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DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-06 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft Berlin WKN 805 
502 
ISIN DE0008055021 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung am *Donnerstag, den 18. Mai 2017, um 
10:00 Uhr (MESZ),* in das Restaurant LaLuz, Oudenarder 
Straße 16, 13347 Berlin, ein. 
 
TAGESORDNUNG 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   nebst Lagebericht und des gebilligten 
    Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht für 
    die Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft zum 
    31. Dezember 2016, des Berichts des 
    Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 sowie 
    des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
    Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und den 
    Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
    Jahresabschluss festgestellt. Die 
    Hauptversammlung hat daher zu diesem 
    Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
    fassen. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2   Bilanzgewinnes* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
    beschließen: 
 
    Der Bilanzgewinn der Deutsche Real Estate 
    Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2016 in 
    Höhe von EUR 6.760.102,47 wird in die anderen 
    Gewinnrücklagen eingestellt. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
3   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 
    zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
4   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 
    2016 zu erteilen. 
TOP *Wahl zum Aufsichtsrat* 
5 
 
    Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
    gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in 
    Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus fünf 
    Mitgliedern zusammen, die von den Aktionären in 
    der Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
    Die Bestellung von Herrn John Sinclair Lamb als 
    Aufsichtsratsmitglied läuft mit Beendigung 
    dieser Hauptversammlung aus. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn John 
    Sinclair Lamb, Pensionär, Hertfordshire, 
    Großbritannien, in den Aufsichtsrat zu 
    wählen: 
 
    Die Wahl von Herrn John Sinclair Lamb erfolgt 
    bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
    über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
    beschließt. 
 
    Der Vorgeschlagene ist nicht Mitglied in sonst 
    einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder 
    vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien i.S. des § 125 Abs. 1 S. 5 
    AktG. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und 
6   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2017* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
    GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar 
 
    a) für das Geschäftsjahr 2017 sowie 
    b) für die prüferische Durchsicht des 
       verkürzten Abschlusses und 
       Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w 
       Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten 
       Hauptversammlung für den Fall, dass sich 
       der Vorstand für eine prüferische 
       Durchsicht des im 
       Halbjahresfinanzberichts enthaltenen 
       verkürzten Abschlusses und 
       Zwischenlageberichts entscheidet. 
 
    Für die genannten Prüfungsleistungen hat der 
    Aufsichtsrat, der als fünfköpfiger Aufsichtsrat 
    über keinen Prüfungsausschuss verfügt, 
    gemäß Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung 
    (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments 
    und des Rates vom 16. April 2014 über 
    spezifische Anforderungen an die 
    Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
    öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
    Beschlusses 2005/909/EG der Kommission die 
    Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, und die 
    Rödl & Partner GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, empfohlen 
    und dabei eine Präferenz für die Ebner Stolz 
    GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, den 
    bisherigen Abschlussprüfer. 
 
    Diese Empfehlung war frei von ungebührlicher 
    Einflussnahme Dritter; auch wurden dem 
    Aufsichtsrat keine Klauseln auferlegt, die die 
    Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im 
    Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
    Abschlussprüfers oder einer bestimmten 
    Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der 
    Abschlussprüfung bei der Gesellschaft auf 
    bestimmte Kategorien oder Listen von 
    Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften 
    beschränken. 
 
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 
20.582.200 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine 
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung somit 
20.582.200. 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren 
Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
spätestens am 11. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter der 
folgenden Adresse zugehen: 
 
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 210 27 289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Zum Nachweis der Berechtigung ist eine in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache erstellte 
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den 
Anteilsbesitz notwendig. Die Bescheinigung hat sich auf 
den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf 
den 27. April 2017, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen 
(Nachweisstichtag). 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für die Berechtigung zur Ausübung 
des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
Aktionären, ausgeübt werden. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. 
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, 
vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere 
Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit 
den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder 
diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen 
abzustimmen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären 
weiter an, sich von Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären 
weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen. 
 
Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet 
werden, das den Aktionären nach deren 
ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter folgender 
Adresse, insbesondere auch folgender E-Mail-Adresse, 
übermittelt werden: 
 
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* 
Oudenarder Straße 16 
13347 Berlin 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)30 24 00 864-595 
E-Mail: vollmacht-hv2017@drestate.de 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung 
eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt ein 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

© 2017 Dow Jones News
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