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Dow Jones News
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DGAP-HV: init innovation in traffic systems SE: -2-

DJ DGAP-HV: init innovation in traffic systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2017 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: init innovation in traffic systems SE / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
init innovation in traffic systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 24.05.2017 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-04-06 / 15:00 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
init innovation in traffic system SE Karlsruhe ISIN 
DE0005759807 
WKN 575 980 
 
Der Vorstand der Gesellschaft lädt hiermit zur 
*ordentlichen Hauptversammlung* der init innovation in 
traffic systems SE ein. Sie findet am *Mittwoch, den 
24. Mai 2017, 10:00 Uhr*, in der Stadthalle, 
Weinbrennersaal des Kongresszentrums, Am Festplatz 9, 
76137 Karlsruhe, statt. 
 
Der von der Hauptversammlung am 21. Juli 2016 
beschlossene Formwechsel der init innovation in traffic 
systems AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas 
Europaea - kurz SE) ist mit seiner Eintragung in das 
zuständige Handelsregister am 9. März 2017 wirksam 
geworden. Die bislang für die init AG maßgeblichen 
Vorschriften insbesondere des AktG und des HGB finden 
gemäß der Verweisungsnormen Art. 9 Abs. 1 lit. C) 
(ii) der Verordnungen (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung 
bzw. SE-VO) auch auf die init SE Anwendung, soweit 
nicht speziellere Vorschriften der SE-Verordnung oder 
des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) genannt sind, aus 
denen sich anderes ergibt 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2016, des gebilligten 
   Konzernabschlusses und des zusammengefassten 
   Lageberichts sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 
   4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen stehen auch auf 
   der Internetseite www.initse.com unter der 
   Rubrik Investor Relations zum Download bereit 
   und werden auf Verlangen jedem Aktionär 
   kostenlos übersandt. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu diesem Tagesordnungspunkt kein 
   Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den 
   vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und Konzernabschluss bereits gebilligt hat 
   und der Jahresabschluss damit festgestellt 
   ist. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
   von Euro 18.036.662,35 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        Euro 2.200.227,92 
   Dividende von Euro 0,22 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in die        Euro 0,00 
   Gewinnrücklage 
   Vortrag auf neue Rechnung Euro 15.836.434,43 
   Bilanzgewinn              Euro 18.036.662,35 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab 
   1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 29. Mai 2017, 
   fällig. 
 
   Die im vorstehenden 
   Gewinnverwendungsvorschlag genannten Werte 
   beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung unter 
   Berücksichtigung der eigenen Aktien 
   dividendenberechtigte Grundkapital von Euro 
   10.001.036. Bis zur Hauptversammlung am 24. 
   Mai 2017 kann sich durch den Erwerb eigener 
   Aktien oder durch die Veräußerung 
   eigener Aktien, die gemäß § 71b AktG 
   nicht dividendenberechtigt sind, die Zahl der 
   dividendenberechtigten Aktien vermindern oder 
   erhöhen. Sollte sich die Zahl der für das 
   abgelaufene Geschäftsjahr 2016 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, 
   der unverändert eine Dividende von Euro 0,22 
   je dividendenberechtigte Stückaktie sowie 
   entsprechend angepasste Beträge für die 
   Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag 
   vorsieht. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Stuttgart, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie für die prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresabschlusses 2017, sofern eine 
   solche durchgeführt wird, zu wählen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Anmeldung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 4 unserer 
Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor 
der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der 
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und zur Ausübung des Stimmrechts ist nachzuweisen. Als 
Nachweis reicht eine in Textform in deutscher oder 
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des in- oder 
ausländischen depotführenden Instituts aus. Der 
Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, d. h. auf den 3. Mai 2017, 00:00 Uhr 
MESZ, zu beziehen. 
 
Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der 
Gesellschaft bis spätestens am 7. Tag vor der 
Hauptversammlung, d. h. bis 17. Mai 2017, 24:00 Uhr 
(MESZ), unter folgender Adresse zugehen: 
 
init innovation in traffic systems SE 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises weitere 
Nachweise zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht in 
gehöriger Form erbracht, kann der Aktionär von der 
Gesellschaft zurückgewiesen werden. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Dabei richtet sich die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für 
das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des 
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein 
zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach 
dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich 
des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst 
danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Die Anmeldestelle wird nach Eingang 
der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
den Aktionären die Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersenden. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von 
Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institute 
oder Personen, einer Person ihrer Wahl oder durch 
weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis 
des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in 
Textform zu erteilen. 
 
Die Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der 
Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen 
werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
per Post oder per Telefax oder elektronisch per E-Mail 
an die folgende Adresse erfolgen: 
 
init innovation in traffic systems SE 
Investor Relations 
Käppelestraße 4-10 
76131 Karlsruhe 
Telefax: +49 721.6100.130 
E-Mail: ir@initse.com 
 
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung 
ordnungsgemäß angemeldeten Personen auf der 
Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. Ein 
entsprechendes Formular steht auch auf der 
Internetseite www.initse.com unter der Rubrik Investor 
Relations bereit. 
 
Die vorstehenden Regelungen über die Form von 
Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der 
Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis von 
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder 
Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die 
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer 
von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Des Weiteren kann von der Möglichkeit Gebrauch gemacht 
werden, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, Frau Janina Bujnoch und Herrn 
Dennis Bastian, zu bevollmächtigen, gemäß ihren 
Anweisungen für sie abzustimmen. Dies kann für 
Aktionäre insbesondere dann von Interesse sein, wenn 
die depotführende Bank die Stimmrechtsvertretung in der 
Hauptversammlung ablehnt. Die Stimmrechtsvertreter 
können die Aktionäre jedoch nicht bei der Abstimmung 
über Anträge vertreten, die ohne vorherige Ankündigung 
erst während der Hauptversammlung gestellt werden, wie 
z. B. Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung. 
Die Stimmrechtsvertreter werden sich in diesem Fall der 
Stimme enthalten. Zur Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter benötigen 
die Aktionäre auch dann eine Eintrittskarte, wenn sie 
nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
wollen. Eintrittskarten sollten von den Aktionären 
möglichst frühzeitig bei der Depotbank für jedes Depot 
bestellt werden. Die Vollmacht oder ihr Widerruf kann 
vollständig ausgefüllt schriftlich, per (Computer-)Fax 
oder auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail). Die 
Gesellschaft kann die ordnungsmäßige 
Stimmrechtsausübung nur dann gewährleisten, soweit die 
Vollmacht für die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter mit den Stimmweisungen der 
Aktionäre zu sämtlichen Tagesordnungspunkten bis 
spätestens 22. Mai 2017 bei der Gesellschaft unter 
folgender Adresse eingegangen sind: 
 
init innovation in traffic systems SE 
Investor Relations 
Käppelestraße 4-10 
76131 Karlsruhe 
Telefax: +49 721.6100.130 
E-Mail: ir@initse.com 
 
Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten und in 
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären sowie 
stimmberechtigten Vertretern an, die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. 
 
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie 
ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
stehen den Aktionären auf der Internetseite 
www.initse.com unter der Rubrik Investor Relations zur 
Verfügung. 
 
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine 
Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der 
Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung 
bzw. Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft besteht nicht. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 
56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am 
Grundkapital von Euro 500.000 erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse: 
 
Vorstand 
init innovation in traffic systems SE 
Käppelestraße 4-10 
76131 Karlsruhe 
 
zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 
23. April 2017, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Jedem neuen 
Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder 
Beschlussvorlage beiliegen. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der 
Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt 
gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Vorschläge von 
Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind 
ausschließlich zu richten an: 
 
init innovation in traffic systems SE 
Investor Relations 
Käppelestraße 4-10 
76131 Karlsruhe 
Telefax: +49 721.6100.130 
E-Mail: ir@initse.com 
 
Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und 
Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, die mit 
Begründung, wobei Vorschläge von Aktionären zur Wahl 
von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern 
keiner Begründung bedürfen, bis mindestens 14 Tage vor 
der Hauptversammlung, also bis zum 9. Mai 2017, 24:00 
Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft an der vorstehend 
genannten Adresse eingehen, werden unverzüglich nach 
ihrem Eingang auf der Internetseite www.initse.com 
unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht. 
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der 
Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der 
genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und 
seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn 
einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 
bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem 
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der 
Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines 
Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu 
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der 
Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG 
auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht 
die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen, 
ausgeübtem Beruf und Wohnort, bei 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Firma und Sitz) 
enthalten. 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 
AktG* 
 
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 
AktG jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des 
Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns 
und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass 
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der 
Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen 
absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach 
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
der Gesellschaft oder der verbundenen Unternehmen einen 
nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
*Informationen nach § 124a AktG und weitergehende 
Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, 
einschließlich der erforderlichen Informationen 
nach § 124a AktG, Anträge von Aktionären sowie 
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 
Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG 
sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die 
Internetseite www.initse.com unter der Rubrik Investor 
Relations zugänglich. Die zugänglich zu machenden 
Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung 
verfügbar sein. 
 
Nach der Hauptversammlung werden die 
Abstimmungergebnisse unter derselben Internetadresse 
bekannt gegeben. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 
10.040.000,00 und ist eingeteilt in 10.040.000 
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am 
Grundkapital von je Euro 1,00. Jede Stückaktie gewährt 
eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesellschaft 
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
38.964 eigene Aktien, so dass die Gesamtzahl der 
Stimmrechte 10.001.036 beträgt. 
 
Karlsruhe, im März 2017 
 
*init innovation in traffic systems SE* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-06 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: init innovation in traffic systems SE 
             Käppelestr. 4-10 
             76131 Karlsruhe 
             Deutschland 
E-Mail:      sfritz@initse.com 
Internet:    http://www.initse.com 
ISIN:        DE0005759807 
WKN:         575 980 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
562849 2017-04-06 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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