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DGAP-News: NORDWEST Handel AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-04-06 / 15:01 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. NORDWEST Handel AG Dortmund - ISIN: DE0006775505//WKN: 677 550 - Einladung zur Hauptversammlung 2017 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung *am Donnerstag, den 18. Mai 2017, 11:00 Uhr* (Einlass ab 10:00 Uhr), *im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Showroom und Foyer/Erdgeschoss,* *Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund.* Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und des Lageberichtes für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen: Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EURO 15.017.344,44 wird wie folgt verwendet: - Ein Teilbetrag in Höhe von EURO 1.378.150,00 wird zur Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,43 je dividendenberechtigte Stückaktie an die Aktionäre verwendet. - Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von EURO 13.639.194,44 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Zu diesem Vorschlag wird darauf hingewiesen, dass seit dem 1. Januar 2017 der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig wird und dass eine frühere Fälligkeit nicht festgelegt werden kann (§ 58 Abs. 4 Sätze 2 und 3 AktG). Dementsprechend soll die Dividende am 23. Mai 2017 ausgezahlt werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes, die im Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt sich nach § 96 Abs. 1, 4. Fall und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 4 Abs. 1 DrittelbG zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer sowie zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Mit der Beendigung der Hauptversammlung am 18. Mai 2017 scheidet der Aktionärsvertreter Herr Eberhard Frick turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus. Mithin ist für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 18. Mai 2017 von der Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu beschließen hat, in den Aufsichtsrat zu wählen: Herrn Eberhard Frick, wohnhaft in Ellwangen (Jagst), Geschäftsführender Gesellschafter der Friedrich Kicherer GmbH & Co. KG, Ellwangen (Jagst). Der Wahlvorschlag beruht auf einer entsprechenden Benennung durch den Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates, die wiederum auf der Grundlage derjenigen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, denen der Aufsichtsrat mit der Entsprechenserklärung vom März 2017 zu entsprechen erklärt hat, und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele abgegeben wurde. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Weitere Mandate von Herrn Eberhard Frick bestehen - in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates des BDS AG Bundesverband Deutscher Stahlhandel, Düsseldorf, - in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: als - Mitglied und Vorsitzender des Beirates der Kerschgens Holding GmbH & Co. KG, Stolberg, - Mitglied des Beirates der KAEFER Stahl + Baustoffe GmbH & Co. KG, Brilon. Weitere Angaben zu dem vorgeschlagenen Kandidaten: Geburtsdatum: 3. April 1953 Ausbildung: 'Staatlich geprüfter Betriebswirt' an der Fachschule des Deutschen Eisenwaren- und Hausrathandels, Wuppertal Beruflicher Werdegang: 1977 Eintritt in das Unternehmen der Eltern, die Friedrich Kicherer Eisenhandlung, Ellwangen (Jagst) 1982 Eintritt in das Unternehmen als Gesellschafter seit 1987 Geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Informationen zum Unternehmen: 1718 gegründet, firmiert ab 2003 unter 'Friedrich Kicherer KG' und seit 2014 unter 'Friedrich Kicherer GmbH & Co. KG'. Geschäftsgegenstand ist der Handel mit Eisenwaren aller Art sowie die Be- und Verarbeitung von Eisen- und Stahlerzeugnissen, insbesondere die Führung eines Schneid- und Biegebetriebes sowie eines Stahlcenters. 330 Mitarbeiter. Umsatz im Geschäftsjahr 2016 rund 166 Mio. Euro, davon rund 80% im Stahlhandel. Sonstiges: von 1986 bis 2007 Mitglied des Aufsichtsrates der Volksbank-Raiffeisenba nk Ellwangen eG, Ellwangen seit 2004 Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der BDS AG Bundesverband Deutscher Stahlhandel, Düsseldorf seit Mai 2000 Mitglied und seit November 2005 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der NORDWEST Handel AG, hierbei langjährig Mitglied in Ausschüssen des Aufsichtsrates (Personal-, Prüfungs-, Strategie-, Präsidial- und Nominierungsausschuss) diverse Beiratsmandate Nach Einschätzung des Aufsichtsrates steht Herr Eberhard Frick - wie in den vorstehenden Angaben dargestellt - in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur NORDWEST Handel AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der NORDWEST Handel AG oder einem wesentlich an der NORDWEST Handel AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Nummer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. 6. *Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2017* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zudem für den Fall zum Abschlussprüfer für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2017 zu wählen, dass dieser einer Prüfung oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen wird. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 bis 4 des Aktiengesetzes (AktG) diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und einen Berechtigungsnachweis erbringen. Als Berechtigungsnachweis reicht ein besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung
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April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)