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DGAP-News: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 18.05.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-04-06 / 15:00
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft Berlin WKN 805
502
ISIN DE0008055021 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am *Donnerstag, den 18. Mai 2017, um
10:00 Uhr (MESZ),* in das Restaurant LaLuz, Oudenarder
Straße 16, 13347 Berlin, ein.
TAGESORDNUNG
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
1 nebst Lagebericht und des gebilligten
Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht für
die Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft zum
31. Dezember 2016, des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Die
Hauptversammlung hat daher zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu
fassen.
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des
2 Bilanzgewinnes*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Der Bilanzgewinn der Deutsche Real Estate
Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2016 in
Höhe von EUR 6.760.102,47 wird in die anderen
Gewinnrücklagen eingestellt.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
3 Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2016
zu erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
4 Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr
2016 zu erteilen.
TOP *Wahl zum Aufsichtsrat*
5
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in
Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus fünf
Mitgliedern zusammen, die von den Aktionären in
der Hauptversammlung zu wählen sind.
Die Bestellung von Herrn John Sinclair Lamb als
Aufsichtsratsmitglied läuft mit Beendigung
dieser Hauptversammlung aus.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn John
Sinclair Lamb, Pensionär, Hertfordshire,
Großbritannien, in den Aufsichtsrat zu
wählen:
Die Wahl von Herrn John Sinclair Lamb erfolgt
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt.
Der Vorgeschlagene ist nicht Mitglied in sonst
einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien i.S. des § 125 Abs. 1 S. 5
AktG.
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und
6 Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar
a) für das Geschäftsjahr 2017 sowie
b) für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w
Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten
Hauptversammlung für den Fall, dass sich
der Vorstand für eine prüferische
Durchsicht des im
Halbjahresfinanzberichts enthaltenen
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts entscheidet.
Für die genannten Prüfungsleistungen hat der
Aufsichtsrat, der als fünfköpfiger Aufsichtsrat
über keinen Prüfungsausschuss verfügt,
gemäß Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung
(EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. April 2014 über
spezifische Anforderungen an die
Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission die
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, und die
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, empfohlen
und dabei eine Präferenz für die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, den
bisherigen Abschlussprüfer.
Diese Empfehlung war frei von ungebührlicher
Einflussnahme Dritter; auch wurden dem
Aufsichtsrat keine Klauseln auferlegt, die die
Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im
Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers oder einer bestimmten
Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der
Abschlussprüfung bei der Gesellschaft auf
bestimmte Kategorien oder Listen von
Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften
beschränken.
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in
20.582.200 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung somit
20.582.200.
*Teilnahmebedingungen*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren
Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
spätestens am 11. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter der
folgenden Adresse zugehen:
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft*
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Zum Nachweis der Berechtigung ist eine in Textform in
deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz notwendig. Die Bescheinigung hat sich auf
den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf
den 27. April 2017, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen
(Nachweisstichtag).
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für die Berechtigung zur Ausübung
des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B.
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von
Aktionären, ausgeübt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform.
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen,
vgl. §§ 135, 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere
Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit
den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder
diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen
abzustimmen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären
weiter an, sich von Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären
weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen.
Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet
werden, das den Aktionären nach deren
ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter folgender
Adresse, insbesondere auch folgender E-Mail-Adresse,
übermittelt werden:
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft*
Oudenarder Straße 16
13347 Berlin
Deutschland
Telefax: +49 (0)30 24 00 864-595
E-Mail: vollmacht-hv2017@drestate.de
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung
eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
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April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)
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