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DGAP-HV: NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: NORDWEST Handel AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.05.2017 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-06 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
NORDWEST Handel AG Dortmund - ISIN: DE0006775505//WKN: 
677 550 - Einladung zur Hauptversammlung 2017 Wir laden 
hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung *am Donnerstag, den 18. 
Mai 2017, 11:00 Uhr* (Einlass ab 10:00 Uhr), 
*im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Showroom und 
Foyer/Erdgeschoss,* 
*Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund.* 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der NORDWEST Handel AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des 
   Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und 
   des Lageberichtes für den NORDWEST 
   Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 
   bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
    Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für 
    das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesene 
    Bilanzgewinn in Höhe von EURO 15.017.344,44 
    wird wie folgt verwendet: 
 
    - Ein Teilbetrag in Höhe von EURO 
      1.378.150,00 wird zur Ausschüttung 
      einer Dividende von EURO 0,43 je 
      dividendenberechtigte Stückaktie an 
      die Aktionäre verwendet. 
    - Der verbleibende Teilbetrag in Höhe 
      von EURO 13.639.194,44 wird auf neue 
      Rechnung vorgetragen. 
 
   Zu diesem Vorschlag wird darauf hingewiesen, 
   dass seit dem 1. Januar 2017 der Anspruch der 
   Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig wird und dass eine frühere 
   Fälligkeit nicht festgelegt werden kann (§ 58 
   Abs. 4 Sätze 2 und 3 AktG). Dementsprechend 
   soll die Dividende am 23. Mai 2017 ausgezahlt 
   werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
    den Mitgliedern des Vorstandes, die im 
    Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für 
    dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
    erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
    den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im 
    Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für 
    dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
    erteilen. 
5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
   Mitgliedern und setzt sich nach § 96 Abs. 1, 4. 
   Fall und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 4 Abs. 1 
   DrittelbG zu einem Drittel aus Vertretern der 
   Arbeitnehmer sowie zu zwei Dritteln aus 
   Vertretern der Aktionäre zusammen. Mit der 
   Beendigung der Hauptversammlung am 18. Mai 2017 
   scheidet der Aktionärsvertreter Herr Eberhard 
   Frick turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat 
   aus. Mithin ist für die Zeit ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 18. Mai 2017 von der 
   Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied zu 
   wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
    die über die Entlastung für das 
    Geschäftsjahr 2021 zu beschließen hat, 
    in den Aufsichtsrat zu wählen: 
    Herrn Eberhard Frick, 
    wohnhaft in Ellwangen (Jagst), 
    Geschäftsführender Gesellschafter der 
    Friedrich Kicherer GmbH & Co. KG, Ellwangen 
    (Jagst). 
 
   Der Wahlvorschlag beruht auf einer 
   entsprechenden Benennung durch den 
   Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates, die 
   wiederum auf der Grundlage derjenigen 
   Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex, denen der Aufsichtsrat mit der 
   Entsprechenserklärung vom März 2017 zu 
   entsprechen erklärt hat, und unter 
   Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung benannten Ziele abgegeben 
   wurde. 
 
   Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
   Weitere Mandate von Herrn Eberhard Frick 
   bestehen 
 
   - in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
     Mitglied und stellvertretender 
     Vorsitzender des Aufsichtsrates des BDS AG 
     Bundesverband Deutscher Stahlhandel, 
     Düsseldorf, 
   - in vergleichbaren in- und ausländischen 
     Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen: als 
 
     - Mitglied und Vorsitzender des Beirates 
       der Kerschgens Holding GmbH & Co. KG, 
       Stolberg, 
   - Mitglied des Beirates der KAEFER Stahl + 
     Baustoffe GmbH & Co. KG, Brilon. 
 
   Weitere Angaben zu dem vorgeschlagenen 
   Kandidaten: 
 
    Geburtsdatum: 3. April 1953 
    Ausbildung:   'Staatlich geprüfter 
                  Betriebswirt' an der 
                  Fachschule des Deutschen 
                  Eisenwaren- und 
                  Hausrathandels, Wuppertal 
 
    Beruflicher Werdegang: 
 
    1977      Eintritt in das Unternehmen 
              der Eltern, die Friedrich 
              Kicherer Eisenhandlung, 
              Ellwangen (Jagst) 
    1982      Eintritt in das Unternehmen 
              als Gesellschafter 
    seit 1987 Geschäftsführender 
              Gesellschafter des 
              Unternehmens 
    Informationen zum Unternehmen: 
    1718 gegründet, firmiert ab 2003 unter 
    'Friedrich Kicherer KG' und seit 2014 unter 
    'Friedrich Kicherer GmbH & Co. KG'. 
    Geschäftsgegenstand ist der Handel mit 
    Eisenwaren aller Art sowie die Be- und 
    Verarbeitung von Eisen- und 
    Stahlerzeugnissen, insbesondere die Führung 
    eines Schneid- und Biegebetriebes sowie 
    eines Stahlcenters. 330 Mitarbeiter. Umsatz 
    im Geschäftsjahr 2016 rund 166 Mio. Euro, 
    davon rund 80% im Stahlhandel. 
    Sonstiges: 
 
    von 1986 bis 2007 Mitglied des 
                      Aufsichtsrates der 
                      Volksbank-Raiffeisenba 
                      nk Ellwangen eG, 
                      Ellwangen 
    seit 2004         Mitglied und 
                      stellvertretender 
                      Vorsitzender des 
                      Aufsichtsrates der BDS 
                      AG Bundesverband 
                      Deutscher Stahlhandel, 
                      Düsseldorf 
    seit Mai 2000     Mitglied und seit 
                      November 2005 
                      stellvertretender 
                      Vorsitzender des 
                      Aufsichtsrates der 
                      NORDWEST Handel AG, 
                      hierbei langjährig 
                      Mitglied in 
                      Ausschüssen des 
                      Aufsichtsrates 
                      (Personal-, Prüfungs-, 
                      Strategie-, Präsidial- 
                      und 
                      Nominierungsausschuss) 
                      diverse Beiratsmandate 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrates steht Herr 
   Eberhard Frick - wie in den vorstehenden 
   Angaben dargestellt - in persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zur NORDWEST Handel 
   AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen 
   der NORDWEST Handel AG oder einem wesentlich an 
   der NORDWEST Handel AG beteiligten Aktionär, 
   deren Offenlegung gemäß Nummer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen 
   wird. 
6. *Wahl des Abschluss- und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie des Abschlussprüfers für eine 
   etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 
   37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   entsprechende Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses, vor, 
 
    die Baker Tilly Roelfs AG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, 
    zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer 
    für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen, die 
    Baker Tilly Roelfs AG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, 
    zudem für den Fall zum Abschlussprüfer für 
    den verkürzten Abschluss und den 
    Zwischenlagebericht gemäß §§ 37w Abs. 
    5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2017 zu 
    wählen, dass dieser einer Prüfung oder 
    einer prüferischen Durchsicht unterzogen 
    wird. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 2 und 3 der 
Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 
bis 4 des Aktiengesetzes (AktG) diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und 
einen Berechtigungsnachweis erbringen. Als 
Berechtigungsnachweis reicht ein besonderer Nachweis 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
aus. Der Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn 
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung 

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April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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