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DGAP-HV: MAN SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: MAN SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
MAN SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2017 in 
München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-06 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
MAN SE München International Securities Identification 
Numbers (ISIN): 
 
 Stammaktien                   DE0005937007 
 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht DE0005937031 
Einladung zur 137. ordentlichen Hauptversammlung der 
Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre unserer 
Gesellschaft am Mittwoch, dem 24. Mai 2017, um 10.00 
Uhr in München 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung 
und die Vorschläge der Verwaltung zur Beschlussfassung 
sind im Bundesanzeiger vom 6. April 2017 wie folgt 
veröffentlicht: 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, dem 24. Mai 
2017, um 10.00 Uhr, im MAN Truck Forum der MAN Truck & 
Bus AG, Dachauer Straße 570, 80995 München, 
stattfindenden 137. ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
und Vorschläge zur Beschlussfassung für die 137. 
ordentliche Hauptversammlung der MAN SE am Mittwoch, 
dem 24. Mai 2017: 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der MAN SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 
   sowie des für die MAN SE und den MAN Konzern 
   zusammengefassten Lageberichts für das 
   Geschäftsjahr 2016 einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Berichts nach 
   § 289 Abs. 5 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats 
 
   Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen sind im Internet unter 
   www.corporate.man.eu/hauptversammlung 
   zugänglich. Zudem werden diese Unterlagen in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und 
   näher erläutert werden. Zu dem 
   Tagesordnungspunkt 1 ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahres- und Konzernabschluss gemäß den 
   gesetzlichen Bestimmungen am 16. Februar 2017 
   gebilligt hat. 
2. *Entlastung des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
3. *Entlastung des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 376.422.400 
Euro und ist eingeteilt in 147.040.000 Stückaktien. Von 
den 147.040.000 Stückaktien sind 140.974.350 Stück 
Stammaktien und 6.065.650 Stück Vorzugsaktien. Jede 
Stammaktie gewährt eine Stimme. Mit den Vorzugsaktien 
ist satzungsgemäß kein Stimmrecht, aber ein 
Teilnahmerecht verbunden. Die Gesellschaft hat keine 
eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung sind daher insgesamt 140.974.350 
Stammaktien stimmberechtigt. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 15 
der Satzung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis 
spätestens zum Ablauf des 17. Mai 2017 (24.00 Uhr) bei 
der Gesellschaft angemeldet und dieser ihren 
Anteilsbesitz nachgewiesen haben. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes, in der Regel vom 
depotführenden Institut erstellt, muss sich auf den 
Beginn des 3. Mai 2017 (0.00 Uhr) (Nachweisstichtag) 
beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. 
zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Dies 
bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Nachweisstichtag erworben haben, weder an der 
Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in 
der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb - bei 
rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des 
Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft 
gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - 
soweit sie Stammaktionäre sind - zur Ausübung ihres 
Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist kein 
relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
bedürfen jeweils der Textform (§ 126b BGB), haben in 
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen und 
müssen der Gesellschaft zugegangen sein. Erbeten wird 
der Zugang unter der nachstehenden Adresse: 
 
MAN SE 
c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG 
Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: + 49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und 
der Anmeldung bei der Gesellschaft unter der oben 
genannten Adresse werden den Aktionären bzw. den von 
ihnen benannten Vertretern Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarten sicherzustellen, werden die 
Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig Eintrittskarten 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren 
depotführenden Instituten anzufordern. Die Anmeldung 
und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen 
Fällen von dem jeweiligen depotführenden Institut an 
die Gesellschaft versendet. Aktionäre, die rechtzeitig 
eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten 
angefordert haben, brauchen insoweit nichts weiter zu 
veranlassen. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung, die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen 
bevollmächtigten Dritten, ausüben lassen. Auch in 
diesen Fällen sind jeweils eine fristgemäße 
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
Nachweisstichtag erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn 
weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung 
oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG 
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt 
wird. 
 
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
und Abs. 10 AktG gleichgestellten Personen oder 
Institutionen sind in der Regel Besonderheiten zu 
beachten. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß § 135 
Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte Person oder 
Institution bevollmächtigen wollen, werden gebeten, 
etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den 
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit 
diesen abzustimmen. 
 
Zur Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung 
werden Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen 
möchten, gebeten, entweder, sofern dies das 
depotführende Institut anbietet, eine Eintrittskarte 
direkt auf den Namen des Vertreters ausstellen zu 
lassen oder für die Vollmachtserteilung das von der 
Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular 
zu verwenden. Das Vollmachtsformular sieht auch eine 
Unterbevollmächtigung vor. Es befindet sich auf der 
Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären 
bzw. den von ihnen benannten Vertretern nach Eingang 
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung 
bei der Gesellschaft zugesandt wird. 
 
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten 
kann dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte 
am Tag der Hauptversammlung die Eintrittskarte oder die 
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist oder der 
Aktionär oder sein Vertreter den Nachweis elektronisch 
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft über das 
internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem 
übermittelt, das unter der Internetadresse 
www.corporate.man.eu/hauptversammlung zugänglich ist. 
 
Die Gesellschaft bietet den Aktionären zudem an, 
Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter zu erteilen. Diesen müssen neben 
einer Vollmacht zudem auch Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Eine Ausübung der 
Stimmrechte durch die Stimmrechtsvertreter der 

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April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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