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DGAP-HV: H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: H&R GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
H&R GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.05.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-04-07 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
H&R GmbH & Co. KGaA Salzbergen - ISIN DE0007757007 - 
- Wertpapier-Kenn-Nummer 775700 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 2017 Wir laden die 
Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 
Donnerstag, dem 18. Mai 2017, um 10:00 Uhr, im Hotel Le 
Méridien Hamburg, Palais I und II An der Alster 52-56, 
20099 Hamburg stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung 2017 der Gesellschaft ein. Tagesordnung 
und Beschlussvorschläge der Verwaltung 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der H&R 
   GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016, des 
   zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts 
   der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 
   2016, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden 
   Berichts der Geschäftsführung zu den Angaben 
   nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des 
   Handelsgesetzbuches (HGB); Beschlussfassung über 
   die Feststellung des Jahresabschlusses der H&R 
   GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 14. 
   März 2017 gemäß §§ 171, 278 Abs. 3 AktG 
   gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG 
   beschließt die Hauptversammlung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses. Die übrigen 
   genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen. Hierzu bedarf es keines 
   Beschlusses der Hauptversammlung. 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an liegen in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, Neuenkirchener 
   Straße 8, 48499 Salzbergen, sowie Am 
   Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, die vorgenannten 
   Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre während 
   der üblichen Geschäftszeiten aus. Sie sind ab 
   diesem Zeitpunkt außerdem im Internet unter 
   http://hur.com im Bereich H&R KGaA - Investor 
   Relations - Hauptversammlung zugänglich. Auf 
   Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft 
   unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
   vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen 
   werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht 
   ausliegen. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 
   der H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2016 in 
   der der Hauptversammlung vorgelegten Fassung 
   festzustellen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Juli 2016 
   bestand die Gesellschaft in der Rechtsform einer 
   Aktiengesellschaft und firmierte unter H&R 
   Aktiengesellschaft. Die Geschäftsführung der 
   Gesellschaft erfolgte durch den Vorstand. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für 
   den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Juli 
   2016 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Seit dem Wirksamwerden des Rechtsformwechsels am 
   1. August 2016 werden die Geschäfte der 
   Gesellschaft durch die persönlich haftende 
   Gesellschafterin, die H&R Komplementär GmbH, 
   geführt. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin für den Zeitraum vom 
   1. August bis 31. Dezember 2016 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 
   18. Mai 2017 endet turnusgemäß die Amtszeit 
   der Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Joachim 
   Girg und Herr Sven Hansen. Herr Sven Hansen war 
   als Ersatzmitglied für Nils Hansen in den 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft nachgerückt, der 
   sein Amt als Aufsichtsratsmitglied im Zuge des 
   Rechtsformwechsels niedergelegt hatte. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   nach §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 Satz 1, 278 
   Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 
   Abs. 1 DrittelbG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung 
   aus sechs Mitgliedern der Anteilseigner und drei 
   Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses vor, mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung am 18. Mai 2017 
 
   (a) Herrn Dr. Joachim Girg, wohnhaft in 
       München, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer 
       der H&R Beteiligung GmbH 
   (b) Herrn Sven Hansen, wohnhaft in 
       Quickborn, Kaufmann, Geschäftsführender 
       Gesellschafter der TUDAPETROL 
       Mineralölerzeugnisse Nils Hansen K.G. 
 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
   nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats wiederzuwählen. 
   Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   wird nicht mitgerechnet. 
 
   Es ist vorgesehen, die vorstehenden Wahlen im 
   Wege der Einzelwahl durchzuführen. Gemäß 
   Ziffer 5.4.3 Satz 3 Deutscher Corporate 
   Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass 
   im Fall seiner Wiederwahl als 
   Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Joachim Girg 
   erneut zur Wahl als Aufsichtsratsvorsitzender 
   vorgeschlagen werden soll. 
 
   Angaben zu den Mitgliedschaften der zur Wahl 
   vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Herr Dr. Joachim Girg: 
 
   - keine 
 
   Herr Sven Hansen: 
 
   - keine 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex weist der 
   Aufsichtsrat auf Folgendes hin: 
 
   * Herr Dr. Joachim Girg ist Geschäftsführer 
     der H&R Beteiligung GmbH. Die H&R 
     Beteiligung GmbH hält unmittelbar 43,01 % 
     der stimmberechtigten Kommanditaktien an 
     der H&R GmbH & Co. KGaA und es werden ihr 
     von der H&R Internationale Beteiligung 
     GmbH gehaltene stimmberechtigte 
     Kommanditaktien zugerechnet, die 16,32 % 
     aller stimmberechtigten Kommanditaktien 
     entsprechen. Die Stimmrechte aus den von 
     der H&R Beteiligung GmbH gehaltenen 
     Kommanditaktien werden der H&R Holding 
     GmbH und Herrn Nils Hansen kraft 
     Beherrschung zugerechnet. 
   * Herr Sven Hansen ist persönlich haftender 
     Gesellschafter von Gesellschaften der 
     Hansen & Rosenthal-Gruppe, die zum Teil in 
     Geschäftsbeziehung zur H&R GmbH & Co. KGaA 
     und deren Tochtergesellschaften stehen. 
     Außerdem ist Herr Sven Hansen der 
     Sohn von Herrn Nils Hansen, dem 
     beherrschenden Kommanditaktionär der H&R 
     GmbH & Co. KGaA, sowie der Bruder von 
     Herrn Niels H. Hansen, dem Vorsitzenden 
     der Geschäftsführung der H&R Komplementär 
     GmbH. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie 
   den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   erbringen können. 
 
   Weitere Informationen zu den Kandidaten für die 
   Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft 
   (Kurzvita) finden sich auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter http://hur.com im Bereich H&R 
   KGaA - Investor Relations - Hauptversammlung. 
6. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   Die Warth & Klein Grant Thornton AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 bestellt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex empfohlene Erklärung der Warth 
   & Klein Grant Thornton AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
7. *Beschlussfassung über Kapitalherabsetzung durch 
   Einziehung eigener Aktien und entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Die H&R Beteiligung GmbH hat der Gesellschaft 
   vier Aktien unentgeltlich überlassen. Hiermit 
   wird bezweckt, für die in Tagesordnungspunkt 8 
   vorgesehene Kapitalerhöhung aus 
   Gesellschaftsmitteln ein glattes 
   Ausgabeverhältnis zu schaffen. Daher soll das 
   Grundkapital der Gesellschaft zunächst durch 
   Einziehung der vier eigenen Aktien der 
   Gesellschaft gemäß §§ 237 Abs. 3 Nr. 1, 278 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 07, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

Abs. 3 AktG herabgesetzt werden. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   (a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe 
       von EUR 91.572.769,63, eingeteilt in 
       35.820.154 Stückaktien, wird um EUR 10,23 
       auf EUR 91.572.759,40 herabgesetzt. Die 
       Herabsetzung erfolgt im vereinfachten 
       Einziehungsverfahren gemäß §§ 237 
       Abs. 3 Nr. 1, 278 Abs. 3 AktG durch 
       Einziehung von vier der Gesellschaft von 
       der H&R Beteiligung GmbH unentgeltlich 
       zur Verfügung gestellten Aktien. Die 
       Kapitalherabsetzung dient 
       ausschließlich dem Zweck, bei der 
       nachfolgend unter Tagesordnungspunkt 8 
       zur Beschlussfassung vorgeschlagenen 
       Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 
       ein glattes Ausgabeverhältnis zu 
       ermöglichen. 
   (b) § 4 Abs. 1 sowie Abs. 2 (Grundkapital und 
       Aktien) der Satzung wird in Anpassung an 
       die unter a) beschlossene 
       Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 
       Aktien geändert und wie folgt neu 
       gefasst: 
 
       '1. Das Grundkapital der Gesellschaft 
           beträgt EUR 91.572.759,40 (in 
           Worten: Euro einundneunzig Millionen 
           fünfhundertzweiundsiebzigtausend 
           siebenhundertneunundfünfzig und Cent 
           vierzig). 
       2. Es ist eingeteilt in 35.820.150 
          Stückaktien.' 
 
       Im Übrigen bleibt § 4 der Satzung 
       unberührt. 
8. *Beschlussfassung über Kapitalerhöhung aus 
   Gesellschaftsmitteln und entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Trotz des bestehenden Verlustvortrags nach HGB 
   hat sich die Geschäftsführung der Gesellschaft 
   vor dem Hintergrund der erfolgreichen 
   Unternehmensentwicklung der letzten beiden 
   Geschäftsjahre für die Ausgabe von Gratisaktien 
   an ihre Aktionäre entschieden, um diese am 
   Erfolg der Gesellschaft partizipieren zu lassen. 
   Daher sollen nach erfolgter Eintragung der 
   Kapitalherabsetzung gemäß 
   Tagesordnungspunkt 7 an die Kommanditaktionäre 
   der Gesellschaft im Wege einer Kapitalerhöhung 
   aus Gesellschaftsmitteln Gratisaktien im 
   Ausgabeverhältnis 50:1 ausgegeben werden. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
   Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   (a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird 
       nach den Vorschriften des Aktiengesetzes 
       über die Kapitalerhöhung aus 
       Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 207 
       ff., 278 Abs. 3 AktG von EUR 
       91.572.759,40 um EUR 1.831.455,19 auf EUR 
       93.404.214,59 erhöht. Die Erhöhung 
       erfolgt durch Umwandlung eines 
       Teilbetrages von EUR 1.831.455,19 der 
       Kapitalrücklage der Gesellschaft. Der 
       Kapitalerhöhung wird der von der 
       Hauptversammlung gemäß 
       Tagesordnungspunkt 1 mit Zustimmung der 
       persönlich haftenden Gesellschafterin 
       festgestellte Jahresabschluss der 
       Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 
       zugrunde gelegt. Der Jahresabschluss ist 
       mit dem uneingeschränkten 
       Bestätigungsvermerk der Warth & Klein 
       Grant Thornton AG 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
       versehen. Die Kapitalerhöhung wird 
       durchgeführt durch Ausgabe von 716.403 
       auf den Inhaber lautenden Stückaktien, 
       die an die Kommanditaktionäre der 
       Gesellschaft im Verhältnis 50:1 
       ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind 
       ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2017 an 
       gewinnbezugsberechtigt. Die persönlich 
       haftende Gesellschafterin wird 
       ermächtigt, mit Zustimmung des 
       Aufsichtsrats die Einzelheiten der 
       Kapitalerhöhung festzusetzen. 
   (b) § 4 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 Satz 1 
       (Grundkapital und Aktien) der Satzung 
       wird in Anpassung an die unter a) 
       beschlossene Kapitalerhöhung aus 
       Gesellschaftsmitteln geändert und wie 
       folgt neu gefasst: 
 
       '1. Das Grundkapital der Gesellschaft 
           beträgt EUR 93.404.214,59 (in 
           Worten: Euro dreiundneunzig 
           Millionen vierhundertviertausend 
           zweihundertvierzehn und Cent 
           neunundfünfzig). 
       2. Es ist eingeteilt in 36.536.553 
          Stückaktien. 
       6. Das Grundkapital der Gesellschaft ist 
          um bis zu EUR 7.650.000 durch Ausgabe 
          von bis zu 2.992.419,90 auf den 
          Inhaber lautende Stammaktien ohne 
          Nennwert mit Gewinnberechtigung ab 
          Beginn ihrer Ausgabe bedingt erhöht.' 
 
       Im Übrigen bleibt § 4 der Satzung 
       unberührt. 
   (c) Der mit Zustimmung der persönlich 
       haftenden Gesellschafterin gefasste 
       Beschluss über die Kapitalerhöhung aus 
       Gesellschaftsmitteln und die 
       entsprechende Änderung der Satzung 
       gemäß Tagesordnungspunkt 8 ist nur 
       dann zur Eintragung in das 
       Handelsregister anzumelden, wenn auch der 
       Beschluss über die Feststellung des 
       Jahresabschlusses gemäß 
       Tagesordnungspunkt 1 und der Beschluss 
       über die Kapitalherabsetzung durch 
       Einziehung von Aktien und die 
       entsprechende Änderung der Satzung 
       gemäß Tagesordnungspunkt 7 jeweils 
       mit Zustimmung der persönlich haftenden 
       Gesellschafterin gefasst worden sind. Die 
       Anmeldung zur Eintragung in das 
       Handelsregister hat in der Weise zu 
       erfolgen, dass zunächst die 
       Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 
       Aktien und die entsprechende 
       Änderung der Satzung und erst danach 
       die Kapitalerhöhung aus 
       Gesellschaftsmitteln und die 
       entsprechende Änderung der Satzung 
       eingetragen wird. 
9. *Beschlussfassung über die Befreiung von der 
   Verpflichtung der individualisierten Ausweisung 
   der Geschäftsführervergütung gemäß §§ 286 
   Abs. 5, 314 Abs. 3 HGB* 
 
   Gemäß handelsrechtlicher Vorschriften sind 
   Bezüge von Mitgliedern der Geschäftsführung 
   börsennotierter Gesellschaften im Anhang des 
   Jahresabschlusses und Konzernabschlusses 
   individualisiert offenzulegen. Durch Beschluss 
   der Hauptversammlung kann die Gesellschaft 
   gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3, 315a Abs. 
   1 HGB für höchstens fünf Jahre von der 
   individualisierten Offenlegung der 
   Vorstandsvergütung absehen. Die persönlich 
   haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
   sind der Ansicht, dass die individuelle 
   Veröffentlichung der Geschäftsführervergütung 
   unverhältnismäßig in die geschützte 
   Privatsphäre der betroffenen Personen eingreift. 
   Von einer Offenlegung der individuellen 
   Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung 
   soll aus Gründen der Vertraulichkeit innerhalb 
   und außerhalb des Unternehmens abgesehen 
   werden. 
 
   Die persönliche haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   'Die in § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB 
   sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8, 
   315a Abs. 1 HGB verlangten Angaben unterbleiben 
   in den Jahres- und Konzernabschlüssen der H&R 
   GmbH & Co. KGaA. Dieser Beschluss findet auf den 
   Jahres- und Konzernabschluss der H&R GmbH & Co. 
   KGaA für die Geschäftsjahre 2017 bis 2021 
   Anwendung.' 
 
*Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit 
Nachweisstichtag nach §§ 123 Abs. 4 Satz 2, 278 Abs. 3 
AktG und dessen Bedeutung)* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der 
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
bis zum *11. Mai 2017, 24.00 Uhr* unter der nachfolgend 
genannten, für die Gesellschaft empfangsberechtigten 
Stelle (die '*Anmeldeadresse*') zugehen: 
 
*H&R GmbH & Co. KGaA* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung hat 
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache zu erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist 
durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erstellten 
und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten 
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
depotführende Institut nachzuweisen. Der besondere 
Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den *27. 
April 2017, 0.00 Uhr* (der '*Nachweisstichtag*') 
beziehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen 
oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 07, 2017 09:06 ET (13:06 GMT)

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