um den 
          auf die eingezogenen Aktien 
          entfallenden Teil des Grundkapitals 
          herabzusetzen. Der Vorstand kann mit 
          Zustimmung des Aufsichtsrats 
          abweichend hiervon bestimmen, dass 
          das Grundkapital bei der Einziehung 
          unverändert bleibt und sich 
          stattdessen durch Einziehung der 
          Anteil der übrigen Aktien am 
          Grundkapital erhöht. Der 
          Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 5 der 
          Satzung entsprechend der jeweiligen 
          Inanspruchnahme der Ermächtigung zur 
          Einziehung anzupassen. 
   d) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf United 
      Internet Aktien wird insoweit 
      ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß 
      den vorstehenden Ermächtigungen nach 
      Buchstaben c) aa) bis dd) verwendet werden. 

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April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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