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DGAP-HV: NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: NORDWEST Handel AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.05.2017 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-06 / 15:01 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
NORDWEST Handel AG Dortmund - ISIN: DE0006775505//WKN: 
677 550 - Einladung zur Hauptversammlung 2017 Wir laden 
hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung *am Donnerstag, den 18. 
Mai 2017, 11:00 Uhr* (Einlass ab 10:00 Uhr), 
*im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Showroom und 
Foyer/Erdgeschoss,* 
*Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund.* 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der NORDWEST Handel AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des 
   Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und 
   des Lageberichtes für den NORDWEST 
   Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 
   bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
    Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für 
    das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesene 
    Bilanzgewinn in Höhe von EURO 15.017.344,44 
    wird wie folgt verwendet: 
 
    - Ein Teilbetrag in Höhe von EURO 
      1.378.150,00 wird zur Ausschüttung 
      einer Dividende von EURO 0,43 je 
      dividendenberechtigte Stückaktie an 
      die Aktionäre verwendet. 
    - Der verbleibende Teilbetrag in Höhe 
      von EURO 13.639.194,44 wird auf neue 
      Rechnung vorgetragen. 
 
   Zu diesem Vorschlag wird darauf hingewiesen, 
   dass seit dem 1. Januar 2017 der Anspruch der 
   Aktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig wird und dass eine frühere 
   Fälligkeit nicht festgelegt werden kann (§ 58 
   Abs. 4 Sätze 2 und 3 AktG). Dementsprechend 
   soll die Dividende am 23. Mai 2017 ausgezahlt 
   werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
    den Mitgliedern des Vorstandes, die im 
    Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für 
    dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
    erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
    den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im 
    Geschäftsjahr 2016 amtiert haben, für 
    dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
    erteilen. 
5. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
   Mitgliedern und setzt sich nach § 96 Abs. 1, 4. 
   Fall und § 101 Abs. 1 AktG sowie § 4 Abs. 1 
   DrittelbG zu einem Drittel aus Vertretern der 
   Arbeitnehmer sowie zu zwei Dritteln aus 
   Vertretern der Aktionäre zusammen. Mit der 
   Beendigung der Hauptversammlung am 18. Mai 2017 
   scheidet der Aktionärsvertreter Herr Eberhard 
   Frick turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat 
   aus. Mithin ist für die Zeit ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 18. Mai 2017 von der 
   Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied zu 
   wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
    die über die Entlastung für das 
    Geschäftsjahr 2021 zu beschließen hat, 
    in den Aufsichtsrat zu wählen: 
    Herrn Eberhard Frick, 
    wohnhaft in Ellwangen (Jagst), 
    Geschäftsführender Gesellschafter der 
    Friedrich Kicherer GmbH & Co. KG, Ellwangen 
    (Jagst). 
 
   Der Wahlvorschlag beruht auf einer 
   entsprechenden Benennung durch den 
   Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates, die 
   wiederum auf der Grundlage derjenigen 
   Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex, denen der Aufsichtsrat mit der 
   Entsprechenserklärung vom März 2017 zu 
   entsprechen erklärt hat, und unter 
   Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung benannten Ziele abgegeben 
   wurde. 
 
   Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
   Weitere Mandate von Herrn Eberhard Frick 
   bestehen 
 
   - in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
     Mitglied und stellvertretender 
     Vorsitzender des Aufsichtsrates des BDS AG 
     Bundesverband Deutscher Stahlhandel, 
     Düsseldorf, 
   - in vergleichbaren in- und ausländischen 
     Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen: als 
 
     - Mitglied und Vorsitzender des Beirates 
       der Kerschgens Holding GmbH & Co. KG, 
       Stolberg, 
   - Mitglied des Beirates der KAEFER Stahl + 
     Baustoffe GmbH & Co. KG, Brilon. 
 
   Weitere Angaben zu dem vorgeschlagenen 
   Kandidaten: 
 
    Geburtsdatum: 3. April 1953 
    Ausbildung:   'Staatlich geprüfter 
                  Betriebswirt' an der 
                  Fachschule des Deutschen 
                  Eisenwaren- und 
                  Hausrathandels, Wuppertal 
 
    Beruflicher Werdegang: 
 
    1977      Eintritt in das Unternehmen 
              der Eltern, die Friedrich 
              Kicherer Eisenhandlung, 
              Ellwangen (Jagst) 
    1982      Eintritt in das Unternehmen 
              als Gesellschafter 
    seit 1987 Geschäftsführender 
              Gesellschafter des 
              Unternehmens 
    Informationen zum Unternehmen: 
    1718 gegründet, firmiert ab 2003 unter 
    'Friedrich Kicherer KG' und seit 2014 unter 
    'Friedrich Kicherer GmbH & Co. KG'. 
    Geschäftsgegenstand ist der Handel mit 
    Eisenwaren aller Art sowie die Be- und 
    Verarbeitung von Eisen- und 
    Stahlerzeugnissen, insbesondere die Führung 
    eines Schneid- und Biegebetriebes sowie 
    eines Stahlcenters. 330 Mitarbeiter. Umsatz 
    im Geschäftsjahr 2016 rund 166 Mio. Euro, 
    davon rund 80% im Stahlhandel. 
    Sonstiges: 
 
    von 1986 bis 2007 Mitglied des 
                      Aufsichtsrates der 
                      Volksbank-Raiffeisenba 
                      nk Ellwangen eG, 
                      Ellwangen 
    seit 2004         Mitglied und 
                      stellvertretender 
                      Vorsitzender des 
                      Aufsichtsrates der BDS 
                      AG Bundesverband 
                      Deutscher Stahlhandel, 
                      Düsseldorf 
    seit Mai 2000     Mitglied und seit 
                      November 2005 
                      stellvertretender 
                      Vorsitzender des 
                      Aufsichtsrates der 
                      NORDWEST Handel AG, 
                      hierbei langjährig 
                      Mitglied in 
                      Ausschüssen des 
                      Aufsichtsrates 
                      (Personal-, Prüfungs-, 
                      Strategie-, Präsidial- 
                      und 
                      Nominierungsausschuss) 
                      diverse Beiratsmandate 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrates steht Herr 
   Eberhard Frick - wie in den vorstehenden 
   Angaben dargestellt - in persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zur NORDWEST Handel 
   AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen 
   der NORDWEST Handel AG oder einem wesentlich an 
   der NORDWEST Handel AG beteiligten Aktionär, 
   deren Offenlegung gemäß Nummer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen 
   wird. 
6. *Wahl des Abschluss- und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie des Abschlussprüfers für eine 
   etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 
   37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   entsprechende Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses, vor, 
 
    die Baker Tilly Roelfs AG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, 
    zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer 
    für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen, die 
    Baker Tilly Roelfs AG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, 
    zudem für den Fall zum Abschlussprüfer für 
    den verkürzten Abschluss und den 
    Zwischenlagebericht gemäß §§ 37w Abs. 
    5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2017 zu 
    wählen, dass dieser einer Prüfung oder 
    einer prüferischen Durchsicht unterzogen 
    wird. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 2 und 3 der 
Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 
bis 4 des Aktiengesetzes (AktG) diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und 
einen Berechtigungsnachweis erbringen. Als 
Berechtigungsnachweis reicht ein besonderer Nachweis 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
aus. Der Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn 
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

DJ DGAP-HV: NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der -2-

beziehen, mithin auf Donnerstag, den 27. April 2017, 
0:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft). Die 
Gesellschaft ist gemäß § 15 Abs. 3 ihrer Satzung 
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten 
weiteren Nachweis zu verlangen. 
 
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in 
Textform erstellt sein, in deutscher oder englischer 
Sprache erfolgen und der Gesellschaft 
 
bis spätestens Donnerstag, 11. Mai 2017, 24:00 Uhr 
(Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), 
 
unter folgender Anschrift zugehen: 
 
 NORDWEST Handel AG 
 c/o Deutsche Bank AG 
 Securities Production 
 General Meetings 
 Postfach 20 01 07 
 60605 Frankfurt am Main 
 oder per Telefax Nr.: +49 69 12012-86045 
 oder per E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
*Verfahren der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung durch einen 
Bevollmächtigten ausgeübt werden, z.B. auch durch ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung. Auch in 
Fällen der Bestellung eines Bevollmächtigten muss sich 
der Aktionär rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden 
und den Berechtigungsnachweis erbringen. Bevollmächtigt 
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem 
Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b 
BGB) zu erfolgen. Der Anwendungsbereich des § 135 AktG 
betrifft die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen nach 
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten 
Personen oder Institutionen, für die in der Regel 
Besonderheiten gelten; wenn die Absicht besteht, ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere, mit diesen gemäß aktienrechtlichen 
Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution zu 
bevollmächtigen, erscheint es mithin empfehlenswert, 
dass sich Vollmachtgeber und Bevollmächtigte 
rechtzeitig abstimmen. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer 
Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann, befindet 
sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den 
Aktionären nach der oben beschriebenen form- und 
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die 
Gesellschaft bietet den Aktionären für die 
Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines 
Bevollmächtigten folgende Kontaktdaten an: 
 
 NORDWEST Handel AG 
 - HV-Büro - 
 Robert-Schuman-Straße 17 
 D-44263 Dortmund 
 oder per Telefax Nr.: +49 231 2222-5999 
 oder per E-Mail: hauptversammlung@nordwest.com 
 
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre haben auch 
die Möglichkeit, ihre Stimmrechte in der 
Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch von 
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben 
zu lassen. Wenn ein Aktionär die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, 
muss er diesen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den 
abgestimmt wird, Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht 
ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach 
Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. 
Diese Stimmrechtsvertreter nehmen jedoch keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
Die Vollmachten und die Weisungen für von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter können 
bereits vor der Hauptversammlung erteilt werden und 
müssen in Textform (§ 126b BGB) möglichst unter 
Verwendung des von der Gesellschaft dafür vorgesehenen 
Formulars übermittelt werden. Ein Formular zur 
Vollmacht- und Weisungserteilung an 
Stimmrechtsvertreter sowie weitere Hinweise erhalten 
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte; sie 
stehen auch im Internet unter der Adresse 
 
www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor 
Relations'/'Hauptversammlung' 
 
zum Download bereit. 
 
Im Falle einer Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bitten wir, 
das ausgefüllte Vollmacht- und Weisungsformular mit der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung aus 
abwicklungstechnischen Gründen 
 
bis spätestens Dienstag, 16. Mai 2017, 12:00 Uhr 
(Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) 
 
(Eingangsdatum bei der Gesellschaft), zu senden an: 
 
 NORDWEST Handel AG 
 - HV-Büro - 
 Robert-Schuman-Straße 17 
 D-44263 Dortmund 
 oder per Telefax Nr.: +49 231 2222-5999 
 oder per E-Mail: hauptversammlung@nordwest.com 
 
Daneben bieten wir in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit 
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung 
zu verlangen (§ 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EURO 
500.000,00 erreichen, können nach § 122 Abs. 2 und Abs. 
1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
einer Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Vorliegend genügt das Erreichen des anteiligen 
Betrages von EURO 500.000,00, weil dieser bei der 
NORDWEST Handel AG niedriger ist als der zwanzigste 
Teil des Grundkapitals. Jedem neuen Gegenstand muss 
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
Die Antragsteller haben außerdem nachzuweisen, 
dass sie seit mindestens neunzig Tagen vor dem Tag des 
Zugangs des Verlangens hinsichtlich des 
Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass 
sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen 
halten. Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit steht 
dem Eigentum ein Anspruch auf Übereignung gegen 
ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder 
ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 
oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges 
Unternehmen gleich; die Eigentumszeit eines 
Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er 
die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als 
Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer 
Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 
13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des 
Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 
AktG). 
 
Ein solches Verlangen ist schriftlich und 
ausschließlich an den Vorstand zu richten; es muss 
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Versammlung und der 
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
 
bis spätestens Montag, 17. April 2017, 24:00 Uhr 
(Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), 
 
zugehen. Es wird gebeten, entsprechende Verlangen an 
die folgende Adresse zu übersenden: 
 
 NORDWEST Handel AG 
 - Vorstand - 
 Robert-Schuman-Straße 17 
 D-44263 Dortmund 
 
*Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und 
Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 Sätze 1 bis 3 
AktG)* 
 
Wenn ein Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag 
mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung mindestens 14 Tage vor der Versammlung 
(wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs 
nicht mitzurechnen sind) an die in der Einberufung 
hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat, sind solche 
Anträge nach Maßgabe von § 126 Abs. 1 AktG unter 
Angabe des Namens des Aktionärs, der Begründung und 
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 
125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten zugänglich 
zu machen. Ein Gegenantrag und dessen Begründung 
brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn eine 
der Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. 
 
Nach § 127 Sätze 1 bis 3 AktG gilt für den Vorschlag 
eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
oder von Abschlussprüfern die Vorschrift des § 126 AktG 
sinngemäß, wobei der Wahlvorschlag jedoch nicht 
begründet zu werden braucht. Der Vorstand muss den 
Wahlvorschlag, abgesehen von den Fällen in § 126 Abs. 2 
AktG, auch dann nicht zugänglich machen, wenn der 
Vorschlag nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 
AktG (Angabe des Namens, des ausgeübten Berufs und des 
Wohnorts des Vorgeschlagenen) und - bei Vorschlägen zur 
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern - nach § 125 Abs. 1 
Satz 5 AktG enthält (Angaben zur Mitgliedschaft des 
Vorgeschlagenen in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten müssen und solche zur Mitgliedschaft in 
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
von Wirtschaftsunternehmen sollen gemacht werden). 
 
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 
126 Abs. 1 bzw. § 127 Sätze 1 bis 3 AktG sind an 
folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu 
übersenden: 
 
 NORDWEST Handel AG 
 - HV-Büro - 
 Robert-Schuman-Straße 17 
 D-44263 Dortmund 
 oder per Telefax Nr.: +49 231 2222-5999 
 oder per E-Mail: hauptversammlung@nordwest.com 
 
Rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, d.h. solche, die der Gesellschaft 
 
bis spätestens Mittwoch, 3. Mai 2017, 24:00 Uhr 
(Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), 
 
zugehen, werden gemäß den gesetzlichen 
Vorschriften im Internet unter der Adresse 
 
www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor 
Relations'/'Hauptversammlung' 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen des 
Vorstandes und/oder des Aufsichtsrates zu Gegenanträgen 
und Wahlvorschlägen werden ebenfalls auf dieser 
Internetseite veröffentlicht. 
 
Auch ein der Gesellschaft bereits zuvor übersandter 
Gegenantrag oder Wahlvorschlag muss in der 
Hauptversammlung ausdrücklich gestellt werden, selbst 
wenn er vorher zugänglich gemacht wurde. Ein 
Gegenantrag oder Wahlvorschlag zu einem oder mehreren 
Tagesordnungspunkten kann im Übrigen in der 
Hauptversammlung auch dann noch gestellt werden, wenn 
er der Gesellschaft nicht zuvor innerhalb der Frist 
nach § 126 Abs. 1 AktG zugesandt worden war. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung 
(§ 131 Abs. 1 AktG)* 
 
In der Hauptversammlung hat der Vorstand nach § 131 
Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf Verlangen Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen. Macht eine Gesellschaft von 
den Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3, § 276 
oder § 288 des Handelsgesetzbuchs (HGB) Gebrauch, so 
kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der 
Hauptversammlung über den Jahresabschluss der 
Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die er ohne 
diese Erleichterungen hätte. Die Auskunftspflicht des 
Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 
HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss 
und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt 
sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter 
bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten 
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft 
verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach 
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen 
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 17 
Abs. 1 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft ist der 
Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und 
Rederecht von Aktionären zeitlich angemessen zu 
beschränken. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EURO 
16.500.000,00 und ist eingeteilt in 3.205.000 auf den 
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt 
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte beträgt 3.205.000. Die Gesellschaft hält 
keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen sich auf 
den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung 
im Bundesanzeiger. 
 
*Sonstige Hinweise* 
 
Zu Punkt 1 der Tagesordnung soll kein Beschluss gefasst 
werden. Denn die Voraussetzungen, unter denen nach § 
173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung den 
Jahresabschluss festzustellen oder den Konzernabschluss 
zu billigen hätte, liegen nicht vor. In diesem 
Zusammenhang ist die Hauptversammlung nach § 175 Abs. 1 
AktG lediglich zuständig zur Entgegennahme des 
festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts 
sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten 
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Zum 
erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach 
§ 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB (§ 176 Abs. 1 Satz 1 
AktG) und zum Bericht des Aufsichtsrates (§ 171 Abs. 2 
AktG) bedarf es ebenfalls keiner Beschlussfassung durch 
die Hauptversammlung. 
 
Der oben angegebene Nachweisstichtag (Record Date) im 
Sinne von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG hat die Bedeutung, 
dass nur diejenigen Personen, die zu diesem Zeitpunkt 
Aktionäre der Gesellschaft sind, bei Erfüllung der 
weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen 
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind. Der 
Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für eine 
etwaige Dividendenberechtigung. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; 
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die 
von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und 
stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder 
zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
Bei rechtzeitigem Zugang der Anmeldung und des 
Berechtigungsnachweises werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, 
wobei die Eintrittskarten lediglich organisatorische 
Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts sind. Bitte melden Sie sich frühzeitig an, 
wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung 
beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung 
zu erleichtern. 
 
*Unterlagen, Informationen auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung und der 
Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des 
Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2016 zu Punkt 2 
der Tagesordnung können in den Geschäftsräumen der 
NORDWEST Handel AG, HV-Büro, Robert-Schuman-Straße 
17, D-44263 Dortmund, eingesehen werden; auf Verlangen 
wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
Abschrift dieser Unterlagen erteilt. Sie werden auch in 
der Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
 
Die Einladung zu dieser Hauptversammlung nebst 
Tagesordnung, die zu den Punkten 1 und 2 der 
Tagesordnung genannten Unterlagen sowie sonstige 
Veröffentlichungen im Sinne von § 124a AktG stehen im 
Internet unter der Adresse 
 
www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor 
Relations'/'Hauptversammlung' 
 
zum Download bereit. 
 
Darüber hinaus steht der gesamte Jahres- und 
Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 
2016 im Online-Geschäftsbericht der Gesellschaft im 
Internet unter der Adresse 
 
www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor 
Relations'/'Hauptversammlung' 
 
zum Download bereit. 
 
Die Bekanntmachung der Einberufung dieser 
Hauptversammlung ist am 6. April 2017 im Bundesanzeiger 
erfolgt. 
 
Dortmund, im April 2017 
 
*NORDWEST Handel AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-04-06 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: NORDWEST Handel AG 
             Robert-Schuman-Straße 17 
             44263 Dortmund 
             Deutschland 
Telefon:     +49 231 22223220 
Fax:         +49 231 22225714 
E-Mail:      s.kuelpmann@nordwest.com 
Internet:    http://www.nordwest.com 
ISIN:        DE0006775505 
WKN:         677550 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt am Main, Düsseldorf, München, 
             Berlin, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
562847 2017-04-06 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 06, 2017 09:01 ET (13:01 GMT)

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